Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3806 09.01.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 09.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Mehrarbeit im Schuldienst Kleine Anfrage - KA 7/2139 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Antworten auf die Fragen zu Ziffer 1 sollen jeweils die Schuljahre 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 umfassen und dabei jeweils zusätzlich nach den Schulformen entsprechend § 3 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) differenziert werden. Die Schulform „Berufsschule “ soll dabei nicht weiter aufgegliedert werden, die Schulform „Gemeinschaftsschule “ soll mit der Schulform „Sekundarschule“ zusammengefasst werden. Unter der Schulform „Förderschule“ sollen die Förderschulen für geistig Behinderte gesondert ausgewiesen werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Frage 1: Wie hoch war der jeweils in das nächste Schuljahr zu übertragende Bestand der bis zum Ende des Schuljahres nicht ausgeglichenen Mehr- bzw. Minderzeiten in Unterrichtsstunden gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr)? Wie viele Mehr- bzw. Minderzeiten in Unterrichtsstunden kamen damit im Durchschnitt auf eine Lehrkraft? In wie vielen Fällen wurde dabei die Grenze von 80 Unterrichtsstunden Mehr- bzw. Minderzeiten überschritten? Die erfragten Daten können der beigefügten Anlage entnommen werden. 2 Weitere Vorbemerkungen des Fragestellers: Die weiteren Fragen beziehen sich auf die Mehrarbeit von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (LiV). Nach Hinweisen von betroffenen Lehrkräften im Vorbereitungsdienst werden diese trotz des ohnehin bereits erhöhten Umfangs des in dieser Ausbildungsphase zu leistenden eigenverantwortlichen Unterrichts teilweise in einem Umfang im Vertretungsunterricht eingesetzt, der erheblich über ihrer Verpflichtung zur Erteilung von eigenverantwortlichem Unterricht liegt. Vorbemerkung der Landesregierung: Mehrarbeit im Sinne des § 63 Abs. 2 LBG LSA ist der aufgrund dienstlicher Anordnung oder Genehmigung zur Wahrnehmung der Obliegenheiten des Hauptamtes oder der einem Hauptamt entsprechenden Aufgaben über die individuelle wöchentliche Arbeitszeit hinaus verrichtete Dienst. Die Gewährung einer Vergütung für Mehrarbeit richtet sich dabei nach der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung (MVergV LSA) vom 22.12.2011 (GVBl. LSA 2011, 885), zuletzt geändert am 07.10.2015 (GVBl. LSA S. 474, 475). Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst befinden sich in der Ausbildung. Sie unterfallen nicht dem Anwendungsbereich der ArbZVO-Lehr und den dortigen Regelungen und Festlegungen zur Arbeitszeit. Folgerichtig findet auch der Flexi-Erlass für sie keine Anwendung. Ihr schulpraktischer Einsatz erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-Anhalt (LVO-Lehramt) vom 13.07.2011 (GVBl. LSA 2011, 623), in der Fassung vom 01.08.2017 (GVBl. LSA 2017, 146). Frage 2: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt ein Einsatz von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst im geplanten Unterricht bzw. im Vertretungsunterricht, wenn durch diesen Einsatz der in § 8 Abs. 7 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-Anhalt (LVO-Lehramt) bestimmte Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichtes überschritten wird? Gilt für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) und damit im Weiteren der Erlass „Flexibler Unterrichtseinsatz für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen“? Wie wird die Ausweitung des eigenverantwortlichen Unterrichts mit Blick darauf beurteilt, dass es sich beim Vorbereitungsdienst um einen Teil der Ausbildung der Lehrkräfte handelt? Die verbindliche Rechtsgrundlage für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-Anhalt vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 2017. Mit der Zielstellung, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) zu befähigen, den Lehrerberuf selbstständig in den Fächern im jeweiligen Lehramt auszuüben , erfolgten entsprechende Regelungen in § 7 zur seminaristischen bzw. in § 8 zu deren schulpraktischen Ausbildung. Bereits aus § 8 Absatz 6 geht hervor, dass sich der Gesamtumfang des schulpraktischen Ausbildungsunterrichts auf zwölf Stunden bemisst, die von den LiV verbindlich an den Schulen zu absolvieren sind. In § 8 Absatz 7 werden lediglich die auf den 3 Stand der Ausbildung bezogenen Anteile von Hospitationen, mentorengestütztem Unterricht und eigenverantwortlichem Unterricht am Gesamtumfang der 12 Ausbildungsstunden sowie mögliche Ausnahmen davon bestimmt. Das Maß der Flexibilität, das mit dieser Rechtsvorschrift einhergeht, findet Erweiterung in Absatz 8. Demgemäß können nach dem Absolvieren der Laufbahnprüfung 16 Stunden eigenverantwortlich unterrichtet werden. Die Umfänge des eigenverantwortlichen Unterrichts werden im Rahmen der Ausbildung als angemessen bewertet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Landesregierung verwiesen. Frage 3: Wie viele Lehrkräfte befinden sich derzeit im Vorbereitungsdienst, die ihre Ausbildung planmäßig zum Ende des Jahres 2018 beenden? Wie viele dieser Lehrkräfte haben bisher (bis zum 16. November 2018) während ihres Vorbereitungsdienstes wöchentlich mehr eigenverantwortlichen Unterricht erteilt als durch § 8 Abs. 7 der LVO-Lehramt bestimmt wird? Zum Ende des Jahres 2018 schließen 210 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ihre Ausbildung ab. Der schulpraktische Einsatz erfolgt unter Ausschöpfung des Rahmens nach § 8 Abs. 6 bis 8 LVO-Lehramt. Frage 4: An welchen Schulen erfolgte diese Ausweitung des eigenverantwortlichen Unterrichtes und wie groß ist der Umfang (in Unterrichtsstunden je betroffener Schule am 16. November 2018) der dadurch von den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst insgesamt abgeforderten Mehrarbeit? An allen Ausbildungsschulen erfolgt ein Einsatz im Rahmen des § 8 Abs. 6 bis 8 LVO-Lehramt. Frage 5: War dem Landesschulamt die Ausweitung des eigenverantwortlichen Unterrichtes über den Rahmen der LVO-Lehramt hinaus bekannt? Ist gegenüber den betroffenen Schulen darauf hingewirkt worden, die Regelungen der LVO-Lehramt einzuhalten? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage 6: Ist den betroffenen Schulen die Möglichkeit eingeräumt worden, die bereits abgeforderte Mehrarbeit im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch Freizeit auszugleichen? Sofern ein Freizeitausgleich zulässig ist, an welchen Schulen wird es dennoch nicht mehr möglich sein, den Freizeitausgleich vollständig zu gewähren? Welchen Umfang wird die nicht oder nicht mehr auszugleichende Mehrarbeit an den betroffenen Schulen zum Ende des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich haben? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 4 Frage 7: Nach § 53 Landesbesoldungsgesetz ist die Landesregierung ermächtigt, durch Verordnung die Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zu regeln, wenn diese über zehn Wochenstunden Ausbildungsunterricht oder selbstständigen Unterricht hinaus selbstständig Unterricht erteilen. Ist eine Abgeltung der bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes nicht mehr auszugleichende Mehrarbeit für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auf dieser Grundlage vorgesehen? Eine Verordnung nach § 53 LBesG LSA besteht nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Landesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage 8: Wenn eine Abgeltung im Sinne der Ziffer 6 nicht vorgesehen ist, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung dann vor, um die die bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes nicht mehr auszugleichende Mehrarbeit für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst abzugelten a) für Lehrkräfte, die zukünftig weiter im Schuldienst des Landes tätig sein werden, b) für Lehrkräfte, die nach dem Vorbereitungsdienst kein weiteres Dienstverhältnis mit dem Land eingehen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage 9: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung der Regelungen zum eigenverantwortlichen Unterricht der LVO-Lehramt künftig sicherzustellen? Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die in der Antwort auf Frage 2 benannten Rechtsnormen in der Ausbildung im Vorbereitungsdienst Anwendung finden. Um sowohl die Kenntnis als auch das Einhalten der Regelungen sicherzustellen, werden nicht erst künftig, sondern bereits regelmäßig und ausbildungsbegleitend folgende Maßnahmen umgesetzt: Die Schulleitungen der neu eingestellten LiV bekommen durch die Seminare die „Handreichung für Ausbildungsschulen“, in der alle wesentlichen Rechtsnormen abgebildet sind, ausgehändigt. Mentoren werden in Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des Zertifikatskurses „Lehren und Lernen in der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung“, mit den Rechtsvorschriften vertraut gemacht und erhalten Anleitung zu deren praktischen Umsetzung. Die LiV erwerben bereits im Einführungsmodul Kenntnisse über die Rechtsgrundlage ihrer Ausbildung. Die Fachseminarleiter werden in den Dienstberatungen über Änderungen der Verordnung und deren Umsetzung informiert. 5 Anlage Mehr- und Minderzeiten (MMZ) aus dem Schuljahr 2011/12, die durch unbefristet eingestellte Lehrkräfte in das Schuljahr 2012/13 insgesamt übernommen wurden Quelle: Stichtag der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2012/13 Schulform Mehrzeiten aus dem Vorjahr in Std. Minderzeiten aus dem Vorjahr in Std. Anzahl LK insgesamt mit MMZ davon Anzahl LK … durchschnittliche MMZ je Lehrkraft* Lehrkräfte mit mehr als 80 Std. … mit Mehrzeiten mit Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten 10 Grundschule 15.838,65 -4.235,48 1.802 1.275 527 12,4 -8,0 12 20 Sekundarschule 60.068,57 -26.184,13 3.796 2.328 1.468 25,8 -17,8 65 8 30 Gymnasium 65.397,87 -22.436,34 3.016 2.003 1.013 32,6 -22,1 54 10 33 Schule des Zweiten Bildungsweges 1.050,00 -1.002,00 48 24 24 43,8 -41,8 50 Kooperative Gesamtschule 1.736,00 -293,00 78 55 23 31,6 -12,7 55 Integrierte Gesamtschule 4.504,59 -604,06 201 156 45 28,9 -13,4 6 57 Sportschulen Sek/Gym 582,50 -264,10 51 30 21 19,4 -12,6 60 Schule für Lernbehinderte 5.043,15 -1.417,60 627 432 195 11,7 -7,3 1 65 Schule für Geistigbehinderte 4.269,66 -344,05 352 282 70 15,1 -4,9 6S Sonstige Förderschulen 4.197,29 -1.362,10 399 277 122 15,2 -11,2 1 insgesamt 162.688,29 -58.142,85 10.370 6.862 3.508 23,7 -16,6 139 18 * bezogen auf die Lehrkräfte mit Mehr- bzw. Minderzeiten 6 Mehr- und Minderzeiten (MMZ) aus dem Schuljahr 2012/13, die durch unbefristet eingestellte Lehrkräfte in das Schuljahr 2013/14 insgesamt übernommen wurden Quelle: Stichtag der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2013/14 Schulform Mehrzeiten aus dem Vorjahr in Std. Minderzeiten aus dem Vorjahr in Std. Anzahl LK insgesamt mit MMZ davon Anzahl LK … durchschnittliche MMZ je Lehrkraft* Lehrkräfte mit mehr als 80 Std. … mit Mehrzeiten mit Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten 10 Grundschule 17.825,94 -3.231,51 1.728 1.295 433 13,8 -7,5 13 20 Sekundarschule 56.117,35 -29.361,51 3.650 2.169 1.481 25,9 -19,8 71 15 30 Gymnasium 64.921,94 -19.914,25 2.984 1.999 985 32,5 -20,2 62 2 33 Schule des Zweiten Bildungsweges 1.416,00 -580,00 42 29 13 48,8 -44,6 1 50 Kooperative Gesamtschule 1.078,00 -403,00 57 36 21 29,9 -19,2 55 Integrierte Gesamtschule 4.868,15 -693,50 195 154 41 31,6 -16,9 8 57 Sportschulen Sek/Gym 435,70 -650,12 47 19 28 22,9 -23,2 60 Schule für Lernbehinderte 5.328,24 -1.102,95 584 443 141 12,0 -7,8 1 65 Schule für Geistigbehinderte 3.835,40 -276,20 321 273 48 14,0 -5,8 6S Sonstige Förderschulen 3.584,25 -1.036,71 375 258 117 13,9 -8,9 1 insgesamt 159.410,97 -57.249,75 9.983 6.675 3.308 23,9 -17,3 157 17 * bezogen auf die Lehrkräfte mit Mehr- bzw. Minderzeiten 7 Mehr- und Minderzeiten (MMZ) aus dem Schuljahr 2013/14, die durch unbefristet eingestellte Lehrkräfte in das Schuljahr 2014/15 insgesamt übernommen wurden Quelle: Stichtag der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2014/15 Schulform Mehrzeiten aus dem Vorjahr in Std. Minderzeiten aus dem Vorjahr in Std. Anzahl LK insgesamt mit MMZ davon Anzahl LK … durchschnittliche MMZ je Lehrkraft* Lehrkräfte mit mehr als 80 Std. … mit Mehrzeiten mit Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten 10 Grundschule 16.806,43 -3.641,07 1.680 1.252 428 13,4 -8,5 9 20 Sekundarschule 49.216,53 -24.958,76 3.215 1.959 1.256 25,1 -19,9 47 3 70 Gemeinschaftsschule 7.529,40 -2.344,32 350 223 127 33,8 -18,5 21 3 30 Gymnasium 67.353,80 -14.985,92 2.935 2.091 844 32,2 -17,8 63 2 33 Schule des Zweiten Bildungsweges 577,00 -156,00 18 9 9 64,1 -17,3 1 50 Kooperative Gesamtschule 890,40 -455,80 50 34 16 26,2 -28,5 55 Integrierte Gesamtschule 5.552,45 -578,30 184 158 26 35,1 -22,2 10 57 Sportschulen Sek/Gym 505,20 -630,35 44 22 22 23,0 -28,7 1 60 Schule für Lernbehinderte 5.366,75 -625,58 507 393 114 13,7 -5,5 1 65 Schule für Geistigbehinderte 3.681,60 -366,80 317 258 59 14,3 -6,2 6S Sonstige Förderschulen 4.345,42 -1.213,10 407 304 103 14,3 -11,8 1 insgesamt 161.824,98 -49.956,00 9.707 6.703 3.004 24,1 -16,6 154 8 * bezogen auf die Lehrkräfte mit Mehr- bzw. Minderzeiten 8 Mehr- und Minderzeiten (MMZ) aus dem Schuljahr 2014/15, die durch unbefristet eingestellte Lehrkräfte in das Schuljahr 2015/16 insgesamt übernommen wurden Quelle: Stichtag der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2015/16 Schulform Mehrzeiten aus dem Vorjahr in Std. Minderzeiten aus dem Vorjahr in Std. Anzahl LK insgesamt mit MMZ davon Anzahl LK … durchschnittliche MMZ je Lehrkraft* Lehrkräfte mit mehr als 80 Std. … mit Mehrzeiten mit Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten 10 Grundschule 18.492,57 -3.240,86 1.623 1.226 397 15,1 -8,2 19 20 Sekundarschule 55.862,34 -16.381,68 2.863 1.996 867 28,0 -18,9 53 6 70 Gemeinschaftsschule 11.423,44 -3.245,62 550 385 165 29,7 -19,7 26 30 Gymnasium 76.811,68 -12.817,37 2.938 2.216 722 34,7 -17,8 90 33 Schule des Zweiten Bildungsweges 733,00 -139,00 20 15 5 48,9 -27,8 2 50 Kooperative Gesamtschule 1.344,40 -462,10 59 43 16 31,3 -28,9 1 55 Integrierte Gesamtschule 5.589,91 -330,40 189 166 23 33,7 -14,4 6 57 Sportschulen Sek/Gym 324,00 -553,00 44 17 27 19,1 -20,5 60 Schule für Lernbehinderte 4.945,22 -649,90 473 380 93 13,0 -7,0 1 65 Schule für Geistigbehinderte 3.519,00 -533,95 299 239 60 14,7 -8,9 6S Sonstige Förderschulen 5.397,71 -986,20 406 318 88 17,0 -11,2 1 insgesamt 184.443,27 -39.340,08 9.464 7.001 2.463 26,3 -16,0 199 6 * bezogen auf die Lehrkräfte mit Mehr- bzw. Minderzeiten 9 Mehr- und Minderzeiten (MMZ) aus dem Schuljahr 2015/16, die durch unbefristet eingestellte Lehrkräfte in das Schuljahr 2016/17 insgesamt übernommen wurden Quelle: Stichtag der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2016/17 Schulform Mehrzeiten aus dem Vorjahr in Std. Minderzeiten aus dem Vorjahr in Std. Anzahl LK insgesamt mit MMZ davon Anzahl LK … durchschnittliche MMZ je Lehrkraft* Lehrkräfte mit mehr als 80 Std. … mit Mehrzeiten mit Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten 10 Grundschule 21.775,43 -2.231,93 1.705 1.406 299 15,5 -7,5 20 20 Sekundarschule 53.852,50 -14.269,72 2.749 1.921 828 28,0 -17,2 57 70 Gemeinschaftsschule 15.275,78 -3.600,20 649 448 201 34,1 -17,9 32 1 30 Gymnasium 83.364,17 -12.315,79 2.994 2.306 688 36,2 -17,9 111 2 33 Schule des Zweiten Bildungsweges 1.173,88 -282,30 27 19 8 61,8 -35,3 5 50 Kooperative Gesamtschule 713,00 -186,30 55 46 9 15,5 -20,7 55 Integrierte Gesamtschule 6.264,20 -480,03 211 180 31 34,8 -15,5 7 57 Sportschulen Sek/Gym 459,00 -573,90 41 17 24 27,0 -23,9 60 Schule für Lernbehinderte 3.593,80 -479,00 381 301 80 11,9 -6,0 2 65 Schule für Geistigbehinderte 3.480,45 -254,20 300 254 46 13,7 -5,5 1 6S Sonstige Förderschulen 6.178,60 -626,40 394 307 87 20,1 -7,2 4 insgesamt 196.130,81 -35.299,77 9.506 7.205 2.301 27,2 -15,3 239 3 * bezogen auf die Lehrkräfte mit Mehr- bzw. Minderzeiten 10 Mehr- und Minderzeiten (MMZ) aus dem Schuljahr 2016/17, die durch unbefristet eingestellte Lehrkräfte in das Schuljahr 2017/18 insgesamt übernommen wurden Quelle: Stichtag der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2017/18 Schulform Mehrzeiten aus dem Vorjahr in Std. Minderzeiten aus dem Vorjahr in Std. Anzahl LK insgesamt mit MMZ davon Anzahl LK … durchschnittliche MMZ je Lehrkraft* Lehrkräfte mit mehr als 80 Std. … mit Mehrzeiten mit Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten 10 Grundschule 26.785,86 -2.216,44 1.763 1.465 298 18,3 -7,4 45 20 Sekundarschule 52.404,05 -10.758,59 2.551 1.839 712 28,5 -15,1 55 1 70 Gemeinschaftsschule 19.437,03 -3.906,76 827 599 228 32,4 -17,1 46 1 30 Gymnasium 90.043,32 -10.274,56 2.999 2.383 616 37,8 -16,7 164 4 33 Schule des Zweiten Bildungsweges 1.794,00 -385,00 40 29 11 61,9 -35,0 5 50 Kooperative Gesamtschule 795,00 -45,30 51 42 9 18,9 -5,0 55 Integrierte Gesamtschule 6.933,79 -512,75 228 187 41 37,1 -12,5 4 57 Sportschulen Sek/Gym 162,00 -457,00 38 10 28 16,2 -16,3 60 Schule für Lernbehinderte 4.898,06 -672,10 400 316 84 15,5 -8,0 1 65 Schule für Geistigbehinderte 3.984,08 -206,80 349 302 47 13,2 -4,4 2 6S Sonstige Förderschulen 6.546,38 -696,15 369 303 66 21,6 -10,5 5 insgesamt 213.783,57 -30.131,45 9.615 7.475 2.140 28,6 -14,1 327 6 * bezogen auf die Lehrkräfte mit Mehr- bzw. Minderzeiten 11 Mehr- und Minderzeiten (MMZ) aus dem Schuljahr 2017/18, die durch unbefristet eingestellte Lehrkräfte in das Schuljahr 2018/19 insgesamt übernommen wurden Quelle: Stichtag der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2018/19 Schulform Mehrzeiten aus dem Vorjahr in Std. Minderzeiten aus dem Vorjahr in Std. Anzahl LK insgesamt mit MMZ davon Anzahl LK … durchschnittliche MMZ je Lehrkraft* Lehrkräfte mit mehr als 80 Std. … mit Mehrzeiten mit Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten Mehrzeiten Minderzeiten 10 Grundschule 26.447,78 -2.611,36 1.754 1.447 307 18,3 -8,5 31 20 Sekundarschule 51.537,91 -10.235,87 2.454 1.753 701 29,4 -14,6 78 1 70 Gemeinschaftsschule 20.696,67 -3.093,70 887 672 215 30,8 -14,4 41 30 Gymnasium 89.096,11 -13.757,65 2.997 2.336 661 38,1 -20,8 165 14 33 Schule des Zweiten Bildungsweges 1.654,32 -965,35 38 25 13 66,2 -74,3 8 5 50 Kooperative Gesamtschule 1.508,60 -168,10 77 58 19 26,0 -8,8 55 Integrierte Gesamtschule 6.982,47 -680,80 238 196 42 35,6 -16,2 9 57 Sportschulen Sek/Gym 192,00 -283,00 24 9 15 21,3 -18,9 60 Schule für Lernbehinderte 4.458,50 -581,70 353 290 63 15,4 -9,2 65 Schule für Geistigbehinderte 3.967,78 -174,60 367 323 44 12,3 -4,0 1 6S Sonstige Förderschulen 5.612,36 -748,30 369 291 78 19,3 -9,6 2 insgesamt 212.154,50 -33.300,43 9.558 7.400 2.158 28,7 -15,4 335 20 * bezogen auf die Lehrkräfte mit Mehr- bzw. Minderzeiten