Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3811 10.01.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Fach- und schulformfremder Unterrichtseinsatz an den öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2160 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) haben Lehrer*innen in Sachsen-Anhalt Unterricht in anderen Fächern, Schulstufen und Schulformen zu erteilen, wenn es ihnen nach Vorbildung oder bisheriger Tätigkeit zugemutet werden kann und für den geordneten Betrieb der Schule erforderlich ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Frage 1: Bedarf ein fach- und/oder schulformfremder Unterrichtseinsatz einer Lehrkraft an den öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen der Genehmigung des Landesschulamts oder der obersten Schulbehörde? Sollte es einer Genehmigung bedürfen, welches Verfahren wird regelmäßig angewandt? Führt die zuständige Schulaufsicht an öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen Kontrollen bzw. Überprüfungen zum fach- und/oder schulformfremden Unterrichtseinsatz von Lehrkräften durch? Ein fach-und/oder schulformfremder Unterrichtseinsatz einer Lehrkraft bedarf keiner Genehmigung des Landesschulamtes oder der obersten Schulbehörde. 2 Frage 2: Zu welchen Zeitpunkten erheben die Schulbehörden Daten zum fach- und/oder schulformfremden Unterrichtseinsatz von Lehrkräften an den öffentlichen allgemein - und berufsbildenden Schulen? Die Daten werden jährlich zu den jeweiligen Stichtagen zur Erhebung der Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen erhoben. Frage 3: Wie viele Lehrer*innen (in Personen) wurden in Sachsen-Anhalt in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 an den öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen fach- oder schulformfremd eingesetzt? Bitte gliedern Sie nach einem fachfremden und einem schulformfremden Unterrichtseinsatz und nach Schulformen gemäß § 3 Abs. 2 SchulG LSA; die Schulformen Sekundarschule und Gemeinschaftsschule sollen zusammengefasst , die Berufsbildenden Schulen sollen nicht weiter untergliedert werden Der für die Beantwortung dieser Teilfragen erforderliche Aufwand ist erheblich. Die Aufbereitung der Daten über mehrere Jahre ist noch nicht abgeschlossen. Die Antworten können bis Ende Januar nachgereicht werden. Frage 4: In wie vielen Fällen erfolgte der in Ziffer 3 erfragte fach- und/oder schulformfremde Unterrichtseinsatz in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 ununterbrochen a) bis zu einem Monat, b) bis zu 3 Monaten, c) bis zu 6 Monaten, d) über das gesamte Schuljahr, e) über ein Schuljahr hinaus? Bitte gliedern Sie nach einem fachfremden und einem schulformfremden Unterrichtseinsatz und nach Schulformen entsprechend der Ziffer 3. Die Stichtagserhebungen bilden den Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte am Stichtag ab. Veränderungen des Einsatzes im Verlauf des Schuljahres werden nicht erfasst und können in den Abstufungen der Teilfragen a, b und c nicht abgebildet werden. Erfolgte ein entsprechender Einsatz über das gesamte Schuljahr oder mehrere Schuljahre hinweg (Teilfragen d und e), entsprächen die Ergebnisse in den konkreten Fällen denen des Stichtages. Eine nach Personen differenzierte Angabe ist jedoch nicht möglich, da - wie bereits zu den Teilfragen a bis c angemerkt - innerhalb des Schuljahres keine weitere Erhebung erfolgt. Daher kann auch nicht explizit abgebildet werden, welche Fallzahlen den Teilfragen d und e entsprächen. 3 Frage 5: a) Gibt es für die öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen für Seiteneinsteiger *innen abweichende Regelungen hinsichtlich der Auslegung von § 30 Abs. 3 SchulG LSA gegenüber Lehrkräften mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung? Wenn ja, worin bestehen sie und wo sind diese Regelungen dokumentiert? Gab es hierbei ab dem Schuljahr 2016/2017 Änderungen ? Wenn ja, welche? b) Welches Verfahren ist demnach beim fachfremden Unterrichtseinsatz von Seiteneinsteiger*innen an öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen einzuhalten? Welche verbindlichen Vorgaben müssen durch die betreffenden Lehrkräfte und die Schulleitungen erfüllt werden? c) Wie viele Fälle eines fachfremden Unterrichtseinsatzes von länger als einer Woche durch Seiteneinsteiger*innen wurden im Schuljahr 2017/2018 an den öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen durch die Schulbehörden erfasst? Bitte gliedern Sie nach Schulformen entsprechend der Ziffer 3. Teilfrage a: Es gibt für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger keine von § 30 Abs. 3 SchulG abweichenden Regelungen. Hinsichtlich des Einsatzes von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in den Schulen sind auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt Anregungen für die Schulleitungen eingestellt (Bildungsserver Sachsen-Anhalt-Schule-Seiteneinsteiger-Einführung in die Schule). Teilfrage b: Vergleiche Antwort zu Frage 1. Teilfrage c) Vergleiche Antwort zu Frage 4. Frage 6: Welche Unterrichtsfächer bzw. Unterrichtsfelder wurden im Schuljahr 2017/2018 an den öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt am häufigsten von Lehrkräften fachfremd unterrichtet? Bitte geben Sie für die am häufigsten fachfremd erteilten Unterrichtsfächer bzw. Unterrichtsfelder den Anteil des fachfremden Unterrichts an den Gesamtunterrichtsstunden des Faches bzw. Unterrichtsfeldes an. Auf die Anlage wird verwiesen. 4 Frage 7: Wie viele Lehrkräfte wurden im Schuljahr 2017/2018 in Abschlussjahrgängen sowie in der Oberstufe an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen fachund /oder schulformfremd eingesetzt? Bitte gliedern Sie nach einem fachfremden und einem schulformfremden Unterrichtseinsatz und nach Schulformen entsprechend der Ziffer 3. Eine Erhebung des Unterrichtseinsatzes der Lehrkräfte explizit in Abschlussjahrgängen sowie der (gymnasialen) Oberstufe allgemein erfolgt nicht. KA 7/2160 - Anlage Quelle: Erhebung der Unterrichtsversorgung am 20. September 2017; Spiegel LSchA v. 27.11.2017 nicht fachgerechter Einsatz (Std.)* Anteil vom Gesamt nicht fachgerechter Einsatz (Std.)* Anteil vom Gesamt nicht fachgerechter Einsatz (Std.)* Anteil vom Gesamt nicht fachgerechter Einsatz (Std.)* Anteil vom Gesamt nicht fachgerechter Einsatz (Std.)* Anteil vom Gesamt nicht fachgerechter Einsatz (Std.)* Anteil vom Gesamt Hauswirtschaft 2.364 85,8 671 76,8 235 89,4 668 88,7 3.937 84,8 Wirtschaft 883 81,8 310 88,1 38 66,7 275 85,0 1.506 83,1 Philosophie 42 80,8 42 80,8 Astronomie 190 73,9 64 77,6 160 48,9 8 72,7 422 62,3 Wirtschaftslehre 236 40,1 236 40,1 Technik 1.044 37,2 335 37,7 110 32,5 275 53,3 1.763 38,8 Psychologie 169 33,1 169 33,1 Informatik 247 32,2 247 32,2 Sozialkunde 212 24,8 80 29,1 335 19,6 208 87,4 835 27,1 Kunsterziehung und Gestalten 2.031 28,5 454 28,3 180 35,7 346 11,4 524 48,0 3.534 26,4 Rechtskunde 27 16,2 27 16,2 Musik 414 11,3 244 15,6 129 26,1 228 6,5 207 30,3 1.222 12,3 Geografie 286 14,1 80 13,0 55 1,6 385 74,9 805 12,2 Sport/Schwimmen Bewegung (GB) 1.427 18,3 224 5,8 20 1,6 41 0,8 781 28,5 2.492 12,1 Italienisch 15 7,5 15 7,5 Biologie 148 6,0 72 8,8 91 1,9 338 52,6 648 7,4 Mathematik 1.017 5,4 158 2,2 122 5,4 223 2,4 1.462 40,7 2.981 7,3 Englisch 288 9,2 477 7,5 110 5,2 123 1,4 471 35,5 1.469 6,8 Französisch 111 14,6 28 9,3 119 4,3 258 6,7 Nicht fachgerechter Einsatz an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2017/18 (ganzzahlig gerundet) Fach Grundschule Sekundarschule Gemeinschaftsschule Gymnasium/Gesamtschulen Förderschulen Gesamt Seite 1 von 2 KA 7/2160 - Anlage nicht fachgerechter Einsatz (Std.)* Anteil vom Gesamt nicht fachgerechter Einsatz (Std.)* Anteil vom Gesamt nicht fachgerechter Einsatz (Std.)* Anteil vom Gesamt nicht fachgerechter Einsatz (Std.)* Anteil vom Gesamt nicht fachgerechter Einsatz (Std.)* Anteil vom Gesamt nicht fachgerechter Einsatz (Std.)* Anteil vom Gesamt Fach Grundschule Sekundarschule Gemeinschaftsschule Gymnasium/Gesamtschulen Förderschulen Gesamt Deutsch 1.080 4,5 324 4,5 160 6,5 63 0,7 1.232 30,9 2.858 6,1 Geschichte 42 1,9 30 4,2 93 1,7 310 55,4 474 5,4 Physik 46 1,9 38 5,1 59 1,5 240 44,6 383 4,9 Latein 51 4,4 51 4,4 Chemie 9 0,5 19 4,1 42 1,3 65 22,0 135 2,4 Kathol. Religion 4 100,0 4 2,1 Spanisch 3 100,0 7 1,0 10 1,5 Russisch 12 1,3 3 1,0 15 0,5 Ethik 12 0,4 4 0,2 20 0,6 6 0,7 42 0,4 Griechisch Tschechisch Evang. Religion ausgewertete Fächer gesamt 6.268 9,1 7.232 14,2 2.449 14,9 3.175 4,2 7.455 39,6 26.579 11,5 * laufende Weiterbildungsmaßnahme sonstige Ausbildung Fortbildungskurs/Neigungslehrer ohne Ausbildung Seite 2 von 2