Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3816 10.01.2019 (Ausgegeben am 11.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Büttner (AfD) Umbaumaßnahmen an Kreisverkehren von Landesstraßen Kleine Anfrage - KA 7/2183 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Stadt Staßfurt wurden an Landesstraßen in den letzten Wochen mehrere Kreisverkehre umgebaut, indem die aus Pflastersteinen bestehende innere Ringfahrspur durch eine Asphaltdecke ersetzt wurde. Die Verwendung von Pflastersteinen auf der inneren Ringfahrspur wurde bei der Errichtung der Kreisverkehrsanlagen aus Gründen der Verkehrssicherheit gewählt, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des Kreisverkehrs zu entschleunigen. Die Asphaltdecke ermöglicht nunmehr das Durchfahren der Kreisverkehre mit höheren Geschwindigkeiten, was zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radverkehr, Fußgänger) insbesondere an den Ein- und Ausfahrten der Kreisverkehre führt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Grundlage für die Planung und den Bau von Kreisverkehren sind insbesondere das „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren“ (Merkblatt) sowie die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Pflasterdecken und Plattenbelägen“ (ZTV Pflaster-StB) und die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO). Gemäß dem Merkblatt soll der Innenring eines Kreisverkehrs zum einen zur Reduzierung der Fahrzeuggeschwindigkeiten (durch Verhinderung „des Schneidens“ der Kreisfahrbahn) führen und zum anderen das Überholen und Abdrängen von Zweiradfahrern verhindern. Der Innenring soll 2 i. d. R. baulich von der Kreisfahrbahn abgesetzt werden. Sofern auf einen Bord verzichtet wird, ist gem. Merkblatt auf eine besonders raue Ausbildung des Innenrings zu achten. In der Vergangenheit erfolgte durch die LSBB der Bau des Innenrings bei Kreisverkehren standardmäßig mit Bord und in gebundener Pflasterbauweise. Jedoch ist die gebundene Pflasterbauweise keine Regelbauweise. Sie ist weder in den ZTV-Pflaster-StB noch den RStO enthalten. Damit existieren auch keine verbindlichen Vorgaben hinsichtlich der Anforderungen an die zu verwendenden Baustoffe. Die ungebundene Pflasterbauweise hingegen wird gemäß der RStO auf Verkehrsflächen mit geringen Verkehrsbelastungen beschränkt. In den Jahren 2013 und 2014 wurden an den im Auftrage der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) errichteten Kreisverkehren bautechnische Analysen hinsichtlich der Ursachen für Mängel und Schäden durchgeführt. Die dabei festgestellten Ursachen wurden kategorisiert. In der Auswertung wurden bautechnische Regelungen zur zukünftigen Vermeidung dieser Mängel und Schäden in einer entsprechenden Dienstanweisung (DA 4/2015) der LSBB festgelegt. Eine Hauptursache für Mängel und Schäden an den errichteten Kreisverkehren waren belastungsbedingte Dauerhaftigkeitsprobleme der gebundenen Pflasterkonstruktion des Innenrings. Insbesondere infolge von Scherbeanspruchungen beim Überfahren des Innenrings durch schwere Fahrzeuge kommt es zu Rissbildungen im Fugenmörtel , durch die Wasser in die Konstruktion eindringen kann. Infolge weiterer Beanspruchungen durch Verkehr und Witterung (insbesondere Frost-Tau-Wechselbeanspruchungen ) lösen sich die Pflastersteine nachfolgend aus dem Verbund. Dies erforderte ständiges Nacharbeiten und damit einhergehende Straßensperrungen. Seit Einführung der DA 4/2015 werden alle Kreisverkehre innerhalb bebauter Gebiete mit hohen Verkehrsbelastungen ohne einen Innenring in Pflasterbauweise hergestellt . Anstelle dessen erfolgt i. d. R. der Einbau einer Gussasphaltdeckschicht. Um die entschleunigende Wirkung zu erzielen und Überholvorgänge von Zweiradfahrern zu unterbinden, kommen zur optischen Abgrenzung bei Kreisverkehren innerhalb bebauter Gebiete mit hohen Verkehrsbelastungen entsprechende Markierungen mit Breitstrich als Abgrenzung zur Kreisfahrbahn zum Einsatz. Zusätzlich besteht gemäß DA die Möglichkeit des Einfräsens von gewollten Unebenheiten (Rüttelstreifen) zur Schaffung einer besonders rauen Oberfläche. Laut DA ist es außerdem möglich, den Innenring mit farbigem Gussasphalt auszuführen. Bei Kreisverkehren innerhalb bebauter Gebiete mit geringen Verkehrsbelastungen lässt die DA weiterhin den Bau des Innenrings in gebundener Pflasterbauweise zu. Derzeit wird erprobt, inwieweit pflasterähnlich strukturierte Oberflächen von Gussasphalten und Betonen sowohl den bautechnischen Anforderungen an eine beanspruchungsgerechte Nutzungsdauer, als auch den verkehrstechnischen Anforderungen gerecht wird. Die Ergebnisse dieser Erprobungen werden bei Fortschreibung der Landesregelung berücksichtigt. Dies vorangestellt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 3 1. An welchen Landesstraßen Sachsen-Anhalts (unter Angabe der Straßennummer , des Straßenabschnitts und des Ausführungszeitraums) wurden durch Austausch des Fahrbahnbelages (Pflasterstein zu Asphaltdecke) einzelne Spuren von Kreisverkehren umgebaut? Siehe tabellarische Auflistung gemäß Anlage. 2. Welche Kosten in Euro sind für die unter 1. erfragten Baumaßnahmen entstanden (Je Kreisverkehr, tabellarische Auflistung)? Siehe tabellarische Auflistung gemäß Anlage. 3. Was waren die einzelnen Ursachen zur Veranlassung dieser Baumaßnahmen (je Kreisverkehr) und warum wurde die entschleunigende Pflasterung durch eine Asphaltdecke ersetzt? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie hoch wären die Reparaturkosten (falls Reparatur der Pflasterung erforderlich gewesen wäre) je Kreisverkehr gewesen, wenn man es bei der Pflasterung belassen hätte? Vergleichskosten für eine Erneuerung des Innenrings in Pflasterbauweise wurden nicht ermittelt, da diese Bauweise für Kreisverkehre innerhalb bebauter Gebiete bei hohen Verkehrsbelastungen gemäß DA 4/2015 nicht mehr zur Anwendung kommt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Erneuerung in Pflasterbauweise zu keinen geringeren Baukosten geführt hätte, da Pflasterarbeiten sehr arbeits- und damit auch kostenintensiv sind. 4 Anlage Erneuerung von Kreisverkehren an Landesstraßen seit 2015 Straßennummer/ Kreuzende Straßen Ortslage Netzknoten Ausführungsbeginn Ausführungsende Baukosten [T €] Ursache für Baumaßnahme Grund für Ersatz der Pflasterung durch Asphalt L 72 Staßfurt 4135 021 15.10.2018 27.10.2018 71 Straßenschäden DA 4/2015 L 72 / L 71 Staßfurt 4135 005 05.11.2018 17.11.2018 71 Straßenschäden DA 4/2015 L 71 Staßfurt 4135 002 26.11.2018 21.12.2018 95 Straßenschäden DA 4/2015 L50 Bernburg 4236 042 09.05.2016 02.06.2016 136 Straßenschäden DA 4/2015 L50 Peißen (südl. Bernburg) 4236 094 09.2016 09.2016 92 Anpassung des Kreisverkehrs wegen Schwerlasttransport Summe Baukosten: 465