Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3829 15.01.2019 (Ausgegeben am 16.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Campus Alternative in Magdeburg und Halle Kleine Anfrage - KA 7/2186 Vorbemerkung des Fragestellenden: Sowohl an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg als auch an der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg sind Gruppen der sogenannten Campus Alternative aktiv. Während die Gruppierung in Magdeburg auf facebook sich eindeutig auf die Junge Alternative (JA) bezieht, fällt die Gruppierung in Halle insbesondere dadurch auf, dass mit Hannah-Tabea Rößler eine Aktivistin der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ für sie auftritt. Wie die Volksstimme berichtete („AfD will an der Uni Halle mitmischen“, 17. Januar 2017), hatte André Poggenburg (AfD) zuvor die Gründung einer AfD-nahen „Campus Alternative“ Gruppe in Halle angekündigt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Die Landesregierung sammelt Informationen unter anderem über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. Mithin sind regelmäßig Personenzusammenschlüsse, d. h. Parteien, Vereine oder andere Gruppierungen, zu denen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vorliegen, Gegenstand der Informationssammlung der Verfassungsschutzbehörde. 2 Darüber hinaus wird bei Bedarf entsprechend des gesetzlichen Auftrags fortlaufend geprüft, ob tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vorliegen. Deshalb werden auch im Falle der „Jungen Alternative“ und der „Campus-Alternative“ allgemein zugängliche Informationen bewertet. Die Bewertung dauert an und berücksichtigt dabei ebenso belastende wie auch entlastende Aspekte. 1. Sind die „Campus Alternative“-Gruppierungen in Magdeburg und Halle dem Jugendverband der AfD in Sachsen-Anhalt (JA) zuzurechnen? Der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 2. Wie viele Mitglieder der jeweiligen Gruppierung sind und/oder waren Mitglieder rechtsextremer Gruppierungen und/oder Parteien? Bitte aufschlüsseln nach: Halle oder Magdeburg sowie aktive oder ehemalige Mitgliedschaften und die jeweilige rechtsextreme Gruppierung und/oder Partei, insb. IB & AfD. Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung derzeit insoweit vor, als bekannt ist, dass ein Mitglied des rechtsextremistischen Personenzusammenschlusses „Identitäre Bewegung“ aus Halle (Saale) auch der „Campus Alternative“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angehört. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Anzahl der Mitglieder und der Finanzierung der Gruppierungen in Magdeburg und Halle vor? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung derzeit insoweit vor, als bekannt ist, dass die „Campus Alternative“ an der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg eine Liste aufgestellt und an der Wahl zum Studierendenrat teilgenommen hat. Es wurde eine Vertreterin der „Campus Alternative“ in den Studierendenrat gewählt. Zur Finanzierung der „Campus Alternative“ an der Martin-Luther-Universität Halle -Wittenberg liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Der einzig bekannte Studierende der „Campus Alternative“ an der Otto-von- Guericke-Universität Magdeburg hat sein Studium abgeschlossen und die Universität verlassen. Die „Campus Alternative“ tritt an der Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg nicht mehr in Erscheinung und hat sich deshalb auch nicht zur Wahl im Rahmen des Studierendenrates gestellt. 4. Mindestens zwei Personen treten für die Campus Alternative Halle auf und werden gleichzeitig der „Identitären Bewegung“ (IB)/deren Umfeld zugerechnet . Handelt es sich insofern bei der „Campus Alternative Halle“ um eine Tarnorganisation der „Identitären Bewegung“? Der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3 5. Werden Mitglieder der Gruppierungen in Magdeburg und Halle durch den Verfassungsschutz beobachtet, wenn ja, wie viele je Stadt und welche? 6. Werden die Gruppierungen in Magdeburg und Halle als solche durch den Verfassungsschutz beobachtet? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.