Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3835 15.01.2019 (Ausgegeben am 16.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Aktueller Sachstand B&A Strukturförderungsgesellschaft Zerbst mbH Kleine Anfrage - KA 7/2206 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat mit der Änderung des Gesellschaftervertrages das Aufgabengebiet der B&A Strukturförderungsgesellschaft Zerbst mbH auf das gesamte Territorium des Landkreises erweitert. Seit geraumer Zeit sind sehr beunruhigende Mitteilungen in den Medien zum Fortbestand dieser Gesellschaft zu vernehmen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Welcher Erkenntnisstand zu den Entwicklungen dieser Gesellschaft liegt der Landesregierung vor? Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist seit dem 1. Januar 2018 alleiniger Gesellschafter der B&A Strukturförderungsgesellschaft Zerbst mbH (B&A). Die B&A betreibt nach dem Gesellschaftsvertrag derzeit die Geschäftsbereiche Sozialkaufhaus, Sozialbetrieb und Schulsozialarbeit für das gesamte Gebiet des Landkreises Anhalt -Bitterfeld. Aufgrund der fehlenden Wirtschaftsplanung der Gesellschaft für 2018 entschloss sich der Landkreis, der Gesellschaft einen externen Sachverständigen an die Seite zu stellen. Dabei wurde offenbar, dass die Gesellschaft vor allem durch das gesunkene Auftragsvolumen und eine nicht entsprechend angepasste Kostenstruktur in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Hinzu kamen nach Auskunft des Landkreises Rückforderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Finanzamtes. 2 Der bisherige Geschäftsführer wurde abberufen. Durch die neu eingesetzte Geschäftsführung wurde aufgrund der vorliegenden Finanzsituation ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Nachdem diese wirtschaftlichen Schwierigkeiten dem Landesverwaltungsamt bekannt geworden waren, ließ sich dieses kurzfristig vom Landkreis berichten und führte am 28. November 2018 eine Beratung mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Beteiligungsverwaltung) durch. Dabei wurden insbesondere Fragen der EUbeihilferechtlichen Bewertung der Zuschüsse des Landkreises an seine Eigengesellschaft thematisiert. Zuletzt gab das Landesverwaltungsamt mit Verfügung vom 19. Dezember 2018 eine rechtliche Hilfestellung zu Fragen der Genehmigungsbedürftigkeit der Zuschüsse an die Gesellschaft hinsichtlich der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/C 249/01). Seit dem 1. Oktober 2018 befindet sich die B&A in einem laufenden Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Umstrukturierung und zukunftsfähigen Aufstellung der Gesellschaft. Erste Maßnahmen des Sanierungsprozesses wurden bereits umgesetzt . Beispielsweise wurde die Mitarbeiterzahl um 26 Planstellen reduziert, der Geschäftsbetrieb am Standort Zerbst eingestellt und die Liegenschaft entmietet . Für die aktuell bei der B&A betriebenen Geschäftsbereiche Schulsozialarbeit, Sozialkaufhaus und Sozialbetrieb beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Weiterführung. Zur Sicherstellung der Schulsozialarbeit wurden zwischen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der B&A Ausgleichszahlungen vertraglich vereinbart . 2. Welche Möglichkeiten sieht und nutzt die Landesregierung, um diese Gesellschaft in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu sichern? Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld wird seit dem Bekanntwerden der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der B&A durch das Landesverwaltungsamt kommunalaufsichtlich beraten und unterstützt mit dem Ziel der Umstrukturierung und zukunftsfähigen Aufstellung der Gesellschaft. Weitergehende Maßnahmen sind momentan nicht vorgesehen. 3. Wie erfolgt der Informationstransfer zwischen Landkreis und Landesregierung ? Ein solcher Informationstransfer war bislang nicht erforderlich, da der Landkreis sich mit der oberen Kommunalaufsicht abstimmt. Insoweit wird auf die Antworten auf die Fragen 1 und 2 verwiesen.