Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3839 16.01.2019 (Ausgegeben am 16.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Wolfgang Aldag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fischsterben in der Bode Kleine Anfrage - KA 7/2197 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der MDR berichtete am 15. November 2018 über eine Havarie im Sodawerk Staßfurt in deren Ergebnis mutmaßlich Flüssigkeiten aus dem Prozessbetrieb des Sodawerkes Staßfurt in die Bode gelangt sind. Im Zuge der Verunreinigung der Bode gab es ein Fischsterben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Nach Angaben der CIECH Soda Deutschland GmbH & Co. KG (Betreiberin des Sodawerkes Staßfurt) kam es am 14. November 2018 zur Unterbrechung der Elektroenergieerzeugung des GUD-Kraftwerkes und damit zum Ausfall aller elektrischen Aggregate des Sodawerkes. Der Produktionsprozess konnte gefahrlos abgefahren und gesichert werden. Über einen kurzen Zeitraum wurde jedoch Betriebsflüssigkeit in eine Auffangtasse freigesetzt . Das Abpumpen der ausreichend bemessenen Auffangtasse war wegen der Unterbrechung der Spannungsversorgung nicht möglich. Infolgedessen sind kurzzeitig Flüssigkeiten ausgetreten, die eingedämmt, verdünnt und beseitigt wurden. Das Unternehmen kann allerdings nicht vollständig ausschließen, dass Kleinstmengen in den nahegelegenen Kanal gelangt sind. 2 1. Welche Stoffe sind durch die Havarie in die Bode gelangt und haben dort das Fischsterben ausgelöst? Durch die Störung ist wahrscheinlich 5 %-ige Ammoniaklösung in die betriebliche Kanalisation gelangt. Ein ursächlicher Zusammenhang mit den in der Bode aufgefundenen toten Fischen ist bisher nicht belegt. 2. Gab es in der Vergangenheit ähnliche Vorfälle mit Einleitungen in die Bode ? Am 22. Juli 2014 kam es zu einem ähnlichen Vorfall. 3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die ökologischen Schäden zu beseitigen und wer trägt die Kosten dafür? Eine Schädigung des Gewässers Bode im Sinne von § 90 Wasserhaushaltsgesetzes (im vorliegenden Fall jeder Schaden mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das ökologische Potenzial oder den chemischen Zustand des erheblich veränderten oberirdischen Gewässers) ist nach derzeitiger Bewertung nicht eingetreten. Vorübergehende Verschlechterungen des Zustands eines oberirdischen Gewässers , die auf Umständen beruhen, die durch Unfälle entstanden sind (§ 31 Absatz 1 Nummer 1b Wasserhaushaltsgesetz), gelten nicht als Gewässerschaden . 4. Sind die Rückhaltemaßnahmen im Sodawerk für den Havariefall ausreichend ? Nach dem Besorgnisgrundsatz von § 62 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz müssen Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird so errichtet und betrieben werden, dass es nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich ist, dass diese wassergefährdenden Stoffe in Boden oder Gewässer gelangen. Die betroffene Auffangtasse ist für den Rückhalt von ammoniakalischen Betriebsflüssigkeiten ausreichend bemessen. 5. Mit welchen Maßnahmen wird zukünftig sichergestellt, dass die Bode bei ähnlichen Havarien geschützt wird? Die Betreiberin des Sodawerkes Staßfurt hat aufgrund der aktuellen Störung Folgerungen für die Verbesserung der Anlagensicherheit abgeleitet. Hierzu zählt die Spezifizierung der Notstromversorgung, um insbesondere den Pumpenbetrieb zur Abführung von Flüssigkeiten aufrechterhalten zu können. Darüber hinaus soll eine Staukante am Tor 4 errichtet werden, um den Übertritt in den öffentlichen Bereich zu vermeiden. Ein zusätzliches Auffangsystem mit zentraler Rückhaltemöglichkeit soll eine gezielte Abgrenzung zum innerbetrieblichen Kanalsystem schaffen. 3 6. Welche Auflagen gibt es für das Sodawerk für seine Einleitungen in die Bode? Im speziellen Teil der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betriebsstandort des Sodawerkes Staßfurt sind für die Abwassereinleitungen in die Bode umfangreiche Auflagen zu folgenden Themen enthalten: wassersparende und frachtbegrenzende Maßnahmen im Produktionsprozess und bei der Abwasserbehandlung Probenahmestellen Selbstüberwachung Bau und Betrieb der Abwasseranlagen Mitteilungs- und Vorlagepflichten bei der Behörde Prüfung der Möglichkeiten zur Reduzierung des Salzeintrages in Gewässer Gewässermonitoring Maßnahmen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach § 27 WHG 7. Wann läuft die aktuelle Genehmigung zur Einleitung aus? Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser aus der Herstellung von Soda und von Kühlwasser aus dem Sodawerk Staßfurt ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. 8. Unter welchen Bedingungen wird eine neue Genehmigung erteilt? Eine wasserrechtliche Erlaubnis kann erteilt werden, wenn 1. die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist, 2. die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und 3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden , die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1. schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder 2. andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden. Im Übrigen steht die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis jeweils im pflichtgemäßen Ermessen (Bewirtschaftungsermessen) der zuständigen Behörde . 4 9. Wer ist für die Erteilung der Genehmigung zuständig? Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Soda und für Kühlwasser für das Sodawerk Staßfurt ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde zuständig. 10. Welche technischen Möglichkeiten bestehen, um die Einleitung der Schadstoffe zu vermeiden? Eine Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser darf nur unter den in Frage 8 erläuterten Bedingungen erteilt werden. Für die Behandlung des Abwassers aus der Herstellung von Soda gibt es keine weiteren technischen Möglichkeiten, die verhältnismäßig sind. 11. Wie hoch sind die Kosten für diese technischen Lösungen? Siehe Frage 10. 12. Wie wird der ökologische Zustand der Bode in diesem Bereich vor und nach der Havarie eingeschätzt? Im Bereich der Einleitstellen des Sodawerkes Staßfurt ist die Bode dem Oberflächenwasserkörper (OWK) SAL19OW01-00 „Bode - von Wehr Staßfurt bis Mündung in die Saale“ zuzuordnen. Der OWK SAL19OW01-00 ist als hydromorphologisch erheblich verändert eingestuft . Der Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe für den Bewirtschaftungszeitraum 2016 - 2021 weist ein „schlechtes“ ökologisches Potenzial für den OWK SAL19OW01-00 aus. Durch die Störung hat sich die Zustandsbewertung nicht geändert. 13. Welche Maßnahmen sind notwendig bzw. geplant, um an der Bode die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen? Die Festlegung eines diesbezüglichen Maßnahmenprogramms bleibt dem 3. Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 vorbehalten. Inwieweit die Evaluierung der WRRL (Überprüfung und Vorschlag erforderlicher Änderungen) bis spätestens zum Dezember 2019 darauf Einfluss haben wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen .