Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3848 17.01.2019 (Ausgegeben am 17.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Höse (AfD) Sachstand Jahn-Turnhalle Kleine Anfrage - KA 7/2205 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 27. Oktober 2017 gab Herr Minister Webel im Landtagsplenum erstmals Auskunft über den Sachstand zum Genehmigungsverfahren zur Nutzung der Wittenberger Jahn-Turnhalle als moslimischer Gebetsraum. Demnach wolle der Landkreis Wittenberg als untere Bauaufsichtsbehörde die Stadt Wittenberg auffordern, einen notwendigen Bauantrag zur Nutzung der Jahn-Turnhalle als Versammlungsraum oder Versammlungsstätte vorzulegen. Der entsprechende Antrag sei nach Auskunft des Ministers vom 26. Januar 2018 am 4. Dezember 2017 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen. Noch notwendige Bauvorlagen seinen am 21. Januar 2018 nachgereicht worden. Der Landkreis Wittenberg sieht mir gegenüber von Auskünften über den Stand des Genehmigungsverfahrens ab. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wann und mit welchem Ergebnis ist der Bauantrag der Stadt Wittenberg beschieden worden? Der durch die Lutherstadt Wittenberg am 4. Dezember 2017 vorgelegte Bauantrag zur Nutzungserweiterung der Jahn-Turnhalle als muslimischer Gebetsraum wurde am 25. Januar 2018 erteilt und am 30. Januar 2018 bekannt gegeben. 2 2. Welche Auflagen wurden im Fall einer positiven Bescheidung des Antrages ggf. erteilt? Die Baugenehmigung wurde dem Bauantrag entsprechend erteilt. Beauflagt wurde lediglich die Umsetzung der im Brandschutznachweis benannten Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten ab Bekanntgabe der Genehmigung. 3. Mit welcher Begründung wurde der Bauantrag ggf. negativ beschieden? Entfällt. 4. Besteht weiterhin ein Mietvertrag zwischen dem MTV Wittenberg e. V. und dem Verein „Salem Treffpunkt Wittenberg e. V.“ über die Nutzung der Jahn-Turnhalle als moslimischer Gebetsraum? Der Bauaufsichtsbehörde liegen derzeit keine Kenntnisse zum Bestehen oder Nichtbestehen von privatrechtlichen Miet- oder Untermietverträgen für das Gebäude vor.