Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3849 17.01.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 18.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Wulf Gallert (DIE LINKE) Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Tourismusförderung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2198 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der von der Landesregierung vorgelegte Haushaltsplanentwurf für 2019 sah im Kapitel 08 02 Titel 685 71 Zuschüsse an Tourismusverbände und andere Organisationen einen Mittelansatz von 710.000 Euro vor. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde dieser Ansatz durch Antrag der regierungstragenden Landtagsfraktionen verdreifacht , die Mittel für die institutionelle Förderung des Lobbyverbandes Tourismusverband Sachsen-Anhalt e. V. wurden gar vervierfacht. Die Beschlussfassung über die Haushaltsansätze wird im Dezember-Plenum erfolgen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung der Landesregierung Der von der Landesregierung für Kapitel 08 02 Titel 685 71 vorgelegte Haushaltsplanentwurf für 2019 orientierte sich zunächst an der Höhe der Ausgabenansätze im Doppelhaushalt 2017/2018 im Umfang von 800.000 Euro. Aus Konsolidierungsgründen musste der Ansatz im regierungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahren im weiteren Verlauf auf 710.000 Euro abgesenkt werden. Die Änderungen im Haushaltsplan 2019 sind durch die regierungstragenden Fraktionen in die Haushaltsverhandlungen eingebracht worden und beruhen somit nicht auf konzeptionellen Planungen der Landesregierung bzw. auf entsprechenden Abstimmungen der Landesregierung mit dem Tourismusverband Sachsen-Anhalt e. V. 2 Frage 1: Wann, seit 2008 wurde die institutionelle Förderung für eine Stelle außerhalb der Landesverwaltung von einem Haushaltsjahr auf das folgende Haushaltsjahr vervierfacht? Antwort zu Frage 1: Seit dem Jahr 2008 hat es einen solchen Fall nicht gegeben. Frage 2: Wann wurden die erhöhten finanziellen Bedarfe des Landestourismusverbandes im Marketingausschuss, in den thematischen Beiräten und der IMAG Tourismus mit welchem Ergebnis thematisiert? Antwort zu Frage 2: In den angesprochenen Gremien (Marketingausschuss und thematische Beirate der IMG) wurde ein finanzieller Mehrbedarf des Landestourismusverbandes (LTV) nicht thematisiert. Im Interministeriellen Arbeitskreis Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft , Wissenschaft und Digitalisierung ist der LTV nicht vertreten. Gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung wurde zuletzt durch den LTV ein Mehrbedarf für die Themen Digitalisierung im Tourismus / Tourismusnetzwerk Sachsen-Anhalt, Gesundheitstourismus und Landtourismus angesprochen. Frage 3: Welchen Erwägungen und Erkenntnissen der Landesregierung folgte die mit dem Haushaltsplanentwurf veranschlagte Summe von 710.000 Euro in Kapitel 08 02 Titel 685 71 für das Jahr 2019? Antwort zu Frage 3: Der Haushaltsplanentwurf 2019 der Landesregierung für Kapitel 08 02 Titel 685 71 orientierte sich zunächst an der Höhe der Ausgabenansätze im Doppelhaushalt 2017/2018. Aus Konsolidierungsgründen musste der Ansatz im regierungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahren im weiteren Verlauf auf 710.000 Euro abgesenkt werden (siehe Vorbemerkung der Landesregierung). Frage 4: Liegt der Landesregierung ein Konzept vor, aus welchem sich eine Vervierfachung der institutionellen Förderung für den Landestourismusverband, die Verdopplung der Projektfördermittel sowie ein Zuschuss für die Regionalverbände direkt ableiten lassen? Falls ja, wo ist dieses einsehbar? Antwort zu Frage 4: Nein. Wie in der Vorbemerkung dargelegt, entsprang die Erhöhung der institutionellen Förderung des LTV, die Einstellung eines institutionellen Zuschusses für die regionalen Tourismusverbände und die Steigerung der Projektförderung des Landes den Budgetverhandlungen im Parlament. Insofern liegt noch kein Konzept zur Umsetzung der Mittelerhöhung vor. In Gesprächen des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung mit dem LTV wurden konzeptionelle Maßnahmen zur Umsetzung der Mittel besprochen. Folgende Maßnahmen wurden erörtert: 3 - Überführung der Koordinationsstelle „Straße der Romanik“ in die Institutionelle Förderung und - Überführung des Projektes „Servicequalität Deutschland“ in die Institutionelle Förderung . Diese beiden Maßnahmen tragen auch dem Umstand Rechnung, dass die Projekte auf Dauerhaftigkeit angelegt sind und deshalb eine Umsetzung in die institutionelle Förderung des Verbandes sinnvoll ist. Weiterhin wurde eine Verstärkung der Projektarbeit des LTV für folgende Themen besprochen: - Management und redaktionelle Betreuung des Tourismusnetzwerkes Sachsen- Anhalt sowie der Ausbau der Inhalte und Dienstleistungen, - Nachhaltigkeit im Tourismus und - Gesundheitstourismus und Landtourismus. Zur Bewältigung der laufenden verbandsinternen Aufgaben ist zudem eine Verstärkung des Organisationsteams erforderlich. Frage 5: Besteht nach Ansicht der Landesregierung ein erhebliches Landesinteresse an Aktivitäten des Landestourismusverbandes, das nur durch eine Vervierfachung der institutionellen Förderung zu erfüllen wäre und wäre dies nach Ansicht der Landesregierung gerechtfertigt unter Berücksichtigung insgesamt begrenzter finanzieller Ressourcen sowie dem Erfordernis zur Bereitstellung öffentlicher Mittel für andere wichtige und wichtigere Belange des Landes? Antwort zu Frage 5: Dem LTV wurden im Rahmen der Landestourismuskonzeption (Masterplan Tourismus 2020) folgende landesweit relevanten Aufgaben zugewiesen: - politische Lobbyarbeit (Interessenvertretung im Bund und Land), - Koordination der Interessen der Verbände (Regional- und Fachverbände im Tourismus ) und - Projektarbeit (Qualität, Romanik). An der Vertretung des Tourismus in Bundes- und Landesgremien, an der landesweiten Koordination von Verbandsaufgaben im Tourismus und an der landesweiten Projektarbeit in ausgewählten Themenfeldern hat das Land ein erhebliches Interesse. Für die Bewältigung dieser Aufgaben benötigt der Verband die Unterstützung des Landes, da der Dachverband kaum eigene Einnahmen erzielen kann. In Abstimmung mit den regionalen Tourismusverbänden verzichtet der LTV auf eine eigene breite Mitgliedschaft von Kommunen, Vereinen und Gewerbetreibenden, die sich in den Tourismusregionen den regionalen und lokalen Tourismusverbänden anschließen sollen. Aus der Bestimmung des erheblichen Landesinteresses kann kein bestimmtes Budget abgeleitet werden. Der LTV übernimmt verschiedene landesweit sinnvolle Aufgaben, die durch das Land finanziert werden müssen. 4 Frage 6: Inwiefern erfüllt die Zuwendung für den Landestourismusverband die Erfordernisse des § 23 LHO unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Ziele des Landestourismusverbands sowie der im Gutachten zum Masterplan Tourismus 2020 zuvorderst genannten Aufgabe der „politischen Lobbyarbeit“? Antwort zu Frage 6: Die satzungsmäßigen Ziele des Tourismusverbandes Sachsen-Anhalt e. V. sind - die Förderung des Tourismus in Sachsen-Anhalt und die Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder auf Landes- und Bundesebene sowie - die Gestaltung eines nachhaltigen Tourismus in Sachsen-Anhalt unter Wahrung der natürlichen Umwelt, der Kultur, des Erbes sowie des Brauchtums. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die in der Landestourismuskonzeption dem LTV zugewiesenen Aufgaben sind - politische Lobbyarbeit, - Koordination der Interessen der Verbände (Regional- und Fachverbände im Tourismus ) und - Projektarbeit (Qualität, Romanik). In § 23 LHO ist geregelt, dass Zuwendungen im Haushaltsplan nur veranschlagt werden dürfen, wenn das Land an den zu fördernden Zwecken ein erhebliches Landesinteresse hat, dass ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Wie bereits in der Antwort zu Frage Nr. 5 dargelegt, ist die Landesregierung der Ansicht , dass an der Arbeit des LTV ein erhebliches Landesinteresse besteht, die vom Verband nicht im notwendigen Umfang selbst finanziert werden kann und daher eine Förderung des Landes notwendig macht. Frage 7: Würde eine Vervierfachung der institutionellen Förderung für den Landestourismusverband vom Haushaltsjahr 2018 auf 2019 im Rahmen der Haushaltsberatungen die Erfordernisse der Nummer 3.4. der VV-LHO zu § 23 LHO erfüllen? Mit welcher Begründung könnte durch welche Stellen eine Ausnahme von diesem Erfordernis gewährt werden? Antwort zu Frage 7: Die VV Nr. 3.4 zu § 23 LHO regelt, dass Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung grundsätzlich erst veranschlagt werden dürfen, wenn der Zuwendungsempfänger einen Haushalts- oder Wirtschaftsplan vorgelegt hat. Die Vorschrift ist Bestandteil der allgemeinen Verwaltungsvorschriften der LHO, die vom Ministerium der Finanzen erlassen wird (§ 5 LHO). Als Verwaltungsvorschrift richtet sie sich an die Landesverwaltung. Der Landtag (in seiner Funktion als Verfassungsorgan) bzw. seine Ausschüsse sind in ihren Entscheidungen hingegen nicht an diese Verwaltungsvorschrift gebunden. 5 Frage 8: Wäre der Landestourismusverband nach Ansicht der Landesregierung in der Lage, eine Vervierfachung der institutionellen Förderung von einem Haushaltsjahr auf das nächste umzusetzen? Bitte begründen. Antwort zu Frage 8: Die Umsetzung der deutlichen Erhöhung der Institutionellen Förderung für den LTV im Jahr 2019 ist sicherlich als anspruchsvoll zu bezeichnen. Als kurzfristig wirksame Maßnahme wurde deshalb die Überführung der Projekte „Straße der Romanik“ und „Servicequalität Deutschland“ in die institutionelle Förderung abgestimmt. Weitere kurzfristig umsetzbare Maßnahmen (vgl. Antwort zu Frage 4) wurden ebenfalls besprochen . Die tatsächliche Umsetzung der aufgestockten Förderung ist abhängig davon , wie schnell die entsprechenden Personalstellen durch den Verband besetzt werden können. Sofern dies zügig gelingt, ist eine entsprechende Umsetzung dieser Förderung möglich. Frage 9 Inwiefern hat die Landesregierung bisher das Fazit aus Gutachtersicht zur Organisations -, Aufgaben- und Finanzierungsstruktur aus dem Gutachten zum Masterplan Tourismus 2020 (S. 50 des Endberichts) berücksichtigt? Antwort zu Frage 9: Gültigkeit für die Aufgabenverteilung im Tourismus hat der Masterplan Tourismus 2020. Die Aussagen der Gutachter zur Organisations-, Aufgaben- und Finanzierungsstruktur im Tourismus in Sachsen-Anhalt sind nicht in das Kapitel 10 (Aufgabenverteilung im Tourismus) des Masterplans Tourismus 2020 aufgenommen worden . Die Gutachter orientierten sich in ihrer Analyse von 2013 an der damaligen Diskussion der regionalen Tourismusstrukturen in Sachsen, die auf eine Herausbildung größerer Destinationen mit eigenen Destinationsmanagement-Agenturen zielte. Eine solche Veränderung der regionalen Strukturen im Tourismus in Sachsen-Anhalt wurde von den touristischen Akteuren im Land aufgrund der sehr großen Unterschiede in den Regionen mehrheitlich nicht unterstützt. In der Folge wurde an der bisherigen und bewährten Aufgabenverteilung festgehalten. Frage 10: Würde eine massive Ausweitung der Förderung für die Tourismusverbände dem bisher eingeschlagenen Pfad der Landesregierung im Sinne der Gutachtersicht entsprechen? Bitte begründen. Antwort zu Frage 10: Nein. Wie bereits in der Antwort zur Frage 9 dargelegt gilt die Aufgabenverteilung, die im Masterplan Tourismus 2020 in Kapitel 10 formuliert wurde. Die zusätzlichen Mittel fließen beim LTV vorrangig in die landesweite Projektarbeit (vgl. Antwort zu Frage 4), bei den regionalen Tourismusverbänden in die Sicherung der Grundfunktion der Verbände. Nach gegenwärtigem Diskussionsstand wollen die regionalen Tourismusverbände vor allem ihre Kompetenz im Bereich der Digitalisierung stärken. Weitere Mittel werden zur Förderung von Tourismusthemen und Tourismusprojekten genutzt. 6 Frage 11: Laut Haushaltsplanentwurf für den Einzelplan 08 ist eine Erhöhung der institutionellen Förderung der Investitions- und Marketinggesellschaft um 500.000 Euro von 5,7 Millionen auf 6,2 Millionen Euro geplant. Davon sollen laut Vorlage 28 der Drs. 7/3350 für Tourismus 113.100 Euro zusätzlich eingesetzt werden. Diese Mittel sollen zur Vorbereitung des Jahres-Themas für 2020 - 20- jähriges Bestehen der Markensäule Gartenträume, Historische Parks in Sachsen -Anhalt - nationale und internationale Medienkooperation verwendet werden . Sollen für diesen Schwerpunkt im Jahr 2019 auch Mittel an die Tourismusverbände gezahlt werden? Falls ja, bitte Höhe der Förderung nach Zuwendungsempfänger aufschlüsseln. Antwort zu Frage 11: Nein, entsprechende Mittel sollen nicht aus der institutionellen Förderung der IMG an die Tourismusverbände gezahlt werden. Der Verein Gartenträume - Historische Parks in Sachsen-Anhalt e. V. erhält eine finanzielle Unterstützung für die Koordination des Netzwerkes Gartenträume in Form einer Projektförderung für die Angebotsentwicklung und die Vorbereitung des Jubiläumsjahres aus Kap. 08 02, Titel 685 71. Ein Förderantrag des Vereins liegt noch nicht vor.