Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3850 17.01.2019 (Ausgegeben am 18.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Ausstellungseröffnung in Tel Aviv Kleine Anfrage - KA 7/2217 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Pressemitteilung der Kunststiftung Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 2018 eröffnete Staatssekretär Dr. Gunnar Schellenberger die Ausstellung der Hallenser Künstlerin Nina Viktoria Naußed am 13. Dezember 2018 in der Kunstgalerie Artspace in Tel Aviv. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Frage 1: Ist es üblich, dass Ausstellungen von Künstlerinnen und Künstlern, die in der Vergangenheit ein Aufenthaltsstipendium der Kunststiftung Sachsen-Anhalt erhalten haben, durch den Staatssekretär für Kultur eröffnet werden? Wenn nein, warum erfolgte in diesem Fall die Eröffnung durch den Staatssekretär? Anlass für die Eröffnung der Ausstellung durch den Staatssekretär ist die Tatsache, dass das im Jahr 2019 stattfindende Bauhausjubiläum thematisiert werden sollte. Hierzu fand zum Beispiel während des Besuchs ein enger Austausch mit dem Zentrum der Weißen Stadt, dem Bauhaus-Viertel in Tel Aviv, statt. Damit konnte über die Würdigung der Stipendiatin hinaus zusätzliche Aufmerksamkeit in Israel für das Jubiläum erzeugt werden. 2 Frage 2: Wurden in der Vergangenheit bereits Ausstellungen im Ausland von Künstlerinnen und Künstlern aus Sachsen-Anhalt durch den Staatssekretär begleitet oder eröffnet? Wenn ja, listen Sie bitte die entsprechenden Ausstellungen auf und unterteilen Sie nach Jahresscheiben von 2005 bis heute und dem Ort der Ausstellung. In der Vergangenheit wurden keine Ausstellungen von Künstlerinnen und Künstlern aus Sachsen-Anhalt durch den Staatssekretär begleitet oder eröffnet. Frage 3: Welches Ziel verfolgte die Landesregierung mit dem Besuch des Staatssekretärs bei der Ausstellung in Tel Aviv? Konnte das Ziel erreicht werden? Siehe hierzu Antwort zu Frage 1. Frage 4: In welcher Form soll die Berichterstattung zum Besuch bzw. zur Ausstellungseröffnung des Staatssekretärs in Tel Aviv am 13. Dezember erfolgen bzw. in welcher Form ist diese bereits erfolgt? Die Berichterstattung erfolgte am 09.01.2019 im Ausschuss für Finanzen und wird am 18.01.2019 im Ausschuss für Bildung und Kultur stattfinden. Darüber hinaus werden im Ausschuss für Bildung und Kultur weitere Berichte über die Umsetzung der aus dieser Reise entstandenen konkreten Maßnahmen erfolgen. Frage 5: Weshalb wurde der Besuch weder in der Terminübersicht der Staatskanzlei/Abteilung Kultur noch in Presseverlautbarungen der Staatskanzlei vorangekündigt ? Die Presse wurde von der Reise informiert. Die Pressearbeit wurde von der die Ausstellungseröffnung begleitenden Landesstiftung „Kunststiftung Sachsen-Anhalt“ vorgenommen . In der Pressemitteilung 43 - 2018, „Stipendiatin der Kunststiftung zeigt ihre Werke in Tel Aviv“, hat die Stiftung am 7. Dezember 2018 die Teilnahme des Kulturstaatssekretärs entsprechend angekündigt. Darüber hinaus wurden Pressevertreter nach Anfrage über den detaillierten Ablauf sowie die Inhalte der Reise informiert (MZ am 10.12.2018; Bild-Zeitung am 11.12.2018). Frage 6: Welche Kosten sind durch die Reise des Staatssekretärs entstanden und wo sind diese veranschlagt? Für die Dienstreise, bei der eine Reihe weiterer Programmpunkte abgeleistet worden sind, sind folgende Kosten angefallen: 1. Flugkosten Berlin - Tel Aviv - Berlin (Economy-Class) 290,77 € 2. Hotelkosten 11. bis 14. Dezember 2018 498,00 € 3. Abrechnung des Tagegeldes 101,20 € 4. 12./13. Dezember 2018 Mietwagen mit Fahrer in Israel 1.254,32 € 5. 14.12.18 Taxi vom Hotel zum Flughafen in Tel Aviv 75,59 € Gesamtkosten: 2.219,88 € 3 Haushaltsmittel für Ausgaben dieser Zweckbestimmung sind im Einzelplan 02, Kapitel 02 01, Titel 527 01 „Reisekostenvergütungen für Dienstreisen“, veranschlagt. Frage 7: Sind weitere Besuche dieser Art künftig vorgesehen? Wenn ja, wann und wo sind die Kosten hierfür veranschlagt? Weitere Reisen - namentlich nach Israel - werden auch zukünftig bei gegebenem Anlass geprüft und ggf. durchgeführt. Die Mittel sollen auch weiterhin aus dem Einzelplan 02 bereitgestellt werden.