Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3861 22.01.2019 (Ausgegeben am 23.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Gefahren bei Bränden von Elektro-Fahrzeugen mit Hochspannungsbatterien für Einsatzkräfte und Umwelt Kleine Anfrage - KA 7/2209 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Anteil der Elektro-Fahrzeuge mit Hochspannungsbatterien im Straßenverkehr nimmt beständig zu. Entsprechend steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und Bränden mit diesen Fahrzeugen. So brandte am 14. November 2018 in der Ortsdurchfahrt (OD) Runthal der Landesstraße L 190 (Stadt Teuchern, Burgenlandkreis ) ein sog. „Streetscooter“ der Deutschen Post AG vollständig aus. Dabei brannten auch die Lithium-Ionen-Hochspannungsbatterien und hochtoxischer und ätzender Fluorwasserstoff trat aus. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Elektro-Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Hochspannungsbatterien brannten im Jahr 2017 und dem bisherigen Verlauf des Jahres 2018 in Sachsen-Anhalt? In wie vielen dieser Fälle brannten auch Lithium-Ionen- Hochspannungsbatterien? Bitte jeweils nach Landkreis/kreisfreier Stadt aufgliedern. Im Jahr 2017 wurden die Feuerwehren in Sachsen-Anhalt zu 495 Bränden von Kraftfahrzeugen alarmiert. Die Auswertung der Ereignisstatistik 2018 ist erst Mitte 2019 zu erwarten. Es erfolgt jedoch keine Erfassung von Kfz-Bränden nach Antriebsart. Auch eine nachträgliche Erhebung erscheint wenig aussichtsreich , da derart detaillierte Betrachtungen in den Einsatzberichten in der Regel nicht erfolgen. 2 2. Welche Gefahren gehen nach Kenntnis der Landesregierung von brennenden Lithium-Ionen-Hochspannungsbatterien für Einsatzkräfte und die Umwelt aus? Im Brandfall entstehen neben Kohlendioxid und Kohlenmonoxid sowie, wie bei vielen anderen Bränden auch, krebserregende Kohlenwasserstoffe, ätzende Stoffe (z. B. Flusssäure) und Schwermetallablagerungen. Bei Bränden von Lithium-Ionen-Speichermedien besteht die Gefahr der explosionsartigen Freisetzung des Inhalts der Akkumulatoren, die Gefahr der Brandausbreitung sowie die Gefahr durch elektrischen Strom. 3. Welche Vorschriften gelten für Einsatzkräfte von Feuerwehren und Polizei zum Umgang mit brennenden Lithium-Ionen-Hochspannungsbatterien und zum Schutz der Einsatzkräfte und der Umwelt? Für Feuerwehrangehörige gelten die Feuerwehrdienstvorschriften sowie die Unfallschutzbestimmungen der DGUV für die Feuerwehren. Bei Bränden derartiger Batterien ist aufgrund der damit verbundenen Gefahren wie bei anderen Kraftfahrzeug- oder Gebäudebränden Schutzkleidung nach EN 469 sowie das Vorgehen unter Umluft unabhängigem Atemschutz erforderlich . Aufgrund der elektrischen Gefahren sind die „Grundsätze der Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen“ und die Einhaltung der bekannten Strahlrohrabstände nach DIN VDE 0132 einzuhalten. Bei größeren Mengen an auslaufenden Chemikalien ist ein Vorgehen nach der Feuerwehrdienstvorschrift 500 (Einheiten im ABC-Einsatz) zu prüfen. Gesonderte Vorschriften des Ministeriums für Inneres und Sport zum Umgang mit brennenden Lithium-Ionen-Hochspannungsbatterien und zum Schutz der Einsatzkräfte wurden bisher für die Polizei Sachsen-Anhalts nicht erlassen. 4. Jede Einsatzkraft der Feuerwehren und auch jeder Polizeibeamte kann unvermittelt in die Situation kommen, mit einer brennenden Lithium- Ionen-Hochspannungsbatterie konfrontiert zu sein. Wie werden diese auf eine solche Situation vorbereitet? Die Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen gehört zur Truppmann-Ausbildung der Feuerwehrangehörigen. Ebenso ist das Verhalten an Einsatzstellen unter Freisetzung von Gefahrstoffen Bestandteil der Feuerwehrausbildung. Das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge erarbeitet auch Einsatzhinweise für Feuerwehren. Für das Jahr 2019 ist die Veröffentlichung eines Merkblattes „Einsätze in Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren“ vorgesehen. Bei der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt gehört die Frage der Eigensicherung bei Verkehrsunfällen von Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen sowohl bei der Fachhochschule der Polizei zum theoretischen als auch bei der Landesbereitschaftspolizei zum fachpraktischen Ausbildungsumfang. Darüber hinaus 3 wurde die Eigensicherung bei Verkehrsunfällen von Fahrzeugen mit Hochvolt- Systemen ergänzend im Rahmen einer Dienstbesprechung des Ministeriums für Inneres und Sport im Jahre 2017 mit Vertretern der Behörden und Einrichtungen der Landespolizei erörtert. Es wurde seinerzeit der eigenständigen Bewertung der Behörden und Einrichtungen der Landespolizei überlassen, diesbezüglich weitergehende Verfügungen für ihre Bereiche zu treffen, welches teilweise auch erfolgte.