Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3862 22.01.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 23.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Stadtgebiet Magdeburg Kleine Anfrage - KA 7/2202 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aufgrund der verheerenden Folgen des Hochwassergeschehens im Einzugsbereich der Elbe im Jahr 2013 wurde die Hochwasserkonzeption des Landes Sachsen- Anhalt bis 2020 überarbeitet. Dabei sollten in den Maßnahmenplanungen die Erfahrungen aus dem Hochwasserereignis im Juni 2013 besondere Berücksichtigung finden . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen wurden im Stadtgebiet Magdeburg seit dem Jahr 2013 umgesetzt und welche befinden sich noch in der Umsetzung oder Planungsphase? Welche dieser Maßnahmen resultieren aus den Erkenntnissen oder sind Folge des Hochwassergeschehens aus dem Jahr 2013? Welche dieser Maßnahmen wurden oder werden ungeachtet des Hochwassergeschehens 2013 umgesetzt, weil z. B. die turnusmäßige Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlage ohnehin durchgeführt werden musste? Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt (LH) Magdeburg wurden durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung des Hochwassers 2013 nachfolgende Maßnahmen, die auch der Verbesserung des Hochwasserschutzes dienen, umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Planung: 2 Elbeumflutkanal Sanierung Linker Umfluthauptdeich km 2,06 (B1) bis km 7,8 (Zipkeleben); 2018 fertiggestellt, Sanierung Linker Umfluthauptdeich km 7,8 (Zipkeleben) bis km 8,4 (Pechauer Siel); Baumaßnahme bis auf Restleistungen 2018 fertig gestellt; Restleistungen werden 2019 umgesetzt, Sanierung Linker Umfluthauptdeich km 8,4 (Pechauer Siel) bis km 12,8 (Haberlandbrücke ); Sofortsicherung zur Herstellung der Standsicherheit durch Einbringung einer Spundwand 2017; Planungen des Abschnittes zur abschließenden Sanierung laufen derzeit. Herrenkrugdeiche Sanierung Herrenkrugdeiche km 0,0 - 0,4 und km 1,85 - 3,43; 2018 fertiggestellt Der Abschnitt zwischen km 0,4 km 1,85 ist aktuell im Bau und wird 2019 fertiggestellt . Hochwasserschutzmauer Oststraße Errichtung einer Hochwasserschutzmauer in der Oststraße; Länge: 850 m; 2017 fertiggestellt. Hochwasserschutzmauer Buckau Errichtung einer Hochwasserschutzmauer in Buckau (Klinke-Elbstraße); Länge: 652m; 2017 fertiggestellt. In Verantwortung der LH Magdeburg wurden nach dem Hochwasser 2013 weiterhin folgende Maßnahmen bereits umgesetzt: Errichtung Hochwasserschutzmauer Zollstraße; Länge: 1.037 m; 2016 fertiggestellt , Errichtung Hochwasserschutzmauer Turmschanzenstraße; Länge 655 m; 2017 fertiggestellt. Auf das Stadtgebiet der LH Magdeburg wirken sich folgende, bereits abgeschlossene Maßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung aus: Sanierung des Linken Elbumflutdeich zwischen km 12,8 (Haberlandbrücke) und km 17,32 (Pretziener Wehr); 2015 fertiggestellt, Sanierung des Rechten Elbehauptdeiches vom Pretziener Wehr bis Magdeburg- Büchnerstraße von km 29,1 (Brücke Schönebeck-Grünewalde) bis km 30,6 (Schönebeck-Apfelwerder); 2016 fertiggestellt. Derzeit befinden sich nachfolgende Maßnahmen und Abschnitte in der Planungsphase für den Raum LH Magdeburg: In Verantwortung des LHW Sanierung Linker Umfluthauptdeich km 8,4 (Pechauer Siel) bis km 12,8 (Haberlandbrücke ), Rechter Elbehauptdeich Pretziener Wehr bis MD Büchnerstraße - km 26,05 (Steinablage) bis km 29,1 (Brücke Schönebeck-Grünewalde) - km 30,6 (Schönebeck-Apfelwerder) bis km 42,1 (Magdeburg-Büchnerstraße), Rückstausicherung Sülze in Alt-Salbke, 3 Hochwassersicherung Magdeburg-Wissenschaftshafen, Erneuerung Flughafensiel im linken Umfluthauptdeich km 2,07; bauliche Umsetzung ist für 2019 geplant, Ertüchtigung Schleusendeich Magdeburg-Rothensee, Herrenkrug Hochufer SMW (Teilabschnitt der Maßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung im Herrenkrug). In Verantwortung der LH Magdeburg Hochwassersicherung Schleinufer. Keine der vorgenannten Maßnahmen sind turnusmäßige Maßnahmen der Sanierung von Deichen und Anlagen. Die Maßnahmen resultieren aus den veränderten Festlegungen der Bemessungsgrundlagen aufgrund der Erkenntnisse der extremen Hochwasserereignisse im August 2002 und Juni 2013 und den technischen Anforderungen nach DIN 19712. 2. Eine besondere Betrachtung soll der Bereich Elbeumflutkanal und Alte Elbe in Magdeburg erfahren. So sollte zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit in der Alten Elbe und im Elbeumflutkanal ein Unterhaltungsrahmenplan (UHRP) erarbeitet werden. Zur Verbesserung der Abflussverhältnisse der Elbe im Stadtgebiet Magdeburg und der hieraus entwickelten Szenarien wie Bewuchsreduzierung im Elbeumflutkanal, Bewuchsreduzierung in der Alten Elbe, Sedimentabtrag im Bereich der Alten Elbe sollten im Rahmen des geplanten UHRP konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. 2.1 Welche konkreten Maßnahmen sieht der Unterhaltungsrahmenplan (UHRP) aktuell vor? Der Unterhaltungsrahmenplan (UHRP) für die Alte Elbe Magdeburg und den Elbeumflutkanal ist untergliedert in ersteinrichtende Maßnahmen zur Schaffung eines Referenzzustandes und in wiederkehrende Maßnahmen zum Erhalt des Zustandes. Die ersteinrichtenden Maßnahmen sollen die bereits durchgeführten Sofortmaßnahmen (siehe Antwort zu Frage 2.2) zur Entfernung standortfremder Gehölze ergänzen, um einen Referenzzustand herzustellen. Dieser Planreferenzzustand ist der Ausgangszustand für die wiederkehrenden Maßnahmen im Unterhaltungsrahmenplan. Geplante ersteinrichtende Maßnahmen (Schaffung Referenzzustand) Alte Elbe: Im gesamten Bereich der Alten Elbe sind Rodungen von dicht- und schrägstehenden Bäumen, Sträuchern und Bodendecker in dicht bewachsenen Bereichen, die einen schadlosen Abfluss gefährden können, vorgesehen. Ausgenommen sind ausgewählte und wertvolle Alt- bzw. Habitatbäume, die als Solitärgehölze in einem radialen Abstand von ca. 30 m erhalten bleiben. Geplante wiederkehrende Maßnahmen auf dafür ermittelten Flächen in der Alten Elbe : U1 Entfernung standortfremder Gehölze und unerwünschter Neophyten, U2 Regelmäßige Entfernung/Unterbindung sich entwickelnder Querriegel, U3 a Schlegelmahd/Mahd, U3 b Optionale Mahd für Hochstaudenfluren, 4 U4 Rückschnitt von überhängenden Ästen/Aufastung, U5a Mahd auf Sand-, Kies- und Schlammbänken, Rückschnitt von Aufwuchs, U5b Rückschnitt Mandelweiden nach Pflege- und Entwicklungsplan Stadt MD, U6 Deichunterhaltungs- und Pflegemaßnahmen, U7 Beseitigung lokaler Abflusshindernisse, V1 Schonender Zugang zum Gewässer, V2 Boden- und Gewässerschutzmaßnahmen. Geplante ersteinrichtende Maßnahmen (Schaffung Referenzzustand) Elbeumflutkanal : E1 Rodung von Bäumen und Sträuchern im Bereich der Haberlandbrücke in dicht bewachsenen Bereichen, die einen schadlosen Abfluss gefährden können, E2 Komplettrodung im gesamten Bereich des Elbeumflutkanals von dicht- und schrägstehenden Bäumen, Sträuchern und Bodendecker in dicht bewachsenen Bereichen, die einen schadlosen Abfluss gefährden können mit Ausnahme ausgewählter wertvoller Alt-Habitatbäume, die als Solitärgehölze in einem Radius von ca. 30 m verbleiben, E3 Ausdünnen Baumbestand, Entfernen Unterholz/Strauchwuchs entlang des linken Elbeumflutdeiches zwischen km 0+000 bis 2+000 (Bahnbrücke bei Biederitz bis Brücke B1 bei Heyrothsberge) und entlang des westlichen Deiches (linker Elbumflutdeich) zwischen km 14+500 und 15+000 in Höhe der Alte Fähre (B246a südwestlich von Plötzky) sowie im Bereich der bestehenden Baum- Strauchhecke zwischen km 16+000 und 16+500 südlich von Plötzky, die eine Art Querriegel darstellt. E4 Entfernung von Unterholz/Strauchwuchs in folgenden Bereichen: - km 12+500 17+000 von Pretziener Wehr bis Haberlandbrücke - bei km 07+500 bei der Brücke bei Pechau - bei km 03+500 Höhe zerstörte Brücke bei Gübs, E5 Pflanzung Weichholzaue (vorbeugend für Artenschutz Biber und Fischotter) insbesondere im Bereich der Haberlandbrücke, E6 Pflanzung Hartholzaue entlang der beiden Elbumflutdeiche E7 Schaffung einer Insel im Bereich der sogenannten Schweinebucht (bei km 04+500 Abschnitt Gübser Brücke bis Furt Zipkeleben) durch Herstellung einer zusätzlichen Gewässerverbindung, E8 Abtrag von Kies- und Sandverwallungen im Bereich der Haberlandbrücke. Geplante Wiederkehrende Maßnahmen für den Elbeumflutkanal: U1 Entfernung standortfremder Gehölze und unerwünschter Neophyten, U2 Regelmäßige Entfernung/Unterbindung sich entwickelnder Querriegel, U3 Schlegelmahd/Mahd, U4 Rückschnitt von überhängenden Ästen/Aufastung, U6 Deichunterhaltungs- und Pflegemaßnahmen, U7 Beseitigung lokaler Abflusshindernisse, U8 Auflagen Ackerbau, U9 Bewirtschaftung Offenland (Mahd, Beweidung), U10 Freihaltung von Gehölzen und bei Bedarf Abtrag von Sedimenten, U11 Krautung im Gewässer/ Unterhaltung der Sohle, U12 Belassen von Uferabbrüchen, V1 Schonender Zugang zum Gewässer, V2 Boden- und Gewässerschutzmaßnahmen. 5 Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Unterhaltungsrahmenplans für die Alte Elbe und den Elbeumflutkanal wurden die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf das Abflussverhalten durch Modellrechnung nachgewiesen. Ein ausreichender Hochwasserschutz wird damit gewährleistet. Da die ersteinrichtenden und wiederkehrenden Maßnahmen in ausgewiesenen FFH- Gebieten durchgeführt werden, sind für die vorzunehmenden Eingriffe umfangreiche Ersatz- und Kohärenzmaßnahmen vorzunehmen. Diese sind in dem Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) erfasst. Diese Maßnahmen umfassen auch Pflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen in Ringfurth, Kehnert aber auch in Groß- Rosenburg. Eine einmalige und notwendige regelmäßig wiederkehrende Sedimententnahme im Bereich der Alten Elbe wurde aufgrund des ungünstigen Nutzen/Kosten-Verhältnisses nicht in den Unterhaltungsrahmenplan aufgenommen, zumal die zusätzliche wasserstandsabsenkende Wirkung im Hochwasserfall sehr gering ausfallen würde. Der Sedimentabtrag wird als nicht nachhaltig eingeschätzt. Die Arbeiten zum Sedimentabtrag in der Alten Elbe wären im Turnus von 5 Jahren ständig zu wiederholen. 2.2 Welche dieser Maßnahmen wurden wann bereits umgesetzt? Bereits während der Datenerfassung und Planung hat sich gezeigt, dass durch Herausnahme sogenannter standortfremder Gehölze abflussverbessernde Maßnahmen zu erreichen sind. Die Umsetzung erfolgte bereits 2016 durch die Herausnahme von mehr als 2.000 Bäumen aus der Alten Elbe und Elbumflut mit Schwerpunkt in der Alten Elbe. Weitere Maßnahmen wurden bereits im Bereich der Haberlandbrücke umgesetzt. Hier wurden im Zusammenhang der Schadensbeseitigung von Sturmereignissen aus dem Jahr 2017 mit Beginn des Jahres 2018 die Schäden unter Berücksichtigung der Festlegungen des Unterhaltungsrahmenplans beseitigt und weitere Gehölze entnommen . Zum Erhalt dieses Zustandes sind im LHW die erforderlichen Pflegemaßnahmen eingeplant und werden kontinuierlich umgesetzt. Um die erforderliche Kohärenz zu sichern, erfolgten 2017 Pflanzmaßnahmen im Bereich Ringfurth und Kehnert an der Elbe. 2.3 Welche dieser Maßnahmen wurde noch nicht umgesetzt? Hier wird um eine entsprechende Begründung gebeten. Weitere Holzungen im Bereich der Alten Elbe und Elbeumflutkanal sind im Rahmen des Unterhaltungsrahmenplans 2019 in Abhängigkeit des Einvernehmens mit der Unteren Naturschutzbehörde der LH Magdeburg geplant. Diese sind gestaffelt durchzuführen, da zur Kohärenzsicherung einzelne Holzungsmaßnahmen erst nach Schaffung des entsprechenden Ausgleiches erfolgen dürfen. Dies ist Bestandteil der Genehmigung. 6 3. Wie verteilen sich die geplanten und die bislang tatsächlich aufgelaufenen Kosten der Hochwasserschutzmaßnahmen im Stadtgebiet Magdeburg auf die jeweiligen öffentlichen Träger? In den Jahren 2013 bis 2017 wurden in Verantwortung des Landes durch den LHW für die Hochwasserschadensbeseitigung und damit auch für die Verbesserung des Hochwasserschutzes auf dem Gebiet der LH Magdeburg insgesamt 20.967.538 € investiert . Für das Jahr 2018 werden (vorbehaltlich der abschließenden Auswertung) ca. 12 Mio. € veranschlagt. Die Summe der Investitionen in den Hochwasserschutz anderer öffentlichen Träger ist nicht bekannt.