Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3870 23.01.2019 (Ausgegeben am 23.01.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Einhaltung der Hilfsfristen nach § 7 Abs. 4 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) (III) Kleine Anfrage - KA 7/2229 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen: Einhaltung der Hilfsfristen nach § 7 Abs. 4 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) (Drs. 6/4716) und Einhaltung der Hilfsfristen nach § 7 Abs. 4 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) (II) (Drs. 7/2854). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: In den letzten drei Jahren führte das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt zahlreiche gemeinsame Gespräche mit dem Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt und den Trägern des Rettungsdienstes im Hinblick auf eine landesweite Standardisierung und stärkere Belastbarkeit der durchgeführten empirischen Erhebungen bezüglich der Hilfsfristerfüllung im Land Sachsen-Anhalt durch. Dabei wurde verbindlich mit den Trägern des Rettungsdienstes vereinbart, dass das belastbare Zahlenmaterial eines jeden Kalenderjahres auf dem Dienstweg bis spätestens 30. April des Folgejahres vorzulegen ist. Diese Terminvereinbarung mit den Trägern des Rettungsdienstes liegt in den unterschiedlichen Leitstellensoftwareprogrammen der Rettungsdienstleitstellen begründet und lässt daher eine vorfristige belastbare Auswertung des Zahlenmaterials nicht zu. 2 1. In wie viel Prozent der Notfälle wurde die Hilfsfrist für den RTW im Jahr 2018 eingehalten? Bitte nach Jahren getrennt für die Landkreise und kreisfreien Städte und für das Land Sachsen-Anhalt auflisten. Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 2. In wie viel Prozent der Notfälle wurde die Hilfsfrist für den Notarzt im Jahr 2018 eingehalten? Bitte nach Jahren getrennt für die Landkreise und kreisfreien Städte und für das Land Sachsen-Anhalt auflisten. Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.