Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/389 23.09.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 26.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank (IB) Kleine Anfrage - KA 7/129 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Landtag hat in der vergangenen Legislaturperiode erklärt, dass er es für unverzichtbar hält, dass die Ministerien zukünftig vor der Übertragung von Aufgaben auf die Investitionsbank sowie zurück auf das Land Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einschließlich der Ermittlung von Einsparungen im Personal- und Sachkostenbereich der Landesverwaltung durchführen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: In dem angefragten Zeitraum wurden eine Vielzahl von neuen Geschäftsbesorgungsverträgen zwischen den einzelnen Ministerien und der Investitionsbank Sachsen -Anhalt abgeschlossen. Um hier eine Überschaubarkeit und Transparenz zu erreichen , sind die erfragten Daten in der als Anlage beigefügten Tabelle zusammengefasst . Es wird bei den Einzelfragen daher auf die entsprechenden Zeilen und Spalten der Tabelle verwiesen. 2 Die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur, das Ministerium für Bildung, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, das Ministerium für Justiz und Gleichstellung sowie das Ministerium für Inneres und Sport haben im angefragten Zeitraum keine neuen Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Sachsen -Anhalt abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: Zu Frage 1 Welche Geschäftsbesorgungsverträge hat die Landesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2016 mit der IB abgeschlossen? Bitte aufgeschlüsselt nach Ressort, Datum des Abschlusses und Zeitpunkt des Inkrafttretens . Siehe hierzu Anlage 1, Spalten B bis E. Zu Frage 2 Welchem Zweck dienen die jeweils abgeschlossenen Verträge? Bitte den Inhalt der Verträge kurz beschreiben. Siehe hierzu Anlage 1, Spalte C. Zu Frage 3 Wie hoch sind in jedem Einzelfall die für das Land entstehenden Kosten? Liegen zu den einzelnen Vertragsabschlüssen jeweils Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor? Wie hoch sind in den einzelnen Fällen die Ersparnisse hinsichtlich der Personal- und Sachkosten auf Landesebene? Die Frage nach den in jedem Einzelfall entstehenden Kosten sowie zu den Ersparnissen hinsichtlich der Personal- und Sachkosten auf Landesebene kann aufgrund der fehlenden Erfassung in der Landesverwaltung, nicht ermittelt werden. Bezüglich der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wird auf Anlage 1, Spalte P verwiesen . Zu Frage 4 Wie hoch sind die für die abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsverträge anfallenden Kosten für die Geschäftsbesorgung? Bitte aufgeschlüsselt für jeden Vertrag nach Kostenerstattung an die IB (pro Jahr bzw., sofern nicht in dieser Form vereinbart, gesamt) sowie ggf. weiteren anfallenden Verwaltungskosten des Landes. Zum ersten Teil der Frage siehe hierzu Anlage 1, Spalten H - O. Bezüglich der weiteren anfallenden Verwaltungskosten des Landes wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. 3 Zu Frage 5 Falls keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorliegen, wieso liegen diese nicht vor und welche Gründe haben dennoch zur Übertragung der Aufgaben geführt? Bitte gesondert darstellen. Siehe hierzu Anlage 2. Zu Frage 6 In welchen Fällen besteht für die IB die Möglichkeit, Unteraufträge an Dritte zu erteilen? Um welche Dritte handelt es sich dabei und ist die IB bei einer solchen Auftragsvergabe an die vergaberechtlichen Vorschriften, die für das Land bei Ausschreibungen gelten, gebunden? Werden die Kosten für die Unteraufträge an Dritte gesondert vom Land übernommen bzw. erstattet oder zahlt die IB diese aus eigenen Mitteln? Bitte Verträge, Dritte und Kostenerstattung entsprechend aufführen. Die Möglichkeit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Übertragung von Aufgaben an Dritte ist in den Geschäftsbesorgungsverträgen mit den Ressorts exemplarisch wie folgt geregelt: „Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt darf die Erledigung ihrer Aufgaben nur mit Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen. Bei der Erteilung von Aufträgen an Dritte unterliegt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeordnung (VgV) bei Aufträgen ab den dort geregelten Schwellenwerten, es sei denn, der Auftrag stellt ein sogenanntes In-house-Geschäft dar.“ Die Kostenerstattung an Dritte erfolgt regelmäßig aus den Mitteln des mit der Landesregierung abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages, in dem jeweils die Aufgaben auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt übertragen wurden. Siehe hierzu die Anlage 1, Spalten F und G. Zu Frage 7 Plant die Landesregierung für das Jahr 2016 weitere Geschäftsbesorgungsverträge mit der IB abzuschließen? Wenn ja, welche Ressorts sind betroffen? Gegenwärtig planen das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie das Ministerium der Finanzen weitere Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Sachsen -Anhalt abzuschließen. Siehe hierzu Anlagen 3 und 4. Zu Frage 8 Hat die Landesregierung im Zeitraum 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2016 Geschäftsbesorgungsverträge mit der IB gekündigt? Was war der jeweilige Grund? Bitte zu den jeweiligen Geschäftsbesorgungsverträgen ebenfalls die Fragen 2 bis 5 beantworten. Es wurden keine Geschäftsbesorgungsverträge gekündigt. KA 7/129 Kleine Anfrage: Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Anlage 1 A B C D E F G H I J K L M N O P lfd. Nr. Ressort Vertragsinhalt Datum des Abschlusses Vertragsbeginn Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf Dritte Partner Aufgabenübertragung Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlichkeitsunter - suchung 1 MF EU-Prüfstelle 2014-2020 Die IB wird mit der Durchführung von Benennungsprüfungen sowie System- und Vorhabenprüfungen (anhand geeigneter Stichproben) auf der Grundlage der erklärten Ausgaben in den Operationellen Programmen EFRE und ESF des Landes Sachsen-Anhalt 2014- 2020 im Zeitraum 01.01.2016-31.12.2022 beauftragt 7.4.2015 1.1.2016 Mit schriftlicher Zustimmung Nein 15.941.120 € (2016-2022) - € - € 2.121.670,00 € 2.175.670,00 € 2.231.685,00 € 2.288.860,00 € 2.348.470,00 € JA 2 MF Datenadministration, Validierung und Fördermittelcontrolling 2014-2020 Unterstützung der EU-Verwaltungsbehörde, der EU-Bescheinigungsbehörde und der EU- Prüfbehörde sowie den von diesen eingesetzten zwischengeschalteten Stellen bei der ordnungsmäßigen Umsetzung der Operationellen Programme EFRE und ESF in der Förderperiode 2014-2020 20.7.2015 1.1.2016 Mit schriftlicher Zustimmung Nein 5.359.800 € (2016-2022) - € - € 764.800,00 € 783.300,00 € 802.200,00 € 821.600,00 € 712.000,00 € JA 3 MF Hochschulbau 2014-2020 Das Land überträgt der IB Aufgaben bei der Gewährung von Zuweisungen zur Förderung staatlicher Hochschulen des Landes im Rahmen des Ausbaus der anwendungsorientierten öffentlichen FuE-Infrastruktur 10.2.2016 10.2.2016 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes Nein 360.800 € (2015-2022) - € 33.100,00 € 52.100,00 € 35.800,00 € 26.700,00 € 61.300,00 € 102.200,00 € JA 4 MF Umsetzung Stark V Das Land überträgt der IB als Bewilligungsbehörde die Durchführung und Umsetzung des Förderprogramms STARK V 23.2.2016 23.2.2016 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes Nein 2.033.600 € (2015-2020) - € 19.200,00 € 374.700,00 € 646.100,00 € 552.200,00 € 333.900,00 € 107.500,00 € JA Kosten der Geschäftsbesorgung der IB in EUR 1 von 11 KA 7/129 Kleine Anfrage: Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Anlage 1 A B C D E F G H I J K L M N O P lfd. Nr. Ressort Vertragsinhalt Datum des Abschlusses Vertragsbeginn Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf Dritte Partner Aufgabenübertragung Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlichkeitsunter - suchung Kosten der Geschäftsbesorgung der IB in EUR 5 MF Landesbürgschaften Das Land überträgt der IB als Treuhänderin die Mandatartätigkeit. Die Tätigkeit als Mandatar des Landes Sachsen-Anhalt umfasst folgende Aufgabenkomplexe: - Bürgschaftsantragsverfahren für Landesbürgschaften - Laufende Betreuung der Landesbürgschaften - Ausfallbearbeitung bei Inanspruchnahme des Landes Sachsen-Anhalt - Weitere Aufgaben für Bund und Land im Rahmen ihrer Rückbürgschaften und Rückgarantieren gegenüber der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH, der Verwaltung der Bürgschaftsentgelte und Führung der erforderlichen Statistiken für das Land, den Bund und die EU 01.02.2016 1.1.2016 Keine Regelung Nein Nein 6 MF STARK III ELER-Zuschuss Das Land überträgt der IB als Bewilligungsbehörde die Durchführung und Umsetzung des Förderprogramms Sachsen- Anhalt STARK III – ELER Zuschuss nach Maßgabe der in Kraft getretenen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 19.11.2015 1.9.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes Nein 2.161.400 € (2015-2023) - € 132.200,00 € 102.200,00 € 398.700,00 € 639.800,00 € 544.200,00 € 232.800,00 € JA 7 MF STARK III – IKT Das Land überträgt der IB als Bewilligungsbehörde die Durchführung und Umsetzung der Multimedia-Richtlinie bezogen auf das Programm „Sachsen-Anhalt STARK III – IKT“ für das Bewilligungsjahr 2013 und 2014 22.1.2014 22.1.2014 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes Nein 165.804,00 € (2013-2017) 63.795,00 € 30.932,00 € - € 4.420,00 € - € - € - € JA 8 MF Bescheinigende Stelle EGFL/ELER Gegenstand des Vertrages ist die Wahrnehmung der Aufgaben nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und nach Artikel 1 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 in der Förderperiode 2014-2020 18.12.2014 1.1.2015 Unteraufträge an Dritte dürfen von der IB nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers vergeben werden Nein JA die Kosten sind durch die Bürgschaftsentgelte gedeckt Pauschalbetrag pro Bediensteter, abhängig von der tatsächlichen Personalbesetzung Für die zugewiesenen Bediensteten erstattet der Auftraggeber an die Auftragnehmerin einen Pauschalbetrag für die dort anfallenden Sach- und Gemeinkosten i.H.v. 34.000 € pro Bediensteten (Basiswert: 2015; jährliche Steigerung 2,5 %). Mit dieser Pauschale sind sämtliche Aufwendungen seitens der Auftragnehmerin für die Bediensteten wie Raum- und Sachausstattung, Dienstreisen (mit Ausnahmen der Zahlung von Tagegeldern), Beschaffung und Betrieb von Dienst-Kfz, Overhead und Fortbildung abgegolten. 2 von 11 KA 7/129 Kleine Anfrage: Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Anlage 1 A B C D E F G H I J K L M N O P lfd. Nr. Ressort Vertragsinhalt Datum des Abschlusses Vertragsbeginn Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf Dritte Partner Aufgabenübertragung Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlichkeitsunter - suchung Kosten der Geschäftsbesorgung der IB in EUR 9 MF EFRE-Rahmenvertrag 2014-2020 Das Land überträgt der IB als Bewilligungsbehörde die Durchführung und Umsetzung der folgenden Förderprogramme: Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes Nein 57.785.400 € (2014-2023) - € 3.079.700,00 € 5.635.500,00 € 6.756.900,00 € 7.242.600,00 € 7.783.800,00 € 8.142.400,00 € JA 9.1 MF Förderung von Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekten im Forschungs-, Entwicklungsund Innovationsbereich (FuE-Richtlinien) Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen zur Beteiligung an Messen und Ausstellungen (Messeförderungsprogramm) Förderung von Projekten des Wissens- und Technologietransfers 18.5.2015 18.5.2015 wie lfd. Nr. 9 wie lfd. Nr. 9 17.795.600 € (2015-2023) - € 1.144.000,00 € 1.735.200,00 € 2.263.400,00 € 2.528.900,00 € 2.782.200,00 € 2.871.000,00 € JA 9.2 MF Förderung von Netzwerken zur Verbesserung des Marktzugangs für Unternehmen der Kreativwirtschaft (Cross Innovation) Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Bergbausanierung 17.7.2015 17.7.2015 wie lfd. Nr. 9 wie lfd. Nr. 9 1.100.400 € (2015-2023) - € 78.700,00 € 105.300,00 € 191.400,00 € 150.100,00 € 212.000,00 € 126.500,00 € JA 9.3 MF Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 31.7.2015 31.7.2015 wie lfd. Nr. 9 wie lfd. Nr. 9 28.697.200 € (2015-2023) - € 1.318.800,00 € 2.838.600,00 € 3.107.800,00 € 3.159.100,00 € 3.252.200,00 € 3.544.400,00 € Nein 9.4 MF Förderung von Inkubatoren und des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt mit Mitteln des EFRE (ego.-INKUBATOR / ego.- GRÜNDUNGSTRANSFER) 5.8.2015 5.8.2015 wie lfd. Nr. 9 wie lfd. Nr. 9 974.200 € (2015-2023) - € 177.800,00 € 238.000,00 € 221.200,00 € 156.100,00 € 76.700,00 € 64.700,00 € JA 9.5 MF CAM Bethge Centrum Fraunhofer VDTC 5.8.2015 5.8.2015 wie lfd. Nr. 9 wie lfd. Nr. 9 106.500 € (2015-2020) - € 37.800,00 € 19.600,00 € 24.700,00 € 16.300,00 € 7.400,00 € 700,00 € JA 9.6 MF Beratungshilfeprogramm für Unternehmen 16.12.2015 16.12.2015 wie lfd. Nr. 9 wie lfd. Nr. 9 2.500.900 € (2015-2023) - € 260.500,00 € 354.400,00 € 382.300,00 € 397.100,00 € 414.800,00 € 428.500,00 € JA 9.7 MF Förderung von Projekten zur Modernisierung und Diversifizierung des touristischen Angebots 28.12.2015 28.12.2015 wie lfd. Nr. 9 wie lfd. Nr. 9 805.900 € (2015-2023) - € 26.600,00 € 84.000,00 € 125.900,00 € 121.700,00 € 135.800,00 € 131.500,00 € JA 3 von 11 KA 7/129 Kleine Anfrage: Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Anlage 1 A B C D E F G H I J K L M N O P lfd. Nr. Ressort Vertragsinhalt Datum des Abschlusses Vertragsbeginn Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf Dritte Partner Aufgabenübertragung Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlichkeitsunter - suchung Kosten der Geschäftsbesorgung der IB in EUR 9.8 MF Sachsen-Anhalt ENERGIE Das Land überträgt der IB als Bewilligungsbehörde die Durchführung und Umsetzung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffzienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen im Land Sachsen-Anhalt in der Strukturfondsperiode des EFRE V im Zeitraum 2014-2020. Das Programm ist Teil des Rahmen- Geschäftsbesorgungsvertrags im Bereich Wirtschaftsförderung, da die Zuständigkeit für Energie seinerzeit noch beim MW lag und Unternehmen gefördert werden. 28.12.2015 28.12.2015 Die Investitionsbank darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufgaben an Dritte unterliegt die Investitionsbank den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung und des Landesvergabegesetzes. Schuldnerin der sich aus der Übertragung ergebenden Leistungen ist die Investitionsbank Sachsen- Anhalt. wie lfd. Nr. 9 5.472.100,00 € - € 35.500,00 € 234.900,00 € 388.700,00 € 659.900,00 € 847.400,00 € 917.700,00 € JA 9.9 MF Unterstützung von KMU bei der Markterschließung im Rahmen von Messe- Gemeinschaftsständen 16.2.2016 16.2.2016 wie lfd. Nr. 9 wie lfd. Nr. 9 332.600 € (2016-2022) - € - € 25.500,00 € 51.500,00 € 53.400,00 € 55.300,00 € 57.400,00 € JA 10 MF EFRE-Programm Wissenschaftsförderung 2014-2020 Aufgabenübertragung auf die IB in den nachfolgend genannten Förderprogrammen, soweit diese eine aus EFRE-Mitteln kofinanzierte Förderung vorsehen: - FuE-Verbundförderung, - Sachsen-Anhalt Wissenschaft Autonomie im Alter, - Sachsen-Anhalt Wissenschaft Schwerpunkte, - Sachsen-Anhalt Medizingeräte, - Sachsen-Anhalt Wissenschaft Kleingeräte, - Sachsen-Anhalt Wissenschaft Forschungsinfrastruktur HS/auFE (v.a. Leibniz), - Sachsen-Anhalt Wissenschaft Forschungsinfrastruktur (IMD/CMD) 19.10.2015 19.10.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes Nein 3.360.600 € (2015-2023) - € 692.400,00 € 622.500,00 € 585.000,00 € 519.500,00 € 504.900,00 € 258.500,00 € JA 4 von 11 KA 7/129 Kleine Anfrage: Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Anlage 1 A B C D E F G H I J K L M N O P lfd. Nr. Ressort Vertragsinhalt Datum des Abschlusses Vertragsbeginn Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf Dritte Partner Aufgabenübertragung Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlichkeitsunter - suchung Kosten der Geschäftsbesorgung der IB in EUR 11 MF Inhousing efREporter 3 Vertragsgegenstand ist die Erbringung von IT- Pflege-, Support- und Entwicklungsleistungen als hoheitliche Beistandsleistung für das Land Sachsen-Anhalt 31.8.2015 1.10.2015 Unteraufträge an Dritte dürfen von der IB nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vergeben werden. Bei der Vergabe von Unteraufträgen an Dritte sind die Vorschriften zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen unabhängig von den Schwellenwerten gemäß §1 Abs. 1 des Landesvergabegesetzes und §100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beachten frobese GmbH Informatikservi ces, Active Group GmbH Filderstadt, 3.669.100 € (2015-2022) - € 50.000,00 € 474.700,00 € 488.200,00 € 502.000,00 € 516.200,00 € 530.800,00 € JA 12 MF Verlängerung des Kommunalen Teilentschuldungsprogramms Sachsen- Anhalt Stark II. Das Förderprogramm ist ein Beitrag des Landes zum Schuldenabbau der Kommunen mit dem Ziel, mittelfristig finanzielle Frairäume durch nachhaltige Entlastung beim Schuldenabbau zu schaffen. Ablösung und Anschluss- finanzierung von bestehenden Kapitalmarktdarlehen; 30 %iger Tilgungszuschuss bei Übernahme der Darlehen. 20./ 22.01.2015/ 03.02.2015 1.1.2015 In Abstimmung/ mit Zustimmung des MF, wobei die Investitionsbank den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV)bei Aufträgen ab den dort geregelten Schwellenwerten unterliegt. isw, StaLa Nein 13 MF Verlängerung des Kommunalen Teilentschuldungsprogramms Sachsen- Anhalt Stark II. Das Förderprogramm ist ein Beitrag des Landes zum Schuldenabbau der Kommunen mit dem Ziel, mittelfristig finanzielle Frairäume durch nachhaltige Entlastung beim Schuldenabbau zu schaffen. Ablösung und Anschluss- finanzierung von bestehenden Kapitalmarktdarlehen; 30 %iger Tilgungszuschuss bei Übernahme der Darlehen. 23.09./ 14.10./ 25.11.2015 1.1.2017 In Abstimmung/ mit Zustimmung des MF, wobei die Investitionsbank den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV)bei Aufträgen ab den dort geregelten Schwellenwerten unterliegt. isw, StaLa Nein 14 MF Nachtrag zum GBV - Zuschuss STARK III vom 17./ 28.09.2012 zusätzliche Aufgabe: Abwicklung der Bedarfserhebung neue Förderperiode 22./25.04.2014 keine Änderung durch den Nachtrag im Verhältnis zum Hauptvertrag 372.200,00 372.200,00 Nein 15 MF Nachtrag zum GBV - Darlehen STARK III vom 17./ 22.08.2012 Neu: Vertragsverlängerung 11.2/19.3.2015 keine Änderung durch den Nachtrag im Verhältnis zum Hauptvertrag Nein Der Nachtrag beinhaltet keine Regelung zu den Kosten bzw. zur Kostenerstattung. Diesbezüglich gilt folgende Regelung: Stückkostenpauschale i.H.v. 2.440 € pro ausgefertigten Darlehensvertrag sowie 129 € pro ausgefertigtem Zuwendungsvertrag (gemäß § 6 Abs. 3 des GBV vom11.05.2010). Der Nachtrag beinhaltet keine Regelung zu den Kosten bzw. zur Kostenerstattung. Diesbezüglich gilt folgende Regelung: Stückkostenpauschale i.H.v. 2.440 € pro ausgefertigten Darlehensvertrag sowie 129 € pro ausgefertigtem Zuwendungsvertrag (gemäß § 6 Abs. 3 des GBV vom11.05.2010). 5 von 11 KA 7/129 Kleine Anfrage: Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Anlage 1 A B C D E F G H I J K L M N O P lfd. Nr. Ressort Vertragsinhalt Datum des Abschlusses Vertragsbeginn Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf Dritte Partner Aufgabenübertragung Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlichkeitsunter - suchung Kosten der Geschäftsbesorgung der IB in EUR 16 MF Nachtrag zum GBV-Öffentlichkeitsarbeit STARK III vom 22./26.11.2012 Neu: Verlängerung der Öffentlichkeitsarbeit um 1 Jahr 14.4.2015 Die Investitionsbank ist berechtigt, Unteraufträge an Dritte zu erteilen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen an Dritte unterliegt die Investitionsbank den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung und des Landesvergabegesetzes. Schuldnerin, der sich aus der Übertragung ergebenen Leistungen ist die Investitionsbank Sachsen- Anhalt. 297.200,27 297.200,27 Nein 17 MLV Programm S-A WOHNRAUM HERRICHTEN Das Land überträgt der IB als Bewilligungsbehörde die Durchführung und Umsetzung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Herrichtung leerstehenden Wohnraums 3.6.2016 3.6.2016 Nein Nein 2.816.200 € (2016-2020) - € - € 274.700,00 € 620.700,00 € 695.000,00 € 728.500,00 € 497.300,00 € JA 18 MLV VNP Kommunaler Straßenbau Das Land überträgt der IB die Aufgaben als Bewilligungsbehörde nach den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von § 3 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes soweit sie die Prüfung von Verwendungsnachweisen im Rahmen der Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur und die damit zusammenhängenden weiteren Aufgaben betreffen 23.12.2015 23.12.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes Nein 3.044.900 € (2016-2018) - € - € 932.500,00 € 1.032.200,00 € 1.080.200,00 € - € - € JA 19 MS Ausbildungsprogramm Ost (APOLEP) Die IB erbringt bis einschließlich 31.12.2016 abschließende Leistungen zur Umsetzung der Ausbildungsplatzprogramme Ost, der Landesergänzungsprogramme sowie fortlaufende Leistungen zur Datensicherung und Datenpflege 24.4.2014 1.1.2014 Im GBV §1 Abs. 1 ist aufgeführt, dass sich die IB zur Erbringung der genannten Leistungen der FSIB bedient FSIB 926.914,44 € (2014-2016) 455.409,55 € 369.052,32 € 102.492,57 € - € - € - € - € Nein 6 von 11 KA 7/129 Kleine Anfrage: Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Anlage 1 A B C D E F G H I J K L M N O P lfd. Nr. Ressort Vertragsinhalt Datum des Abschlusses Vertragsbeginn Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf Dritte Partner Aufgabenübertragung Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlichkeitsunter - suchung Kosten der Geschäftsbesorgung der IB in EUR 20 MS ESF-Programm 2014-2020 Umsetzung der nachfolgend genannten Förderprogramme bzw. Förderrichtlinien: - Sachsen-Anhalt Weiterbildung Direkt, Sachsen-Anhalt Weiterbildung Betrieb, - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Vermeidung beruflicher und gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie für die individuelle und soziale Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen, - Kompetenzzentrum Soziale Innovation, - Unterstützung von Wettbewerbsverfahren insbesondere in den Förderbereichen Einzelprojekte „STABIL“, „Aktive Eingliederung“ und „Gesellschaftliche Teilhabe“ 12.06.2015 12.6.2015 Die IB darf sich der FSIB zur Erbringung unterstützender Tätigkeiten bei der Erfüllung dieses Vertrages bedienen. Im Einzelnen ist die IB berechtigt, die Tätigkeiten nach §1 dieses Vertrages ganz oder teilweise durch die FSIB wahrnehmen zu lassen FSIB 35.826.700 € (2015-2023) - € 1.611.400,00 € 4.537.700,00 € 5.272.200,00 € 5.482.400,00 € 5.416.300,00 € 4.496.800,00 € JA 21 MS Programm Integration von Flüchtlingen Das Land überträgt der Investitionsbank als Projektträger die Durchführung und Umsetzung des Landesprogrammes für die „Gewährung von Zuwendungen für Projekte zu sozialen und beruflichen Integration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive gemäß der Aufgabenbeschreibung 21.12.2015 mit Unterzeichnung Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben als Projektträger nur mit Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe dem nicht entgegenstehen FSIB 259.620 € (2015-2017) - € 20.520,00 € 199.630,00 € 39.470,00 € - € - € - € JA 22 MS Arbeitsmarktförderung Die IB erledigt Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Begleitung der Durchführung und Auswertung von Ideenwettbewerben und Ausschreibungen. 15.1.2015 1.1.2015 Die IB darf sich der FSIB zur Erfüllung dieses Vertrages bedienen FSIB 140.121,13 € (2015) - € 140.121,13 € - € - € - € - € - € JA 23 MS Welcome Center und S-A Zukunft Ds Land überträgt der IB zur Durchführung des WelcomeCenters Sachsen-Anhalt einschließlich des Darlehensförderprogramms Sachsen-Anhalt ZUKUNFT die Wahrnehmung folgender Aufgaben: - Umsetzung des WelcomeCenters Sachsen- Anhalt gemäß Aktionsplan - Gewährung zinsloser Förderdarlehen an Privatpersonen gemäß den Vergabegrundsätzen für das Förderprogramm Sachsen-Anhalt ZUKUNFT - Durchführung der mit den ersten beiden Punkten zusammenhängenden Aufgaben, insbesondere die Refinanzierung der Darlehensmittel 09.12.2015 1.4.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes. Für eine Übertragung der Aufgabe der Umsetzung des WelcomeCenters Sachsen-Anhalt auf die FSIB wird die Zustimmung des Landes erteilt FSIB 300.356 € (2015-2018) - € 123.403,00 € 144.228,00 € 32.725,00 € - € - € - € Nein 7 von 11 KA 7/129 Kleine Anfrage: Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Anlage 1 A B C D E F G H I J K L M N O P lfd. Nr. Ressort Vertragsinhalt Datum des Abschlusses Vertragsbeginn Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf Dritte Partner Aufgabenübertragung Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlichkeitsunter - suchung Kosten der Geschäftsbesorgung der IB in EUR 24 MW Innovationsassistent 2014-2020 Das Land überträgt der IB als Bewilligungsbehörde die Durchführung und Umsetzung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von Innovationsassistenten im Land Sachsen-Anhalt. 20.2.2015 20.2.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes. Nein 1.175.000 € (2015-2023) - € 84.500,00 € 136.900,00 € 172.200,00 € 175.200,00 € 187.000,00 € 196.500,00 € JA 25 MW Basismanagement touristische Infrastruktur 2016 Wahrnehmung des Basismanagement zur Schaffung, Verbesserung und Pflege der touristische Infrastruktur 2016. 17.12.2015 1.1.2016 Der Auftragnehmer darf sich Dritter zur Erfüllung dieses Vertrages nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers bedienen. Dies gilt nicht für eine Beauftragung der Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (FSIB) als 100-%ige Tochtergesellschaft des Auftragnehmers. Für eine Beauftragung der FSIB wird die Zustimmung erteilt. FSIB 80.000,00 € (2016) - € - € 80.000,00 € - € - € - € - € JA 26 MW Programm S-A WISSENSCHAFT Autonomie im Alter Das Land überträgt der IB Aufgaben bei der Gewährung von Zuweisungen an staatliche Hochschulen des Landes sowie Aufgaben bei der Gewährung von Zuschüssen an öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und AN-Institute der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Förderprogrammes „Sachsen-Anhalt Wissenschaft Autonomie im Alter“ soweit dieses eine aus ESF-Mitteln kofinanzierte Förderung vorsieht. 19.10.2015 01./05.04.2016 (1. Nachtrag) mit Unterzeichnung Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nach § 1 Absatz 4 und 5 dieses Vertrages nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Eine Übertragung von Aufgaben nach § 1 Absatz 4 Satz 1 Nr.4,5 und 14 dieses Vertrages auf Dritte ist ausgeschlossen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes. Nein 39.300 € (2015-2019) - € 3.100,00 € 11.400,00 € 12.200,00 € 10.500,00 € 2.100,00 € - € JA 8 von 11 KA 7/129 Kleine Anfrage: Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Anlage 1 A B C D E F G H I J K L M N O P lfd. Nr. Ressort Vertragsinhalt Datum des Abschlusses Vertragsbeginn Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf Dritte Partner Aufgabenübertragung Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlichkeitsunter - suchung Kosten der Geschäftsbesorgung der IB in EUR 27 MW Basismanagement touristische Infrastruktur 2015 Wahrnehmung eines Basismanagements zur Schaffung, Verbesserung und Pflege der touristischen Infrastruktur. 9.12.2014 1.1.2015 Die IB darf sich Dritter zur Erfüllung dieses Vertrages nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers bedienen. Dies gilt nicht für eine Beauftragung der FSIB als 100% Tochtergesellschaft der IB. Für eine Beauftragung der FSIB wird die Zustimmung erteilt. FSIB 85.000 € (2015) - € 85.000,00 € - € - € - € - € - € JA 28 MW Programm S-A ERLEBEN Das Land überträgt der IB als Bewilligungsbehörde die Durchführung und Umsetzung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Modernisierung und Erweiterung der touristischen Angebotsvielfalt soweit dieses eine aus Landesmitteln finanzierte Förderung vorsieht. 17.12.2015 17.12.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes. Nein 45.500 € (2015-2023) - € - € 9.100,00 € 5.000,00 € 9.800,00 € 5.300,00 € 10.500,00 € JA 29 MW GRÜN MOBIL Das Land überträgt der IB als Bewilligungsbehörde die Durchführung und Umsetzung über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur als flankierende Maßnahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Elektromobilität in Sachsen-Anhalt. 21.12.2015 21.12.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes. Nein 124.200 € (2015-2023) - € 24.800,00 € 28.100,00 € 8.000,00 € 12.600,00 € 17.600,00 € 17.900,00 € JA 30 MW Programm S-A Spitzenforschung/Synergien Das Land überträgt der IB Aufgaben bei der Gewährung von Zuweisungen an staatliche Hochschulen des Landes im Rahmen des Förderprogramms „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Spitzenforschung/Synergien“. Die IB nimmt die ihr übertragenen Aufgaben zugleich als zwischengeschaltete Stelle wahr. 19.10.2015 01./05.04.2016 (1. Nachtrag) 15.10.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes. Eine Übertragung der Aufgaben nach §1 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4,5 und 14 dieses Vertrages auf Dritte ist ausgeschlossen. Nein 90.800 € (2015-2022) - € 5.700,00 € 10.600,00 € 17.300,00 € 16.900,00 € 17.000,00 € 13.100,00 € JA 9 von 11 KA 7/129 Kleine Anfrage: Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Anlage 1 A B C D E F G H I J K L M N O P lfd. Nr. Ressort Vertragsinhalt Datum des Abschlusses Vertragsbeginn Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf Dritte Partner Aufgabenübertragung Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlichkeitsunter - suchung Kosten der Geschäftsbesorgung der IB in EUR 31 MW Programm S-A WISSENSCHAFT Internationalisierung Das Land überträgt der IB Aufgaben bei der Gewährung von Zuweisungen an staatliche Hochschulen des Landes im Rahmen des Förderprogramms „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Internationalisierung“. Die IB nimmt die ihr übertragenen Aufgaben zugleich als zwischengeschaltete Stelle wahr. 18.12.2015 18.12.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes. Eine Übertragung der Aufgaben nach §1 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4,5 und 14 dieses Vertrages auf Dritte ist ausgeschlossen. Nein 225.900 € (2016-2023) - € - € 15.600,00 € 35.600,00 € 37.600,00 € 37.100,00 € 38.900,00 € JA 32 MW Programm S_A WISSENSCHAFT Transfergutscheine Das Land überträgt der IB Aufgaben bei der Gewährung von Zuweisungen an staatliche Hochschulen des Landes im Rahmen des Förderprogramms „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Transfergutscheine“. Die IB nimmt die ihr übertragenen Aufgaben zugleich als zwischengeschaltete Stelle wahr. 17./18.12.2015 18.12.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes. Eine Übertragung der Aufgaben nach §1 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4,5,6 und 15 dieses Vertrages auf Dritte ist ausgeschlossen Nein 115.600 € (2015-2023) - € 26.900,00 € 10.500,00 € 15.600,00 € 16.300,00 € 13.300,00 € 18.200,00 € JA 33 MW Programm S-A WISSENSCHAFT Chancengleichheit Das Land überträgt der IB Aufgaben bei der Gewährung von Zuweisungen an staatliche Hochschulen des Landes sowie Aufgaben bei der Gewährung von Zuschüssen an öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und An-Institute der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Förderprogramms „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Chancengleichheit“. Die IB nimmt die ihr übertragenen Aufgaben zugleich als zwischengeschaltete Stelle wahr. 17./23.11.2015 01./05.04.2016 (1. Nachtrag) 23.11.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nach §1 Abs. 4 und 5 dieses Vertrages nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Eine Übertragung von Aufgaben nach §1 Abs. 4 S. 1 Nr. 4,5, und 14 dieses Vertrages auf Dritte ist ausgeschlossen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes. Nein 286.000 € (2015-2020) - € 66.300,00 € 48.800,00 € 57.900,00 € 42.900,00 € 51.200,00 € 18.900,00 € JA 10 von 11 KA 7/129 Kleine Anfrage: Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Anlage 1 A B C D E F G H I J K L M N O P lfd. Nr. Ressort Vertragsinhalt Datum des Abschlusses Vertragsbeginn Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf Dritte Partner Aufgabenübertragung Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlichkeitsunter - suchung Kosten der Geschäftsbesorgung der IB in EUR 34 MW Programm ego.KONZEPT Das Land überträgt der IB als Bewilligungsbehörde die Durchführung und Umsetzung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von innovativen Maßnahmen und Einzelprojekten zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT). Das Land überträgt der IB weiterhin Aufgaben bei der Gewährung von Zuweisungen an staatliche Hochschulen des Landes im Rahmen der Fördergrundsätze zur Gewährung projektbezogener Zuweisungen an die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von innovativen Maßnahmen und Einzelprojekten zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.- KONZEPT). 8.5.2015 8.5.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Für die Aufgabenübertragung auf die FSIB bei Ideenwettbewerben, Projektbegleitung und Erfolgskontrolle wird die Zustimmung hiermit erteilt. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes. Nein 3.011.200 € (2015-2023) - € 280.800,00 € 410.700,00 € 610.000,00 € 735.200,00 € 513.500,00 € 327.800,00 € JA 35 MW Programm ego.START/WISSEN Zuwendungen Das Land überträgt der IB als Bewilligungsbehörde die Durchführung und Umsetzung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensgründungen. 8.5.2015 8.5.2015 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung und des Landesvergabegesetzes. Nein 1.540.100 € (2015-2024) - € 167.600,00 € 220.900,00 € 229.300,00 € 241.900,00 € 254.100,00 € 270.500,00 € JA 36 MW Programm NGA Breitband ELER Das Land überträgt der IB Aufgaben bei der Gewährung von Zuweisungen an Gemeinden und Zweckverbände des Landes zur Umsetzung des Förderprogramms „Next Generation Access (NGA) – Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt“ aus Mitteln in Höhe von 70 Mio. Euro des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in der Förderperiode 2014-2020. 18.3.2016 18.3.2016 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes auf Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von Aufträgen unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung und des Landesvergabegesetzes. Nein 1.162.200 € (2016-2022) - € - € 111.800,00 € 227.000,00 € 247.500,00 € 227.000,00 € 180.500,00 € JA 11 von 11 Anlage 2 Kleine Anfrage KA 7/129 - Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank 1 von 2 GBV-Nr. Begründung zur unterlassenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 5 Die Mandatartätigkeit für das Landesbürgschaftsprogramm wurde der PwC nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren zum 01.01.2010 erneut übertragen. Ein Ausschreibungskriterium war der ständige Sitz des Mandatars am Standort Magdeburg. Im Januar 2014 teilte die PwC mit, dass die Bürgschaftsabteilung am Standort Magdeburg aufgelöst wird und die Aufgaben im Rahmen einer internen Umstrukturierung auf die Standorte Berlin, Hannover und Düsseldorf verlagert würden. Der Mandatarvertrag mit der PWC wurde daher im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst und die Aufgaben im Wege einer In-House-Vergabe auf die IB übertragen. Dabei konnten mit der IB die gleichen Konditionen wie mit der PwC (keine Kostenerstattung, Beteiligung des Landes an den Bürgschaftsentgelten) vereinbart werden. Vor diesem Hintergrund war eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung entbehrlich. 9.3 Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist nicht erforderlich, weil es sich bei diesem Nachtrag nicht um die Beauftragung der IB mit der GRW-Förderung handelt. Das Land hat der IB die Durchführung der GRW-Förderung bereits durch § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Errichtung der Investitionsbank in Verbindung mit dem Investitionsbankvertrag vom 23.02.2004 (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 1, Nr. 1.1.1 des Investitionsbankvertrages) übertragen. Der Nachtrag wird nur vereinbart, um die GRW-Förderung, soweit sie aus EFRE-Mitteln erfolgt, in die im Sammel-GBV mit der EU-Verwaltungsbehörde vereinbarten Regelungen einzubeziehen, die insbesondere die Umsetzung des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das OP EFRE 2014-2020 sowie die Kostenerstattung aus Mitteln der Technischen Hilfe betreffen. Der Anwendungsbereich dieser im Sammel-GBV getroffenen Regelungen wird somit lediglich auf die GRW-Förderung, soweit sie aus EFRE-Mitteln erfolgt, ausgedehnt. Aus der Aufgabenübertragung an die IB durch den Investitionsbankvertrag vom 23.02.2004 wird auch die Regelung, dass die Höhe der voraussichtlichen Anlage 2 Kleine Anfrage KA 7/129 - Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank 2 von 2 Kostenerstattung jährlich im Wirtschaftsplan der Investitionsbank ausgewiesen und dem Land für die Haushaltsplanung vorgelegt wird, übernommen. 12 und 13 Das Stark II-Programm läuft seit dem Jahr 2010. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen/Kenntnisse der IB bei der Abwicklung des Programms wurde eine Übertragung der Geschäftsbesorgung auf eine andere Institution nicht in Erwägung gezogen und auch nicht für zielführend gehalten. 14 - 16 nein, da Nachtrag 19 Der Vertrag dient der Fortsetzung / Verlängerung des vorhergehenden GBV, dessen Laufzeit am 31.12.2013 endete. Es wurde keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei dieser Vertragsverlängerung durchgeführt, da die IB für die Programme APO/ LEP im ESF-OP 2007 – 2013 zuständige zwischengeschaltete Stelle war und somit nur die IB die Leistungen in der Abschlussphase des ESF-OP 2007 – 2013 erbringen konnte. 23 Für das Vorhaben Welcome Center Sachsen-Anhalt für zuzugs- und rückkehrinteressierte Familien wurde keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Das Gesamtvorhaben besteht aus den Teilen des WelcomeCenters und einem Darlehensprogramm. Auf Grund dieser Komplexität kam nur die Investitionsbank in Frage, da nur sie sowohl die Bankdienstleistungen als auch die Beratungsleistungen durchführen kann. Anlage 3 Kleine Anfrage KA 7/129 - Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank 1 von 3 Ministerium der Finanzen: Durchführung Technische Hilfe i.w.S. MF (HB) GBVs IB Durchführung Technische Hilfe i.w.S. MS GBVs IB Durchführung Technische Hilfe i.w.S. Stk GBVs IB Durchführung Technische Hilfe i.w.S. Mule GBVs IB Bezüglich des Stark II-Programms ist eine Änderung der Geschäftsbesorgung durch die IB geplant. Voraussichtlich wird der Abschluss eines Ergänzungsvertrages zum GBV Stark II erforderlich. Ein Termin, bzw. ein Datum, kann derzeit noch nicht genannt werden. STARK III plus EFRE: Zur Durchführung und Umsetzung des Förderprogramms "STARK III plus EFRE"- Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen ( Gem. RdErl. des MF, der StK und MI vom 17.7.2016, MBl. LSA vom 08.08.2016 S. 460ff) überträgt die EU-Verwaltungsbehörde im Ministerium der Finanzen der Investitionsbank (IB) die Aufgaben als zwischengeschaltete Stelle gem. Art. 123 Abs. 6 der VO (EU) Nr. 1303/2013 - Es wird ein GBV für Zuweisungen und ein GBV für Zuwendungen in Form von nichtrückzahlbaren Zusschüssen abgeschlossen. 2. Nachtrag zum GBV Darlehen vom 22. 08. 2012. Nach der STARK III plus EFRE- Richtlinie zur Förderung von Investi-tionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (Gem. RdErl. des MF, der StK und MI vom 17.7.2016, MBl. LSA vom 08.08.2016 S. 460ff) sowie nach der STARK III ELER-Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (RdErl. des MF vom 25.09.2015, MBl. LSA vom 05.10.2015 S. 520ff) können die in den Richtlinien benannten Träger und Eigentümer von Kindertageseinrichtungen und Schulen Zuwendungen in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 70% bzw. 75% der festgestellten förderfähigen Ausgaben erhalten. Zur Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils der festgestellten förderfähigen Ausgaben kann ein Darlehen der IB beantragt werden. Anlage 3 Kleine Anfrage KA 7/129 - Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank 2 von 3 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Folgende Geschäftsbesorgungsverträge werden vom MW geplant, aber zwischen EU-VB und IB geschlossen, da sie auf EFRE-Finanzierung basieren: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in wirtschaftsnahen anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt – Forschungsinfrastruktur für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in wirtschaftsnahen anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt – Forschungsinfrastruktur für wirtschaftliche Tätigkeiten. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Pilotanlagen im Land Sachsen-Anhalt. Umsetzung des Förderverfahrens für die bauliche Erweiterung und Erstausstattung für das Fraunhofer Pilotanlagenzentrum für Polymersynthese und Polymerverarbeitung PAZ in Schkopau. Umsetzung des Förderverfahrens für die Errichtung einer Fraunhofer Elektrolysetestund Versuchsplattform in Leuna. Errichtung und Verwaltung des Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds Sachsen- Anhalt in der Strukturfondsperiode 2014 - 2020 zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten von KMU. Der GBV wird zwischen der EU-VB und der IB geschlossen. Offen ist noch, bei welcher Institution die Zwischengeschaltete Stelle (ZGS) für den Mittelstands- und Gründer-Darlehensfonds eingerichtet werden soll. Sollte die EU-VB festlegen, dass die ZGS bei der IB oder der FSIB angesiedelt wird, wäre ein Vertrag zwischen EU-VB und IB zur Einrichtung einer ZSG für den Mittelstands- und Gründer- Darlehensfonds zu schließen. Dieser geplante GBV soll direkt zwischen MW und IB abgeschlossen werden: Fortführung und Verwaltung des in der Strukturfondsperiode 2007 - 2013 in der Investitionsbank eingerichteten KMU Darlehensfonds bis 31.12.2028. Mit dem neuen Anlage 3 Kleine Anfrage KA 7/129 - Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank 3 von 3 Vertrag wird eine Anschlussregelung an den zum 31.12.2016 endenden Geschäftsbesorgungsvertrag geschaffen. Es ist beabsichtigt, dass zwischen MW und IB noch zwei GBV abgeschlossen werden, in denen die Restarbeiten der letzten EU-Strukturfondsperiode, getrennt nach EFRE- und ESF- Finanzierung, geregelt werden sollen. Durchführung von Restarbeiten der in der Strukturfondsperiode 2007 - 2013 auf die Investitionsbank übertragenen Programme in den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft, getrennt nach ESF- und EFRE-Programmen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie In Zusammenarbeit mit der EU-VB wird ein neuer GBV mit der IB für die beiden neuen EFRE-Richtlinien KLIMA II und RESSOURCE zur Vergabe von Zuschüssen vorbereitet. Der Vertrag wird zwischen der EU-VB und der IB abgeschlossen. KA 7/129 Kleine Anfrage: Geschäftsbesorgungsverträge mit der Investitionsbank Anlage 4 A B C D E F G H I J K L M N O P lfd. Nr. Ressort Vertragsinhalt Datum des Abschlusses Vertragsbeginn Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf Dritte Partner Aufgabenübertragung Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschaftlichkeitsunter - suchung 1 MW Programm NGA Breitband EFRE Das Land überträgt der IB Aufgaben bei der Gewährung von Zuweisungen an Gemeinden und Zweckverbände des Landes zur Umsetzung des Förderprogramms „Next Generation Access (NGA) – Breitbandausbau in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Sachsen-Anhalt“ aus Mitteln in Höhe von 40 Mio. Euro des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014- 2020. 15.8.2016 15.8.2016 Die IB darf die ihr übertragenen Aufgaben nur mit vorheriger Zustimmung des Landes an Dritte übertragen, soweit datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Erteilung von aufgaben an Dritte unterliegt die IB den vergaberechtlichen Vorschriften nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung und des Landesvergabegesetzes. Nein 958.000,00 204.500,00 190.500,00 160.400,00 123.100,00 126.400,00 JA Bei diesem Geschäftsbesorgungsvertrag handelt es um einen nach dem 30.6.2016 abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag. Kosten der Geschäftsbesorgung der IB in EUR d0389_Anlage.pdf 2016-09-07-Anlage-1.pdf 2016-09-07-Anlage-2 2016-09-07-Anlage-3 2016-09-07-Anlage-4