Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/391 23.09.2016 (Ausgegeben am 26.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Sportförderung Kleine Anfrage - KA 7/178 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Koalitionsvertrag auf Seite 27 wird festgehalten, dass die Ausrichtungen der Sportförderung auf Schwerpunkt- und Fördersportarten fortgeführt werden sollen und so verstetigt werden, dass in diesen Sportarten eine kontinuierliche Arbeit im Leistungs - und Nachwuchsleistungssport gesichert ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was verstehen Sie speziell unter Schwerpunkt- und Fördersportarten? Die Begriffsbestimmungen „Schwerpunktsportart“ und „Fördersportart“ in Sachsen -Anhalt sind der Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes (AVO SportFG) zu entnehmen. 2. Wie sieht die Gewichtung der Verteilung der Fördermittel bzgl. massenwirksame Sportarten (z. B. Fußball, Handball) und sog. Randsportarten, die aber olympisch sind (z. B. Ringen, Gewichtheben, Judo, Boxen, Turnen , Schwimmen), aus? Die Förderung der Sportarten erfolgt durch die Bezuschussung der Sportvereine , Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB) und der Landesfachverbände (LFV) in Sachsen-Anhalt. Dies erfolgt über die §§ 8 und 9 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (SportFG LSA). Die Höhe der Pauschalen für die Sportvereine, KSB/SSB und LFV errechnet sich nach festgeleg- 2 ten Kriterien, die in der AVO SportFG geregelt sind, z. B. Anzahl der Kinder/Jugendlichen , Anzahl der Übungsleiter, Anzahl der anerkannten Leistungsstützpunkte . Die Förderung der Sportvereine, KSB/SSB und LFV durch das SportFG LSA und die AVO SportFG stellt somit ein individuelles System dar. Die Förderhöhe der einzelnen Sportarten durch die Bezuschussung der Sportvereine, KSB/SSB und der LFV in Sachsen-Anhalt ist von vielen Faktoren abhängig, so dass keine feststehende Gewichtung der Verteilung der Fördermittel bzgl. Massenwirksamer Sportarten und sog. Randsportarten, die aber olympisch sind, vorliegt. 3. Gibt es Pläne im Sportstättenkonzept, Sportarten wie z. B. Ringen, Gewichtheben usw., die in Sachsen-Anhalt einmal viele Hochburgen hatten, wieder aufzubauen? Es ist geplant, in den Jahren 2016 bis 2018 eine Analyse der bestehenden Sportstätten durch das Ministerium für Inneres und Sport unter Beteiligung des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V. vorzunehmen und darauf aufbauend ein Sportstättenkonzept zu erarbeiten. Deshalb können noch keine Aussagen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Sportstättenkonzeptes getroffen werden, da derzeit erst mit der o. g. Analyse begonnen wurde.