Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3910 05.02.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 06.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte an den Hochschulen Sachsen- Anhalts Kleine Anfrage - KA 7/2169 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung der Landesregierung: Im Rahmen der Hochschulstatistik werden die in der Anfrage erbetenen Daten mit diesen Ausdifferenzierungen nicht erfasst. Aus diesem Grunde wurde eine Umfrage bei den Hochschulen vorgenommen, aus denen die Daten zum Teil nur durch Sichten der jeweiligen Personalakten, soweit noch vorhanden, ermittelt werden konnten. Um ein landesweit einheitliches Vorgehen sicherzustellen, wurde als Stichtag für Erhebungen in den erfragten Zeiträumen jeweils der 1. Dezember des Jahres bestimmt . Bei der Zählweise wurde sich zudem auf die Anzahl der jeweiligen Verträge im Zeitraum und nicht auf die Kopfzahl des einzelnen Beschäftigten verständigt. Das Bundesrecht enthält für die Personalkategorie „wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte“ keine Regelung. Lediglich § 6 WissZeitVG bestimmt, dass „mit Studierenden , die an einer deutschen Hochschule für ein Studium eingeschrieben sind und wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten erbringen, befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden können“. Die konkrete Ausgestaltung der zu erbringenden Aufgaben ist vielmehr den einzelnen Ländern vorbehalten, die in ihren Landeshochschulgesetzen hiervon auch Gebrauch gemacht haben. Dem entspricht § 51 HSG LSA, der gesetzessystematisch zwischen wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften einerseits und studentischen Hilfskräften andererseits unterscheidet . Ausgehend von ihren jeweiligen Aufgaben, nämlich Hilfstätigkeiten in Forschung und Lehre zu erbringen sowie Studierende in Tutorien zu unterstützen, ist es allerdings zutreffender, die Differenzierung nach dem Erreichen bzw. Nichterreichen des Hochschulabschlusses vorzunehmen, so wie es arbeitsrechtlich vorgenommen wird 2 und auch in der zu Beginn der 1990er Jahre erarbeiteten Verwaltungsvorschrift des damaligen Wissenschaftsministeriums des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt worden ist: Die Einteilung in wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte mit Abschluss bzw. in wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte ohne Abschluss (studentische Hilfskräfte). Gemeinsam ist beiden Gruppen weiterhin, und hierin liegt insbesondere arbeitsrechtlich die Unterscheidung zu der Kategorie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das Kriterium ihrer Nebenberuflichkeit . Darüber hinaus wurde in § 51 Abs. 3 HSG LSA eine Erweiterung der Aufgaben für studentische Hilfskräfte durch explizite Nennung einzelner Tätigkeitsbereiche vorgenommen: Danach können studentische Hilfskräfte auch mit Aufgaben in der Verwaltung, zentralen Einrichtungen und in der Krankenversorgung betraut werden. Der Einsatz der studentischen Hilfskräfte in diesen Bereichen steht jedoch unter der Bedingung, dass sie dabei entweder mit dem absolvierten Studium zusammenhängende Kenntnisse und Fähigkeiten nutzen können oder die Tätigkeit als fachlich vorteilhaft für das Studium betrachtet werden kann. Bei der Aufgabenübertragung ist somit von den Hochschulen darauf zu achten, dass die Tätigkeit der studentischen Hilfskräfte einen Bezug zu den im absolvierten Studium erlernten Kenntnissen und Fähigkeiten aufweist. Als fachlich vorteilhaft für das Studium sind Tätigkeiten dann zu betrachten, wenn sie zugleich der fachlichen Aus- bzw. Weiterbildung der Hilfskraft dienen und damit die Ausbildung der studentischen Hilfskraft zumindest mittelbar gefördert wird. Die ausgeführte Tätigkeit muss in irgendeiner Art gewinnbringend für das Studium sein. Aufgaben, die in keinerlei Zusammenhang mit dem absolvierten Studium stehen, können (und dürfen) den studentischen Hilfskräften dagegen nicht als Dienstaufgaben übertragen werden. Für solche Tätigkeiten ist der für die Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst grundsätzlich zur Anwendung zu bringende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) arbeitsvertraglich zu vereinbaren. Hierauf sind die Hochschulen mit entsprechenden Erlassen in den Jahren 2001 und 2005 durch das seinerzeit für das Hochschulwesen zuständige Kultusministerium explizit hingewiesen worden. Frage 1: Wie viele Beschäftigte im Sinne des § 51 HSG LSA sind gegenwärtig an den Hochschulen und Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt als studentische, wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte tätig? Bitte je nach Hochschule /Einrichtung ausweisen. Antwort zu Frage 1: Hochschule/Einrichtungen Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte mit Abschluss Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte ohne Abschluss (studentische Hilfskräfte) Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg 471 281 Medizinische Fakultät 40 111 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 376 650 Medizinische Fakultät 4 230 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle 35 138 3 Hochschule Anhalt 67 140 Hochschule Harz 46 188 Hochschule Magdeburg- Stendal 101 234 Hochschule Merseburg 32 178 Gesamt 1.172 2.150 Frage 2: Wie viele der Beschäftigten im Sinne des § 51 HSG LSA sind gegenwärtig als TutorInnen, in Bibliotheken, in der Verwaltung, in der Forschung (z. B. in Drittmittelprojekten ) und weiteren Bereichen beschäftigt? Bitte gesondert für jede Hochschule und Einrichtung angeben und dabei die nicht benannten Betätigungsfelder als solche bezeichnen. Antwort zu Frage 2: Hochschule/Einrichtung Beschäftigung Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte mit Abschluss Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte ohne Abschluss (studentische Hilfskräfte) Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg Tutor/-in 81 102 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 390 179 andere Bereiche 0 0 Medizinische Fakultät Tutor/-in 0 59 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 40 52 andere Bereiche 0 0 Martin-Luther- Universität Halle- Wittenberg Tutor/-in 49 90 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 0 0 andere Bereiche 0 0 Medizinische Fakultät Tutor/-in 0 46 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 6 190 andere Bereiche 0 0 4 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Tutor/-in 24 45 Bibliothek 0 8 Verwaltung 0 0 Forschung 3 5 andere Bereiche 11 28 Hochschule Anhalt Tutor/-in 7 10 Bibliothek 2 10 Verwaltung 0 0 Forschung 63 110 andere Bereiche 5 14 Hochschule Harz Tutor/-in 0 44 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 0 0 andere Bereiche 0 0 Hochschule Magdeburg -Stendal Tutor/-in 32 25 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 32 25 andere Bereiche 0 0 Hochschule Merseburg Tutor/-in 3 9 Bibliothek 0 8 Verwaltung 0 9 Forschung 29 106 andere Bereiche 0 46 Frage 3: Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten im Sinne des § 51 HSG LSA, die an den Hochschulen und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt arbeiten, in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte die Anzahl der Beschäftigten in Jahresscheiben und aufgeschlüsselt nach Art der Beschäftigung für jede Hochschule und Einrichtung angeben. Antwort zu Frage 3: Für die Beantwortung der Frage sind die Daten für die Jahre 2014 bis 2018 von den Hochschulen zugearbeitet worden. Das Datenmaterial für das Jahr 2018 ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 2. Teilweise war es den Hochschulen leider nicht möglich, die Betätigungsfelder zu konkretisieren, da hierüber keine Statistiken nach Maßgabe der Hochschulstatistik geführt werden. Die Überprüfung der seinerzeitigen Stellenausschreibungen wären 5 mit einem nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand verbunden gewesen. Dies betrifft auch die weitere Differenzierung im Tätigkeitsfeld „andere Bereiche“. Im Regelfall betrifft dies im Einzelnen Hilfstätigkeiten im Bereich der Rektorate bzw. Prorektorate der Hochschule sowie den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, z. B. als sog. Hochschulbotschafter auf Messen. 2017 Hochschule/Einrichtung Beschäftigung Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte mit Abschluss Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte ohne Abschluss (studentische Hilfskräfte) Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg Tutor/-in 70 118 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 367 206 andere Bereiche 0 0 Medizinische Fakultät Tutor/-in 0 54 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 42 53 andere Bereiche 0 0 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Keine Angabe 371 532 Medizinische Fakultät Keine Angabe 3 230 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Tutor/-in 1 112 Bibliothek 0 11 Verwaltung 0 0 Forschung 0 4 andere Bereiche 0 25 Hochschule Anhalt Tutor/-in 7 10 Bibliothek 2 10 Verwaltung 0 0 Forschung 63 110 andere Bereiche 5 14 Hochschule Harz Tutor/-in 0 0 Bibliothek 0 14 Verwaltung 0 11 6 Forschung 0 176 andere Bereiche 0 35 Hochschule Magdeburg- Stendal Keine Angabe 64 181 Hochschule Merseburg Tutor/-in 9 15 Bibliothek 0 23 Verwaltung 0 30 Forschung 82 329 andere Bereiche 0 177 2016 Hochschule/Einrichtung Beschäftigung Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte mit Abschluss Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte ohne Abschluss (studentische Hilfskräfte) Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg Tutor/-in 98 91 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 361 160 andere Bereiche 0 0 Medizinische Fakultät Tutor/-in 0 50 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 43 55 andere Bereiche 0 0 Martin-Luther- Universität Halle- Wittenberg Keine Angabe 346 505 Medizinische Fakultät Keine Angabe 10 248 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Tutor/-in 1 86 Bibliothek 0 5 Verwaltung 0 0 Forschung 0 1 andere Bereiche 0 24 7 Hochschule Anhalt *Unterscheidung nach Abschluss erst seit 2017 Tutor/-in 0 Bibliothek 13* Verwaltung 0 Forschung 77* andere Bereiche 13* Hochschule Harz Tutor/-in 0 0 Bibliothek 0 12 Verwaltung 0 11 Forschung 2 131 andere Bereiche 0 35 Hochschule Magdeburg -Stendal Keine Angabe 64 181 Hochschule Merseburg Tutor/-in 9 0 Bibliothek 0 22 Verwaltung 0 17 Forschung 98 353 andere Bereiche 0 204 2015 Hochschule/Einrichtung Beschäftigung Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte mit Abschluss Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte ohne Abschluss (studentische Hilfskräfte) Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg Tutor/-in 83 98 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 375 153 andere Bereiche 0 0 Medizinische Fakultät Tutor/-in 0 52 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 51 66 andere Bereiche 0 0 8 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Keine Angabe 472 465 Medizinische Fakultät Keine Angabe 17 211 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Tutor/-in 0 77 Bibliothek 0 10 Verwaltung 0 0 Forschung 0 4 andere Bereiche 0 17 Hochschule Anhalt *Unterscheidung nach Abschluss erst seit 2017 Forschung 48* Tutor/-in 0 Bibliothek 12* Verwaltung 0 andere Bereiche 6* Hochschule Harz Tutor/-in 0 440 Bibliothek 0 11 Verwaltung 0 14 Forschung 0 157 andere Bereiche 0 43 Hochschule Magdeburg- Stendal Keine Angabe 68 154 Hochschule Merseburg Tutor/-in 15 2 Bibliothek 0 18 Verwaltung 0 7 Forschung 102 360 andere Bereiche 0 106 9 2014 Hochschule/Einrichtung Beschäftigung Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte mit Abschluss Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte ohne Abschluss (studentische Hilfskräfte) Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg Tutor/-in 92 107 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 407 160 andere Bereiche 0 0 Medizinische Fakultät Tutor/-in 0 52 Bibliothek 0 0 Verwaltung 0 0 Forschung 52 67 andere Bereiche 0 0 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Keine Angabe 488 430 Medizinische Fakultät Keine Angabe 27 211 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Tutor/-in 0 80 Bibliothek 0 7 Verwaltung 0 0 Forschung 0 6 andere Bereiche 0 15 Hochschule Anhalt *Unterscheidung nach Abschluss erst seit 2017 Tutor/-in 0 Bibliothek 11* Verwaltung 0 Forschung 72* andere Bereiche 6* 10 Hochschule Harz Tutor/-in 0 0 Bibliothek 0 12 Verwaltung 0 18 Forschung 1 173 andere Bereiche 0 36 Hochschule Magdeburg- Stendal Keine Angabe 51 168 Hochschule Merseburg Tutor/-in 16 5 Bibliothek 0 19 Verwaltung 0 2 Forschung 160 333 andere Bereiche 0 70 Frage 4: Welche Laufzeit haben die Arbeitsverträge der im Sinne des § 51 HSG LSA Beschäftigten an den Hochschulen und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt? Bitte entlang der nachstehend genannten Zeitfenster unter Rückführung auf die beschäftigende Hochschule/Einrichtung sowie den Beschäftigungsbereich jeweils für studentische, wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte a) bis zu 6 Monate (Verträge mit bis zu 3 Monaten Laufzeit und mit genau 6 Monaten Laufzeit bitte als Teilzahlen hiervon extra aufführen); b) mehr als 6 bis zu 12 Monate (Verträge mit 12 Monaten Laufzeit bitte als Teilzahl hiervon extra aufführen); c) mehr als 12 bis zu 18 Monate (Verträge mit 18 Monaten Laufzeit bitte als Teilzahl hiervon extra aufführen); d) mehr als 18 bis zu 24 Monate (Verträge mit 24 Monaten Laufzeit bitte als Teilzahl hiervon extra aufführen); e) mehr als 24 Monate (soweit vorhanden: Verträge mit 72 oder mehr Monaten Laufzeit bitte als Teilzahl hiervon extra aufführen) aufschlüsseln. 11 Antwort zu Frage 4: Hochschule/ Einrichtung Beschäftigung Laufzeit Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte mit Abschluss Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte ohne Abschluss (studentische Hilfskräfte ) Otto-von-Guericke- Universität Magdeburg n.a. a) bis zu 6 Monate 154 70 davon bis zu 3 Monate 97 56 davon genau 6 Monate 77 33 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 43 14 davon genau 12 Monate 14 5 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 3 1 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 1 0 davon genau 24 Monate 1 0 e) mehr als 24 Monate 3 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Medizinische Fakultät Tutor a) bis zu 6 Monate 0 59 davon bis zu 3 Monate 0 22 davon genau 6 Monate 0 0 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 0 0 12 12 Monate c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Forschung a) bis zu 6 Monate 12 40 davon bis zu 3 Monate 2 8 davon genau 6 Monate 5 3 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 15 7 davon genau 12 Monate 6 2 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 8 2 davon genau 18 Monate 2 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 5 3 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Martin-Luther- Universität Halle- Wittenberg n.a. a) bis zu 6 Monate 298 501 13 davon bis zu 3 Monate 0 0 davon genau 6 Monate 82 162 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 89 168 davon genau 12 Monate 26 80 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 4 10 davon genau 18 Monate 0 1 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 4 6 davon genau 24 Monate 4 5 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Medizinische Fakultät n.a. a) bis zu 6 Monate 1 123 davon bis zu 3 Monate 0 0 davon genau 6 Monate 1 37 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 5 80 davon genau 12 Monate 3 50 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 27 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 14 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Tutor/-in a) bis zu 6 Monate 6 116 davon bis zu 3 Monate 2 43 davon genau 6 Monate 0 0 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 2 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Forschung a) bis zu 6 Monate 3 4 davon bis zu 3 Monate 1 0 davon genau 6 Monate 0 0 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 15 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Bibliothek a) bis zu 6 Monate 8 0 davon bis zu 3 Monate 7 0 davon genau 6 Monate 0 0 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Verwaltung a) bis zu 6 Monate 0 0 davon bis zu 3 Monate 0 0 davon genau 6 Monate 0 0 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 0 0 16 bis zu 18 Monate davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Weitere Bereiche a) bis zu 6 Monate 27 4 davon bis zu 3 Monate 6 3 davon genau 6 Monate 0 1 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 1 3 davon genau 12 Monate 0 1 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Hochschule Anhalt Tutor/-in a) bis zu 6 Monate 7 9 davon bis zu 3 Monate 4 1 davon genau 6 0 1 17 Monate b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 1 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Forschung a) bis zu 6 Monate 53 92 davon bis zu 3 Monate 23 42 davon genau 6 Monate 7 13 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 10 17 davon genau 12 Monate 0 1 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 1 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Bibliothek a) bis zu 6 2 10 18 Monate davon bis zu 3 Monate 0 0 davon genau 6 Monate 0 0 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Verwaltung a) bis zu 6 Monate 0 0 davon bis zu 3 Monate 0 0 davon genau 6 Monate 0 0 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 19 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Weitere Bereiche a) bis zu 6 Monate 4 13 davon bis zu 3 Monate 2 5 davon genau 6 Monate 4 6 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 1 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Hochschule Harz Tutor/-in a) bis zu 6 Monate 43 0 davon bis zu 3 Monate 15 0 davon genau 6 Monate 0 0 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 3 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 0 0 20 24 Monate davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Forschung a) bis zu 6 Monate 0 0 davon bis zu 3 Monate 0 0 davon genau 6 Monate 0 0 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Bibliothek a) bis zu 6 Monate 0 15 davon bis zu 3 Monate 0 0 davon genau 6 Monate 0 5 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 21 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Verwaltung a) bis zu 6 Monate 0 1 davon bis zu 3 Monate 0 0 davon genau 6 Monate 0 3 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Weitere Bereiche a) bis zu 6 Monate 0 5 davon bis zu 3 Monate 0 0 davon genau 6 Monate 0 5 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 0 0 22 bis zu 18 Monate davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Hochschule Magdeburg-Stendal Tutoren a) bis zu 6 Monate 0 41 davon bis zu 3 Monate 0 16 davon genau 6 Monate 0 0 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Forschung a) bis zu 6 Monate 51 99 davon bis zu 3 Monate 6 18 davon genau 6 38 66 23 Monate b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Hochschule Merseburg Tutor/-in a) bis zu 6 Monate 3 3 davon bis zu 3 Monate 1 3 davon genau 6 Monate 1 0 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Mo- 0 0 24 naten Forschung a) bis zu 6 Monate 29 112 davon bis zu 3 Monate 6 50 davon genau 6 Monate 8 21 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Bibliothek a) bis zu 6 Monate 0 8 davon bis zu 3 Monate 0 2 davon genau 6 Monate 0 6 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 25 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Verwaltung a) bis zu 6 Monate 0 9 davon bis zu 3 Monate 0 14 davon genau 6 Monate 0 3 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 Monate bis zu 24 Monate 0 0 davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Weitere Bereiche a) bis zu 6 Monate 0 46 davon bis zu 3 Monate 0 15 davon genau 6 Monate 0 25 b) mehr als 6 bis zu 12 Monate 0 0 davon genau 12 Monate 0 0 c) mehr als 12 bis zu 18 Monate 0 0 davon genau 18 Monate 0 0 d) mehr als 18 0 0 26 Monate bis zu 24 Monate davon genau 24 Monate 0 0 e) mehr als 24 Monate 0 0 davon mit 72 oder mehr Monaten 0 0 Frage 5: Wie hoch ist der Stundenlohn der Beschäftigten im Sinne des § 51 HSG LSA an den Hochschulen und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt? Bitte aufschlüsseln studentische, wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte an den jeweiligen Hochschulen. Antwort zu Frage 5: Die Vergütung der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte mit bzw. ohne abgeschlossener Hochschulbildung erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Beschäftigung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte vom 23. Juni 2008“, letztmalig geändert durch Beschluss der 4./2017 Mitgliederversammlung der TdL am 27. März 2017. Das Land Sachsen- Anhalt hat die TdL-Richtlinie mit den Verwaltungsvorschriften für die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung über die Beschäftigung wissenschaftlicher Hilfskräfte vom 6. Juli 1999 (MBl. LSA 1999, 1134) verbindlich umgesetzt. Die Vergütungssätze sind Höchstsätze, die von der TdL regelmäßig an die Tarifentwicklung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Geltungsbereich des TV-L angepasst werden. Für den Zeitraum ab dem Sommersemester 2018 können nach Maßgabe des Schreibens des Ministeriums der Finanzen vom 11. April 2017 für jede Stunde der arbeitsvertraglich vereinbarten Inanspruchnahme der Hilfskraft folgende Höchstsätze von den Hochschulen gezahlt werden: Höchstsatz bis zu (in Euro) wissenschaftliche Hilfskraft mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 1 des Teils I der Entgeltordnung zum TV-L (Masteroder vergleichbarer Abschluss) 15,63 wissenschaftliche Hilfskraft mit abgeschlossener Hochschulbildung (Bachelor- oder vergleichbarer Abschluss; nicht akkreditierter Masterabschluss) 11,49 wissenschaftliche Hilfskraft ohne abgeschlossene Hochschulbildung im Sinne der Buchstaben a) und b) (studentische Hilfskraft ) 9,87 27 Innerhalb dieser Höchstgrenzen können die Hochschulen selbst darüber entscheiden , ob sie eine über den Mindestlohn hinausgehende Vergütung aus ihrem Budget zahlen. Die Hochschulen schöpfen die Höchstsätze in der Regel nicht aus; so bspw. die Hochschule Harz oder die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder setzen diese erst zeitversetzt um (bspw. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg). Die Hochschule Harz zahlt bspw. für studentische Hilfskräfte eine Stundenvergütung von 9,50 Euro sowie für wissenschaftliche Hilfskräfte im Sinne des Buchstaben b) der o. g. Richtlinie eine Stundenvergütung von 10,50 Euro. Die Hochschulen sind allerdings gehalten, bei der Beschäftigung die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz - Mi- LoG) zu beachten. Insoweit gilt ab dem 1. Januar 2019 der festgelegte Mindestlohn von 9,19 Euro brutto je Zeitstunde als unterste Grenze. Frage 6: Gibt es an Sachsen-Anhalts Hochschulen und Einrichtungen Beschäftigte im Sinne des § 51 HSG LSA, die Aufgaben nachkommen, für welche im regulären Tarifgefüge eine Eingruppierung möglich ist? Bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Einrichtung sowie nach der Art der Betätigung. Antwort zu Frage 6: Beschäftigte im Sinne des § 51 HSG LSA dürfen (bereits gesetzlich) mit keinen Aufgaben betraut werden, für welche im regulären Tarifgefüge eine Eingruppierung nach Maßgabe der tariflichen Entgeltordnung möglich ist. Sofern nur einfache Hilfstätigkeiten in der Verwaltung oder bloße Schreib- oder Sekretariatsaufgaben ausgeübt werden , handelt es sich bei diesen Tätigkeiten regelmäßig nicht um eine wissenschaftsbezogene Beschäftigung in genannten Sinn, sodass der Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 3c TV-L nicht greift und somit der TV-L anzuwenden ist. Allein die Nutzung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Hochschulstudiums für eine Tätigkeit macht diese nicht zu einer wissenschaftlichen Dienstleistung, die einen Bezug zu dem Prozess benötigt, Erkenntnisse mit den Methoden der Wissenschaft zu gewinnen oder sie zur Vermittlung in eine bestimmte inhaltliche Form zu bringen; die Erstellung einer Website oder die Studienberatung erfüllt diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht. Soweit Studierende Tätigkeiten wahrnehmen, für die eine tarifliche Eingruppierung möglich ist, werden diese nach Maßgabe des TV-L beschäftigt und entsprechend eingruppiert. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat in diesem Zusammenhang eine „Handreichung zur Beschäftigung wissenschaftlicher Hilfskräfte“ erstellt, in der u. a. auch auf die Besonderheiten bei der Beschäftigung mit Aufgaben, für die eine Beschäftigung nach Maßgabe des TV-L vorzunehmen ist, hingewiesen wird. Diese „Handreichung“ ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.verwaltung.unihalle .de/dezern3/internet/service/hilfskraft/leitfaden_aus_hilfskraefte.pdf Frage 7: Welche Konsequenzen wurden an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg Geschäftszeichen 7 Sa 143/18 gezogen? 28 Antwort zu Frage 7: Konsequenzen mussten aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg nicht gezogen werden, da der Sachverhalt und die hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen bereits höchstrichterlich mit Urteil vom 8. Juni 2005 - 4 AZR 396/04 entschieden und den Hochschulen auch bekannt sind. Die Hochschulen bedanken sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für das durch die Kleine Anfrage erfolgte Hinterfragen sowie der damit notwendigerweise einhergehenden Sensibilisierung der Beschäftigungssituation studentischer Hilfskräfte im Einzelfall und werden ihre tägliche Verwaltungspraxis hieran ausrichten und gegebenenfalls überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Beschäftigung von Studierenden in den Bereichen Bibliothek, Rechenzentren und (Allgemeine) Verwaltung, die unter Berücksichtigung der Prämissen des § 51 Abs. 3 HSG LSA selbstkritisch zu hinterfragen sind. Frage 8: Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg Geschäftszeichen 7 Sa 143/18 gezogen? Antwort zu Frage 8: Siehe Beantwortung zu Frage 7. Die Hochschulen sind bereits mit Schreiben an die Landesrektorenkonferenz vom 8. September 2001 auf die Beschäftigungsbedingungen von studentischen Hilfskräften hingewiesen worden. In diesem Zusammenhang wurde auch die seinerzeitige Verwaltungsvorschrift des damaligen Kultusministeriums des Landes Sachsen- Anhalt über die Beschäftigung sog. studentischer Aushilfskräfte aus dem Jahr 1999 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. In der beabsichtigten Novelle des Landeshochschulgesetzes wurde § 51 Abs. 3 Satz 4 gestrichen, um den vorstehenden Rechnung zu tragen. Frage 9: Sieht die Landesregierung in Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf, in Sachsen- Anhalt einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte einzuführen? Antwort zu Frage 9: Die Landesregierung sowie das für Hochschulwesen zuständige Ministerium sehen für eine Tarifierung der Arbeitsbedingungen wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte keinen Handlungsbedarf. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliederversammlung der TdL in ihrer 8./2015. Sitzung vom 19. bis 21. Mai 2015 beschlossen hat, dass zu den Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte keine Tarifverhandlungen auf Landesebene geführt werden dürfen . Entsprechend der Satzung der TdL wäre es dem Land Sachsen-Anhalt daher verwehrt, solche Verhandlungen zu führen. Zudem finden sich keine Mehrheiten in den Ländern für eine entsprechende Tarifierung, was nach der Satzung der TdL allerdings zwingend erforderlich ist.