Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3912 05.02.2019 (Ausgegeben am 06.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Lieschke (AfD) Ausbau der Elbe im Landkreis Wittenberg -Teil I Kleine Anfrage - KA 7/2225 Vorbemerkung des Fragestellenden: Vor Kurzem fand eine Bürgerversammlung mit dem Bürgermeister von Zahna-Elster sowie einem Abgeordneten des Bundestages im Landkreis Wittenberg statt. Hierbei wurde von dem MdB berichtet, dass es einen grundhaften Ausbau der Elbe geben wird. Dies hat auch für die umgebende Natur und deren Nutzung gegebenenfalls weitreichende Folgen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Ist der Ausbau der Elbe zum Zwecke der Schiffbarkeit, Wasserregulierung oder aus anderen Gründen geplant? 2. Welche genauen Gründe liegen für den Ausbau vor? 3. Welchen genauen Zeitplan gibt es für den Ausbau? 4. Welche genauen Maßnahmen sind für den Ausbau der Elbe geplant? 5. Welchen Einfluss haben die Ausbaupläne und der vollendete Ausbau für die örtliche Schifffahrt, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd inclusive Fischerei sowie für die Besitzer und Pächter der angrenzenden Flächen? 6. Ändern sich die Gebiete für Naturschutzzonen und Landschaftsschutzgebiete ? Wenn ja, geben Sie bitte die Änderungen bekannt. 2 7. Für den Fall, dass landwirtschaftliche Nutzflächen im Bereich der Elbauen durch den Ausbau verloren gehen, wie genau erfolgt der Ausgleich für die Landwirte und andere Betroffene? Stellen Sie bitte alle möglichen und geplanten Maßnahmen dar. 8. Hat der Ausbau der Elbe Einfluss auf die Elbfähren? Wenn ja, welche? 9. Welche Kosten fallen für die Betreiber und Besitzer der Elbfähren durch den Ausbau der Elbe zusätzlich an? Die Fragen 1 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bezüglich zukünftiger Entwicklungen an der Elbe wird auf das 2017 beschlossene Gesamtkonzept Elbe verwiesen. Demnach ist ein Ausbau der Elbe zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht vorgesehen. Flussbauliche Maßnahmen werden jedoch akzeptiert, wenn sie zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen und diese Ziele in sinnvoller Weise verbinden. Das Gesamtkonzept Elbe stellt, neben den gesetzlichen Grundlagen, den Rahmen für das künftige Verwaltungshandeln der Landesund Bundesbehörden sowie für partizipative Entscheidungsprozesse für Maßnahmen an der Elbe dar. Dessen konkrete Umsetzung ist Gegenstand des begonnenen Anschlussprozesses, sodass gegenwärtig keine Aussagen zum Planungsstand einzelner Maßnahmen und deren Auswirkungen möglich sind.