Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3913 05.02.2019 (Ausgegeben am 06.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Schienenpersonennahverkehr zwischen Leipzig Hbf. und Naumburg Kleine Anfrage - KA 7/2227 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH bedient im Auftrag des Landes Sachsen- Anhalt die Linie RB 20, die u. a. auf dem Streckenabschnitt Leipzig Hbf. und Naumburg verkehrt. Reisende berichten, dass seit dem Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 auffallend häufig Züge ganz oder teilweise ausgefallen seien. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche vom Land Sachsen-Anhalt bestellte Verkehrsleistung hätte vom 9. Dezember 2018 bis 1. Januar 2019 auf den o. g. Linien von Abellio erbracht werden müssen? Wie hoch ist der Anteil der nicht erbrachten Verkehrsleistung ? Die im Folgenden dargestellten Werte beziehen sich auf das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt. Der Streckenabschnitt Leipzig - Naumburg beinhaltet auch Leistungen auf sächsischem Gebiet (Leipzig - Landesgrenze), welche hier nicht dargestellt werden können. Im angefragten Zeitraum hätten durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen (E- VU) Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH (Abellio) auf der benannten Linie auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt 1.025 Fahrten erbracht werden müssen . Dies entspricht einem Leistungsvolumen von 45.361,3 Zugkm. Hiervon sind 1,35 % der Leistungen ausgefallen, dies entspricht 18 Fahrten. 2 2. Welche Gründe sind der Landesregierung für die Nichterbringung der vom Land Sachsen-Anhalt bestellten Verkehrsleistung bekannt? Der Landesregierung sind für die ausgefallenen Leistungen folgende drei Ursachen bekannt: - Störungen an der Infrastruktur (Leit- und Sicherungstechnik): 2 der 18 Fahrten , - Mangelnde Personalverfügbarkeit des EVU: 5 der 18 Fahrten , - Streikmaßnahmen der Gewerkschaft EVG: 11 der 18 Fahrten . 3. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung gegenüber Abellio Mitteldeutschland ergriffen, damit der Betreiber die vertraglich zugesicherte Verkehrsleistung erbringt? Seitens der Landesregierung wurden gegenüber Abellio folgende Maßnahmen ergriffen: Gemäß Verkehrsvertrag des Landes mit dem EVU werden ausgefallene Leistungen nicht vergütet. Dies schließt eine Nichtvergütung der trotz operativen Ausfalls beim EVU angefallenen Infrastrukturkosten ein. Insofern erhält das EVU nicht nur kein Leistungsentgelt, sondern muss zusätzlich die Infrastrukturkosten an die Infrastrukturunternehmen zahlen. Die dem EVU hierdurch entstehende Einnahmenlücke ist erheblich. Wie in Antwort auf Frage 2 dargestellt, geht der überwiegende Anteil der ausgefallenen Leistungen auf den Warnstreik der Gewerkschaft EVG zurück (61 %). Zudem geht ein weiterer Teil der Ausfälle auf Infrastrukturstörungen zurück, auf welche das EVU keinen Einfluss hat. Die verbleibenden Ausfälle aufgrund mangelnder Personalverfügbarkeit sind der Verantwortung des EVU zuzuordnen. Dies entspricht einer Quote von 0,5 % und liegt aus Sicht der Landesregierung in einem Rahmen, der bei ausschließlicher Betrachtung der fraglichen Linie und in Abgleich mit langjährigen Erfahrungen mit anderen EVU keine gesonderten Maßnahmen über die verkehrsvertraglichen Regelungen hinaus gegenüber dem EVU erforderlich macht. Mit Blick auf die Gesamtsituation bei Abellio in den Netzen Saale-Thüringen- Südharz und Dieselnetz Sachsen-Anhalt ergibt sich hierzu eine differenzierte Betrachtung, im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 2230, verwiesen.