Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3914 05.02.2019 (Ausgegeben am 06.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Schienenpersonennahverkehr zwischen Halle (Saale) Hbf. und Naumburg Kleine Anfrage - KA 7/2228 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH bedient im Auftrag des Landes Sachsen- Anhalt die Linie RB 25, die u. a. auf dem Streckenabschnitt Halle (Saale) Hbf. und Naumburg verkehrt. Reisende berichten, dass seit dem Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 auffallend häufig Züge ganz oder teilweise ausgefallen seien. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche vom Land Sachsen-Anhalt bestellte Verkehrsleistung hätte vom 9. Dezember 2018 bis 1. Januar 2019 auf den o. g. Linien von Abellio erbracht werden müssen? Wie hoch ist der Anteil der nicht erbrachten Verkehrsleistung ? Im angefragten Zeitraum hätten durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen (E- VU) Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH (Abellio) auf der benannten Linie auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt 1.014 Fahrten erbracht werden müssen . Dies entspricht einem Leistungsvolumen von 56.128,1 Zugkm. Hiervon sind 2,64 % der Leistungen ausgefallen, dies entspricht 34 Fahrten. 2 2. Welche Gründe sind der Landesregierung für die Nichterbringung der vom Land Sachsen-Anhalt bestellten Verkehrsleistung bekannt? Für die ausgefallenen Leistungen sind der Landesregierung folgende Ursachen bekannt: - Triebfahrzeugstörung: 1 der 34 Fahrten, - Störungen an der Infrastruktur (Leit- und Sicherungstechnik): 2 der 34 Fahrten , - Gefährliches Ereignis im Bahnverkehr: 5 der 34 Fahrten, - Mangelnde Personalverfügbarkeit des EVU: 14 der 34 Fahrten, - Streikmaßnahmen der Gewerkschaft EVG: 12 der 34 Fahrten. 3. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung gegenüber Abellio Mitteldeutschland ergriffen, damit der Betreiber die vertraglich zugesicherte Verkehrsleistung erbringt? Seitens der Landesregierung wurden gegenüber Abellio folgende Maßnahmen ergriffen: Gemäß Verkehrsvertrag des Landes mit dem EVU werden ausgefallene Leistungen nicht vergütet. Dies schließt eine Nichtvergütung der trotz operativen Ausfalls beim EVU angefallenen Infrastrukturkosten mit ein. Insofern erhält das EVU nicht nur kein Leistungsentgelt, sondern muss zusätzlich die Infrastrukturkosten an die Infrastrukturunternehmen zahlen. Der dem EVU hierdurch entstehende finanzielle Nachteil ist erheblich. Mit Blick auf die Gesamtsituation bei Abellio in den bedienten Netzen Saale- Thüringen-Südharz und Dieselnetz Sachsen-Anhalt sind auch bei weiteren Linien Ausfälle aufgrund der mangelnden Personalverfügbarkeit zu verzeichnen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zur KA 2230 verwiesen.