Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3915 05.02.2019 (Ausgegeben am 06.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Schienenpersonennahverkehr zwischen Naumburg Ost und Wangen/Himmelsscheibe (Burgenlandkreis) Kleine Anfrage - KA 7/2230 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH bedient im Auftrag des Landes Sachsen- Anhalt seit dem Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 das sog. Dieselnetz Sachsen -Anhalt (DISA). Zum DISA gehört u. a. die Regionalbahnlinie RB 77 Naumburg Ost - Naumburg Hbf - Freyburg/Unstrut - Laucha - Nebra - Wangen/Himmelsscheibe. Am 28. Dezember 2018 gab Abellio bekannt, dass die RB 77 vom 2. Januar 2019 bis voraussichtlich 8. Februar 2019 nicht mit Zügen, sondern mit Bussen im Schienenersatzverkehr bedient. Reisende berichten, dass auch seit dem Betreiberwechsel am 9. Dezember 2018 Züge ganz oder teilweise ausgefallen seien. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung der Landesregierung: Seit dem Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 wird das Dieselnetz-Sachsen- Anhalt (DISA), ehemals Nordharz-Netz und Altmark-Börde-Anhalt-Netz1, von der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH (Abellio) betrieben. Seitdem kommt es zu Zugausfällen aufgrund von Personalmangel. Im Zeitraum vom 9. Dezember 2018 bis 2. Januar 2019 kam es für die Fahrgäste zu besonders ärgerlichen unangekündigten Fahrtausfällen. 1 Außerdem ist die Unstrutbahn Teil des Netzes, die vorher von der Burgenlandbahn bedient wurde. 2 Seit dem 4. Januar 2019 kam es kaum noch zu operativen Ausfällen durch Personalmangel . Die Unstrutbahn sowie ein Fahrtenpaar am Abend zwischen Dessau und Köthen werden im Schienenersatzverkehr (SEV) betrieben. Aufgrund des Personalmangels wäre anderenfalls kein stabiler Eisenbahnbetrieb zu erwarten gewesen. Zudem konnte bei den genannten Relationen ein stabiles Beförderungsangebot im Wege des Schienenersatzverkehrs gewährleistet werden. 1. Seit wann waren der Landesregierung die oben geschilderten Zugausfälle auf der Linie RB 77 und deren Begründung bekannt? Was führte zu der Entscheidung, die Bedienung der RB 77 komplett einzustellen? Der Landesregierung sind die oben geschilderten Zugausfälle auf der Linie RB 77 und deren Begründung aus dem folgenden Ablauf bekannt: Die Entscheidung zur Bedienung der RB 77 im Schienenersatzverkehr erfolgte nach Erörterung zwischen Abellio und der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) im Zeitraum vom 21. Dezember bis 27. Dezember 2018. Dem vorausgegangen war eine Abwägung von Maßnahmen, die wie geschildert , einen vergleichsweise adäquaten Ersatzverkehr zulassen, regional begrenzt sind und die Wirkung haben, das verbleibende Netz stabil und verlässlich fahren zu können. Die Entscheidung fiel hierbei auf die Nichtbedienung der Unstrutbahn und zusätzlich der beiden Zugleistungen auf der Linie RB 50 zwischen Dessau und Köthen. Seitens der NASA GmbH wurde dies vor dem Hintergrund , dass denkbare alternative Maßnahmen zum Umgang mit der Situation noch größere Nachteile für Fahrgäste verursacht hätten, hingenommen. 2. Welche vom Land Sachsen-Anhalt bestellte Verkehrsleistung hätte vom 9. Dezember 2018 bis 1. Januar 2019 auf der RB 77 von Abellio erbracht werden müssen? Wie hoch ist der Anteil der nicht erbrachten Verkehrsleistung ? Im angefragten Zeitraum hätten durch Abellio auf der benannten Linie 769 Fahrten erbracht werden müssen. Dies entspricht einem Leistungsvolumen von 25.986 Zugkm. Hiervon sind 8,45 % der Leistungen ausgefallen, dies entspricht 65 Fahrten. 3. Welche vom Land Sachsen-Anhalt bestellte Verkehrsleistung müsste vom 2. Januar bis 8. Februar 2019 auf der RB 77 von Abellio erbracht werden? Im angefragten Zeitraum müssten durch Abellio 1.247 Fahrten auf der Linie RB 77 erbracht werden. Dies entspricht einer Verkehrsleistung von 42.097,7 Zugkm. 4. Seit wann war der Landesregierung der Mangel an Triebfahrzeugführer für die Bedienung der RB 77 bekannt? Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung gegenüber Abellio Mitteldeutschland ergriffen, damit der Betreiber die vertraglich zugesicherte Verkehrsleistung erbringt? Eine angespannte Personalsituation war der Landesregierung seit Ende November 2018 bekannt. Abellio hatte dabei jedoch wiederholt versichert, dass 3 trotz Unterschreitung der Sollpersonalzahl alle Dienste gefahren werden würden . Das spezifische Personalproblem wurde der Landesregierung erst nach Betriebsaufnahme - mit Auftreten der Probleme und nach mehrmaliger expliziter Nachfrage - bekannt. Erstmals erfolgte eine konkrete Einschätzung der Lage durch Abellio gegenüber der NASA GmbH auf Nachfrage am 19. Dezember 2018. Am 4. Januar 2019 hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gegenüber der NASA GmbH das vollständige Ausmaß des Personalmangels offengelegt . Gemäß Verkehrsvertrag des Landes mit dem EVU werden ausgefallene Leistungen nicht vergütet. Dies schließt eine Nichtvergütung der trotz operativen Ausfalls beim EVU angefallenen Infrastrukturkosten mit ein. Insofern erhält das EVU nicht nur kein Leistungsentgelt, sondern muss zusätzlich die Infrastrukturkosten an die Infrastrukturunternehmen zahlen. Der dem EVU hierdurch entstehende finanzielle Nachteil ist erheblich. Die unzureichende und verspätete Information der Reisenden, der Öffentlichkeit und der Landesregierung steht im Widerspruch zu der im Vorfeld der Betriebsaufnahme wiederholt vermittelten Darstellung einer ausreichenden Personalverfügbarkeit von Triebfahrzeugführern. Dies wurde seitens der NASA GmbH mit einer formalen schriftlichen Rüge geahndet. Zusätzlich wurde ein über die ohnehin schon bestehenden umfangreichen verkehrsvertraglichen Nachweis- und Berichtspflichten hinausgehendes enges Controlling mit Vorgaben zu weiteren operativen Berichtspflichten und organisatorischen Änderungen vorgegeben. Dies umfasst nicht nur das Dieselnetz Sachsen-Anhalt, sondern auch das Netz Saale-Thüringen-Südharz.