Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3917 07.02.2019 (Ausgegeben am 07.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Aussage des Abgeordneten André Poggenburg (AfD) vom 1. Januar 2019 beim Kurznachrichtendienst Twitter Kleine Anfrage - KA 7/2237 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 1. Januar 2019, 18:29 Uhr verbreitete der Abgeordnete André Poggenburg bei dem Kurznachrichtendienst Twitter die Aussage, dass „der wohl überwiegende Teil unserer sog. Flüchtlinge (…) am 1. Januar Geburtstag“ habe. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylerstanträge und Asylfolgeanträge wurden in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 gestellt? Für die Durchführung der Asylverfahren einschließlich der Antragsentgegennahme ist gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Zu den in Sachsen-Anhalt gestellten Asylanträgen hat das BAMF folgende Angaben mitgeteilt: Jahr der Antragstellung gestellte Asylanträge gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge 2015 17.292 16.410 882 2016 20.142 19.484 658 2017 5.957 5.118 839 2018 5.249 4.283 966 Quelle: BAMF 2 2. Wie viele der Antragsteller in den jeweiligen Jahren gaben als Geburtsdatum den 1. Januar an? Der Landesregierung ist mangels Zuständigkeit für das Asylverfahren nicht bekannt , wie viele der Antragsteller in den jeweiligen Jahren als Geburtsdatum den 1. Januar angegeben haben. In der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Sachsen-Anhalt (ZASt) wurde bei der Aufnahme von dort eintreffenden Asylbegehrenden in folgendem Umfang der 1. Januar als Geburtsdatum angegeben : Jahr der Aufnahme Aufnahmen gesamt davon Angaben „Geburt 01.01.“ Anteil 2015 34.340 4.475 13,03 % 2016 9.116 1.126 12,35 % 2017 3.444 286 8,30 % 2018 2.850 248 8,70 % Quelle: ZASt