Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3928 11.02.2019 (Ausgegeben am 12.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Firma Glockengold Fruchtsaft AG und ihr Abwasser Kleine Anfrage - KA 7/2221 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bei einem Bürgergespräch mit dem Landrat Ulrich, dem Bürgermeister Bilstein, der Assistentin Frau Wilke und dem 1. Beigeordneten Herrn Engelhardt wurde am 19. September 2018 u. a. auch der Wegfall des Großeinleiters der ehemaligen Molkerei Bad Bibra in die Kläranlage Laucha des AZV Unstrut-Finne sowie seine Auswirkung auf die Abwassergebühren besprochen. Daraus ergaben sich nachfolgende Fragen: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Die Firma Glockengold Fruchtsaft AG soll seit 1987 im Besitz einer wasserrechtlichen Erlaubnis sein, das Regenwasser des Geländes direkt in die Unstrut zu leiten. 1.1. Um wie viel Kubikmeter handelt es sich dabei im Schnitt? Bei einem Jahresniederschlag von durchschnittlich 0,5 m³/ (m²*a) werden rund 9.300 m³/a Niederschlagswasser in die Unstrut eingeleitet. 1.2. Besitzt die Firma einen Gewässerschutzbeauftragten gem. § 64 WHG? Wenn nein, warum nicht? Die Firma besitzt keinen Gewässerschutzbeauftragten. Gemäß § 64 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz ist erst bei einer Abwassereinleitung von mehr als 750 m³/d zwingend ein solcher zu bestellen. Dies trifft hier nicht zu. Die Anordnung der Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten für Einleiter in Gewässer, die weniger als 750 m³/d einleiten, steht im Ermessen der zu- 2 ständigen Behörde. Aufgrund der geringen Bedeutung der Einleitung besteht keine derartige Notwendigkeit. 1.3. Wurde das DDR-Recht (Erlaubniserteilung) dem bundesdeutschen Recht angepasst? Nein. 1.4. Auf einem Video sind Einleitungen in die Unstrut auch bei der diesjährigen Trockenheit aufgenommen worden und liegen vor. Um was für Wasser handelt es sich? Dieser Sachverhalt wird zurzeit von der unteren Wasserbehörde untersucht . 1.5. Wer überprüft das abgeleitete bzw. in die Unstrut eingeleitete (Ab)Wasser auf die Mindestanforderungen der Kennwerte: a) CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf), b) BSB5 (Biochemischer Sauerstoffbedarf), c) NH4-N (Ammonium-Stickstoff), d) Kjedahl-Stickstoff, e) NO3-N (Nitrat-Stickstoff), f) PGes (Gesamtphosphat). und mit welchen zuletzt gemessenen Werten? Bitte mit Temperaturangabe des Wassers tabellarisch aufführen. Da das Schmutzwasser des Firmengeländes zur Kläranlage Laucha geleitet wird, geht die zuständige Untere Wasserbehörde beim Burgenlandkreis bisher davon aus, dass lediglich Niederschlagswasser und Wasser aus einem artesischen Brunnen zur Ableitung gelangen. Bei diesen Abwasserarten ist keine analytische Überwachung des Abwassers erforderlich. Daher wird die Einleitung zurzeit nicht analytisch überwacht . 2. Die Firma soll seit 1994 an die Kläranlage Laucha angeschlossen sein. In der Kleinen Anfrage 7/2686 wird in Frage 4 beantwortet, dass der Anteil der Schmutzwassereinleitung an der KA Laucha 0,3 % beträgt. 2.1 Wie viel Einwohnergleichwerten entspricht dies? Dies entspricht einer Kapazität rund 110 EW. 2.2 Gab es eine Veränderung der Abwassermenge in den letzten 10 Jahren ? Wenn ja, wie hat sich diese entwickelt? Nein.