Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/393 23.09.2016 (Ausgegeben am 26.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Sanierung der Waldwege im Landesforst Kleine Anfrage - KA 7/185 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Sachsen-Anhalts Wäldern (Landesforst) wurde in den vergangenen Monaten vermehrt eine Veränderung der Waldwegebeschaffenheit umgesetzt. Hierzu stellten Jäger , Landwirte und Privatpersonen fest, dass sich die neue Beschaffenheit deutlich von der bisherigen unterscheidet und dies entsprechende Konsequenzen nach sich zieht. Offenbar wurde die natürliche Beschaffenheit durch einen hochwertigen und groben Kalkschotter künstlich ersetzt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung: Die Beantwortung bezieht sich nur auf Wege im Zuständigkeitsbereich des Landesforstbetriebes (LFB). 1. Wie viele Waldwege wurden in Sachsen-Anhalt von Januar 2011 bis heute verändert und saniert? 2. Welche Kosten sind durch die Sanierung von Waldwegen in diesem Zeitraum entstanden? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet : 2 Notwendige Wegeunterhaltungsmaßnahmen werden im LFB nach Wegeunterhaltung , Wegeinstandsetzung, Bau- und Unterhaltung von Rückewegen klassifiziert . Diese Kategorien werden im Rahmen der Kostenrechnung als Leistungsarten vorgehalten, bebucht und ausgewiesen. Die nachfolgende Tabelle stellt die Ergebnisse von 2011 bis 2015 dar. * * teilw. Rundungsdifferenzen LA: Leistungsart Wunt: Wegeunterhaltung Winst: Wegeinstandsetzung RueW: Rückewege 3. Was ist der Grund für eine flächendeckende Erneuerung der Waldwege im Landesforst? Im LFB findet keine flächendeckende Erneuerung der Waldwege statt. Im Bundesdurchschnitt liegt die Erschließung bei ca. 35 lfm/ha Waldfläche, im Landeswald von Sachsen-Anhalt dagegen deutlich darunter bei ca. 27 lfm/ha Waldfläche . Grundlage für den Wegebau sind die Richtlinie für die Erschließung des Landeswaldes von Sachsen-Anhalt bzw. das DWA-Regelwerk, Arbeitsblatt DWA-A 904, Richtlinien für den ländlichen Wegebau. Waldwege werden nur dann und punktuell erneuert, wenn dies für die Bewirtschaftung der anliegenden Wälder aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist und der Wegezustand es erfordert. Neben der Beachtung finanzieller Aspekte einer kostenintensiven Wegeerneuerung ist der LFB bestrebt, die Eingriffe in den Naturhaushalt möglichst gering zu halten. Insofern verbietet sich schon aus diesen Gründen eine flächendeckende Erneuerung der Waldwege. 4. Gab es für die jeweiligen Sanierungen öffentliche Ausschreibungen? Falls ja, gibt es ein spezielles Unternehmen, welches den größten Teil der Sanierungen ausführte? Der LFB unterliegt als unselbständiger Teil der Landesverwaltung vollumfänglich den Regelungen der Landeshaushaltsordnung und des öffentlichen Vergabewesens . Dementsprechend werden alle Wegebauleistungen öffentlich ausgeschrieben , soweit der LFB die Leistungen nicht mit seinem eigenen Wegebaustützpunkt durchführt. Erforderlicher Bezug von Lieferungen und Leistungen Dritter bei Eigenleistungen des LFB werden ebenfalls ausgeschrieben. 3 Die bezogenen Wegebauleistungen verteilen sich im LFB auf eine Vielzahl von Firmen. Dies ergibt sich schon aus der geographischen Lage sowie aus den geologischen Gegebenheiten. Wegebau im Mittelgebirge ist nicht mit dem Wegebau im Flachland vergleichbar. Insofern hat sich hier die Unternehmerschaft auch entsprechend spezialisiert bzw. ausgerichtet. 5. Welche Materialien wurden bei der Sanierung verwendet und warum wurde sich für die jeweilige Art der Sanierung entschieden? Grundsätzlich werden im forstlichen Wegebau natürliche Gesteinsmaterialien, im Gegensatz zum öffentlichen Straßenbau, ohne Gütenachweis verwendet. Diese Gesteinsmaterialien (2. Wahl) genügen den Anforderungen im Waldwegebau und sind entsprechend kostengünstiger als klassifizierte Gesteinsmaterialien . Prioritär kommen ortstypische Materialien zum Einsatz. So wird zum Beispiel in der Altmark zum großen Teil „Rhyolith“ aus Flechtlingen verbaut, da dieser Steinbruch im unmittelbaren Einzugsgebiet liegt, die Transportentfernungen entsprechend kurz sind und die Beschaffung für den LFB damit insgesamt kostengünstiger ausfällt. Im Bereich des Harzes wird hingegen größtenteils Gesteinsmaterial aus dem im Harz liegenden Unterbergsteinbruch (Harzer Grauwacke) verbaut. Nach Möglichkeit wird darüber hinaus versucht, direkt anstehendes Material einzubauen. Der Einbau ortstypischer Gesteinsmaterialien ist einerseits dem Bestreben des LFB geschuldet, das Landschaftsbild möglichst wenig zu verändern und andererseits bieten ortstypische Materialien in der Regel den Vorteil, dass sie in der näheren Umgebung gewonnen werden und somit entsprechend preisgünstiger am Markt eingekauft werden können. 6. Welche alternativen Sanierungsmöglichkeiten wurden geprüft und weshalb wurde sich für die jetzige Methode entschieden? Jede Wegebaumaßnahme wird vorab auf Notwendigkeit und Umfang hin geprüft . Aus dieser Prüfung heraus ergibt sich das anzuwendende Verfahren. Grundlage der Arbeiten sind die bereits unter Frage 3 dargestellten Vorschriften und Regelwerke. Die heutigen Waldwirtschaftswege werden als ganzjährig befahrbare Wirtschaftswege gebaut, d. h. sie müssen bei jeder Wetterlage Transportlasten von mindestens 40 Tonnen problemlos aufnehmen können. In den Kategorien Wegeunterhaltung und Wegeinstandsetzung kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz, da z. B. bei einer Wegeunterhaltung in der Regel nur die Deckschicht abgezogen wird, bei einer grundhaften Instandsetzung hingegen alle Schichten des Weges komplett neu aufgebaut werden. Darüber hinaus variieren die Verfahren hinsichtlich des Untergrundes. Hoch anstehendes Gestein im Mittelgebirge bringt für den Wegeaufbau grundsätzlich andere Voraussetzungen mit sich als zum Beispiel ein tiefgründiger Sand im Flachland. 4 7. Wie viele Zugangsbeschränkungen (Poller) für Waldwege wurden im oben genannten Zeitraum neu errichtet (unabhängig von Sanierungen) und welche Kosten sind hierfür entstanden? Im LFB wurden und werden keine Poller errichtet. Notwendige Zufahrtsbeschränkungen werden über den Einbau von Schranken realisiert. Im nachgefragten Zeitraum wurden im gesamten Bereich des LFB 67 neue Schranken errichtet . Die Kosten für den Kauf und die Montage beliefen sich dabei auf rund 42.000 €.