Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3940 13.02.2019 Hinweise: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 13.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Immobilienbesitz von Neonazis in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2275 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als Verschlusssache „VS-VERTRAU- LICH“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12; Urteil vom 25. Januar 2016, Az.: LVG 6/15). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das 2 Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen 1 bis 4 würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten , dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen, für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen- Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. 1. Von wie vielen Immobilien im Besitz von Angehörigen der neonazistischen , rechten oder rechtsextremen Szene hat die Landesregierung für das Jahr 2018 Kenntnis, die als Veranstaltungs-, Schulungs- oder Konzerträume genutzt werden bzw. genutzt werden können? 2. Wer sind die Besitzer und welche Rolle (Amts-, Mandatsträger, Parteifunktionäre , Kameradschaftsführer usw.) spielen diese innerhalb der neonazistischen , rechten oder rechtsextremen Szene? 3. Wo liegen diese Immobilien, und wie stellt sich die räumliche Verteilung innerhalb Sachsen-Anhalt dar? 4. Wie werden diese sich im Besitz von Angehörigen der extremen Rechten befindlichen Immobilien genutzt? Bitte nach Art der Veranstaltung - Konzert , Parteiveranstaltung, Schulung - und nach einzelnen Immobilien aufschlüsseln . a) Wie viele kommunale, landesweite oder Bundesparteitage der NPD fanden seit 2018 in solchen Immobilen statt? Bitte nach Orten aufschlüsseln. b) Welche dieser Immobilien werden von Kameradschaften genutzt, und wie sieht diese Nutzung aus? c) Wie viele Konzerte der neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Musikszene fanden 2018 in solchen Immobilien statt, und von wie vielen Menschen wurden diese Konzerte besucht? Bitte nach Orten aufschlüsseln. Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Eine gesonderte Erfassung neonazistischer Aktivitäten findet nicht statt. Rechte Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden , werden nicht erfasst. 3 Die Landesregierung interpretiert die Fragen dahingehend, dass nur solche Immobilien aufzuführen sind, die sich im Jahr 2018 im Eigentum oder im dauerhaften Besitz von Rechtsextremisten befanden und für deren Nutzung im Sinne der Fragen 1 bis 4 für das Jahr 2018 Erkenntnisse vorliegen. Dies vorangestellt sind der Landesregierung die in der beigefügten Übersicht enthaltenen Informationen im Sinne der Fragen bekannt. Über die in der anliegenden Übersicht enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen 1 bis 4 vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich . Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 5. Von welchen Immobilien, für die gegenwärtig eine Kaufabsicht von Angehörigen der extremen Rechten besteht, hat die Landesregierung Kenntnis, und wo befinden sich diese Immobilien? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 6. Haben staatliche Behörden in den letzten Jahren Kommunen vor geplanten Immobilienkäufen von Angehörigen der extremistischen Rechten gewarnt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis bezüglich des angestrebten Kaufs? Gemäß der Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 14. April 2008 - Az. 31/51-01373/1 (MBl. LSA Nr. 16/2008, S. 320) haben sich Kommunen, sobald sie von einem möglichen geplanten Kauf, einer Anmietung o. ä. einer Immobilie seitens rechtsextremistischer Personen oder Vereinigungen erfahren, umgehend mit dem Ministerium für Inneres und Sport in Verbindung zu setzen. Im Zuge der Extremismusprävention wird anhand der im Verfassungsschutz vorhandenen Erkenntnisse und Erfahrungswerte eine Einschätzung vorgenommen, ob der Kommune rechtlich zulässige Strategien aufgezeigt werden können, einen Erwerb oder die Nutzung des Objektes für verfassungsfeindliche Zwecke durch Rechtsextremisten zu verhindern. Die Kommunen beurteilen und entscheiden in eigener Verantwortung, ob und wie sie einem beabsichtigten Immobilienerwerb entgegentreten. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen für das Jahr 2018 nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Frage 6 der Kleinen Anfragen 6/8679, 6/9084, 7/508 und 7/1445 verwiesen. 7. Wie viele und welche Immobilien aus dem kommunalen Landesbesitz sind an Interessenten aus der extremen Rechten verkauft worden? 4 Die Landesregierung legt die Fragestellung dahingehend aus, dass die Anfragestellende Auskunft darüber begehrt, an wie vielen und welchen Immobilien, die sich zuvor in kommunalem oder Landeseigentum befanden, Rechtsextremisten im Jahr 2018 Eigentum erworben haben. Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 8. Sind der Landesregierung fingierte Kaufangebote für Immobilien durch Angehörige der neonazistischen, rechten oder rechtsextremistischen Szene bekannt, die mit dem Zweck getätigt wurden, den Kaufpreis in die Höhe zu treiben, und wenn ja, wo und wann? Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Eine gesonderte Erfassung neonazistischer Aktivitäten findet nicht statt. Rechte Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden , werden nicht erfasst. Dies vorangestellt, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Anlage KA 7/2275; Antwort auf die Fragen 1 bis 4 1 Frage 1 Lfd. Nr. Frage 2 Besitzer und dessen Rolle in der rechtsextremistischen Szene Frage 3 Örtliche Lage der Immobilie Frage 4 Nutzung der Immobilie in 2018 für Musikveranstaltung, Parteiveranstaltung, Schulung Frage 4 a) Nutzung der Immobilie in 2018 für kommunale, landesweite oder Bundesparteitage der NPD Frage 4 b) Nutzung der Immobilie in 2018 von rechtsextremistischen Kameradschaften Frage 4 c) Nutzung der Immobilie in 2018 für rechtsextremistische Musikveranstaltungen 1 Alexander Weinert Rolle: Führungsperson der „Freien Nationalisten Anhalt- Bitterfeld/ Dessau“ Dessau-Roßlau (OT Roßlau) Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung 2 Enrico Marx Rolle: Führungsperson der rechtsextremistischen Szene in der Region Mansfeld-Südharz Siehe Vorbemerkung Allstedt (OT Sotterhausen) (Landkreis Mansfeld- Südharz) Musikveranstaltungen Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung 3 Siehe Vorbemerkung Rolle: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse 4 Siehe Vorbemerkung Rolle: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Anlage KA 7/2275; Antwort auf die Fragen 1 bis 4 2 Frage 1 Lfd. Nr. Frage 2 Besitzer und dessen Rolle in der rechtsextremistischen Szene Frage 3 Örtliche Lage der Immobilie Frage 4 Nutzung der Immobilie in 2018 für Musikveranstaltung, Parteiveranstaltung, Schulung Frage 4 a) Nutzung der Immobilie in 2018 für kommunale, landesweite oder Bundesparteitage der NPD Frage 4 b) Nutzung der Immobilie in 2018 von rechtsextremistischen Kameradschaften Frage 4 c) Nutzung der Immobilie in 2018 für rechtsextremistische Musikveranstaltungen 5 Siehe Vorbemerkung Rolle: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung 6 Siehe Vorbemerkung Rolle: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Musikveranstaltung, Schulung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung 7 Siehe Vorbemerkung Rolle: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 8. Siehe Vorbemerkung Rolle: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse 9. Siehe Vorbemerkung Rolle: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung