Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3941 14.02.2019 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3484 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landkreise und kreisfreien Städte erledigen die Aufgabe des Pflegekinderwesens im eigenen Wirkungskreis. Dadurch obliegt dem Land keine Fach- oder Dienstaufsicht. Daten zum Pflegekinderwesen werden auf Basis der §§ 98 ff SGB VIII erhoben. Zweck dieser Erhebungen in der Kinder- und Jugendhilfe allgemein ist es, die Auswirkungen der Bestimmungen des SGB VIII beurteilen zu können, um diese gegebenenfalls fortzuentwickeln. Der so verfügbare Datenbestand allein ist für die vollständige Beantwortung der überwiegenden Anzahl der vorliegenden Fragen nicht ausreichend. Deshalb wurden die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen einer Abfrage des Landesverwaltungsamtes/ Landesjugendamtes um Unterstützung gebeten. Von den angefragten Landkreisen und kreisfreien Städten übermittelten nachfolgende Landkreise und kreisfreie Städte eine Antwort: Die Städte Halle (Saale) und Magdeburg sowie die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Harz, Jerichower Land, Wittenberg, Salzlandkreis, Anhalt-Bitterfeld, Mansfeld-Südharz und Burgenlandkreis. Aufgrund § 14 Statistikgesetz Sachsen-Anhalt, der Beachtung des Sozialdatenschutzes und der nicht vollumfänglichen Rückmeldungen der Landkreise und kreisfreien Städte können nicht alle Fragen in Gänze beantwortet werden. Mit der Beachtung des Sozialdatenschutzes wird vermieden, dass aus der Darstellung statistischer Daten Rückschlüsse auf konkrete Personen möglich werden. Dieses ist in der Regel der Fall, wenn geringfügige statistische Datenmengen mit kleinräumigem Bezug dargestellt werden. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 18.02.2019) 2 Auch liegen beispielsweise Daten nicht in der gewünschten Differenziertheit vor. Pflegefamilien 1. Wie viele Pflegefamilien sind aktuell in Sachsen-Anhalt tätig und wie hat sich deren Anzahl seit 2010 entwickelt? Wie viele davon stehen für die Bereitschaftspflege zur Verfügung? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten geordnet darstellen. Nach der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik ist eine statistische Erhebung nicht vorgesehen. Die Anzahl der Pflege- und Bereitschaftspflegefamilien ist der Geschäftsstatistik des Landesverwaltungsamtes/ Landesjugendamtes (LVwA/LJA) in Anlage 1 zu entnehmen. Für das Jahr 2018 liegen noch keine Zahlen vor. 2. Sieht die Landesregierung einen Bedarf an zusätzlichen Pflegefamilien, insbesondere in der Bereitschaftspflege? Falls ja, welche Maßnahmen sind seit 2010 ergriffen worden bzw. sollen ergriffen werden, um diesem Zustand entgegenzuwirken? Die Bedarfe und die eingeleiteten Maßnahmen bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten geordnet darstellen. Trotz gestiegener Zahl an Pflegestellen (vgl. Antwort zu Frage 1) wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten ein weiterer Bedarf an zusätzlichen Pflegestellen gesehen, wobei der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Jerichower Land diesen Bedarf allein mit der anzustrebenden, im Kindeswohlinteresse liegenden Auswahlmöglichkeit geeigneter Pflegestellen begründen. Wegen der Einzelheiten der Bedarfsmitteilungen der Landkreise und kreisfreien Städte wird auf Anlage 2 verwiesen. Die Akquise von geeigneten Pflegeeltern ist eine kontinuierliche Aufgabe in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts. Es besteht Einigkeit, dass eine qualitativ gute Betreuung der Pflegeeltern durch die örtlichen Jugendämter ein wirkungsvolles Mittel für die Akquise neuer Pflegeeltern darstellen kann. Zu den Mitteln und Wegen, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten genutzt bzw. beschritten werden, zählen beispielsweise Flyer oder andere Informationsmaterialien sowie die Präsenz bei Öffentlichkeits- und Informationsveranstaltungen. Darüber hinaus erachten sie eine positive Berichterstattung in den Medien und Internetangebote als förderlich. Das Landesjugendamt diskutiert die Akquise von neuen Pflegeeltern regelmäßig mit den Vertreterinnen/ Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte in den Arbeitskreissitzungen zum Pflegekinderwesen im Land Sachsen-Anhalt diskutiert. Daraus ging im Jahr 2018 u.a. eine Unterarbeitsgruppe hervor, die im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit ein gemeinsames landesweites Konzept erarbeitet. Ferner wird am 2. September 2019 der Fachtag der Pflegekinderhilfe: „Ich hole dich ab, wo du stehst“ stattfinden, der auch Interessierten offen steht (abrufbar im Online-Fortbildungskatalog des Landes Sachsen-Anhalt unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/Landesjugendamt/fortbildungskatalog/). Zusätzlich stellt das Fachzentrum für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt, welches vom Land Sachsen-Anhalt gefördert wird, eine Plattform für die Akteure des 3 Pflegekinderwesens zur Verfügung, die auch nützliche Informationen für die Akquise vorhält. Die Plattform wird derzeitig aktualisiert. Ferner produziert das Fachzentrum aktuell einen Imagefilm für Pflegeeltern, der zukünftig zu Werbezwecken eingesetzt werden soll. Die seitens der Landkreise und kreisfreien Städte realisierten Maßnahmen sind der Anlage 3 zu entnehmen. 3. Wie viele Familien haben seit 2010 Interesse an der Übernahme eines Pflegeverhältnisses gezeigt? Wie viele davon erfüllten die notwendigen Voraussetzungen und Eignungskriterien und wie viele nicht? Die Anzahl der (geeigneten) Pflegekinderinteressenten in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Altmarkkreis Salzwedel, Jerichower Land, Stendal und in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) ist den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen. Demnach gab es insgesamt 432 an einer Pflegschaft Interessierte, von denen 264 als geeignet eingeschätzt wurden. Dies entspricht einem Anteil von 67,5 %. Allerdings hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz keine Angaben zur Zahl der geeigneten Interessenten/ Interessentinnen übermittelt. 4. Wie viele gleich-, trans- und intergeschlechtliche, bi- und transsexuelle Pflegefamilien existieren in Sachsen-Anhalt? Sieht die Landesregierung den Bedarf, speziell im Bereich LSBTTI, um Pflegefamilien zu werben? Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Erhebungen oder Bedarfsmitteilungen vor. 5. Welche Pflegeelternvereinigungen existieren in Sachsen-Anhalt? In welcher Höhe werden diese durch die öffentliche Hand gefördert? In Sachsen-Anhalt gibt es 13 Pflegekindervereine, wie aus der Anlage 6 ersichtlich. Zwei Vereine verstehen sich als Interessenvertreter auf Landesebene. Eine Förderung durch das Land erfolgt nicht. Aufgrund der Rückmeldungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu der Höhe der Unterstützung ergibt sich folgendes Bild: Ein Landkreis fördert aktuell seine örtlichen Pflegekindervereine mit jährlich 500 € pro Verein. Ein weiterer Landkreis beteiligt sich an der Finanzierung von Vereinsveranstaltungen. Ein Landkreis und eine kreisfreie Stadt unterstützen die Vereinsarbeit im sächlichen Bereich. Von den anderen Landkreisen/ kreisfreien Städten erfolgte keine Rückmeldung bzw. werden keine Unterstützungen gewährt. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Pflegefamilien? Die finanziellen Rahmenbedingungen für das Pflegekinderwesen sind durch die jüngste Änderung der Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung weiter verbessert worden. Künftig werden die Pauschalen dynamisch an die Empfehlungen des Deutschen Vereins angepasst. 4 Mit der Förderung des Fachzentrums für das Pflegekinderwesen hat das Land zudem gute Voraussetzungen geschaffen, dass Pflegefamilien weitere bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Durch regelmäßige Gespräche mit den Jugendämtern sowie Beratungen mit Pflegeelternvereinen wird gewährleistet, Bedarfe für weitergehende Verbesserungen der rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens zu eruieren. Ob etwa ein Bedarf für eine stärkere Angleichung der Praxis der Jugendämter bei der Gewährung von sonstigen Leistungen, wie den einmaligen Beihilfen, besteht oder Verfahrensvereinfachungen bei der Ausreichung dieser Leistungen möglich sind, soll im Ergebnis dessen ebenso geprüft werden wie eventuell bestehende versicherungsrechtliche Handlungsbedarfe. Neben diesen Aktivitäten des Landes gestalten die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der eigenen Priorisierung die Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens vor Ort. 7. Wie bewerten die Pflegefamilien die Zusammenarbeit mit den Pflegekinderdiensten und anderen Leistungserbringern? Eine statistische Datenerhebung zur Qualität der Zusammenarbeit von Pflegefamilien und Pflegekinderdiensten sowie anderen Leistungserbringern ist gesetzlich nicht vorgesehen. Unabhängig davon steht das Landesverwaltungsamt/ Landesjugendamt im Rahmen seines Beratungsauftrages im regelmäßigen Kontakt zu den Jugendämtern, Verbänden sowie auch anderen Leistungserbringern. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien 8. Wie viele Kinder und Jugendliche leben aktuell gemäß § 33 SGB VIII in Vollzeitpflege bei Pflegeeltern? Wie entwickelte sich deren Anzahl seit 2010? Bitte geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen, das Geschlecht der Kinder und Jugendlichen angeben und nach folgenden Altersbereichen und befristeter und unbefristeter Pflege differenzieren: 0 bis 6 Jahre, 6 bis 14 Jahre, über 14 Jahre. Die gewünschten Angaben finden sich in den Anlagen 7 und 8. Die Auswertung des § 33 SGB VIII erfolgt für den Zeitraum entsprechend der in §§ 99 ff. SGB VIII vorgesehenen Erhebungsmerkmale nach den geleisteten Hilfen im Jahr (beendete Hilfen + Hilfen am 31.12.) auf Landesebene nach den festgelegten Altersgruppen (unter 6, 6 bis unter 14, 14 bis unter 18 sowie unter 18 insgesamt) und Geschlecht (Anlage 7). Eine Auswertung auf der Ebene der Landkreise/ kreisfreien Städte und nach Geschlecht erfolgt für die Hilfen nach § 33 SGB VIII nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren insgesamt für den Zeitraum 2010 bis 2017 (Anlage 8). Von einer weitergehenden Differenzierung der Daten auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte wird aus Gründen der statistischen Geheimhaltung abgesehen. 5 Ergänzend wird für die Altersgruppe der 18- bis unter 21- Jährigen die geschlechtsbezogene Auswertung auf Landesebene bereitgestellt (Anlage 9). Statistische Daten zu befristeten und unbefristeten Pflegeverhältnissen liegen der Landesregierung nicht vor, weil eine Erhebung gesetzlich nicht vorgesehen ist. 9. Wie viele der mit Frage 8 erfragten Kinder und Jugendliche beziehen Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB XII? Wie viele haben einen Migrationshintergrund (UMA/UMF)? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten geordnet seit 2010 darstellen. Die Berichte der befragten Landkreise und kreisfreien Städte zur Anzahl der Pflegekinder und Jugendlichen mit Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB XII sind der Anlage 10 und mit Eingliederungshilfe ausschließlich nach SGB XII sind der Anlage 11 zu entnehmen. Weitere statistische Daten liegen der Landesregierung nicht vor, weil eine derartige Erhebung gesetzlich nicht vorgesehen ist. 10. Wie bewertet die Landesregierung die mit den Fragen 8 und 9 erfragten Zahlen? Inobhutnahmen und Unterbringung insbesondere auch jüngerer Kinder – ohne die Fälle unbegleiteter Einreise - haben u. a. im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Stärkung des Kinderschutzes in den letzten Jahren phasenweise zugenommen (auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage u. a. der Fraktion der FDP, Drs. 19/6784 vom 28. Dezember 2018, wird verwiesen.). In diesem Zusammenhang ist auch der Anstieg der Anzahl der Pflegekinder zu sehen. Die in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik aufgeführten Gründe für Inobhutnahmen sind u.a. Probleme der Integration im Heim/ in der Pflegefamilie/in der Schule, Vernachlässigung, Anzeichen von Misshandlung oder sexuellem Missbrauch, Trennung oder Scheidung der Eltern. Im Bundesdurchschnitt am häufigsten seit 2005 sind Fälle der Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils. Den Berichten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Anzahl der Pflegekinder mit Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB XII ist zu entnehmen, dass die Fallzahlen über den Berichtszeitraum relativ konstant geblieben sind. Gleiches gilt für die Berichte zur Anzahl der Pflegekinder mit Eingliederungshilfe (SGB XII), die in der Tabelle in Anlage 11 abgebildet sind. 11. Wie viele Pflegekinder sind Geschwisterkinder? Wie viele von diesen wurden gemeinsam oder getrennt bei Pflegefamilien untergebracht? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten geordnet seit 2010 darstellen. Da statistische Erhebungen gesetzlich nicht vorgesehen sind, liegen der Landesregierung umfassende Daten weder zu der Zahl der Pflegekinder vor, die Geschwisterkinder sind, noch zu der Zahl der Pflegekinder, deren Geschwister ebenfalls Hilfe zur Erziehung erhalten oder gleichfalls in Pflegefamilien untergebracht sind. Auch die Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte führt zu in 6 Pflegefamilien betreuten Geschwisterkindern keine statistischen Erhebungen durch. Angaben liegen nur für 2 Landkreise vor: Im Landkreis Jerichower Land lebten 8 Geschwisterkinder im Jahr 2012 in Pflegefamilien, 14 im Jahr 2013, 18 in 2014, 22 in 2015, 25 in 2016 und 30 in 2017. Der Landkreis Stendal berichtete, dass 48 Geschwisterkinder 2017 in Pflegefamilien lebten - davon 13 gemeinsam in einer Pflegefamilie. 12. Wie viele Kinder und Jugendliche sind bei Pflegefamilien in anderen Bundesländern untergebracht? Bei wie vielen Pflegekindern ist nach § 86 Abs. 6 SGB VIII ein anderer örtlicher Träger zuständig geworden? Bitte seit 2010 angeben. Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor, da statistische Erhebungen gesetzlich nicht vorgesehen sind. Von den angefragten Landkreisen und kreisfreien Städten beantworteten 9 die Frage nach der Fremdunterbringung von Pflegekindern in anderen Bundesländern. Die Mitteilungen sind der Anlage 12 zu entnehmen. Bezogen auf die Frage des Zuständigkeitswechsels berichtete das Jugendamt der Stadt Halle (Saale) für die Jahre 2016 und 2017 von jeweils 79 Fällen. Im Altmarkkreis Salzwedel waren es 1 bis 3 Zuständigkeitswechsel pro Jahr und im Landkreis Stendal erfolgten Zuständigkeitswechsel jeweils einmal 2012 und 2016 sowie jeweils zweimal 2015 und 2017. 13. Wie gestaltet sich die durchschnittliche Verweildauer der Kinder und Jugendlichen in Pflegefamilien? Sind hier altersabhängige und geschlechtsbezogene Unterschiede erkennbar? Bitte seit 2010 geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Die erbetenen Angaben sind den Anlagen 13 und 14 zu entnehmen. Es erfolgte eine Auswertung des § 33 SGB VIII für die beendeten Hilfen nach Altersgruppen (unter 6, 6 bis unter 14, 14 bis unter 18, unter 18 insgesamt), Geschlecht und der durchschnittlichen Dauer der Hilfe für den Zeitraum 2010 bis 2017 auf Landesebene (Anlage 13). Eine auf die durchschnittliche Dauer der Hilfe bezogene Auswertung für die Ebene der Landkreise/ kreisfreien Städte erfolgt nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren insgesamt (Anlage 14). Von einer Veröffentlichung differenzierterer Daten wird aus Gründen der statistischen Geheimhaltung abgesehen. Von den angefragten Landkreisen und kreisfreien Städten konnten fünf Landkreise und eine kreisfreie Stadt keine Unterschiede aufgrund des Geschlechts und/ oder Alters in der Verweildauer von Pflegekindern in den Pflegefamilien feststellen. Lediglich ein Landkreis teilte mit, dass hinsichtlich der Verweildauer zwar keine Unterschiede aufgrund des Geschlechts, aber altersbedingt Unterschiede vorkommen. Landesweit variieren die Verweildauern der Pflegekinder altersbedingt im Betrachtungszeitraum der Jahre 2010 bis 2017. Pflegekinder bis unter 6 Jahren verweilen demnach durchschnittlich 9,4 Monate in einer Pflegefamilie, von 6 bis unter 14 Jahre durchschnittlich 38,5 Monate und von 14 bis un- 7 ter 18 Jahren durchschnittlich 75 Monate. Danach ist erkennbar, dass ältere Pflegekinder in der Regel länger in einer Pflegefamilie verweilen. 14. Wie viele Pflegekinder wechselten von einer Pflegefamilie zu einer anderen? Wie viele Pflegekinder wechselten von einer Pflegefamilie in ein Heim? Welche Gründe waren hier maßgeblich ausschlaggebend? Wie viele Pflegekinder nahmen (abgesehen von der Fremdunterbringung) zusätzlich ambulante Hilfen zur Erziehung in Anspruch? Bitte seit 2010 angeben. Mit den zur Verfügung stehenden Erhebungen nach der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik kann nur dargestellt werden, ob direkt im Anschluss an die Beendigung einer Vollzeitpflege Hilfen zur Erziehung in Form der Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einem Heim gewährt wurden. Für den Zeitraum 2010 bis 2017 erfolgt die Auswertung des § 33 SGB VIII für die beendeten Hilfen auf Landesebene nach Altersgruppen (unter 6, 6 bis unter 14, 14 bis unter 18, unter 18 insgesamt sowie 18 bis unter 21) und zusätzlich nach dem Geschlecht der Pflegekinder. Die Angaben sind den Anlagen 15 und 16 zu entnehmen. Statistische Daten über zeitgleich mit der Unterbringung in einer Pflegefamilie gewährte Hilfen der Erziehung liegen nicht vor. Es ist lediglich eine Darstellung für die der Beendigung eines Pflegeverhältnisses unmittelbar nachfolgende Hilfe zur Erziehung möglich (Anlagen 17 und 18); Angaben zu der Zahl ambulanter Hilfen enthält sie jedoch nicht. Die Darstellung erfolgt für die Landesebene nach den Altersgruppen unter 18 (Anlage 17) sowie 18 bis unter 21 Jahren (Anlage 18). Für einen Wechsel von Pflegekindern von einer Pflegefamilie in eine andere Pflegefamilie benannten die Landkreise / kreisfreien Städte die folgenden Gründe: - (erhebliche) Veränderung der persönlichen Situation bei einem oder beiden Pflegeelternteilen; - veränderte innerfamiliäre Situation; - Überforderung, Krankheit; - Verhaltensauffälligkeiten der Pflegekinder; - Trennung der Pflegeeltern; - inkompatible Beziehungen; - Weitervermittlung von Bereitschaftspflegen in Dauerpflegefamilien; - andere Lebensperspektiven; - gerichtliche Einzelfallentscheidungen. Für einen Wechsel von einer Pflegefamilie in ein Heim benannten die Landkreise/kreisfreien Städte die folgenden Gründe: - konkret auftretende Besonderheiten des Kindes oder Jugendlichen; - zunehmende Verhaltensauffälligkeiten des Pflegekindes, die im Rahmen der Pflegefamilie nicht mehr aufgefangen werden konnten; - veränderter Hilfebedarf insbesondere in Bezug auf therapeutische Zusatzleistungen; - Erziehungsschwierigkeiten in der Pubertät; - Überforderung; 8 - Trennung von Pflegeeltern; Scheitern von Dauerpflegeverhältnissen, oft in der Pubertät; es konnte keine andere geeignete Pflegefamilie gefunden werden; pädagogischer und/ oder erzieherischer Bedarf war nicht leistbar; Schwierigkeiten bei der Erziehung; veränderte Lebensperspektiven von Pflegefamilien; Wechsel von Bereitschaftspflegefamilien in ein Heim, weil § 33 SGB VIII nicht die geeignete Hilfe war. 15. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden seit 2010 in ihre Herkunftsfamilien zurückgeführt und wie viele nicht? Aus welchen Gründen können angedachte Rückführungen nicht erfolgen? Bitte geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen, das Geschlecht der Kinder und Jugendlichen angeben und nach folgenden Altersbereichen differenzieren: 0 bis 6 Jahre, 6 bis 14 Jahre, über 14 Jahre. Die Frage kann nur in Bezug auf beendete Pflegeverhältnisse beantwortet werden. Fortdauernde Pflegeverhältnisse werden hinsichtlich einer etwaig möglichen Rückführung nicht statistisch ausgewertet. Für beendete Hilfen finden sich die gewünschten Angaben zur Rückführung in die Herkunftsfamilie in den Anlagen 15, 16 und 19. Es erfolgt die Auswertung des §§ 33 SGB VIII nach beendeten Hilfen auf Landesebene nach den Altersgruppen (unter 6, 6 bis unter 14, 14 bis unter 18 und unter 18 insgesamt) und Geschlecht (Anlage 15). Die Nichtrückführungen aus beendeten Hilfen ergeben sich unter anderem aus den in den Tabellen dargestellten Positionen „in einer Verwandtenfamilie“, “in einer nichtverwandten Familie“, „in einer Pflegefamilie“, „in einem Heim oder in einer betreuten Wohnform gemäß §§ 34, 35a, 41 SGB VIII“. Statistisch nicht erfasst sind zum Beispiel erfolgte Adoptionen bzw. ehemalige Pflegekinder, die als junge Volljährige keiner weiteren Hilfe zur Erziehung bedürfen. Eine Auswertung auf Ebene der Landkreise/ kreisfreien Städte erfolgt nur für die beendeten Hilfen nach § 33 SGB VIII für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren insgesamt und nach ausgewählten „Darunter-Positionen nach dem anschließenden Aufenthalt“ für den Zeitraum 2010 bis 2017 (Anlage 19). Für die Altersgruppe der 18- bis unter 21-Jährigen erfolgt die Darstellung für die Ebene des Landes (Anlage 16). Von einer detaillierteren Darstellung wird aufgrund der unvollständigen Datenlage infolge der statistischen Geheimhaltung abgesehen. Gründe, weshalb Rückführungen nicht erfolgen konnten, waren nicht erreichte notwendige Veränderungen in der Herkunftsfamilie, die fehlende Umsetzung der gestellten Ziele im Hilfeplan durch die Herkunftsfamilie, eine zunehmende psychische Instabilität oder Krankheit eines oder beider Herkunftselternteile, ein mangelndes Interesse eines oder beider Herkunftselternteile an der Rückführung des Pflegekindes in die Familie (z. B. Geburt weiterer Kinder in der Herkunftsfa- 9 milie), die fehlende Mitwirkung der Herkunftseltern, die Ablehnung begleitender Maßnahmen durch die Herkunftsfamilie oder die fehlende Bereitschaft des Pflegekindes, die über längere Zeiträume aufgebaute emotionale Bindung an die Pflegefamilie aufzugeben. 16. Wann müssen heranwachsende Pflegekinder in der Regel ihre Pflegefamilie verlassen? Wann endet im Regelfall der Pflegevertrag? Der Pflegevertrag endet mit dem Ausscheiden des Pflegekindes aus der Pflegefamilie, in der Regel mit Erreichen der Volljährigkeit. Mit der Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung § 41 SGB VIII, sieht das Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz die Möglichkeit vor, jungen Volljährigen bei Bedarf anlassbezogen die individuelle Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen. Ggf. können die Betroffenen auch in der Pflegefamilie weiterleben. 17. Wie viele junge Menschen sind jährlich davon betroffen, dass mit 18 Jahren oder spätestens mit 21 Jahren ihre Hilfe in Form der Vollzeitpflege beendet wird? Bitte jährlich seit 2010 angeben. Gemäß § 41 SGB VIII kann Hilfe für junge Volljährige im begründeten Einzelfall auch über das 21. Lebensjahr hinaus gewährt werden. Entscheidend ist der Hilfebedarf und nicht das Lebensalter für die Dauer der Hilfegewährung. Unabhängig davon gibt Anlage 20 Auskunft über die Zahl derjenigen, deren Hilfe seit dem Jahr 2010 im Alter zwischen 18 und 21 Jahren beendet wurde. Ergänzend enthält die Anlage eine nach dem Geschlecht der jungen Menschen differenzierte Darstellung sowie Aussagen über die Dauer der gewährten Hilfe. 18. Wie bewertet es die Landesregierung, dass in den aktuellen Fachdiskursen die Beendigung der Hilfe mit 18 Jahren als hoch problematisch angesehen wird, weil dies den Lebensrealitäten vieler Pflegekinder entgegensteht? Bei den Hilfen zur Erziehung handelt es sich um unterstützende Hilfeleistungen, die sich an den Individualbedarfen und am Entwicklungsstand des heranwachsenden jungen Menschen orientieren. Die Volljährigkeit mit 18 Jahren ist nicht zwangsläufig mit dem Erreichen des üblichen Entwicklungsstands eines jungen Volljährigen verbunden. Um solche Ungleichheiten zu kompensieren, gibt es den § 41 SGB VIII. Nach dieser Vorschrift können der bzw. dem jungen Volljährigen Hilfen für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation notwendig ist, in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Aufgrund der besonderen Lage, in der sich Pflegekinder beim Übergang in die Volljährigkeit befinden, sind diese besonders gefordert. In der Regel heißt es, den Übergang in die Selbständigkeit und das Erwachsenenleben zu meistern, sich von zwei Familiensystemen abzulösen und seinen eigenen Weg zu finden. All dieses birgt möglicherweise Krisenpotentiale in sich. 10 Im Hinblick auf den in Bezug genommenen Fachdiskurs um die Ausgestaltung des § 41 SGB VIII gilt, dass weder der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) vom 15.05.2017 (BT-Drs. 18/12330) noch die Stellungnahme des Bundesrates vom 02.06.2017 (BR-Drs. 314/17 (Beschluss)) hierzu Änderungen vorsahen, so dass § 41 SGB VIII unverändert gilt. Mit Blick auf die Situation bei Pflegekindern und die Fallzahlen sieht die Landesregierung keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. 19. Welche Unterstützungsbedarfe haben 18 Jahre alt werdende Pflegekinder immer noch und wie werden diese erfüllt, auch wenn das Pflegeverhältnis bereits beendet wurde? Welche Unterstützungsstrukturen gibt es dazu in Sachsen-Anhalt? Welche Unterstützungsbedarfe haben Pflegeeltern über das 18. Lebensjahr ihres Pflegekindes hinaus und wie werden diese in Sachsen-Anhalt abgedeckt? § 41 SGB VIII gibt den Unterstützungsrahmen für die Hilfen für junge Volljährige, in der Regel bis zum 21. Lebensjahr, vor. Die Unterstützungsbedarfe ergeben sich aus den Entwicklungsaufgaben und -bedarfen der jungen Menschen dieses Alters. So greift § 41 SGB VIII, wenn der Selbständigkeitsgrad des jungen Volljährigen eine eigenständige Lebensführung noch nicht zulässt und/oder die Schul- oder Berufsausbildung noch nicht beendet bzw. die finanzielle Absicherung des Alltags noch nicht abschließend geklärt ist. Für die Ausgestaltung der Hilfe sind § 27 Abs. 3 und 4 sowie §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 SGB VIII mit der Maßgabe entsprechend anwendbar, dass nunmehr an die Stelle des Personensorgeberechtigten des Jugendlichen der junge Volljährige tritt. Den Rückmeldungen der Landkreise und kreisfreien Städte ist zu entnehmen, dass die Hilfen einzelfallorientiert nach dem jeweiligen Individualbedarf des jungen Volljährigen gewährt werden. Beispielsweise ist eine Weiterführung des Pflegeverhältnisses über die Volljährigkeit hinaus möglich. Auch kann eine ambulante Hilfe nach Beendigung des Pflegeverhältnisses in Form eines Erziehungsbeistandes und/ oder des betreuten Einzelwohnens, einer Begleitung durch eine Beratungsstelle oder durch Angebote freier Träger gewährt werden. Ferner kommen die allen Jugendlichen zur Verfügung stehenden Angebotsstrukturen der Jugendsozialarbeit oder der Jugendberufshilfe in Betracht. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass Pflegeeltern auf Grund der gewachsenen Beziehung auf Eigeninitiative weiterhin für das Pflegekind da sind - auch ohne einen festgestellten Bedarf nach § 41 SGB VIII. Weitere Unterstützung bieten Beratungsangebote für Pflegeeltern durch Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes bzw. entsprechende Beratungsstellen auch nach Beendigung des Pflegeverhältnisses. 20. Wie bewertet die Landesregierung die Stabilität der Pflegeverhältnisse? Die Mitteilungen der Landkreise und kreisfreien Städte zeigen, dass die Stabilität der Pflegeverhältnisse als überwiegend gut bis sehr gut eingeschätzt wird. So 11 gab es landesweit, wie aus der Anlage 21 ersichtlich ist, 70 Abbrüche von Pflegeverhältnissen im Jahr 2017. Temporäre Instabilitäten sind beispielsweise auf Interventionen und Rückführungsklagen der Herkunftsfamilien zurückzuführen. Gründe für den Abbruch von Pflegeverhältnissen liegen in einer individuellen Überforderung von Pflegefamilien oder in Verhaltens- und Entwicklungsproblemen der Pflegekinder. So wies ein Landkreis darauf hin, dass der Lebensalltag der Pflegefamilien verstärkt sehr belastet sei durch häufige, massive Auffälligkeiten der Pflegekinder. Herkunftseltern 21. Welche Aussagen lassen sich aus Sicht der Landesregierung über den Status (sozial, finanziell, bildungsbezogen) der Herkunftsfamilien treffen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor, weil gesetzlich keine statistischen Erhebungen erfolgen. Nach Auskunft der Landkreise und kreisfreien Städte erhalten die Herkunftseltern überwiegend Sozialleistungen (Hartz IV, Sozialhilfe), haben oft keinen Schul- und Berufsabschluss bzw. gelten als bildungsfern, sind alleinerziehend oder getrenntlebend bzw. leben in wechselnden Partnerschaften. Auch haben Herkunftseltern oft gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. psychische Erkrankungen. Weiterhin wurden bei den Herkunftseltern eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit oder wenig soziale Kompetenzen festgestellt. 22. Wie viele alleinerziehende Herkunftseltern existieren? Bitte seit 2010 absolut und in Relation zur Gesamtanzahl der Herkunftsfamilien geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben. Statistische Daten zu der Zahl alleinerziehender Herkunftseltern werden nicht erhoben. Ersatzweise wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen nach Situation in der Herkunftsfamilie dargestellt. Die Angaben finden sich in den Anlagen 22, 23 und 24. In Anlage 22 erfolgt die Auswertung des § 33 SGB VIII für begonnene Hilfen und Hilfen am 31.12. auf Landesebene nach den Altersgruppen (unter 6, 6 bis unter 14, 14 bis unter 18, unter 18 insgesamt) und ausgewählter „Darunter-Position“ der „Situation in der Herkunftsfamilie“, ergänzt um Angaben zum Geschlecht des Pflegekindes. Die entsprechende, auf die Altersgruppe der 18- bis unter 21-Jährigen bezogene Darstellung enthält Anlage 23. Eine Auswertung auf Ebene der Landkreise/ kreisfreien Städte erfolgt in der Anlage 24 nur für die begonnenen Hilfen und Hilfen am 31.12. nach § 33 SGB VIII für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren insgesamt und nach ausgewählter „Darunter-Position“ der „Situation in der Herkunftsfamilie“ für den Zeitraum 2010 bis 2017. Von der Veröffentlichung weiter differenzierter Daten wurde aus Gründen der statistischen Geheimhaltung abgesehen. 12 23. Wie viele Herkunftseltern haben das Sorgerecht über ihre Kinder, wie vielen wurde es entzogen? Wie viele Herkunftseltern haben Umgangsrecht mit ihren Kindern, wie viele nicht? Bitte seit 2010 geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben. Der Landesregierung liegen hierzu keine umfassenden statistischen Daten vor. Allein der Landkreis Stendal berichtete, dass im Jahr 2017 - 65 Eltern das Sorgerecht besaßen, - 66 Familien das Sorgerecht entzogen wurde, - 78 Familien das Umgangsrecht ausübten und - 53 Familien auch kein Umgangsrecht besaßen. Pflegekinderdienste 24. Sind die Pflegekinderdienste der Jugendämter ausreichend personell besetzt? Wie viele Stellen existieren und wie viele sind davon besetzt? Wie viele Pflegekinder werden durchschnittlich pro VbE betreut? Bitte pro örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe seit 2010 angeben. Gemäß § 79 Abs. 3 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für eine ausreichende Ausstattung der Jugendämter zu sorgen; hierzu gehört auch eine dem Bedarf entsprechende Zahl von Fachkräften. Insofern ist davon auszugehen, dass für eine angemessene Personalausstattung Sorge getragen wird. Zur weiteren Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 25 verwiesen. Die Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte lassen erkennen, dass der Pflegekinderdienst in den letzten Jahren mitunter einen Stellenaufwuchs erfahren hat. In den Jahren 2016 und 2017 wich die Ist-Besetzung von der Soll-Besetzung um jeweils 0,5 VBE in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt ab. Die Anzahl der betreuten Pflegekinder variiert je nach Landkreis, kreisfreier Stadt und Jahr. Nachfolgend sind die Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte dargestellt, die einen Beitrag zur Beantwortung der Frage nach der Zahl der pro VbE betreuten Pflegekinder geliefert haben: Zahl der betreuten Pflegekinder je VbE MansfeldAnhaltSüdharz Bitterfeld 2010 48 83 2011 50 90 2012 48 79 2013 51 50 2014 47 47 2015 57 46 2016 52 51 2017 55 50 Wittenberg Altmarkkreis Stendal k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 56 39 43 60 45 40 46 46 39 46 53 53 39 44 In der Stadt Halle (Saale) fallen 25-30 Fälle je VbE an; im Landkreis Jerichower Land werden dagegen von einer Fachkraft ca. 80 Pflegekinder betreut. 13 25. Welcher personellen Fluktuation unterlagen die Pflegekinderdienste? Wie lange waren durchschnittlich die Stellen besetzt? Bitte pro örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe seit 2010 angeben. Der Landesregierung liegen hierüber keine umfassenden statistischen Daten vor. Lediglich die Landkreise Jerichower Land, Mansfeld-Südharz und AnhaltBitterfeld sowie die kreisfreien Städte Magdeburg und Halle (Saale) stellten hierzu dar, dass es praktisch keine Fluktuation gab. 26. Wie bewerten die Pflegekinderdienste selbst und die Landesregierung die personellen und materiellen Ressourcen, die für die Arbeit zur Verfügung stehen? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. Aufgrund der nur eingeschränkt erfolgten und zudem unterschiedlichen Rückmeldungen ist eine generelle Aussage für Sachsen-Anhalt in Bezug auf die Selbsteinschätzung der Landkreise und kreisfreien Städte nicht möglich. Die Verteilung der Ressourcen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten wird von diesen sehr unterschiedlich eingeschätzt: Die Spanne der Bewertungen reicht von guten bis hin zu gerade ausreichenden personellen und sächlichen Ressourcen. 27. Wie viele Schulungen, Fortbildungen und Austauschmöglichkeiten für Pflegeeltern wurden von den Pflegekinderdiensten angeboten? Bitte pro örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe seit 2010 angeben. Für die Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 26 verwiesen. 28. Welche Publikationen zur Darstellung des örtlichen Pflegekinderwesens sind von den Pflegekinderdiensten seit 2010 veröffentlicht worden? Bitte pro örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe angeben. Der Landesregierung liegen zu veröffentlichten Publikationen keine statistischen Erhebungen vor. Einzelne Landkreise und kreisfreie Städte bedienen sich unterschiedlicher Mittel wie Flyern, Plakaten, Broschüren, Werbevideos sowie der Print- und TV-Medien zur Darstellung des örtlichen Pflegekinderwesens. So hat der Landkreis Harz eine Broschüre „Unser Pflegekind“ herausgegeben und der Landkreis Anhalt-Bitterfeld den Pflegeeltern allgemeine Informationen zur Verfügung gestellt. Andere Landkreise und kreisfreie Städte haben keine Publikationen seit 2010 veröffentlicht bzw. keine Rückmeldung gegeben. 29. Wie bewerten die Pflegekinderdienste die Zusammenarbeit mit den Pflegefamilien, mit anderen Leistungserbringern und den Familiengerichten? Die Landkreise und kreisfreien Städte bewerten die Zusammenarbeit mit den Pflegefamilien in der Regel als gut bis sehr gut. Ähnliches gilt für die Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern und den Familiengerichten, die als insgesamt überwiegend positiv bewertet wird. 14 30. Wie viele und welche freien Träger sind aktuell im Bereich der Betreuung und Unterstützung von Pflegefamilien in Sachsen-Anhalt tätig? Der Anlage 27 sind die von den Landkreisen und kreisfreien Städten gemeldeten Träger der freien Jugendhilfe zu entnehmen, die im Bereich der Betreuung und Unterstützung von Pflegefamilien tätig sind. Darüber hinaus steht das seitens des Landes geförderte Fachzentrum für Pflegekinderwesen mit seiner Expertise beratend und unterstützend den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung. Sonstiges 31. Auf welcher Basis entwickelt der Deutsche Verein seine Empfehlungen zur Höhe der Pflegekostensätze? Wie schätzt die Landesregierung diese Berechnungen ein? Die Empfehlungen des Deutschen Vereins basieren seit 2007 auf den in der Anlage 28 dargestellten und weiterentwickelten Berechnungsgrundsätzen. Die Pauschalbeträge für die Kosten des Sachaufwandes gründen auf der jeweils aktuellen Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und damit auf der Berechnung der Konsumausgaben für Kinder durch eine Expertengruppe des Statistischen Bundesamtes. Diese Sonderauswertung erfolgt im Anschluss an das Erscheinen der EVS, die in Abständen von fünf Jahren erscheint und auf bundesweiten Befragungen von Haushalten bzw. Auswertungen von Haushaltsbüchern aus der gesamten Bundesrepublik beruht. Die Sonderauswertung beinhaltet tabellarische Übersichten zu bestimmten Ausgabenpositionen. Es werden 3 Altersgruppen unterschieden. Bezüglich der Sonderauswertung weicht der Deutsche Verein in drei Punkten von den in der Tabelle dargestellten Werten ab: 1. Bei der Berechnung des Unterkunftsbedarfs differenziert der Deutsche Verein nicht nach verschiedenen Altersgruppen, sondern legt für alle Altersgruppen den Wert der jüngsten Altersgruppe zugrunde. 2. Der Posten Pauschalreisen wird herausgerechnet, weil die Kosten hierfür gemäß § 39 Abs. 3 SGB VIII nicht zum regelmäßig wiederkehrenden Bedarf gehören, sondern in Form einer einmaligen Beihilfe gesondert zu übernehmen sind, wenn sie anfallen. 3. Auch der Posten „Kinderbetreuung und Gebühren“ wird herausgerechnet, da die dahingehenden Unterstützungsleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen gesondert zu erbringen sind. Die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Alterssicherung orientieren sich jeweils an den aktuellen Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. an dem Mindestbeitrag für freiwillig in der allgemeinen Rentenversicherung Versicherte. 15 Bezüglich der Pauschalbeträge der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung prüft der Deutsche Verein zudem regelmäßig anhand der dazu veröffentlichten Indizes des Statistischen Bundesamts, ob die Verbraucherpreise gestiegen sind, und passt seine Empfehlungen ggf. an die Steigerungen an. Die jährliche Fortschreibung der Pauschalbeträge wird jeweils im Fachausschuss „Jugend und Familie“ sowie im Präsidium des Deutschen Vereins beraten und beschlossen. In beiden Gremien sind die kommunalen Spitzenverbände vertreten und auch im Vorfeld bei der Erarbeitung der Empfehlungen eingebunden. 32. Das „Handbuch für das Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt" datiert aus dem Jahr 2005: Welche Veröffentlichungen und Veranstaltungen hat das Land seitdem im Bereich des Pflegekinderwesens organisiert? Sieht die Landesregierung den Bedarf (auch vor dem Hintergrund seitdem stattgefundener gesetzlicher Änderungen), das Handbuch zu aktualisieren oder anderweitige Veröffentlichungen zu planen? Das Land organisiert jährlich bedarfsorientiert Fortbildungen im Bereich Pflegekinder- wesen, die im Fortbildungskatalog des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt online gestellt sind. Im Jahr 2019 wird beispielsweise im September ein Fachtag mit dem Titel „Ich hole dich ab, wo du stehst“ realisiert werden. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Pflegekinderhilfe hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Pflegekinderhilfe, die erstmals in diesem Jahr tagen wird, beschlossen. Wesentliche Zielsetzungen dieser Arbeitsgruppe werden die Erfassung aktueller Probleme und Bedarfe des Arbeitsfeldes sowie die Entwicklung von Empfehlungen zu einer qualitativen Ausgestaltung der Pflegekinderhilfe auf der Basis einheitlicher Verfahren sein. Das Land Sachsen-Anhalt wird durch das Landesjugendamt in dieser Arbeitsgruppe vertreten sein und die Landkreise und kreisfreien Städte über Wesentliches informieren. Ferner ist vorgesehen, dass das mit Landesmitteln geförderte „Fachzentrum für Pflegekinderwesen“ im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung der Qualitätsentwicklung in der Pflegekinderhilfe in Sachsen-Anhalt aktualisierte Handreichungen für Pflegeeltern erarbeiten soll. 33. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Pflegekind im Jahr? In welchem Verhältnis stehen diese Kosten im Vergleich zu einer Heimunterbringung des Kindes/des Jugendlichen? Bitte seit 2010 geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Der Anlage 29 sind die von den Landkreisen und kreisfreien Städten gemeldeten durchschnittlichen Kosten pro Jahr für die Unterbringung im Heimbereich und als Pflegekind zu entnehmen. 16 Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für eine Heimunterbringung je nach Landkreis/ kreisfreier Stadt 3 Mal bis 5 Mal so hoch sind wie für ein Pflegekind in dem betreffenden Landkreis/ der betreffenden kreisfreien Stadt. 34. Auf welche Summe belaufen sich die nach SGB XII und SGB VIII von den Pflegefamilien beantragten Leistungen für behinderte und beeinträchtigte Pflegekinder? Bitte seit 2010 geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Der Landesregierung liegen hierüber keine aussagefähigen Daten vor. Lediglich der Landkreis Wittenberg gab für das Jahr 2017 an, dass 2.130,46 € beantragt wurden. 35. Wie oft und in welcher Höhe gewähren die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zusatzausgaben gemäß Kinder- und JugendhilfePflegegeld-Verordnung? Bitte - den Zusatzbetrag zu den Kosten der Erziehung nach § 2 Abs. 4, - den Erziehungsbetrag nach § 2 Abs. 5 und - die einmaligen Beihilfen nach § 4 seit 2010 geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Zu den Ausgaben ergibt sich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten das nachfolgende Bild: Die Stadt Halle (Saale) finanzierte 36 € gemäß § 2 Abs. 2 KJH-PflG-VO für das Jahr 2017; 100 - 200 € zahlte sie als Zusatzbeiträge. In 51 Fällen wurden Erziehungsbeträge nach § 2 Abs. 5 KJH-PflG-VO geleistet. Im Jahr 2017 wurden 230 Einmalhilfen gewährt: Sie lagen zwischen 0 und 700 €. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld finanzierte 5 € gemäß § 2 Abs. 2 KJH-PflG-VO für das Jahr 2017 und zahlte in den Jahren 2010 bis 2017 für Zusatzbeiträge je Fall 150 bis 300 € aus. 2015 wurde in 1 Fall und 2016 wurden in 2 Fällen bzw. 2017 in 3 Fällen Erziehungsbeträge nach § 2 Abs. 5 KJH-PflG-VO geleistet. Im Landkreis Jerichower Land wurden einmalige Beteiligungen gewährt, die in ihrer Höhe den in der Stadt Halle (Saale) gewährten Zahlungen entsprachen. Der Landkreis Stendal gewährte jeweils 13 Zusatzleistungen für 2010 und 2017 bzw. 11 für 2011, 9 für 2012, jeweils 10 für 2013, 2014, 2016 und 8 für 2015. Bei Sonderpflegestellen wurden mindestens 100 € gezahlt, bei heilpädagogischen Pflegestellen maximal 200 €. Abweichungen nach § 2 Abs. 5 KJH-PflG-VO gab es 2010, 2014, 2016 und 2017 in jeweils 3 Fällen, 2011, 2012 und 2015 in jeweils 2 Fällen und 2013 in 1 Fall. Der Erziehungsbetrag lag bei 90 €. Einmalhilfen wurden wie folgt gewährt: 98 (2010), 116 (2011), 121 (2012), 148 (2012), 172 (2014), 161 (2015), 218 (2016) und 206 (2017). Die Höhe der Einmalhilfen wurde für 2013 mit 5.530 €, 2014 mit 7.807 €, 2015 mit 9.761 €, 2016 mit 10.297 € und 2017 mit 10.539 € angegeben. 17 36. Wie wird mit den Kosten für Weiterbildungen und Schulungen für Pflegeeltern vor Ort umgegangen? Bis zu welcher Höhe übernehmen die örtlichen Träger der Jugendhilfe diese Kosten, welche Eigenanteile sind von den Pflegeeltern zu leisten? Bitte geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Zu den Kosten für Weiterbildungen und Schulungen liegen folgende Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte vor: Der Landkreis Stendal übernimmt für die Pflegeelternbewerber*innen und Pflegeeltern die Kosten für Bewerberkurse, die Pflegeelternschule, Fortbildungen, psychologische Sprechstunden und die Supervision. Im Landkreis Wittenberg entstehen keine Eigenanteile: Die Kosten werden auf 400 € pro Jahr gerechnet. Im Altmarkkreis Salzwedel organisiert das Jugendamt zentrale Weiterbildungen. Eine Kostenübernahme erfolgt, wenn das Jugendamt die Weiterbildung befürwortet. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind die Kosten im Haushalt als Gesamtsumme eingestellt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Kosten für Weiterbildungen der Pflegeeltern werden von der Stadt Halle (Saale) über Beihilfen gemäß § 39 SGB VIII i.V.m. § 33 SGB VIII in Höhe von bis zu 50 € jährlich getragen. Der Burgenlandkreis verweist auf seine Verwaltungsrichtlinie über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen sowie Entscheidungen nach Bedarf im Einzelfall. Im Salzlandkreis sind die Vorbereitungskurse für Pflegeeltern kostenfrei. Der Landkreis Jerichower Land organisiert entsprechende Fortbildungen und trägt vollumfänglich die Kosten. Die Landeshauptstadt Magdeburg übernimmt in Abhängigkeit der Anzahl der Teilnehmenden und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Qualifizierung und Fortbildung von Pflegeeltern je nach Bedarf Kostenanteile. In der Regel sind von den Pflegeeltern Eigenanteile zu zahlen. Die Teilnahme an Bewerberseminaren ist kostenlos. Der Landkreis Harz gewährt pro Pflegeelternverein für Fort- und Weiterbildungsmaßnah-men der Pflegeeltern einen Zuschuss in Höhe von 500 €. Die Kosten für eine sonder- oder heilpädagogische Zusatzqualifikation werden vom Landkreis nach Abschluss der Maßnahme übernommen. 37. Wie wird mit den Kosten für Ferienfreizeiten für Pflegekinder/Pflegefamilien vor Ort umgegangen? Bis zu welcher Höhe übernehmen die örtlichen Träger der Jugendhilfe diese Kosten, welche Eigenanteile sind von 18 den Pflegeeltern zu leisten? Bitte geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Die Landkreise Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld, Mansfeld-Südharz, Burgenlandkreis, Jerichower Land und die Stadt Halle (Saale) verweisen auf die Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen bei Kosten für die Ferienfreizeiten für Pflegekinder. Dabei führen die Landkreise Wittenberg und Jerichower Land aus, dass die Beihilferichtlinie 150 € im Jahr für Ferienfahrten vorsieht. Im Landkreis Wittenberg wird zusätzlich einmal jährlich eine Urlaubsbeihilfe in Höhe von 150 € gewährt. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind die Kosten für Ferienfreizeiten in dem monatlichen Pauschalbetrag enthalten. Der Landkreis Mansfeld Südharz trifft Einzelfallentscheidungen bis 500 €. In der Stadt Halle (Saale) erhalten Pflegeeltern eine monatliche Pauschale in Höhe von 20 € über die Beihilfen. Der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Stendal übernehmen keine Kosten für die Ferienfreizeiten. Der Landkreis Stendal vertritt die Auffassung, dass die Teilnahme eines Pflegekindes an einer Ferienfreizeit in der Regel zu 100 % aus dem Pflegegeld zu bestreiten ist. Die Landeshauptstadt Magdeburg gewährt Pflegekindern in den Sommerferien auf Antrag eine Bezuschussung pro Pflegekind bis maximal 280 € bei einem Eigenanteil von 30 €. Der Landkreis Harz gewährt einmal jährlich einen Zuschuss bis zu 100 €, wenn nachweislich die Reise angetreten wurde.       Anlage 1 Anzahl der Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamilien in Sachsen-Anhalt Jahr Pflegefamilien davon Bereitschaftspflegefamilien zum 31.12. des Jahres zum 31.12. des Jahres 2010 1361 111 2011 1336 104 2012 1340 96 2013 1449 100 2014 1593 86 2015 1589 113 2016 1758 96 2017 1889 95 Quelle: Geschäftsstatistik des Landesverwaltungsamtes 12/2018   Anlage 2   Einschätzung der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen‐Anhalt zum Bedarf an zusätzlichen Pflege‐ und Bereitschaftspflegefamilien     Stendal  Wittenberg  Altmarkkreis  Anhalt ‐ Mansfeld‐ Harz  Halle (Saa‐ Burgen‐ Salzland‐ Jerichower   Salzwedel  Bitterfeld  Südharz  le)  landkreis   kreis  Land  Grundsätz‐ licher Bedarf  an Vollzeit‐ pflegefami‐ lien    Bedarf an  Bereit‐ schafts‐ pflegefami‐ lien ausrei‐ chend ge‐ deckt  Bedarf an  Vollzeitpflege‐ stellen, insbe‐ sondere für  ältere Kinder    Bereitschafts‐ pflege: keine  zusätzlichen  Bedarfe                  Quelle: LVwA/ LJA, Stand: 12/2018 Der Landkreis ist  gut ausgestat‐ tet, aber wenn  mehr Pflegeel‐ tern zur Verfü‐ gung stehen,  kann die Aus‐ wahl  noch pas‐ sender erfolgen  Es wird ein  Bedarf an zu‐ sätzlichen  Pflege‐und  Bereitschafts‐ pflegefamilien  gesehen  Es wird ein  Bedarf an  zusätz‐lichen  Pflege‐und  Bereit‐ schaftspfle‐ gefamilien  gesehen  Es wird ein  Bedarf an  zusätzli‐ chen Pfle‐ ge‐und  Bereit‐ schaftpfle‐ gefamilien  gesehen  Es besteht  Bedarf an  zusätzli‐ chen Pfle‐ gefamilien     Noch höher  ist der Be‐ darf an  Bereit‐ schafts‐ pflegefami‐ lien  Es wird ein  Zusatzbe‐ darf gese‐ hen, jedoch  nicht kon‐ kretisiert  Besonde‐ rer Bedarf  für die  Bereit‐ schafts‐ pflege  von Säug‐ lingen  Kein unmit‐ telbarer Zu‐ satzbedarf,  allerdings ist  eine hohe  Anzahl ver‐ fügbarer  Pflegefami‐ lien generell  wünschens‐ wert, um für  das jeweilige  Kind auch  eine in jeder  Hinsicht   geeignete  Pflegefamilie  auswählen  zu können  Magdeburg  Es wird ein  Bedarf an zu‐ sätzlichen  Pflegefamilien  gesehen.  Aktuell sind 7  Plätze in Be‐ reitschafts‐ pflegefamilien  vorhanden;  Ziel ist eine  Kapazität von  10 Plätzen.    Anlage 3 Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt zur Bedarfsdeckung an zusätzlichen Pflege- und Bereitschaftspflegefamilien Stendal  Wittenberg  Altmarkkreis  Anhalt ‐ Mansfeld‐ Harz  Halle (Saale)  Burgen‐ Salzlandkreis  Jerichower  Magdeburg  Salzwedel  Bitterfeld  Südharz  landkreis   Land  Flyer, Inter‐ netseite,   soziale Medi‐ ennutzung  wird überlegt  Ständige Aktuali‐ sierung der Kon‐ zeption,  Wertschätzung  u.a. über Pflege‐ geld‐zahlungen –  Änderung der  Beihilfe‐richtlinie   Quelle: LVwA/ LJA, Stand: 12/2018 Jährliche Wer‐ bung in der  Presse und  anschließende  Schulungen  Werbung in  Presse,  Regional‐ fernsehen,  Flyer; In‐ formations‐ veranstal‐ tungen  Zeitungs‐ werbung,  Internetseite  des LK, Infor‐ mationsver‐ anstaltungen                                Entwicklung und  Aktualisierung einer  Broschüre für die  Öffentlichkeits‐arbeit;  Akquise über die  Pflegeeltern‐vereine;  Bewerberkurse für  Pflegeeltern mind. 2 x  jährlich    Werbung für  Pflegefamilien  in der Öffent‐ lichkeit und vor  Ort bei Stadt‐ teilfesten; Ver‐ besserung des  Internetauftrit‐ tes; Einrichtung  eines Telefon‐ anschlusses für  Interessierte;  2016: Entwick‐ lung eines  Werbekonzep‐ tes mit ver‐ schiedenen  Maßnahmen ‐  weitere Fort‐ schreibung des  Konzeptes für  2017/ 2018  Flyer, verschie‐ dene Werbe‐ veranstaltungen  u.a. in  Kinder‐ tagesstätten,  Weiterbildungs‐ zentrum  2017: Werbe‐ aktionen und  Informations‐ veranstaltungen  im Rahmen  einer Diplomar‐ beit zum Thema  Bereitschafts‐ pflege; Druck  und Verteilung  von Informati‐ onsmaterial;  2019: Erarbei‐ tung und Um‐ setzung eines  veränderten  Konzeptes   (Informationen,  Schulungen,  Werbeaktionen,  Begleitung von  Pflegefamilien)   Aktive Öffent‐ lichkeitsarbeit  u.a. in Gestalt  von Pressearti‐ keln, Informati‐ onsveranstal‐ tungen und  Bereitstellung  von Informatio‐ nen auf der  Website des  Landkreises  Informations‐ veranstaltun‐ gen; Werbung  bei öffentlichen  Veranstaltun‐ gen; Pressear‐ beit, Bericht‐ erstattung über  Veranstaltun‐ gen sowie  Reportagen  über Pflegefa‐ milien; Plakat‐ aktionen in  öffentlichen  Einrichtungen;  Standard: Be‐ reitschafts‐ und  Kurzzeitpflege,  Supervision für  Bereitschafts‐ pflegefamilien,  Bereitschafts‐ pflegevertrag  Anlage 4   Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt Stadt Halle k.A. k.A. 19 20 25 23 20 24 131 Pflegekinderinteressenten Landkreis Landkreis Landkreis Altmarkkreis Jerichower MansfeldStendal Salzwedel Land Südharz k.A. 8 13 7 8 6 16 9 8 5 11 9 9 5 21 10 13 3 17 5 17 5 7 8 7 4 19 0 18 5 14 14 80 41 118 62 Gesamt 28 39 52 65 63 60 50 75 432 Quelle: LVwA/ LJA, Stand: 12/2018 Anlage 5 Jahr Stadt Halle 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt k.A. k.A. 14 16 17 20 15 19 101 Geeignete Pflegekinderinteressenten Landkreis Landkreis Landkreis Altmarkkreis Jerichower MansfeldStendal Salzwedel Land Südharz k.A. k.A. 8 6 5 k.A. 6 7 6 k.A. 5 8 6 k.A. 11 8 9 k.A. 11 5 11 k.A. 3 7 5 k.A. 15 0 12 k.A. 10 13 54 0 55 54 Quelle: LVwA/ LJA, Stand: 12/2018 Gesamt 14 18 33 41 42 41 35 54 264   Anlage 6 Pflegeelternvereinigungen in Sachsen-Anhalt Landkreis/ kreisfreie Stadt Pflegeeltern-/ Pflegekindervereinigungen Börde 1 Pflegekinderverein Burgenland-kreis Pflegekinderverein Weißenfels e.V. Harz Pflegeelternverein Wernigerode Pflegeelternverein Quedlinburg Pflegeelternverein Halberstadt Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern im Land SachsenAnhalt e.V. MansfeldSüdharz Pflege-Eltern-Kreis Saalekreis "Kinder unterm Regenbogen" Pflege- und Adoptivelternverein Merseburg e.V. Salzlandkreis Zuhause e.V. Bernburg, Verein für Pflege- und Adoptivfamilien in der Region Bernburg Pflegeelternverein Schönebeck e.V. VPA, Verein der Pflege und Adoptiveltern im Raum ASL/ SFT e.V. Stendal kein Pflegekinderverein Wittenberg Verein der Pflege- und Adoptiveltern Anhalt-Wittenberg e.V. Halle (Saale) PFAD Pflege- und Adoptivfamilien Sachsen-Anhalt e.V. Magdeburg kein aktiver Pflegeelternverein Quelle: LVwA/ LJA, Stand: 12/2018 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 7 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Hilfen1 für Kinder, Jugendliche und junge Menschen unter 18 Jahren, nach ausgewählten Altersgruppen, Geschlecht und Art der Vollzeitpflege Jahr Land Alter Geschlecht von … bis unter … Jahren insgesamt Vollzeitpflege § 33 SGB VIII davon allgemeine Vollzeitpflege (Satz 1) davon zusammen 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2016 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt 692 867 359 1918 348 453 177 978 344 414 182 940 535 680 219 1434 257 357 112 726 278 323 107 708 772 1028 359 2159 406 530 184 1120 366 498 175 1039 760 1115 376 2251 414 566 193 1173 346 549 183 1078 706 1109 397 2212 372 549 214 1135 334 560 183 1077 784 1225 459 2468 412 603 244 1259 372 622 215 1209 835 651 783 318 1752 323 403 152 878 328 380 166 874 503 604 190 1297 236 313 98 647 267 291 92 650 727 914 310 1951 375 460 163 998 352 454 147 953 713 993 324 2030 389 493 166 1048 324 500 158 982 668 1004 355 2027 354 485 192 1031 314 519 163 996 742 1121 400 2263 392 538 208 1138 350 583 192 1125 791 Fremdpflege 624 678 275 1577 310 354 134 798 314 324 141 779 465 539 159 1163 218 281 82 581 247 258 77 582 667 789 266 1722 345 403 141 889 322 386 125 833 652 831 262 1745 353 419 139 911 299 412 123 834 596 839 281 1716 318 407 155 880 278 432 126 836 634 877 303 1814 342 420 160 922 292 457 143 892 653 Verwandtenpflege 27 105 43 175 13 49 18 80 14 56 25 95 38 65 31 134 18 32 16 66 20 33 15 68 60 125 44 229 30 57 22 109 30 68 22 120 61 162 62 285 36 74 27 137 25 88 35 148 72 165 74 311 36 78 37 151 36 87 37 160 108 244 97 449 50 118 48 216 58 126 49 233 138 Sonderpflege (Satz 2) davon zusammen 41 84 41 166 25 50 25 100 16 34 16 66 32 76 29 137 21 44 14 79 11 32 15 58 45 114 49 208 31 70 21 122 14 44 28 86 47 122 52 221 25 73 27 125 22 49 25 96 38 105 42 185 18 64 22 104 20 41 20 81 42 104 59 205 20 65 36 121 22 39 23 84 44 Fremdpflege 40 80 39 159 24 47 23 94 16 33 16 65 31 72 27 130 20 41 13 74 11 31 14 56 45 110 47 202 31 67 20 118 14 43 27 84 43 115 49 207 25 69 25 119 18 46 24 88 38 103 40 181 18 63 22 103 20 40 18 78 41 100 55 196 19 63 34 116 22 37 21 80 42 Verwandtenpflege 1 4 2 7 1 3 2 6 1 1 1 4 2 7 1 3 1 5 1 1 2 4 2 6 3 1 4 1 1 2 4 7 3 14 4 2 6 4 3 1 8 2 2 4 1 1 1 2 3 1 4 4 9 1 2 2 5 2 2 4 2 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 7 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Hilfen1 für Kinder, Jugendliche und junge Menschen unter 18 Jahren, nach ausgewählten Altersgruppen, Geschlecht und Art der Vollzeitpflege Jahr Land Alter Geschlecht von … bis unter … Jahren insgesamt Vollzeitpflege § 33 SGB VIII davon allgemeine Vollzeitpflege (Satz 1) davon zusammen 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 1 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 Summe der beendeten Hilfen und der Hilfen am 31.12. Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich 1225 514 2574 434 605 286 1325 401 620 228 1249 832 1277 541 2650 429 633 298 1360 403 644 243 1290 1120 448 2359 415 545 243 1203 376 575 205 1156 785 1163 483 2431 404 568 264 1236 381 595 219 1195 Fremdpflege 826 308 1787 357 406 166 929 296 420 142 858 657 820 323 1800 345 407 178 930 312 413 145 870 Verwandtenpflege 294 140 572 58 139 77 274 80 155 63 298 128 343 160 631 59 161 86 306 69 182 74 325 Sonderpflege (Satz 2) davon zusammen 105 66 215 19 60 43 122 25 45 23 93 47 114 58 219 25 65 34 124 22 49 24 95 Fremdpflege 100 63 205 18 57 41 116 24 43 22 89 43 108 55 206 22 62 33 117 21 46 22 89 Verwandtenpflege 5 3 10 1 3 2 6 1 2 1 4 4 6 3 13 3 3 1 7 1 3 2 6 Anlage 8 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige 1 Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach Geschlecht und regionaler Gliederung kreisfreie Stadt Landkreis Land Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Dessau-Roßlau, Stadt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Halle (Saale), Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Anhalt-Bitterfeld Anhalt-Bitterfeld Börde Börde Börde Burgenlandkreis Burgenlandkreis Burgenlandkreis Harz Harz Harz Jerichower Land Jerichower Land Jerichower Land Mansfeld-Südharz Mansfeld-Südharz Mansfeld-Südharz Saalekreis Saalekreis Saalekreis Salzlandkreis Salzlandkreis Salzlandkreis Stendal Stendal Stendal Wittenberg Wittenberg Wittenberg 1 Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Summe der beendeten Hilfen und der Hilfen am 31.12. 2010 1918 978 940 18 11 7 189 90 99 174 93 81 109 61 48 117 61 56 155 79 76 283 144 139 251 122 129 89 40 49 125 54 71 154 88 66 154 81 73 21 12 9 79 42 37 2011 1434 726 708 43 22 21 192 95 97 199 102 97 44 18 26 23 12 11 163 86 77 83 43 40 257 126 131 89 48 41 28 12 16 142 74 68 69 38 31 14 5 9 88 45 43 2012 2159 1120 1039 30 20 10 210 107 103 219 110 109 119 65 54 100 48 52 165 81 84 314 168 146 264 133 131 88 53 35 144 66 78 168 89 79 161 83 78 83 47 36 94 50 44 2013 2251 1173 1078 65 40 25 223 117 106 219 114 105 126 69 57 110 57 53 167 83 84 300 150 150 282 140 142 91 48 43 136 68 68 158 92 66 165 83 82 100 54 46 109 58 51 2014 2212 1135 1077 21 11 10 214 110 104 214 114 100 134 71 63 108 54 54 176 89 87 273 142 131 288 143 145 97 54 43 150 71 79 148 76 72 180 90 90 93 51 42 116 59 57 2015 2468 1259 1209 58 31 27 227 114 113 191 101 90 153 87 66 119 60 59 205 103 102 326 165 161 284 143 141 96 55 41 165 78 87 171 81 90 215 104 111 129 71 58 129 66 63 2016 2574 1325 1249 65 38 27 184 93 91 194 109 85 155 85 70 129 61 68 216 110 106 366 183 183 279 146 133 91 51 40 176 87 89 187 85 102 237 122 115 152 81 71 143 74 69 2017 2650 1360 1290 52 27 25 189 101 88 190 104 86 163 81 82 130 58 72 204 103 101 379 203 176 297 155 142 101 55 46 175 77 98 208 102 106 252 126 126 148 84 64 162 84 78 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 9 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Hilfen1 für junge Menschen von 18 bis unter 21 Jahren, nach Geschlecht und Art der Vollzeitpflege Jahr Land Alter Geschlecht von … bis unter … Jahren insgesamt Vollzeitpflege § 33 SGB VIII davon allgemeine Vollzeitpflege (Satz 1) davon zusammen 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2012 2012 2012 2013 2013 2013 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2016 2016 2016 2017 2017 2017 1 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 Summe der beendeten Hilfen und der Hilfen am 31.12. Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich 127 67 60 104 54 50 124 68 56 115 73 42 128 68 60 115 69 46 125 71 54 163 78 85 118 61 57 95 47 48 105 55 50 94 63 31 106 58 48 100 62 38 101 60 41 130 60 70 Verwandtenpflege Fremdpflege 97 52 45 84 40 44 91 49 42 85 56 29 92 50 42 85 53 32 87 50 37 99 44 55 21 9 12 11 7 4 14 6 8 9 7 2 14 8 6 15 9 6 14 10 4 31 16 15 Sonderpflege (Satz 2) davon zusammen 9 6 3 9 7 2 19 13 6 21 10 11 22 10 12 15 7 8 24 11 13 33 18 15 Verwandtenpflege Fremdpflege 9 6 3 8 6 2 17 11 6 18 8 10 20 9 11 12 5 7 22 10 12 30 17 13 1 1 2 2 3 2 1 2 1 1 3 2 1 2 1 1 3 1 2   Anlage 10 Anzahl der Pflegekinder mit Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB XII Stadt Halle Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Jerichower Mansfeld AnhaltAltmarkkreis Wittenberg Stendal Land Südharz Bitterfeld Salzwedel 2010 k.A. k.A. 144 125 118 120 83 2011 k.A. k.A. 150 135 123 128 83 2012 k.A. 88 144 118 125 135 77 2013 155 92 152 122 139 148 92 2014 157 84 142 114 136 132 105 2015 155 88 171 113 98 222 105 2016 152 92 156 126 107 159 117 2017 160 99 165 122 118 146 131 Quelle: LVwA/ LJA, Stand: 12/2018   Anlage 11 Anzahl der Pflegekinder mit Eingliederungshilfe (SGB XII) Stadt Halle (Saale) Landkreis Landkreis Landkreis Landkreis Altmarkkreis Landkreis Jerichower Mansfeld AnhaltWittenberg Salzwedel Stendal Land Südharz Bitterfeld 2010 k.A. 18  8  0  0  k.A. 26  2011 k.A. 18  10  12  0  k.A. 40  2012 k.A. 10  3  15  0  k.A. 28  2013 2  15  0  19  7  k.A. 43  2014 3  12  0  22  7  k.A. 44  2015 3  12  0  10  7  k.A. 32  2016 4  12  0  22  6  4  48  2017 5 16  0  20  7  6  54  Quelle: LVwA/ LJA, Stand: 12/2018   Anlage 12 Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die bei Pflegeeltern in anderen Bundesländern untergebracht sind Landkreis kreisfreie Stadt/ Jahr Halle Magdeburg 2010 k.A. k.A. 2 15 11 3 9 2 k.A. 42 2011 k.A. k.A. 6 16 17 1 8 3 k.A. 51 2012 k.A. k.A. 2 12 5 0 0 3 k.A. 22 2013 k.A. k.A. 7 7 5 3 0 2 k.A. 24 2014 k.A. k.A. 2 11 2 2 4 2 k.A. 23 2015 k.A. k.A. 5 18 0 0 7 1 14 45 2016 88 k.A. 6 0 1 6 7 2 10 120 2017 135 3⃰ 10 16 2 7 7 4 7 191 Jerichower Mansfeld- Anhalt- Altmarkkreis Burgenlandkreis Land Südharz Bitterfeld Salzwedel Quelle: LVwA/ LJA, Stand: 12/2018 ⃰ Der Wert wurde von der Stadt Magdeburg geschätzt. Stendal Wittenberg Gesamt Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 13 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach ausgewählten Altersgruppen, Geschlecht und durchschnittlicher Dauer der Hilfe Jahr 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2014 2014 2014 Land Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Alter von … bis unter … Jahren unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 Geschlecht Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt 155 74 33 262 83 45 13 141 72 29 20 121 111 87 42 240 54 40 18 112 57 47 24 128 137 70 44 251 74 39 18 131 63 31 26 120 122 67 33 222 72 36 14 122 50 31 19 100 120 83 42 Durchschnittliche Dauer in Monaten 9 29 93 131 9 32 79 120 9 23 102 134 10 32 67 109 12 34 58 104 8 31 73 112 10 45 66 121 9 49 68 126 12 40 64 116 7 36 90 133 7 31 111 149 6 41 74 121 9 39 101 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 13 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach ausgewählten Altersgruppen, Geschlecht und durchschnittlicher Dauer der Hilfe Jahr 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 Land Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Alter von … bis unter … Jahren unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 Geschlecht Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt 245 63 40 17 120 57 43 25 125 129 67 41 237 53 32 20 105 76 35 21 132 142 82 52 276 78 44 33 155 64 38 19 121 156 96 69 321 76 51 42 169 80 45 27 152 Durchschnittliche Dauer in Monaten 149 10 41 93 144 8 38 105 151 11 42 101 154 10 37 106 153 11 45 95 151 9 46 82 137 9 38 79 126 8 54 86 148 10 39 61 110 10 41 70 121 9 37 47 93 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 14 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und durchschnittliche Dauer der Hilfe sowie nach regionaler Gliederung Jahr kreisfreie Stadt Landkreis Land Alter 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2013 Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren Insgesamt 14 31 5 24 13 21 30 31 13 9 30 17 18 6 262 5 23 22 27 7 26 36 24 9 7 15 9 14 16 240 7 24 25 23 14 21 41 20 10 22 23 10 4 7 251 10 Durchschnittliche Dauer in Monaten 9 12 29 14 46 22 37 23 37 59 16 43 26 1 25 34 9 30 15 59 28 24 24 71 40 10 30 55 34 28 27 7 46 23 50 36 20 37 32 55 16 31 18 16 30 34 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 14 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und durchschnittliche Dauer der Hilfe sowie nach regionaler Gliederung Jahr kreisfreie Stadt Landkreis Land Alter 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2016 2016 Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren Insgesamt 28 19 19 4 30 20 25 8 13 26 6 7 7 222 6 24 19 18 8 21 14 41 17 21 32 7 10 7 245 . 22 21 31 7 22 23 19 16 21 30 10 7 . 237 6 28 Durchschnittliche Dauer in Monaten 13 47 23 47 16 39 30 43 61 9 85 8 4 28 25 26 45 5 55 12 57 32 41 49 27 94 39 54 35 17 28 61 28 65 24 51 39 30 47 16 27 36 25 35 22 33 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 14 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und durchschnittliche Dauer der Hilfe sowie nach regionaler Gliederung Jahr kreisfreie Stadt Landkreis Land Alter 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren unter 18 Jahren . Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Insgesamt 18 19 5 29 43 25 7 23 36 12 18 7 276 3 33 24 34 8 31 47 39 9 21 17 31 14 10 321 Durchschnittliche Dauer in Monaten 28 27 32 30 46 44 28 18 12 51 43 88 33 70 26 28 14 78 25 28 55 35 17 20 16 61 7 30 Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 15 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für junge Menschen unter 18 Jahren nach ausgewählten Altersgruppen, anschließendem Aufenthalt Darunter nach anschließendem Aufenthalt Jahr Land 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Alter von … bis unter … Jahren unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 Geschlecht Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Insgesamt 155 74 33 262 83 45 13 141 72 29 20 121 111 87 42 240 54 40 18 112 57 47 24 128 137 70 44 251 74 39 18 131 63 31 26 120 122 67 33 222 72 36 14 122 50 31 19 100 120 83 42 245 63 40 17 120 57 43 25 125 129 67 41 237 53 32 20 105 in einer in einem nichtHeim oder im Haushalt in einer verwandten in einer der Eltern/ Pflegefamilie Familie in einer betreuten eines gemäß (z. B. VerwandtenWohnform Elternteils/ Pflegestelle §§ 33, 35a, familie gemäß des Sorge41 SGB VIII gemäß §§ 34, 35a, berechtigten § 44 SGB 41 SGB VIII VIII) 93 33 4 130 51 16 2 69 42 17 2 61 61 34 13 108 32 16 7 55 29 18 6 53 75 33 10 118 43 18 3 64 32 15 7 54 63 31 8 102 32 16 3 51 31 15 5 51 55 23 3 81 21 13 2 36 34 10 1 45 42 26 5 73 19 12 3 34 4 3 6 13 3 3 1 7 1 5 6 12 8 20 4 3 7 8 5 13 3 1 4 8 1 1 2 2 1 3 6 10 3 1 14 9 1 10 1 2 1 4 7 5 3 15 5 2 2 9 2 3 1 6 6 6 4 4 15 3 1 19 7 2 1 10 8 1 9 9 5 2 16 3 1 2 6 6 4 10 11 2 1 14 6 1 7 5 1 1 7 7 3 10 4 1 5 3 2 5 16 5 1 22 10 1 11 6 4 1 11 8 4 1 13 3 4 7 28 10 2 40 15 6 2 23 13 4 17 18 13 3 34 7 6 1 14 11 7 2 20 21 16 3 40 9 9 1 19 12 7 2 21 23 11 2 36 17 6 23 6 5 2 13 28 24 5 57 17 12 29 11 12 5 28 40 11 4 55 11 4 3 18 9 25 17 51 4 18 6 28 5 7 11 23 5 21 22 48 4 9 7 20 1 12 15 28 19 16 21 56 10 11 12 33 9 5 9 23 13 17 16 46 6 11 7 24 7 6 9 22 8 24 17 49 7 12 5 24 1 12 12 25 17 25 21 63 9 12 10 31 Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 15 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für junge Menschen unter 18 Jahren nach ausgewählten Altersgruppen, anschließendem Aufenthalt Darunter nach anschließendem Aufenthalt Jahr Land 2015 2015 2015 2015 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Alter von … bis unter … Jahren unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 Geschlecht Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt 76 35 21 132 142 82 52 276 78 44 33 155 64 38 19 121 156 96 69 321 76 51 42 169 80 45 27 152 in einer in einem nichtHeim oder im Haushalt in einer verwandten in einer der Eltern/ Pflegefamilie Familie in einer betreuten eines gemäß (z. B. VerwandtenWohnform Elternteils/ Pflegestelle §§ 33, 35a, familie gemäß des Sorge41 SGB VIII gemäß §§ 34, 35a, berechtigten § 44 SGB 41 SGB VIII VIII) 23 14 2 39 56 25 6 87 33 13 3 49 23 12 3 38 62 27 12 101 33 10 7 50 29 17 5 51 2 2 7 5 6 18 5 5 5 15 2 1 3 1 7 4 12 6 3 9 1 1 1 3 5 1 6 11 1 6 18 6 1 2 9 5 4 9 24 7 5 36 12 3 5 20 12 4 16 29 7 1 37 35 17 4 56 16 7 2 25 19 10 2 31 41 21 7 69 19 15 2 36 22 6 5 33 8 13 11 32 23 31 27 81 13 17 21 51 10 14 6 30 16 26 30 72 8 12 17 37 8 14 13 35 Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 16 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für junge Menschen von 18 bis unter 21 Jahren nach anschließendem Aufenthalt Darunter nach anschließendem Aufenthalt Jahr Land 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2012 2012 2012 2013 2013 2013 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2016 2016 2016 2017 2017 2017 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Alter von … bis unter … Jahren 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt 79 41 38 72 36 36 68 35 33 47 34 13 68 37 31 56 31 25 65 41 24 98 42 56 in einer in einem nichtim Haushalt Heim oder in einer verwandten der Eltern/ in einer in einer Pflegefamilie Familie eines betreuten Verwandtengemäß (z. B. Elternteils/ Wohnform familie Pflegestelle §§ 33, 35a, des Sorgegemäß 41 SGB VIII gemäß berechtigten §§ 34, 35a, § 44 SGB 41 SGB VIII VIII) 2 1 1 2 2 4 4 1 1 2 1 1 11 3 8 7 4 3 5 3 2 3 2 1 7 3 4 9 5 4 8 6 2 15 8 7 9 6 3 10 6 4 17 5 12 13 12 1 13 9 4 14 10 4 10 8 2 16 7 9 21 14 7 14 7 7 14 10 4 11 8 3 5 3 2 6 4 2 17 7 10 20 8 12 5 5 4 1 3 4 3 1 2 1 1 4 3 1 2 2 1 1 3 3 Anlage 17 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und darunter Hilfen gemäß §§ 27 - 35, 41 SGB VIII 1 Jahr Land 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Alter von … bis unter … Jahren unter 18 unter 18 unter 18 unter 18 unter 18 unter 18 unter 18 unter 18 Insgesamt1 262 240 251 222 245 237 276 321 Darunter unmittelbar nachfolgende Hilfe Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 - 35, 41 SGB VIII 139 103 128 126 140 122 166 166 Eine Angabe zur nachfolgenden Hilfe erfolgt u.a. nicht, wenn der Hilfeempfänger während der Hilfe verstirbt. Insofern sind Abweichungen zu anderen Insgesamtwerten möglich. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 18 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für junge Menschen von 18 bis unter 21 Jahren nach unmittelbar nachfolgender Hilfe Darunter unmittelbar nachfolgende Hilfe 1 Jahr Land 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Alter von … bis unter … Jahren 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 - 35, 41 SGB VIII Insgesamt1 79 72 68 47 68 56 65 98 16 18 18 10 11 9 15 24 Eine Angabe zur nachfolgenden Hilfe erfolgt u.a. nicht, wenn der Hilfeempfänger während der Hilfe verstirbt. Insofern sind Abweichungen zu anderen Insgesamtwerten möglich. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 19 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach anschließendem Aufenthalt und regionaler Gliederung Darunter nach anschließendem Aufenthalt Jahr 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 kreisfreie Stadt Landkreis Land Alter Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre Insgesamt 14 31 5 24 13 21 30 31 13 9 30 17 18 6 262 5 23 22 27 7 26 36 24 9 7 in einer in einem nichtim Haushalt Heim oder verwandten in einer der Eltern/ in einer in einer Familie Pflegefamilie eines betreuten Verwandten(z. B. gemäß Elternteils/ Wohnform familie Pflegestelle §§ 33, 35a, des Sorgegemäß gemäß 41 SGB VIII berechtigten §§ 34, 35a, § 44 SGB 41 SGB VIII VIII) 8 14 . 19 . 13 20 11 . . 14 8 9 6 130 . 7 4 22 . 16 17 10 . . . . . . 3 . . . . 13 . . 6 . . . 7 . . 3 3 . . . 19 . 3 4 . . 3 . 3 . . . 10 5 . 9 3 4 40 . 6 8 . 3 . . 5 . 5 . . 9 4 7 5 4 3 3 3 5 51 . 4 3 3 3 4 5 6 6 . Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 19 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach anschließendem Aufenthalt und regionaler Gliederung Darunter nach anschließendem Aufenthalt Jahr 2011 2011 2011 2011 2011 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2013 2013 2013 2013 2013 kreisfreie Stadt Landkreis Land Alter Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre Insgesamt 15 9 14 16 240 7 24 25 23 14 21 41 20 10 22 23 10 4 7 251 10 28 19 19 4 in einer in einem nichtim Haushalt Heim oder verwandten in einer der Eltern/ in einer in einer Familie Pflegefamilie eines betreuten Verwandten(z. B. gemäß Elternteils/ Wohnform familie Pflegestelle §§ 33, 35a, des Sorgegemäß gemäß 41 SGB VIII berechtigten §§ 34, 35a, § 44 SGB 41 SGB VIII VIII) 8 6 5 7 108 3 13 5 16 7 9 27 7 4 8 12 4 . . 118 3 9 4 14 . . 6 20 3 . . . . 8 . . . - . 16 . . . 3 . . . . . . 14 3 - 3 . . 34 . . 8 . 3 3 . 10 8 . . 40 . 5 8 . . . 6 . 48 . . 9 . 4 6 9 6 5 4 . 5 . 56 . 7 5 3 . Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 19 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach anschließendem Aufenthalt und regionaler Gliederung Darunter nach anschließendem Aufenthalt Jahr 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 kreisfreie Stadt Landkreis Land Alter Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre Insgesamt 30 20 25 8 13 26 6 7 7 222 6 24 19 18 8 21 14 41 17 21 32 7 10 7 245 in einer in einem nichtim Haushalt Heim oder verwandten in einer der Eltern/ in einer in einer Familie Pflegefamilie eines betreuten Verwandten(z. B. gemäß Elternteils/ Wohnform familie Pflegestelle §§ 33, 35a, des Sorgegemäß gemäß 41 SGB VIII berechtigten §§ 34, 35a, § 44 SGB 41 SGB VIII VIII) 21 11 12 4 5 10 . 3 4 102 . 7 7 14 10 4 16 9 . 7 3 . 81 4 . 3 . 14 3 . . . . . . . . 15 3 . . 10 4 . 4 5 3 4 . 22 . 4 . 3 9 . . 36 4 5 4 . 11 3 14 12 . . 57 6 5 5 . 4 . 3 . 46 . 6 4 4 . 6 7 5 3 5 4 . . 49 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 19 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach anschließendem Aufenthalt und regionaler Gliederung Darunter nach anschließendem Aufenthalt Jahr 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 kreisfreie Stadt Landkreis Land Alter Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre Insgesamt . 22 21 31 7 22 23 19 16 21 30 10 7 . 237 6 28 18 19 5 29 43 25 7 23 in einer in einem nichtim Haushalt Heim oder verwandten in einer der Eltern/ in einer in einer Familie Pflegefamilie eines betreuten Verwandten(z. B. gemäß Elternteils/ Wohnform familie Pflegestelle §§ 33, 35a, des Sorgegemäß gemäß 41 SGB VIII berechtigten §§ 34, 35a, § 44 SGB 41 SGB VIII VIII) . 3 5 15 . 7 4 9 8 5 8 4 . . 73 3 3 4 8 8 17 8 4 8 . . . . 6 . 3 . 3 . . 3 . . . . . 3 13 9 . . . . - . 7 8 . . . 3 4 8 13 3 . . 55 . 7 6 . . 4 10 7 4 6 5 6 4 9 11 5 3 5 4 . . . 63 . 7 4 4 3 12 8 8 . 9 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 19 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach anschließendem Aufenthalt und regionaler Gliederung Darunter nach anschließendem Aufenthalt Jahr 2016 2016 2016 2016 2016 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 1 kreisfreie Stadt Landkreis Land Alter Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Wittenberg Sachsen-Anhalt unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre Insgesamt 36 12 18 7 276 3 33 24 34 8 31 47 39 9 21 17 31 10 321 in einer in einem nichtim Haushalt Heim oder verwandten in einer der Eltern/ in einer in einer Familie Pflegefamilie eines betreuten Verwandten(z. B. gemäß Elternteils/ Wohnform familie Pflegestelle §§ 33, 35a, des Sorgegemäß gemäß 41 SGB VIII berechtigten §§ 34, 35a, § 44 SGB 41 SGB VIII VIII) 12 3 7 . 87 4 6 19 . 10 19 8 3 4 3 16 6 101 3 . . . 18 5 . . . . 12 . . . 18 . 7 . . . 3 4 . . 4 7 . 36 13 . 56 17 3 . 9 15 7 7 3 . 69 7 5 8 . 81 . 3 6 6 3 14 10 10 . 7 . . . 72 Eine Angabe zum anschließenden Aufenthalt erfolgt u.a. nicht, wenn der Hilfeempfänger während der Hilfe verstirbt. Insofern sind Abweichungen zu anderen Insgesamtwerten möglich. . Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 20 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Beendete Hilfen für junge Menschen von 18 bis unter 21 Jahren nach Geschlecht und durchschnittlicher Dauer der Hilfe Jahr 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2012 2012 2012 2013 2013 2013 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2016 2016 2016 2017 2017 2017 Land Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Alter von … bis unter … Jahren 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt 79 41 38 72 36 36 68 35 33 47 34 13 68 37 31 56 31 25 65 41 24 98 42 56 Durchschnittliche Dauer in Monaten 117 110 126 118 121 115 135 141 128 133 129 141 113 115 111 142 140 145 105 100 114 107 111 103     An nlage 21 Abbrüc che von Pflegeverhälttnissen (PV V) in Sachs sen-Anhalt in den Jah hren 2001 bis b 2017   Quelle: G Geschäftssta atistik des La andesverwalttungsamtes 12/2018 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 22 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Begonnene Hilfen und Hilfen am 31.12. für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach ausgewählten Altersgruppen, Geschlecht und Situation der Herkunftsfamilie Begonnene Hilfen Darunter nach Situation in der Herkunftsfamilie Jahr Land 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2017 2017 2017 2017 2017 2017 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Alter Geschlecht von … bis unter … Jahren unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Männlich Männlich Insgesamt 265 79 22 366 141 37 13 191 124 42 9 175 254 112 14 380 121 54 9 184 133 58 5 196 293 90 23 406 169 40 9 218 124 50 14 188 291 114 17 422 154 63 6 223 137 51 11 199 242 89 19 350 124 43 7 174 118 46 12 176 304 149 33 486 147 80 16 243 157 69 17 243 330 92 61 483 165 49 35 249 165 43 26 234 300 106 41 447 162 54 Eltern leben zusammen 46 7 1 54 25 3 1 29 21 4 25 53 12 1 66 21 10 1 32 32 2 34 73 9 3 85 50 4 54 23 5 3 31 64 7 1 72 35 4 39 29 3 1 33 71 8 1 80 40 2 42 31 6 1 38 60 10 2 72 35 7 42 25 3 2 30 65 8 8 81 37 5 7 49 28 3 1 32 76 6 2 84 43 6 Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-) Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 172 44 13 229 94 21 6 121 78 23 7 108 163 64 9 236 78 32 7 117 85 32 2 119 177 46 14 237 98 22 6 126 79 24 8 111 175 54 8 237 94 29 2 125 81 25 6 112 125 43 9 177 61 21 3 85 64 22 6 92 175 71 15 261 80 35 9 124 95 36 6 137 191 53 23 267 96 27 14 137 95 26 9 130 175 64 19 258 94 29 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/ neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 42 23 5 70 20 11 4 35 22 12 1 35 30 32 1 63 18 11 1 30 12 21 33 36 22 5 63 20 8 2 30 16 14 3 33 40 37 3 80 17 21 2 40 23 16 1 40 35 25 8 68 17 16 4 37 18 9 4 31 61 54 7 122 28 30 2 60 33 24 5 62 55 24 5 84 26 13 2 41 29 11 3 43 36 28 8 72 18 15 Hilfen am 31.12. Darunter nach Situation in der Herkunftsfamilie Insgesamt 537 793 326 1656 265 408 164 837 272 385 162 819 424 593 177 1194 203 317 94 614 221 276 83 580 635 958 315 1908 332 491 166 989 303 467 149 919 638 1048 343 2029 342 530 179 1051 296 518 164 978 586 1026 355 1967 309 509 197 1015 277 517 158 952 655 1158 418 2231 359 571 224 1154 296 587 194 1077 693 1143 462 2298 356 561 253 1170 337 582 209 1128 676 1181 472 2329 353 582 Eltern leben zusammen 119 118 51 288 56 56 26 138 63 62 25 150 97 93 15 205 42 51 9 102 55 42 6 103 141 139 45 325 83 64 27 174 58 75 18 151 125 148 52 325 73 63 25 161 52 85 27 164 145 159 42 346 85 69 20 174 60 90 22 172 151 175 48 374 101 76 22 199 50 99 26 175 164 151 50 365 99 65 28 192 65 86 22 173 156 157 59 372 92 76 Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-) Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 318 444 170 932 155 239 86 480 163 205 84 452 257 322 101 680 124 179 54 357 133 143 47 323 376 527 165 1068 188 289 82 559 188 238 83 509 392 568 170 1130 205 303 86 594 187 265 84 536 341 566 183 1090 171 287 101 559 170 279 82 531 364 630 221 1215 186 319 121 626 178 311 100 589 395 649 236 1280 196 329 128 653 199 320 108 627 391 673 235 1299 199 334 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/ neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 83 183 64 330 44 84 29 157 39 99 35 173 52 143 41 236 28 63 22 113 24 80 19 123 96 226 64 386 49 102 38 189 47 124 26 197 102 255 81 438 52 119 47 218 50 136 34 220 78 232 89 399 41 117 51 209 37 115 38 190 109 278 98 485 56 138 48 242 53 140 50 243 102 266 98 466 46 132 50 228 56 134 48 238 96 276 108 480 46 139 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 22 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Begonnene Hilfen und Hilfen am 31.12. für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach ausgewählten Altersgruppen, Geschlecht und Situation der Herkunftsfamilie Begonnene Hilfen Darunter nach Situation in der Herkunftsfamilie Jahr Land 2017 2017 2017 2017 2017 2017 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Alter Geschlecht von … bis unter … Jahren 14 bis unter 18 unter 18 unter 6 6 bis unter 14 14 bis unter 18 unter 18 Männlich Männlich Weiblich Weiblich Weiblich Weiblich Insgesamt 26 242 138 52 15 205 Eltern leben zusammen 1 50 33 1 34 Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-) Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 11 134 81 35 8 124 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/ neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 5 38 18 13 3 34 Hilfen am 31.12. Darunter nach Situation in der Herkunftsfamilie Insgesamt 256 1191 323 599 216 1138 Eltern leben zusammen 29 197 64 81 30 175 Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-) Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 125 658 192 339 110 641 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/ neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 60 245 50 137 48 235 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 23 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Begonnene Hilfen und Hilfen am 31.12. für junge Menschen von 18 bis unter 21 Jahren nach Geschlecht und Situation der Herkunftsfamilie Begonnene Hilfen Darunter nach Situation in der Herkunftsfamilie Jahr Land 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2012 2012 2012 2013 2013 2013 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2016 2016 2016 2017 2017 2017 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Alter von … bis unter … Jahren 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 18 bis unter 21 Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt 5 5 3 3 9 4 5 10 7 3 9 6 3 10 8 2 10 5 5 19 9 10 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/ neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-) Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Eltern leben zusammen 1 1 3 3 2 2 - Hilfen am 31.12. Darunter nach Situation in der Herkunftsfamilie 1 1 2 2 3 2 1 4 4 4 2 2 7 2 5 2 2 3 2 1 3 2 1 1 1 2 1 1 Insgesamt 48 26 22 32 18 14 56 33 23 68 39 29 60 31 29 59 38 21 60 30 30 65 36 29 Eltern leben zusammen 10 5 5 3 2 1 3 1 2 8 6 2 15 9 6 9 4 5 12 7 5 3 2 1 Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-) Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 22 10 12 19 8 11 29 20 9 29 16 13 29 14 15 25 16 9 27 13 14 33 18 15 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/ neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 12 8 4 4 3 1 10 3 7 15 8 7 6 3 3 13 11 2 10 5 5 11 5 6 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 24 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Begonnene Hilfen und Hilfen am 31.12. für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach Situation der Herkunftsfamilie und regionaler Gliederung Begonnene Hilfen Darunter nach Situation in der Herkunftsfamilie Jahr Land kreisfreie Städte Landkreise Alter 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2012 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2014 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2016 Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre Insgesamt 10 37 20 28 10 32 59 59 10 21 38 21 9 12 366 10 39 23 37 16 23 61 39 20 23 36 30 2 21 380 12 45 24 35 10 38 63 34 18 20 46 28 12 21 406 27 43 29 33 19 31 46 46 20 18 42 21 22 25 422 8 31 21 29 13 40 41 45 16 25 41 18 7 15 350 9 41 29 43 17 51 64 45 16 37 44 52 15 23 486 11 Eltern leben zusammen 9 5 . 3 8 10 . . 10 . . . 54 . 6 3 3 . 7 10 9 5 5 12 . 3 66 . 14 . 10 . 7 10 8 5 5 10 5 . 6 85 . 7 3 . 7 8 12 6 4 4 8 . . 6 72 11 . 3 3 20 5 7 5 3 12 4 . 4 80 8 3 6 . 10 5 9 4 . 8 10 . 4 72 . Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-) Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 6 24 10 18 5 21 42 40 9 8 18 15 4 9 229 7 28 14 29 7 13 40 23 11 11 20 20 . 12 236 9 28 7 10 8 25 47 22 12 10 26 15 8 10 237 14 27 16 19 10 16 25 30 16 7 26 8 11 12 237 4 15 8 24 9 15 21 25 9 16 19 3 . 7 177 6 22 9 20 13 28 40 25 5 33 27 19 6 8 261 8 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/ neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 3 . 3 8 5 8 9 7 7 9 5 3 . 70 . 3 5 5 6 3 11 4 3 . 4 9 . 5 63 . 3 4 13 . 4 6 4 . 5 9 4 . 5 63 6 5 4 12 . 7 9 10 4 6 5 4 7 80 . 5 . . . 5 14 10 . 4 7 9 . 4 68 3 9 7 15 3 12 17 10 6 . 7 17 6 9 122 . Hilfen am 31.12. Darunter nach Situation in der Herkunftsfamilie Insgesamt 4 158 169 85 104 134 253 220 76 116 124 137 3 73 1656 38 169 177 17 16 137 47 233 80 21 127 60 72 1194 23 186 194 96 86 144 273 244 78 122 145 151 79 87 1908 55 195 200 107 106 137 280 257 83 123 132 159 93 102 2029 15 190 195 116 100 155 259 247 80 129 116 173 83 109 1967 56 205 170 122 112 183 303 265 80 144 141 205 122 123 2231 59 Eltern leben zusammen 22 22 27 17 24 32 57 14 32 21 16 4 288 4 24 19 . . 26 8 63 16 5 26 4 7 205 . 29 14 23 8 26 45 65 19 33 22 13 15 12 325 . 29 17 14 17 27 49 71 15 30 15 13 14 13 325 32 17 16 19 41 51 64 9 29 21 15 15 17 346 . 32 16 17 18 44 55 71 9 25 25 19 20 21 374 . Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-) Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) . 88 101 35 51 72 165 124 52 51 58 91 3 39 932 26 98 102 13 7 70 29 137 53 9 59 38 39 680 16 109 100 44 50 82 177 146 52 60 73 82 33 44 1068 23 117 101 53 65 76 179 153 60 53 77 84 38 51 1130 9 111 95 62 57 80 153 146 58 89 60 87 29 54 1090 26 119 81 61 70 101 179 153 57 106 73 88 44 57 1215 28 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/ neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) . 39 24 21 24 29 40 31 8 23 41 26 23 330 7 39 27 . 6 33 10 27 8 . 39 15 21 236 6 40 26 27 20 28 41 28 5 20 46 44 29 26 386 20 39 31 38 16 28 44 30 6 34 38 47 34 33 438 5 38 32 36 16 28 49 30 11 5 30 54 32 33 399 23 43 24 38 18 33 62 34 11 6 35 73 47 38 485 26 Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anlage 24 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - Begonnene Hilfen und Hilfen am 31.12. für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach Situation der Herkunftsfamilie und regionaler Gliederung Begonnene Hilfen Darunter nach Situation in der Herkunftsfamilie Jahr Land kreisfreie Städte Landkreise Alter 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Sachsen-Anhalt unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre unter 18 Jahre . Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Insgesamt 50 40 26 21 40 66 26 13 33 51 46 32 28 483 3 38 31 37 10 30 54 43 19 38 38 44 33 29 447 Eltern leben zusammen 8 3 8 . 10 14 5 6 . 5 7 5 6 81 5 3 6 . 5 18 15 4 4 11 8 3 84 Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-) Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 34 10 10 16 18 30 15 6 30 30 34 14 12 267 . 30 12 24 6 21 29 21 13 30 22 18 14 17 258 Hilfen am 31.12. Darunter nach Situation in der Herkunftsfamilie Elternteil lebt mit neuer Partnerin/ neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 3 14 . . 7 14 5 . . 13 4 12 5 84 . . 5 4 3 7 7 5 4 10 7 11 7 72 Insgesamt 156 176 136 124 187 323 254 84 153 151 225 134 136 2298 49 156 166 129 122 173 332 258 92 154 191 221 134 152 2329 Eltern leben zusammen 21 13 10 19 46 60 70 13 24 19 23 23 23 365 21 16 12 17 40 60 75 9 22 29 16 28 27 372 Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-) Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 120 75 76 82 101 179 145 60 118 81 109 47 59 1280 20 122 68 62 82 97 185 143 70 123 104 112 43 68 1299 Elternteil lebt mit neuer Partnerin/ neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 3 32 39 14 33 68 33 8 5 42 71 54 38 466 24 4 32 41 13 31 73 33 11 7 48 67 55 41 480 Anlage 25 Stellenbesetzung im Pflegekinderdienst 2010 bis 2017 in VBE nach Landkreisen und kreisfreien Städten Landkreis/ Halle kreisfreie Stadt Magdeburg Jerichower land MansfeldSüdharz AnhaltBitterfeld Wittenberg Altmarkkreis BurgenlandSalzwedel kreis Stendal Jahr Soll Ist Soll Ist Soll Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist 2010 k.A. k.A. 2 2 2x0,5 2x0,5 3 3 1,5 1,5 k.A. k.A. 1,5 1,5 k.A. k.A. 2 2 2011 k.A. k.A. 2 2 2x0,5 2x0,5 3 3 1,5 1,5 k.A. k.A. 2 2 k.A. k.A. 2 2 2012 k.A. k.A. 2 2 2x0,5 2x0,5 3 3 1,5 1,5 k.A. k.A. 2 2 k.A. k.A. 2 2 2013 6 6 2 2 2x0,5 2x0,5 3 3 2,45 2,45 k.A. k.A. 2 2 3,625 3,625 2 2 2014 6 6 3 3 2x0,5 2x0,5 3 3 2,45 2,45 1,75 1,75 2 2 3,625 3,625 2 2 2015 6 6 5 5 2x0,5 2x0,5 3 3 2,45 2,45 1,75 1,75 2 2 5,525 5,525 2 2 2016 6 6 5 5 2x0,5 2x0,5 3 3 2,45 2,45 1,75 1,75 3 2,5 5,525 5,525 3 3 2017 7 7 5 4,5 2x0,5 2x0,5 3 3 2,45 2,45 1,75 1,75 3 3 5,525 5,525 3 3 Quelle: LVwA/LJA, Stand: 12/2018 Ist Anlage 26 Anzahl der Fortbildungen, Schulungen und Austauschmöglichkeiten für Pflegeeltern pro Jahr 2010 bis 2017 nach Landkreisen und kreisfreien Städten Landkreis/ kreisfreie Stadt Jahr Halle (Saale) Magdeburg Mansfeld-Südharz AnhaltBitterfeld Wittenberg Altmarkkreis Salzwedel Stendal Anzahl der Maßnahmen 2010 k.A. 3 bis 5 und Supervisionen für Bereitschaftspflege 2 bis 4 2 2 k.A. 6 2011 k.A. 2 bis 4 2 2 k.A. 6 2012 k.A. (ohne Jahresangabe) 2 bis 4 2 2 k.A. 8 2013 2 2 bis 4 2 2 k.A. 5 2014 2 2 bis 4 2 2 k.A. 5 2015 3 2 bis 4 4 2 k.A. 2 2016 3 2 bis 4 4 2 11 5 2017 3 2 bis 4 4 2 19 6 Quelle: LVwA/ LJA, Stand: 12/2018     Anlage 27 Betreuung und Unterstützung von Pflegefamilien LK/ kreisfreie Stadt Träger der freien Jugendhilfe Wittenberg 0 Altmarkkreis-Salzwedel 0 Magdeburg In der Regel Träger, die ambulante Hilfen und ambulante Eingliederungshilfen erbringen Harz Stiftung Evangelische. Jugendhilfe St. Johannis Anhalt-Bitterfeld - Deutsches Rotes Kreuz, Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Malteser gGmbH Weitere Mansfeld-Südharz - Beratungsstellen drei Träger (nicht näher benannt) Halle (Saale) - Bunte Feuer GmbH Arbeiter-Samariter-Bund Arbeiterwohlfahrt Halle Internationaler Bund gGmbH Trägerwerk soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH IRIS Regenbogenzentrum e.V. Salzlandkreis - Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Jerichower Land - Christliches Jugendwerkdorf Deutschland e.V. Der Paritätische PSW GmbH Quelle: LVwA/ LJA, Stand: 12/2018 Anlage 28 DV 14/07 — AF II 26. September 2007 Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) —up— Die nachstehenden weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins wurden in der Arbeitsgruppe „Neuberechnung der Vollzeitpflegesätze" erarbeitet, im Fachausschuss „Jugend und Familie" beraten und vom Präsidium des Deutschen Vereins am 26. September 2007 beschlossen. 1. Einführung Bei der Unterbringung eines jungen Menschen in Vollzeitpflege ist der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen, die in der Regel in einem monatlichen Pauschalbetrag zu gewähren sind, gedeckt werden. Zur Bemessung dieser Beträge hat der Deutsche Verein bislang alljährlich Empfehlungen ausgesprochen und die Beträge der Steigerung der Lebenshaltungskosten angepasst. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins von 1990,1 auf denen diese jährliche Fortschreibung beruhte, wurden nun überprüft und weiterentwickelt. Das Ergebnis dieser Überarbeitung mündete in die hier vorliegenden Empfehlungen: So wurden u.a. die Altersgruppen neu gestaltet und das methodische Verfahren für die Berechnung der Pau- Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung des monatlichen Pauschalbetrages bei Vollzeitpflege (§§ 39, 33 SGB VIII), NDV 1991, 1 ff. 1 Deutscher Verein • Michaelkirchstraße 17/18 • D-10179 Berlin-Mitte www.deutscher-verein.de schalbeträge geändert.2 Erstmalig wurden auch Fragen der Unfallversicherung und Alterssicherung aufgegriffen.3 Der Anwendungsbereich der weiterentwickelten Empfehlungen beschränkt sich erneut ausschließlich auf den Bereich der Familienpflege und dabei auf die allgemeine Vollzeitpflege im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung nach § 33 Satz 1 SGB VIII. Sozial- oder sonderpädagogische Vollzeitpflegeverhältnisse4 mit erhöhtem materiellem und erzieherischem Bedarf sind nicht abgedeckt. Ebenso wenig werden Fragen der Verwandtenpflege behandelt. In diesem Zusammenhang soll auch darauf hingewiesen werden, dass die Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) und die Kindertagespflege (§§ 22 bis 24 SGB VIII) zwar jeweils Pflegeformen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht sind, sie jedoch in ihren Zielrichtungen und Anforderungen so erhebliche Unterschiede aufweisen, dass jedwede Kopplung zu vermeiden ist und sie unabhängig voneinander zu betrachten sind. Der Deutsche Verein ist sich bewusst, dass eine Orientierung an den weiterentwickelten Empfehlungen zu einer merkbaren Kostensteigerung vor Ort führen kann. Wenn dem tatsächlichen, gestiegenen Bedarf bei der Sicherstellung des notwendigen Unterhalts des Kindes oder Jugendlichen jedoch nicht durch eine angemessene Anhebung der Pflegesätze entsprochen wird, sieht der Deutsche Verein die Gefahr, dass Pflegeeltern nicht mehr willig oder nicht mehr in der Lage sind, Kinder und Jugendliche bei sich aufzunehmen bzw. weiter zu betreuen, und jene vermehrt stationär untergebracht werden müssen. Die Empfehlungen richten sich an Behörden, die gemäß § 39 Abs. 5 SGB VIII nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, und sollen eine gleichförmige bundesweite Bemessungspraxis fördern. Adressaten sind außerdem die öffentlichen Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und sonstiger Inhalte des § 39 SGB VIII betraut sind. Es handelt sich hier um Empfehlungen des Deutschen Vereins. Die Autonomie der jeweiligen öffentlichen Träger bei der Festsetzung bleibt unberührt. Vgl. hierzu Teil 2. Vgl. hierzu Teil 3. 4 Zur Begrifflichkeit vgl. Weiterentwickelte Empfehlungen ge/Verwandtenpflege (Broschüre E 4), Berlin 2004. 2 3 des Deutschen Vereins zur Vollzeitpfle- 2 2. Monatliche Pauschalbeträge für materielle Aufwendungen und Kosten der Erziehung Mit den Gesetzesänderungen des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) umfassen die monatlichen Pauschalbeträge seit 2005 auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Mit den im Folgenden bezifferten monatlichen Pauschalbeträgen für die materiellen Aufwendungen und die Kosten der Erziehung sind hingegen die Beiträge zur Unfallversicherung und Alterssicherung nicht abgedeckt. Deren Bemessung findet sich in Teil 3. Im Vergleich zu den bisherigen Empfehlungen des Deutschen Vereins sind die Altersgruppen neu zugeschnitten, um der Verschiebung der Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden. Die Abstufungen wurden auch gewählt, um die Bemessung besser nachvollziehbar zu machen. Denn das Statistische Bundesamt hat die benötigten Daten für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs nur für diese Altersgruppen ausgewertet und veröffentlicht. Weitere Einzelheiten zur Herleitung der berechneten Werte und zur Berechnungsmethode sind unter Teil 2.1. zu finden. Der Deutsche Verein empfiehlt, für das Jahr 2008 die monatlichen Pauschalbeträge hinsichtlich der materiellen Aufwendungen und Kosten der Erziehung wie folgt festzusetzen: Alter des Pflegekindes (von ... bis unter ... Jahren) Materielle Aufwendungen (€) Kosten der Erziehung (€) 0-6 459 214 6-12 531 214 12-18 610 214 3 Bei den materiellen Aufwendungen ist in allen Altersgruppen für die kindbezogenen Kosten für Miete und Heizung (Bruttowarmmiete) ein Anteil von 80,— E eingeflossen.5 Eine weitergehende Aufschlüsselung der Pauschalen erfolgt nicht. Einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden durch die Pauschalen nicht abgegolten. Hierauf besteht im Rahmen des § 39 Abs. 3 SGB VIII ein gesonderter Anspruch. Es wird den zuständigen Stellen empfohlen, in Abgrenzung zu den monatlichen Pauschalbeträgen festzulegen, welche Bedarfe durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse abgedeckt werden. Der Deutsche Verein spricht sich ferner dafür aus, die Höhe der Pauschalbeträge für die materiellen Aufwendungen und die Kosten der Erziehung regelmäßig zu überprüfen und einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte anzupassen. 2.1. Materielle Aufwendungen Die laufenden Leistungen zur Deckung des notwendigen Unterhalts sollen auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten gewährt werden, sofern sie einen angemessenen Umfang nicht übersteigen. Ihr Zweck ist damit ein anderer als etwa derjenige der Regelsätze nach SGB II oder SGB XII, die der Existenzsicherung dienen. Die umfangreichste und zuverlässigste Datenbasis zur Bestimmung der kindbezogenen Ausgaben in privaten Haushalten ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts.6 Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2003. Sowohl die bisherigen als auch die neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den materiellen Aufwendungen für Pflegekinder stützen sich auf die Ergebnisse der jeweils aktuellen EVS. Lediglich für die Bemessung des kindbezogenen Anteils der Bruttowarmmiete wurde für die Empfehlungen von 1990 auf eine andere Datenquelle zurückgegriffen. Hierbei handelt es sich um einen durchschnittlichen Näherungswert. Der tatsächliche Anteil kann regional variieren. 6 Für eine Kurzeinführung vgl. www.destatis.de/basis/d/evs/budtxtl.php. 5 4 Die EVS weist die Ausgaben des privaten Verbrauchs auf der Haushaltsebene aus. Eine eindeutige Zuordnung der Ausgaben auf einzelne Haushaltsmitglieder ist bei einem Mehrpersonenhaushalt nur für vereinzelte Positionen eindeutig möglich. So können beispielsweise Ausgaben für Schulartikel und Windeln regelmäßig vollständig dem Kind zugerechnet werden — aber auch nur, wenn lediglich ein Kind in dem Haushalt lebt. Der Großteil der Ausgaben für Kinder ist der EVS jedoch nicht direkt zu entnehmen. Es war folglich ein Verfahren zu entwickeln, das eine Zuordnung von Teilen der für den Haushalt insgesamt nachgewiesenen Ausgaben als Konsumausgaben für Kinder erlaubt. Für die vorliegenden Empfehlungen wurde eine Methode zur Bestimmung der Konsumausgaben für Kinder auf Grundlage der EVS gewählt, die von der Verfahrensweise abweicht, die für die früheren Empfehlungen Anwendung fand. Bei jeder Zurechnung von Ausgaben des Haushalts auf die zum Haushalt gehörenden Einzelpersonen stellt sich die Herausforderung, wissenschaftlich fundierte Verfahren für die Zuordnung zu finden. Das gilt z.B. bei der Frage, ob die Kosten für die Anschaffung eines Pkw teilweise auch dem Kind zugerechnet werden sollen oder nicht. Spricht man sich für eine Berücksich-tung aus, stellt sich die weitere Frage, mit welchem Anteil die Anschaffungskosten dem Kind zugeschlagen werden sollen.7 Jedes Ergebnis zu „Kinderkosten" ist folglich von Setzungen beeinflusst, die sich einer wissenschaftlichen Überprüfung im engeren Sinne entziehen. Die Höhe der Konsumaufwendungen für Kinder in privaten Haushalten wird neben der Höhe des Haushaltsnettoeinkommens von einer Reihe weiterer Faktoren bestimmt, wie der Größe des Haushalts (Zahl der Kinder), dem Haushaltstyp (Haushalte von allein Erziehenden oder Paarhaushalte) sowie dem Alter des Kindes. Für die Bestimmung sowohl der alten als auch der neuen Pauschalbeträge haben die hierfür im Deutschen Verein eingesetzten Arbeitsgruppen jeweils folgende Entscheidungen getroffen: Als Basis dienen die Ausgaben von Paarhaushalten mit einem Kind.8 Es wird die durchschnittliche Höhe der Ausgaben zu Grunde gelegt. Die Ausgaben werden für drei Altersgruppen ausgewiesen. 7 Sowohl bei den alten und aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Pauschalbeträgen wurden Anschaffungskosten für ein Pkw nicht mit aufgenommen. 8 Bei mehr als einem Kind wäre eine Zuordnung der Ausgaben nach Lebensalter eines Kindes kaum mehr möglich. 5 Da die Empfehlungen zur Höhe der Pauschalbeträge wesentlich von der methodischen Vorgehensweise zur Bestimmung von Konsumausgaben für Kinder beeinflusst werden, sind diese Bemessungsgrundlagen zu skizzieren, um die nötige Transparenz herzustellen. 2.1.1. Bisherige Bemessungsgrundlage Die Empfehlungen aus dem Jahr 1990 basierten auf Daten der EVS 1988, die der Deutsche Verein zu Fragen der Regelsatzbemessung in der Sozialhilfe aufbereitet hatte. Hierzu wurde das Ausgabeverhalten von Ehepaaren mit einem Kind untersucht, die über ein relativ geringes Einkommen verfügten. Um das Konsumniveau für einen mittleren Einkommensbereich nachzubilden, wurden die Ergebnisse linear um einen festgesetzten Prozentwert erhöht. Der Bedarf an Unterkunft und Heizung wurde abweichend vom sonstigen Verfahren nicht aus der EVS, sondern auf der Grundlage der anerkannten Bruttowarmmieten von Haushalten bestimmt, die Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe bezogen. Details der Berechnung sind der seinerzeitigen Veröffentlichung zu entnehmen.9 Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins hat die preislich fortgeschriebenen Empfehlungen wiederholt mit neueren Daten überprüft. Dabei erwiesen sie sich als weiterhin sachgerecht. 2.1.2. Neue Bemessungsgrundlage Eine routinemäßige Überprüfung zeigte 2005 jedoch einige erhebliche Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Vereins. Daraufhin wurde eine systematische Überprüfung beschlossen. Als Datengrundlage wurde weiterhin die EVS verwandt. Hinsichtlich der methodischen Verwendung hat jedoch ein neues Verfahren Anwendung gefunden, das eine Expertengruppe im Rahmen der Berechnung der Konsumausgaben für Kinder auf Basis der Daten der EVS 1998 entwickelt hatte.1° Für die vorgenommene Berechnung wurden die durchschnittlichen kindbezogenen Ausgaben von Paaren mit einem Kind insbesondere mit Blick auf die Regelungen in 9 Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung des monatlichen Pauschalbetrages bei Vollzeitpflege (Fußn. 1). 1(:) Zu den Details vgl. Münnich, M.: Einkommensverhältnisse von Familienhaushalten und ihre Ausgaben für Kinder, in Wirtschaft und Statistik, 2006, S. 644 f. m.w.N. 6 § 39 SGB VIII betrachtet und die nötigen Wertungen vollzogen. Dabei war insbesondere zu berücksichtigen, dass § 39 SGB VIII nach laufenden und einmaligen Leistungen unterscheidet und diese Differenzierung in den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten keine Berücksichtigung findet. Daher wurden die nicht als regelmäßig wiederkehrender Bedarf zu wertenden einmaligen Kostenpunkte herausgerechnet. Auch die Kosten für die Kinderbetreuung wurden nicht berücksichtigt (z.B. Gebühren für Kindertagesstätten). Dahingehende Leistungen sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Iandesgesetzlichen Regelungen (insbesondere Kita-Gesetze) gesondert zu erbringen. Bei der Berechnung des Unterkunftsbedarfs (Kosten für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung) wurde von den Ergebnissen des Statistischen Bundesamts abgewichen: Während die Daten der EVS 2003 für die einzelnen Altersgruppen einen Unterkunftsbedarf in unterschiedlicher Höhe nachweisen, gehen die Empfehlungen von einem einheitlichen Betrag aus, um die administrative Umsetzung der Empfehlungen an dieser Stelle zu fördern. 2.2. Kosten der Erziehung Neben den materiellen Aufwendungen umfasst der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen auch die Kosten der Erziehung. Die Betreuung und Erziehung fremder Kinder und Jugendlicher wird heutzutage nicht mehr als eine rein ehrenamtliche Tätigkeit begriffen. Mit den Kosten der Erziehung sollen vielmehr die besonderen Anforderungen, die Pflegeeltern zu erfüllen haben, deren zeitlicher Einsatz, pädagogisches Engagement und erzieherische Leistung Anerkennung finden. Kosten, die durch Kinderbetreuung, Musikschule o.Ä. entstehen, werden daher nicht von den Kosten der Erziehung abgedeckt. Der Deutsche Verein empfiehlt, für das Jahr 2008 für die Kosten der Erziehung mindestens einen Betrag von 214,—€ zu zahlen. Als Bezugsgröße diente der vom Deutschen Verein empfohlene Pauschalbetrag für die Kosten der Erziehung für das Jahr 2007.11 Dieser Wert wurde preislich fortgeschrieben. Auch im Rahmen der allgemeinen Vollzeitpflege können Pflegeeltern spezifischen Mehrbelastungen ausgesetzt sein und/oder ihnen im Einzelfall für die Betreuung und Erzie- Vgl. Preisliche Fortschreibung des monatlichen Pauschalbetrags bei Vollzeitpflege in der Jugendhilfe (§§ 39, 33 SGB VIII) für das Jahr 2007, NDV 2006, 493. 11 7 hung zusätzliche Kosten entstehen. In diesen Fällen ist der empfohlene Wert von 214,— € entsprechend zu erhöhen. 3. Monatliche Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung Seit den Gesetzesänderungen durch das KICK sind nunmehr auch Aufwendungen zur Unfallversicherung und — hälftig — zur Alterssicherung zu erstatten. Die Neuregelung in § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII hat zu Schwierigkeiten und Unsicherheiten in der Umsetzung geführt. Auch wenn das Ziel der Gesetzesänderungen begrüßt wird, wird insbesondere die Regelung zur Alterssicherung als überarbeitungsbedürftig angesehen. Die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer Alterssicherung sollen wie die sonstigen laufenden Leistungen in Form von monatlichen Pauschalbeträgen erfolgen. Der Deutsche Verein empfiehlt, die Beträge in folgender Höhe zu erstatten: Unfallversicherung In allen Altersstufen gleichermaßen Umfang Falls Einzelversicherung Orientierung an gesetzlicher Unfallversicherung (79,— €/Jahr) Beide Pflegeelternteile Alterssicherung Mindestens hälftiger Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung (39,— €/Monat) Pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil Die Werte, die hier als Orientierung zur Angemessenheit der Erstattungsbeiträge der Unfallversicherung und Alterssicherung ausgesprochen wurden, sind anzupassen, sobald entsprechende Änderungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Anspruchsberechtigte der Annexleistungen nach § 39 SGB VIII sind nicht die Pflegepersonen, auch wenn ihnen die Gelder letztendlich zufließen sollen. Ebenso wie beim 8 Hauptanspruch auf Hilfe zur Erziehung (§ 27 Abs. 1 SGB VIII) sind dies nach überwiegender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung vielmehr die Personensorgeberechtigten. Diese Auslegung gilt für die materiellen Aufwendungen und Kosten der Erziehung wie für die Erstattungsbeiträge zur Unfallversicherung und Alterssicherung gleichermaßen.12 Es wird daher empfohlen, dafür Sorge zu tragen, dass die Personensorgeberechtigten den Pflegepersonen eine entsprechende Vollmacht erteilen, mit der ihnen Vertretungsbefugnis zur Geltendmachung der Leistungen des § 39 SGB VIII eingeräumt wird. 3.1. Unfallversicherung Pflegeeltern unterfallen nicht der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht. Ausnahmen sind allenfalls dann denkbar, wenn die Pflegeeltern ihre Erziehungs- und Pflegetätigkeit in Form einer abhängigen Beschäftigung ausüben.13 Sofern sich Pflegeeltern jedoch privat gegen Unfallrisiken bei der Betreuung und Erziehung der Pflegekinder absichern, sind ihnen nunmehr die nachgewiesenen Aufwendungen zu erstatten. Der Erstattungsanspruch bezieht sich bei Paaren vom Umfang her auf beide im Haushalt lebende Pflegepersonen, sofern jede eine tatsächliche Pflege- und Erziehungsleistung erbringt. Der Deutsche Verein empfiehlt den Trägern, über die gesetzlichen Regelungen hinaus auch für einen umfassenden Unfallversicherungsschutz der Pflegekinder zu sorgen. Bislang sind diese aufgrund der Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 SGB VII) nur in den Zeiten versichert, in denen sie bspw. die Schule oder eine Kindertageseinrichtung besuchen. Hier bedarf es eines darüber hinaus gehenden Schutzes, der auch den privaten, der Pflegefamilie zugehörigen Lebensbereich der Kinder erfasst. Es wird empfohlen, den Abschluss sog. Gruppenversicherungen zu fördern und über deren Vorteile im Rahmen der Beratungspflicht aufzuklären. Bei den Gruppenversicherungen werden mehrere Pflegefamilien zusammengefasst, wodurch — je nach Versicherungsgeber — günstigere Konditionen erzielt werden können als bei einer Einzelversicherung. Die Pflegekinder können zudem in der Regel durch einen geringen Aufschlag mit„Zur Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung und zu einer angemessenen Alterssicherung bei allgemeiner Familienpflege (§ 39 Abs. 4 S. 2 SGB VIII)", Gutachten des DIJuF im Auftrag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., Januar 2007, www.deutscher-verein.de. 12 9 versichert werden. Zum Teil tritt bei den Gruppenversicherungen die öffentliche Hand als Versicherungsnehmer auf. Die Pflegepersonen — und je nach Ausgestaltung auch die Pflegekinder — werden dann im Versicherungsvertrag als Begünstigte eingetragen. Da in diesen Fällen die öffentliche Hand die Versicherungsbeiträge direkt an den Versicherungsgeber zahlt, entfällt die jährliche Nachweispflicht, was zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands führt. Wenn die Möglichkeit einer Gruppenversicherung nicht besteht oder die Pflegepersonen ihrer Aufnahme nicht zustimmen, sind den Berechtigten die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer Einzelversicherung zu erstatten. Die Aufwendungen dürfen einen angemessenen Umfang nicht übersteigen (§ 39 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII). Der Deutsche Verein empfiehlt, sich für die Bestimmung der angemessenen Höhe am Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung zu orientieren. Dieser beträgt derzeit 79,— € jährlich. Bei der Belegung der Pflegefamilie mit mehreren Pflegekindern, für die unterschiedliche Jugendämter zuständig sind, spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, dass das Jugendamt, das zuerst belegt, den Unfallversicherungsschutz für die Pflegepersonen und „sein" Kind sicherzustellen hat. Das mit einem weiteren Kind belegende Jugendamt soll hingegen für die Kosten aufkommen, die durch die zusätzliche Belegung entstehen: die Erhöhung der Gruppenversicherung durch die Aufnahme eines weiteren Pflegekindes bzw., wenn die Pflegeeltern eine Einzelversicherung gewählt haben, den Unfallversicherungsschutz des Pflegekindes. Zwingend geboten ist es, dass die zuständigen Stellen in diesen Fällen miteinander in Kontakt treten, sich verständigen und absprechen. 3.2. Alterssicherung Seit dem KICK umfassen die laufenden Leistungen auch die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Ebenso wie bei der Unfallversicherung besteht auch hier grundsätzlich keine gesetzliche Versicherungspflicht. Einige Ausnahmen sind denkbar, dürften jedoch sehr selten sein." 13 14 Gutachten des DIJuF (Fußn. 12). Gutachten des DIJuF (Fußn. 12). 10 Es werden nur die Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung erstattet. Hinsichtlich der Form der Alterssicherung steht den Pflegepersonen ein freies Wahlrecht zu. Die Anlageform muss allerdings für die Alterssicherung geeignet sein. Als eine erste Orientierung für die Anerkennung der Anlageform können die Kriterien zur Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen dienen (§ 1 Abs. 1 und 2 Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz — AltZertG). Die Jugendämter sollen bei der Wahl der Alterssicherung nur unterstützend tätig werden, indem sie darüber informieren, wo eine entsprechende Beratung eingeholt werden kann (z.B. Verbraucherschutzzentrale). Da stringente, auch in der Praxis umsetzbare Anknüpfungspunkte bzw. Berechnungsmethoden fehlen, sind Empfehlungen zur angemessenen Höhe des Erstattungsbetrages nur schwer möglich. Dies hängt auch mit der unklaren Zielrichtung der Neuregelung zusammen. Lediglich hilfsweise wird daher empfohlen, sich am halben Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu orientieren, diesen gleichwohl nur als Mindestbetrag zu sehen. Er beträgt derzeit monatlich 39,— €. Ist das Pflegekind bei einem Pflegeelternpaar untergebracht, spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, dass der Erstattungsanspruch nur für eine der Pflegepersonen besteht, er also nur einmal pro Pflegefamilie anfällt. Sind mehrere Pflegekinder bei derselben Pflegefamilie oder Pflegeperson untergebracht, steht ihnen gleichwohl für jedes Pflegekind der Erstattungsanspruch jeweils in vollem Umfang zu (sog. kindbezogene Pauschale). Bei der Belegung der Pflegefamilie mit mehreren Pflegekindern durch unterschiedliche Jugendämter hat jeder Träger den Erstattungsanspruch für „sein" Kind zu erfüllen. Im Rahmen der Beratungspflichten des Jugendamtes sind die Pflegepersonen darauf hinzuweisen, dass nur der hälftige Betrag der Aufwendungen erstattet wird, der andere Teil von den Pflegepersonen zu tragen ist. Es sollte ebenfalls darüber informiert werden, dass mit Beendigung des Pflegeverhältnisses auch der Anspruch auf hälftige Erstattung entfällt und dies beim Eingehen eines Vertragsverhältnisses zur Alterssicherung von den Pflegepersonen mit zu bedenken ist. Die Pflegepersonen sollten entsprechende Vorkehrungen in den Alterssicherungsverträgen treffen (Ausstiegsklauseln etc.) bzw. sich über die Folgen länger anhaltender Laufzeiten der Verträge bereits beim Abschluss bewusst werden. 11   Anlage 29 Vergleich Kosten Pflegekind/ Heimkind pro Jahr Kosten je Pflegekind pro Jahr in Euro Landkreis/ kreisfreie Jerichower Land Stadt Kosten je Heimkind pro Jahr in Euro Halle (Saale) Magdeburg Stendal Wittenberg Jerichower Land Halle (Saale) Magdeburg Stendal Wittenberg Jahr 2010 k.A. k.A. k.A. 8.604 k.A. k.A. k.A. k.A. 37.016 k.A. 2011 k.A. k.A. k.A. 8.604 k.A. k.A. k.A. k.A. 40.406 k.A. 2012 7.888 11.782 k.A. 8.604 k.A. 39.704 40.096 k.A. 39.643 k.A. 2013 8.068 9.820 k.A. 8.604 k.A. 39.704 41.044 k.A. 41.300 k.A. 2014 8.295 10.181 k.A. 8.604 k.A. 39.704 40.847 k.A. 39.900 k.A. 2015 8.118 10.594 k.A. 8.604 k.A. 43.748 42.406 k.A. 44.499 k.A. 2016 7.851 12.433 k.A. 8.604 k.A. 43.785 40.008 k.A. 46.023 k.A. 2017 7.955 9.580 10.821 9.960 k.A. 43.785 41.231 31.354 51.033 k.A. durchschnittliche Kosten 8.030 10.732 10.821 8.774 12.000 41.738 40.939 31.354 42.478 42.000 Quelle: LVwA/ LJA, Stand: 12/2018