Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3942 14.02.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) „Alte Gärtnerei“ neues Domizil der „Hasis“ und neue Probleme Kleine Anfrage - KA 7/2241 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete am 19. Dezember 2018, dass die Hausbesetzer der Hafenstraße 7 in Halle (Saale) jetzt in der „Alten Gärtnerei“ auf dem Galgenberg ein neues Wohndomizil erhalten. Weiterhin war zu erfahren, dass Bernd Wiegand, der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), dafür gesorgt hat, dass dieses Gelände an den „Haushalten-Verein“ vermietet wird (Nutzungsvertrag), der wiederum mit dem Capuze e. V. einen Untermietervertrag abgeschlossen hat. Weiterhin äußert sich der letzte Mieter der „Alten Gärtnerei“ kritisch zum städtischen Vorgehen und berichtet von nicht vertretbaren Belästigungen durch die neuen Mieter des Capuze e. V. bzw. die ehemaligen Hausbesetzer der Hafenstraße 7. Am 20. Dezember 2018 berichtete die Mitteldeutsche Zeitung erneut, dass der grüne Landtagsabgeordnete Wolfgang Aldag „prüft, mit seiner Firma umzuziehen“, denn die „Hasis“ respektieren keine Grundstücksgrenzen und das Terrassenholz seiner Firma war verschwunden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Die Landesregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre ZustänHinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 18.02.2019) 2 digkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Diese gegenständliche Begrenzung des Fragerechts folgt aus seiner Funktion als Kontrolle des Regierungshandelns. Eigentums- und Nutzungsverhältnisse und sonstige Informationen über private Dritte, soweit sie weder der Kontrolle oder Aufsicht unterstehen noch in die Erfüllung staatlicher Aufgaben eingebunden sind, unterliegen nicht dem Verantwortungsbereich der Landesregierung. Im Bereich der von den Kommunen wahrgenommenen Selbstverwaltungsaufgaben erstreckt sich die Verantwortlichkeit der Landesregierung nur soweit, wie ihr die Rechtsordnung Informations- und Eingriffsmöglichkeiten einräumt. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Landesregierung beziehungsweise die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Unterrichtungsrecht nach § 145 KVG LSA nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen, die das geltend gemachte Informationsbedürfnis objektiv nachvollziehbar erscheinen lassen. Solche Anhaltspunkte sind vorliegend nicht gegeben. Gleichwohl ist die Landesregierung über das Landesverwaltungsamt an die Stadt Halle (Saale) herangetreten und hat diese gebeten, an der Beantwortung der erfragten Informationen mitzuwirken. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des Schutzes personenbezogener Daten hat die Stadt Halle (Saale) der Bitte entsprochen. 1. Wer ist der Eigentümer des Grundstückes der „Alten Gärtnerei“ auf dem Galgenberg? Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) ist Eigentümerin des Grundstückes Am Galgenberg 2 in 06118 Halle (Saale) die Stadt. 2. Wie groß ist das Gelände, dass dem Grundstück „Alte Gärtnerei“ zuzuordnen ist? Falls mehrere Eigentümer vorhanden sind, entsprechende Flächen (m2) bitte zuordnen. Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) hat das Grundstück eine Größe von 14.240 m² und befindet sich im alleinigen Eigentum der Stadt. 3. Welche Nutzungsart - entsprechend Bebauungsplan der Stadt Halle (Saale) - ist für das Gelände auf dem Galgenberg und speziell für die „Alte Gärtnerei“ definiert? Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) liegt das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. 4. Welche Vereinbarung hat die Stadt Halle (Saale) mit dem Capuze e. V. bzw. den ehemaligen Hausbesetzern der Hafenstraße 7 getroffen, um das Gelände der „Alten Gärtnerei“ zu nutzen? 3 Im Hinblick dessen sollte die Antwort auch Regelungen betreffen, die der HausHalten Halle e. V. mit dem Capuze e. V. getroffen hat. Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) hat sie mit dem Capuze e. V. keine Vereinbarung geschlossen. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 5. Welche Veränderungen an der Bebauung, des Umfeldes und des Baumbestandes der „Alten Gärtnerei“ auf dem Galgenberg wurden seit dem Einzug durch die Mitglieder des Capuze e. V. bzw. die ehemaligen Hausbesetzer der Hafenstraße 7 durchgeführt. 6. Welche dieser Veränderungen bedurften einer Genehmigung? 7. Wann wurden diese Genehmigungen durch wen beantragt und wie wurden diese Anträge beschieden? Die Fragen 5 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) wurden Veränderungen nicht vorgenommen. 8. Wie viele Bäume (Art und Umfang) wurden auf dem Gelände der „Alten Gärtnerei“ bisher gefällt und welche Kompensationsmaßnahmen wurden dafür angeordnet bzw. bereits umgesetzt? Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) wurden keine Baumfällungen vorgenommen. 9. Wer ist für Abfall- und Müllbeseitigung auf dem Gelände der „Alten Gärtnerei“ und deren Umfeld zuständig? Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) haben sich die Nutzer des Geländes eigenverantwortlich bei den zuständigen Versorgungsträgern anzumelden. 10. Welcher Nutzung unterliegen die alten Gewächshausanlagen und wer ist für deren Zustand zuständig bzw. verantwortlich? Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) sollen die Gewächshausanlagen durch die Nutzer in deren Zuständigkeit wieder zur Anzucht und Pflege von Pflanzen genutzt werden. 11. Der letzte Mieter, Herr H. ist - im Gegensatz zum Oberbürgermeister Bernd Wiegand - nicht der Meinung, dass er der Hausmeister der „Alten Gärtnerei“ sei und eine Dienstwohnung bewohnen würde. Ist Herr H. der Hausmeister des Grundstückes? Wenn ja, wird die „Stelle“ nach Auszug des Herrn H. erneut besetzt? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 4 12. Wie ist das Mietverhältnis bzw. das Untermietverhältnis geregelt? Bitte auch auf Auflagen und Laufzeiten der Verträge eingehen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die privatrechtlichen Vertragsbeziehungen der Stadt Halle (Saale) mit Dritten vor. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 13. Was gedenkt der Oberbürgermeister Bernd Wiegand gegen die Verstöße, auf dem Gelände der „Alten Gärtnerei“, die gegen die öffentliche Ordnung gerichtet waren und die den letzten ordentlichen Mieter dazu bewegen, letztendlich auszuziehen, zu unternehmen? Gab es dazu bereits auch Anzeigen? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zum Vorgehen des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) vor. Im Polizeirevier Halle (Saale) wurde eine Strafanzeige wegen Verdachts des Diebstahls geringwertiger Sachen und Sachbeschädigung gemäß §§ 242, 248a und 303 StGB zum Sachverhalt des vermeintlichen Verbrennens/Verschwindens von Terrassenholz aufgenommen. Die Geschädigten verzichteten auf die Stellung eines Strafantrages. Die Ermittlungen sind abgeschlossen; der Vorgang wurde an die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) abgegeben. 14. Lagen für die benannten Auftritte von Bands Genehmigungen vor und welche Bands traten tatsächlich bisher, auf dem Gelände der „Alten Gärtnerei“, seit Einzug der neuen Mieter vom Capuze e. V., auf? 15. Welche Landtagsabgeordneten bzw. Personen des öffentlichen Lebens waren bei den Veranstaltungen („Partys mit Bandauftritten“) zugegen? Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 16. Welche Projekte wollen der Capuze e. V. bzw. die Menschen, die sich unter dem Projekt „Hasi“ zusammengefunden haben, am Standort „Alte Gärtnerei“ umsetzen? Bitte Projekte nennen, Förderungen, Zielsetzungen und Laufzeiten erläutern. Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) sollen am Standort Alte Gärtnerei gemeinwohlorientierte Vorhaben gemäß § 52 der Abgabenordnung umgesetzt werden. Über die konkreten Projekte, Förderung, Zielsetzungen und Laufzeiten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 17. Wie viele Personen sind für die „Alte Gärtnerei“ als Mieter im Einwohnermeldeamt angemeldet? Die Personen bitte entsprechend den Mietparteien bzw. -verträgen zuordnen. 5 Dabei bitte die entsprechenden Räume mit Raumflächen berücksichtigen, die den Mietparteien zugeordnet werden. Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) sind für die „Alte Gärtnerei“ beim Einwohnermeldeamt keine Mieter gemeldet. 18. Welche Bürgschaften bzw. Nachweise mussten - die nach Frage 15 - gemeldeten Personen für die einzelnen Miet- bzw. Untermietverträge nachweisen? Bitte entsprechend den Mietverträgen benennen und auflisten. Auf die Antwort zu Frage 17 sowie auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 19. Welchen weiteren Nutzungen durch Firmen oder Behörden ist das Gelände auf dem Galgenberg noch zuzuordnen? Bitte benennen und auflisten. Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) wird das auf dem Gelände befindliche Gebäude von der Stadt Halle (Saale) als Verwaltungsstandort genutzt. Eine Teilfläche des Geländes werde durch ein Gartenbauunternehmen genutzt. 20. Wie viele Gebäude (Wächterhäuser, Ausbauhäuser, Wächterläden) betreibt der HausHalten Halle e. V. aktuell in Halle (Saale)? Bitte auflisten und den Projekten zuordnen sowie unterscheiden nach Überlassung zur Nutzung, Eigentum oder Pacht. 21. Wie viele Gebäude (Wächterhäuser, Ausbauhäuser, Wächterläden) betreibt der HausHalten Leipzig e. V. aktuell in Halle (Saale)? Bitte auflisten und den Projekten zuordnen sowie unterscheiden nach Überlassung zur Nutzung, Eigentum oder Pacht. 22. Wie viele Grundstücke nutzt der HausHalten Halle e. V. aktuell in Halle (Saale)? Bitte auflisten und den Projekten zuordnen sowie unterscheiden nach Überlassung zur Nutzung, Eigentum oder Pacht. 23. Wie viele Grundstücke nutzt der HausHalten Leipzig e. V. aktuell in Halle (Saale)? Bitte auflisten und den Projekten zuordnen sowie unterscheiden nach Überlassung zur Nutzung, Eigentum oder Pacht. Die Fragen 20 bis 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 24. Welchen Vereinssitz hat der HausHalten Halle e. V. aktuell? Ausweislich der Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichts Stendal (Abruf: 21. Januar 2019) hat der HausHalten Halle e. V. seinen Sitz in Halle (Saale). 6 25. Fand auf dem Gelände der „Alten Gärtnerei“ am Galgenberg eine Altlastenerkundung statt bzw. ist diese vorgesehen? Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) gab es bislang keine Veranlassung für eine Altlastenerkundung. 26. Mit welchen Energieträgern wird das Gebäude der „Alten Gärtnerei“ betrieben bzw. was für eine Heizungsanlage ist im Gebäude installiert? Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) wird das Gebäude der „Alten Gärtnerei“ mit einer zentralen Gasheizung betrieben. 27. Gibt es eine Brandschutzordnung für das Gelände der „Alten Gärtnerei“ bzw. liegt eine Genehmigung für „offenes Feuer“ im Gelände vor? Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) gibt es für das Gelände eine Brandschutzordnung, wobei „Offene Feuer“ im Sinne von Wärme- und Gemütlichkeitsfeuern keiner Genehmigungspflicht unterliegen würden. 28. Über wie viel Quadratmeter Fläche können die „Hasis“ laut Untermietvertrag auf dem Gelände der „Alten Gärtnerei“ verfügen? Nach Mitteilung der Stadt Halle (Saale) liegt kein Untermietvertrag vor. 29. Der Landtagsabgeordnete Wolfgang Aldag bezeichnete „Hasi“ als „antikapitalistisches Projekt“ (MDZ, 20.12.2018, S. 7). Unter https://hafenstrasse7.noblogs.org/projekt/ (Abruf, 2012.2018) wird das Projekt „Hasi“ deutlicher definiert: „Der Entschluss, sich das Haus durch Besetzung anzueignen ist Ausdruck einer grundsätzlichen politischen Haltung. Für uns sind Freiräume ein Grundbedürfnis! Räume der Begegnung und Selbstentfaltung, über deren Nutzung die Bewohner_Innen einer Stadt gemeinschaftlich entscheiden, die sie selbst gestalten und mit Leben füllen können, sind für eine freie Gesellschaft fundamental. Wir glauben, dass Freiräume, genauso wie z. B. Wasserversorgung, Müllabfuhr, öffentliche Transportmittel oder Sportstätten in besonderem Interesse der Stadtbewohner_Innen liegen und deshalb nicht wie gewöhnliche Waren auf einem freiem Markt gehandelt werden sollten. Eine Besetzung stellt für uns die Möglichkeit dar, die Nebelkerze Privateigentum auszupusten und die Frage nach dem Warum zu stellen: Warum sollte ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dessen einzige Aufgabe es ist Geld zu verdienen, darüber entscheiden, was mit leerstehenden Häusern in unserer Stadt geschieht? Warum sollte es legitim sein, den Stadtbewohnern die Nutzung eines Teils ihrer Stadt zu untersagen, nur um mit diesem Teil Profite zu erwirtschaften? Wem also gehört die Stadt?“ 7 Ein Blogeintrag vom 10. Dezember 2018, der zur besseren Aufstellung gegen die geplante Räumung am 18. Dezember 2018 auffordert, schließt mit der Aufforderung: „Komm Hasi, nehmen wir uns die Stadt!“ Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig. (Abruf, 2012.2018). 29.1 Wie bewertet die Landesregierung die selbstbenannten Zielsetzungen und die zitierte Einschätzung eines Landtagsabgeordneten zur Initiative bzw. zum Projekt „Hasi“? Die Landesregierung bewertet keine politischen Äußerungen von Landtagsabgeordneten und sieht im Übrigen keinen Anlass, sich zu Meinungskundgaben in Internetblogs zu erklären. 29.2 Im Ergebnis der Frage 29.1: Hält die Landesregierung das Projekt bzw. die Initiative „Hasi“ für so außergewöhnlich bzw. wertvoll, dass es weiterhin unterstützt bzw. gefördert werden sollte? Bitte die Einschätzung entsprechend der Ergebnisse des Projektes bzw. der Initiative begründen. Die Landesregierung bewertet keine Projekte und Initiativen von natürlichen Personen sowie juristischen Personen des privaten Rechts, soweit diese sich im Rahmen der Gesetze bewegen.