Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/395 23.09.2016 (Ausgegeben am 26.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Deichbau in der Stadt Raguhn-Jeßnitz Kleine Anfrage - KA 7/196 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Gibt es vom LHW oder einer anderen zuständigen Stelle einen Zeitplan zu den Deichbauprojekten in der Stadt Raguhn-Jeßnitz? Es handelt sich hierbei um die Abschnitte Retzau, Altjeßnitz und Jeßnitz-West. Ja. 2. Warum verzögert sich der Baubeginn für die Abschnitte Retzau und Altjeßnitz immer wieder? Ein Baubeginn ist immer erst nach Vorliegen aller notwendigen öffentlichrechtlichen Genehmigungen sowie der privatrechtlichen Klärungen mit Eigentümern und Pächtern möglich. Bei Deichrückverlegungen, wie bei den Abschnitten Retzau und Altjeßnitz, ist gesetzlich ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben. Dieses bündelt und entscheidet alle notwendigen Fachaspekte. In solchen umfangreichen Genehmigungsverfahren ist im Vorfeld schwer der zeitliche Verlauf abzuschätzen (Einwände, Ergebnisse des Anhörungsverfahrens). Damit stehen auch alle Aussagen des LHW zu möglichen Bauzeiten immer unter dem Vorbehalt eines rechtzeitigen und erfolgreichen Abschlusses des Genehmigungsverfahrens, was auch stets vom LHW so kommuniziert wird. Insofern kam es bei den genannten Maßnahmen auch zu keiner eigentlichen Verzögerung des Baubeginns, der erst nach Vorliegen der Genehmigung festgeschrieben wird, sondern zu einer Verschiebung des ursprünglich in Zeitplänen festgehaltenen möglichen und angestrebten Baubeginns. 2 3. Wie ist die personelle Ausstattung des LHW für die Koordination und Betreuung der Baumaßnahmen in der Stadt Raguhn-Jeßnitz? Für die Baumaßnahmen in der Stadt Raguhn-Jeßnitz ist die personelle Absicherung für die Koordination und Betreuung im LHW trotz der insgesamt angespannten Personalsituation gesichert. Dies zeigt sich auch daran, dass alle diese Maßnahmen bereits seit Jahren von Projektverantwortlichen im LHW planerisch vorbereitet und begleitet werden. 4. Wann werden die Deichabschnitte Altjeßnitz und Retzau fertig gestellt sein? Wann soll der Bau beginnen? Der Baubeginn und der Bauablauf der Maßnahmen Altjeßnitz und Retzau hängt entscheidend vom erfolgreichen Abschluss der Genehmigungsverfahren ab. Für die Deichrückverlegung Altjeßnitz liegt der rechtskräftige Planfeststellungsbescheid seit 8. August 2015 vor. Seitdem erfolgten auf dieser Grundlage die notwendigen Ausführungsplanungen, die Eigentümer- und Pächterklärungen sowie weitere Vorarbeiten. Noch im Jahr 2016 werden die ersten baulichen Umsetzungsarbeiten beginnen, einschließlich notwendiger archäologischer Voruntersuchungen und weiterer Nebenarbeiten. Alle wesentlichen Hauptarbeiten sollen nach Planungen des LHW bis Ende 2018 fertiggestellt werden. Für die Deichrückverlegung Retzau liegt bisher noch kein Planfeststellungsbescheid vor. Trotzdem laufen im LHW bereits notwendige Planungsarbeiten. Der Baubeginn der Maßnahme soll Mitte 2017 erfolgen, soweit wie avisiert das Genehmigungsverfahren im I. Quartal 2017 rechtskräftig abgeschlossen wird. Eine Fertigstellung der Maßnahme wird unter diesen Voraussetzungen bis Ende 2019 angestrebt. 5. Wird sich das Projekt „Wilde Mulde“ auf den Deichbau des Abschnittes Retzau auswirken? Wenn ja, in welcher Weise? Nein. 6. Steht Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert bereit, im Stadtrat der Stadt Raguhn -Jeßnitz Fragen der Stadträte und der Anwohner zum Hochwasserschutz zu beantworten? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie steht grundsätzlich bereit , Fragen zum Thema Hochwasserschutz im Land zu beantworten.