Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3951 19.02.2019 (Ausgegeben am 19.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Höse (AfD) Unterbringung weiblicher Gefangener Kleine Anfrage - KA 7/2256 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit September 2012 besteht eine von der damaligen Justizministerin Kolb (SPD) unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg zur Unterbringung von ca. 70 weiblichen Gefangenen aus Sachsen-Anhalt in der brandenburgischen JVA Luckau-Duben. Dies wurde mit fehlenden Haftplätzen für weibliche Gefangene begründet. Aktuellen Presseberichten ist zu entnehmen, dass in Sachsen-Anhalt Überkapazitäten bei Haftplätzen bestehen.1 Auf 1935 Haftplätze kämen 1580 Häftlinge .2 Mindestens rechnerisch ergibt sich daraus, dass Kapazitäten für die Unterbringung sämtlicher nach Brandenburg ausgelagerter weiblicher Häftlinge in Sachsen- Anhalt bestehen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Welche Kosten sind seit 2012 für die Unterbringung der weiblichen Gefangenen aus Sachsen-Anhalt in der JVA Luckau-Duben entstanden und für 2019 eingeplant? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Abrechnungszeitraum Tageshaftkosten Hafttage Haftkosten 07.11.2012 – 31.12.2013 90,00 Euro 24.004 2.160.360,00 Euro 01.01.2014 – 31.12.2014 95,13 Euro 23.373 2.223.473,49 Euro 01.01.2015 – 31.12.2015 107,37 Euro 22.730 2.440.520,10 Euro 01.01.2016 – 31.12.2016 112,67 Euro 23.563 2.654.843,21 Euro 01.01.2017 – 31.12.2017 111,84 Euro 20.710 2.316.206,40 Euro 1 Altmark Zeitung v. 03.01.2019 2 Magdeburger Volksstimme v. 03.01.2019 2 Die Haftkostenabrechnung für das Jahr 2018 liegt noch nicht vor. Für das Jahr 2019 sind Haushaltsmittel in Höhe von 3.246.150,00 Euro geplant. 2. Wann läuft der Verwaltungsvertrag von 2012 mit dem Land Brandenburg aus und welche Kündigungsfristen sind zu beachten? Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Unterbringung von weiblichen Jugendstrafgefangenen und Strafgefangenen aus dem Land Sachsen-Anhalt in der Justizvollzugsanstalt Luckau- Duben und deren Außenstelle Spremberg ist nach Abschnitt VII Nr. 2 auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Verwaltungsvereinbarung kann beiderseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden. 3. Was spricht bei den offenbar vorhandenen Überkapazitäten bei Haftplätzen gegen eine künftige Unterbringung von Frauen im Strafvollzug in den JVA in Sachsen-Anhalt? Nach der aktuellen Belegungsstatistik sind keine Überkapazitäten an Haftplätzen vorhanden. Bei einer Belegungskapazität von 1.917 Haftplätzen waren die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt am 01.02.2019 mit 1.696 Gefangenen belegt. Dies entspricht einer Auslastung von 88,47 %. Im Übrigen werden gerade für die Unterbringung und Behandlung kleiner Gefangenengruppen - wie z. B. hier weiblicher Gefangener - Vollzugsgemeinschaften mit anderen Bundesländern eingegangen, um so eine sachgerechte und angemessene Unterbringung und Behandlung dieser Gefangenen sicherzustellen. Hierzu findet sich im Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (JVollzGB LSA) in § 115 Absatz 2 eine gesetzliche Grundlage. 4. Könnte eine strikte Geschlechtertrennung im Haftalltag in den JVA des Landes Sachsen-Anhalt organisiert und gewährleistet werden? Wenn nein, warum nicht? Das Justizvollzugsgesetzbuch (JVollzGB LSA) schreibt in § 17 Absatz 1 Nr. 1 die getrennte Unterbringung von weiblichen und männlichen Gefangenen vor. Die Trennung ist insbesondere zum Schutz weiblicher Gefangener vor Übergriffen notwendig und ermöglicht die Berücksichtigung spezifisch weiblicher Bedürfnisse bei der Ausgestaltung des Vollzuges. Die JVA Halle verfügt über 28 Haftplätze für weibliche Gefangene, die sich in Untersuchungshaft befinden oder eine Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe von max. zwei Monaten verbüßen. Beide Gefangenengruppen bedürfen in der Regel keiner intensiveren Betreuung und Behandlung und können daher einfacher in der Liegenschaft von männlichen Gefangenen getrennt werden. 3 Würden die 70 weiblichen Gefangenen aus der JVA Luckau-Duben wieder in der JVA Halle untergebracht, wäre eine strikte Geschlechtertrennung allein schon aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich. Auch die baulichen Gegebenheiten in der JVA Halle können die getrennte Unterbringung einer größeren Anzahl weiblicher Gefangener dann nicht sicherstellen. Das gilt auch für die JVA Burg, die JVA Volkstedt und erst recht für die JA Raßnitz. Eine strikte Geschlechtertrennung könnte damit nur mit der Errichtung einer eigenständigen Einrichtung für weibliche Gefangene gewährleistet werden. Der dafür notwendige Personalaufwand ist für die kleine Gruppe weiblicher Gefangener nicht zu vertreten.