Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3980 21.02.2019 (Ausgegeben am 21.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Lieschke (AfD) Kunstobjekt Libysches Fischerboot der Weltausstellung in Lutherstadt Wittenberg Kleine Anfrage - KA 7/2264 Vorbemerkung des Fragestellenden: Dieses Boot brachte libysche Flüchtlinge nach Sizilien. Im Rahmen der Weltausstellung gelangte dieses Boot in die Lutherstadt Wittenberg. Dort wird es sehr kontrovers diskutiert. Ein Brandanschlag bildet nun die Spitze der Eskalation. Nach diesem Anschlag soll das Boot jetzt erhalten werden. Dies wirft einige Fragen auf. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur auf Grundlage von Auskünften der Lutherstadt Wittenberg Frage 1: Wie konnte das libysche Boot in den Besitz der Weltausstellung kommen? Erläutern Sie bitte den genauen Weg des Bootes inklusive der Besitzer seit der Ankunft in Sizilien. Frage 2: Welche Kosten fielen für den Kauf des Bootes an? Frage 3: Waren Zollgebühren oder ähnliche Gebühren durch den Eintritt in die EU fällig und wie hoch waren diese? 2 Frage 4: Welche genauen Gesamtkosten sind für den Transport von Sizilien bis nach Wittenberg für das Boot angefallen? Antwort zu den Fragen 1 bis 4: Zu den hier hinterfragten Sachverhalten liegen der Landesregierung keine Informationen vor, da die Weltausstellung eine Kunstaktion der evangelischen Kirche war, die von Landesseite nicht gefördert wurde. Frage 5: Das Boot wurde der Lutherstadt Wittenberg übergeben. Welche Kosten hatte die Stadt für den Erwerb des Bootes? Die Lutherstadt Wittenberg teilte hierzu auf Nachfrage mit, dass in der Sitzung des Stadtrates am 27.09.2017 die Vereinbarung zur Übernahme der Objekte der Weltausstellung Reformation vom r2017 e. V. beschlossen wurde (Beschluss-Nr. I/354- 37-17). Dieser Beschluss umfasst auch die Eigentumsübertragung des Bootes am Schwanenteich der Lutherstadt Wittenberg. Die Übertragung des Eigentums erfolgte kostenfrei. Frage 6: Welche Kosten würden für eine fachgerechte Entsorgung des nun beschädigten Bootes anfallen? Infolge des Schiffsbrandes beschloss der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg in der Sitzung am 19.12.2018, das Ausstellungsstück der Weltausstellung als Mahnmal zu erhalten (Beschluss-Nr. I/477-50-18). Eine fachgerechte Entsorgung und damit in Verbindung stehende Kosten bzw. deren Ermittlung erübrigen sich vor dem Hintergrund dieses Beschlusses. Frage 7: Welche Kosten fallen nun seit Übergabe an die Lutherstadt Wittenberg jährlich an? Gemäß übermittelter Informationen von der Lutherstadt Wittenberg sind seit der Übernahme des Bootes im September 2017 für den Rückbau des Besichtigungspodests , die Beseitigung der Brandreste sowie für Absicherungsmaßnahmen und Beschilderung Kosten in Höhe von 3.544,00 € entstanden. Für die Kontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht belaufen sich die Kosten auf 360,00 € pro Jahr. Frage 8: Wie werden die laufenden Kosten für den Unterhalt des Bootes gedeckt? Die Aufwendungen werden aus dem Produkt “Unterhaltung Grünanlagen“ des jeweiligen Haushaltsjahres im städtischen Haushalt gedeckt. Frage 9: Gab es für die Fragen 1 bis 8 öffentliche Fördermittel [vom Land]? Es wurden keine Fördermittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen 3 Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt) durch die Staatskanzlei vergeben . Frage 10: Welche Mehreinnahmen erzielt das Boot für die Lutherstadt Wittenberg? Durch die Annahme von Spenden wurden, so die Auskunft der Lutherstadt Wittenberg , seit der Eigentumsübertragung Einnahmen in Höhe von 613,60 € generiert.