Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3981 21.02.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Suchterkrankungen sowie Institutionen, Strukturen und Maßnahmen der Suchthilfe und Suchtberatung Kleine Anfrage - KA 7/2265 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie haben sich die Fallzahlen von Suchterkrankungen in den einzelnen Fallgruppen nach der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme seit 2008 entwickelt? Zu den Suchterkrankungen liegen der Landesregierung folgende Daten vor, die Rückschlüsse auf die Fallzahlen zulassen: - Anlage 1 - Vollstationär behandelte Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern mit Wohnort in Sachsen-Anhalt (Quelle: Statistisches Landesamt), - Anlage 2 - Vollstationär behandelte Patientinnen und Patienten in Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen mit Wohnort in Sachsen-Anhalt (Quelle: Statistisches Landesamt), - Anlage 3 - Auswertung der Abrechnungen der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2013, 2015 und 2017 mit Ausnahme der ambulanten Fälle, in denen eine Abrechnung direkt mit den Kostenträgern gesetzlich vorgegeben ist. (Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt) 2 Anmerkungen: Rückschlüsse auf die Art eines verwendeten Suchtmittels lassen nur die ICD- 10-Kodierungen F10-F19 zu, die eine Versorgung wegen „Psychischer und Verhaltensstörungen“ voraussetzen. Es ist zu berücksichtigen, dass diese Daten nicht einfach zu anderen Ergebnissen aus anderen Bereichen - z. B. aus dem stationären Bereich - hinzuaddiert werden können, da ein Patient in einem Jahr sowohl stationär als auch ambulant behandelt werden kann. Hinsichtlich der Gesamtzahl der Patienten ist zu beachten, dass ein Anteil der Patienten mehrere ICD-10-Diagnosen erhalten hat und diese insoweit nicht mit der Summe der einzelnen ICD-10-Diagnosen übereinstimmt. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Suchterkrankungen im Land? Die höchsten Krankenhausfallzahlen sind bei der Behandlung von psychischen und Verhaltensstörungen durch Alkohol zu verzeichnen (F10, Anlage 1). Hier ist zwar ein Rückgang der absoluten Fallzahlen in den letzten 10 Jahren zu erkennen , jedoch ist dabei die Entwicklung der Bevölkerungszahlen nicht mit berücksichtigt . Nach wie vor sind die Zahlen stabil auf hohem Niveau, sodass die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Tätigkeit der Suchtberatungsstellen und die flächendeckende Versorgung der Fachstellen für Suchtprävention auch in Zukunft von großer Bedeutung sind. Insgesamt lässt sich feststellen, dass in Sachsen-Anhalt nach wie vor die Alkoholproblematik die größte Rolle bei den Suchterkrankungen spielt. Bei den anderen psychoaktiven Substanzen sind es (mit großem Abstand) die Stimulanzien, Cannabinoide, der multiple Substanzgebrauch und die Opioide. Das Gesundheitsziel, alkoholbedingte Gesundheitsschäden zu senken, ist nach wie vor aktuell. Durch die Verbesserung der Personalsituation in der Landesstelle für Suchtfragen kann u. a. die Arbeit an diesem Gesundheitsziel noch intensiviert werden. 3. Wie viele Beratungen in den einzelnen Suchtbereichen (Spielsucht, BtM etc.) wurden durch Suchtberatungsstellen durchgeführt? Die folgende Tabelle stellt die Anzahl der in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2008 - 2017 von den Suchtberatungsstellen durchgeführten Betreuungen dar (gegliedert nach Hauptdiagnosen). Sie wurde von der Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt (LS-LSA) zur Verfügung gestellt. 3 Anzahl der Betreuungen mit Einmalkontakten nach Hauptdiagnosen 2008 - 2017 Hauptdiagnose Anzahl der Betreuungen mit Einmalkontakten 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 F10 Alkohol 6420 7081 6790 6572 6416 6138 6193 5800 5810 5664 F11 Opioide 893 909 926 803 713 649 652 633 616 630 F12 Cannabinoide 796 938 940 888 869 860 994 968 1069 1230 F13 Sedativa / Hypnotika 51 43 37 41 43 48 46 51 47 39 F14 Kokain 173 163 145 129 108 110 111 109 113 102 F15 Stimulanzien 158 215 270 435 688 1065 1411 1513 1552 1532 F16 Halluzinogene 2 4 5 3 3 3 2 0 2 5 F17 Tabak 40 45 52 47 60 48 61 59 56 84 F18 Flüchtige Lösungsmittel 3 2 1 2 1 3 3 1 4 3 F19 andere psychotrope Substanzen / Polytoxikomanie 50 64 47 56 50 60 78 2 8 191 F50 Essstörungen 104 115 95 66 80 70 79 94 94 89 F55 Missbrauch nicht abhängigkeitserzeugender Substanzen 8 F63.0 Pathologisches Spielen 202 225 255 283 335 369 406 404 412 357 F63.8 / F68.8 Exzessive Mediennutzung 63 Gesamt mit Hauptdiagnose 8892 9804 9563 9325 9366 9423 10036 9634 9783 9997 Gesamt ohne Hauptdiagnose 306 346 408 492 442 448 371 525 459 308 Gesamt 9198 10150 9971 9817 9808 9871 10407 10159 10242 10305 Datenquelle: Deutsche Suchthilfestatistik für das Bundesland Sachsen-Anhalt (DSHS LSA), Tabellenband für Ambulante Beratungs- und/oder Behandlungsstellen, Bezugsgruppe: 3 Alle Betreuungen mit Einmalkontakten ; Daten: IFT Institut für Therapieforschung, München (IFT); Bearbeitung: LS-LSA Anmerkungen Die Daten der Jahre 2008-2016 beziehen sich auf die Tabelle „2.01: Hauptdiagnose + Geschlecht“, die des Jahres 2017 auf die Tabelle "3.01: Hauptsubstanz /-verhalten/-diagnose + Geschlecht". Seit dem Jahr 2017 wird mit einem neuen Kerndatensatz gearbeitet; damit sind auch Änderungen bei den Auswertungstabellen verbunden. Die Tabelle enthält nur Daten zu Betreuungen von Klientinnen und Klienten mit eigener Problematik. Betreuungen von Bezugspersonen sind nicht aufgeführt. Unter der Hauptdiagnose wird die Substanz aufgeführt, die am meisten psychosoziale Probleme verursacht und/oder den Betreuungs- bzw. Behandlungsanlass darstellt. 4. Wie häufig tritt unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration der Arbeitskreis Sucht zusammen? Wann hat das letzte Treffen des Arbeitskreises stattgefunden, welche Themen wurden diskutiert , wann ist das nächste Treffen geplant? Der Interministerielle Arbeitskreis Sucht fand das letzte Mal am 16.01.2014 statt; danach wurde er aufgelöst. Dafür findet in anderen Arbeitskreisen eine fachliche Zusammenarbeit statt, z. B. im Arbeitskreis „Legale Suchtmittel“ und im Facharbeitskreis „Suchtprävention“. Hier gibt es vor allem Schnittstellen zum Ministerium für Bildung (MB). Zur LS-LSA besteht ständiger Kontakt und fachlicher Austausch, ebenso zu den Suchtreferentinnen und -referenten der Wohlfahrtsverbände . Insbesondere hinsichtlich der Thematik des pathologischen 4 Glücksspiels erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport (MI). 5. Welche Programme und Initiativen zum Thema Suchtberatung und Prävention unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration bzw. anderer Ministerien können Betroffene nutzen? Federführung Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS): Betroffene können die Suchtberatungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufsuchen. Dort findet häufig der Erstkontakt statt. Es gibt in jedem Landkreis/in jeder kreisfreien Stadt mindestens eine Suchtberatungsstelle. Außerdem wird auf die Selbsthilfegruppen verwiesen, die oftmals auch organisatorisch an Suchtberatungsstellen angebunden sind (siehe auch Antwort zu Fragen 9 bis 11). Um Präventionsarbeit vor Ort leisten zu können, sind entsprechende Strukturen erforderlich. Aus diesem Grund fördert das MS zurzeit 12 Fachstellen für Suchtprävention in 11 Gebietskörperschaften (maximal 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben). Diese haben die Aufgabe, Maßnahmen der Suchtprävention in den Landkreisen zu initiieren, zu begleiten und zu koordinieren. Die Bindung der Fachstellen für Suchtprävention an die Suchtberatungsstellen sorgt für kurze Wege in den Konsumausstieg. Durch Multiplikatorenarbeit sollen auch andere Akteurinnen und Akteure verschiedener Professionen erreicht und befähigt werden, suchtpräventive Maßnahmen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld durchzuführen . So bieten die Fachstellen zum Beispiel schulinterne Lehrerfortbildungen , Elternveranstaltungen und Projekte von und mit Schülerinnen und Schülern an. Sie arbeiten sowohl suchtmittelübergreifend als auch suchtmittelspezifisch . Über die Angebote der Suchtberatungsstellen und Fachstellen für Suchtprävention sind alle relevanten Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe und -freizeit sowie der Jugendberufshilfe und Ausbildungsbetriebe informiert. Das Land ist bestrebt, auch hier ein flächendeckendes Angebot zu unterstützen. Noch haben sich nicht alle Landkreise entschieden, Fachstellen für Suchtprävention einzurichten. Die Koordination und Förderung der der Präventionsarbeit hat die LS-LSA inne. Diese bündelt die Erkenntnisse und Anforderungen aus den Praxisfeldern der Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention in Facharbeitsgremien. Die sich daraus ergebenden Bestandsaufnahmen und Weiterentwicklungsbedarfe sind die Basis für die vielfältigen Aktivitäten der LS-LSA. Die fachpolitische Vertretung auf Landesebene, die Beteiligung an und die Moderation von Entwicklungsprozessen unter Einbezug aller relevanter Behörden, Institutionen, Organisationen und Berufsgruppen sind Kernbereiche der Arbeit. Diese Aufgaben liegen in außerordentlichem Landesinteresse, weshalb eine institutionelle Förderung erfolgt. 5 Mehrere Einzelprojekte werden von den Fachstellen für Suchtprävention bzw. der Landesstelle für Suchtfragen durchgeführt wie z. B.: - Broschüre „Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule“ Die Broschüre gibt Schulen Empfehlungen zur Entwicklung hilfreicher Regelungen und Reaktionen auf Suchtmittelvorfälle. Das Material aus der Broschüre hat auch Eingang in den Krisenordner des Landesschulamtes gefunden . - KlarSicht-Parcours der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu Alkohol und Tabak Der KlarSicht-Parcours ist ein von der BZgA entwickeltes Programm zur Tabak - und Alkoholprävention und richtet sich vornehmlich an Schülerinnen und Schüler ab der achten Klasse. - Prev(at)WORK - Suchtprävention in der beruflichen Ausbildung Das Programm zielt auf die Verringerung von Suchtmittelkonsum bedingten Arbeitsausfällen und Fehlerquoten ab. Dies geschieht durch die Stärkung suchtpräventiver Strukturen sowie die Vermittlung suchtpräventiver Handlungskompetenzen für Ausbilder und Auszubildende. - MOVE - Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen Dieses Frühinterventionsprogramm basiert auf Methoden der motivierenden Gesprächsführung. Dadurch soll die Veränderungsbereitschaft von jungen Menschen mit Suchtmittelproblematiken gefördert und unterstützt werden. Fachkräfte sollen geschult werden, diese Methoden in der Kommunikation mit Suchtmittel konsumierenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen anzuwenden . - Cannabis - quo vadis? - Methodenbox zur Cannabisreflexion Dies ist ein Präventionsparcours für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen acht bis zehn. In sechs Themenstationen werden fachlich fundierte und realistische Informationen zu Cannabis vermittelt. - FReD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten Jugendliche und junge Erwachsene, die mit Substanzkonsum auffällig geworden sind, sollen durch ein Eingangsgespräch und der Teilnahme an einem Konsum-Reflexionskurs möglichst frühzeitig erreicht werden, bevor sich die Suchterkrankung manifestiert. Federführung MB: Die Schulen beteiligen sich an vielfältigen Programmen und Initiativen zum Thema Suchtberatung und Prävention. Im Maßnahmenkatalog zur schulischen Gewalt- und Suchtprävention wird auf bestehende Möglichkeiten und konkrete Maßnahmen verwiesen. 6 Federführung MI: Die Ziele der polizeilichen Drogenprävention sind ‐ die Aufklärung und die Sensibilisierung über die Gefahren des Suchtmittelmissbrauchs , ‐ der selbstkontrollierte Umgang mit legalen suchtverursachenden Mitteln bei weitgehender Abstinenz gegenüber illegalen Drogen, ‐ der bestimmungsgemäße Gebrauch psychogen wirkender Medikamente sowie ‐ die Verhinderung bzw. Reduzierung des Konsums illegaler Drogen, von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und von alkoholbedingten Straftaten . Dafür hat das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt das Präventionsprojekt „Vollrausch - verlorene Lebenszeit“ für die Zielgruppen Kinder (ab 12 Jahre), Jugendliche , Heranwachsende, Eltern, Lehrkräfte und sozialpädagogisches Personal erarbeitet, in welchem über Süchte, Drogenarten, Drogenmissbrauch, Suchterkennungsmerkmale und mögliche strafrechtliche Aspekte aufgeklärt wird. Darüber hinaus hat die Landesregierung im Jahr 2016 die kostenfreie „Crystal- App“ zur Verfügung gestellt. Diese soll in einer zielgruppengerechten Form über die Risiken des Konsums der synthetischen Droge Crystal, die Rechtslage, Erste -Hilfe-Maßnahmen und insbesondere zu Hilfsangeboten und Kontaktadressen von Beratungsstellen informieren. Die vom MI entwickelte App steht in den bekannten Stores zum Download bereit. Das Angebot ist auch online unter http://www.crystal.sachsen-anhalt.de verfügbar. Außerdem besteht gem. Nr. 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich (MBl. LSA. 2013, 222) i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 1d des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA 2012, 620) die Möglichkeit, Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs im Bereich der Gewalt - und Drogenprävention zu fördern. 6. Wie viele „Junge Menschen“ haben seit 2012 am Programm FreD teilgenommen ? Bitte schlüsseln Sie den Zugang der Teilnehmer der Interventionskurse auf (Zugang über: Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft, Schule, Arbeitsplatz, Verein usw.). Anzahl der Teilnehmenden an FreD-Kursen nach Zuweisung 2012 - 2018 Zuweisung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jugendgerichtshilfe 9 19 21 24 19 Staatsanwaltschaft 3 1 5 6 Schule 3 5 3 11 9 Arbeitsplatz Verein Andere 3 1 6 4 Maßnahme lt. Schulgesetz 2 5 Gesamt 0 0 18 25 25 48 43 7 Die LS-LSA berichtet von folgenden Schwierigkeiten bei der Kursplanung und -durchführung: ‐ Der koordinative Aufwand bei FreD-Kursen ist vergleichsweise hoch; alle Kooperationspartner müssen FreD kennen und in die Kurse vermitteln. ‐ FreD ist ein Gruppenprogramm. Es müssen jeweils ausreichend passende Klienten*innen für eine Kursdurchführung in einem gemeinsamen Zeitfenster gewonnen werden. Dies ist besonders in ländlichen Regionen schwierig. ‐ Gerade bei jungen Menschen müssen Interventionen in einem überschaubaren Zeitraum nach dem negativen Auffällig-Werden stattfinden, um angenommen zu werden. ‐ FreD ist ein Konzept der frühen Intervention. Zum Teil wurden Menschen in die Programme vermittelt, die aufgrund ihrer bereits manifesten Abhängigkeit hierfür nicht geeignet waren. Diese wurden in das normale Hilfeprogramm der Suchtberatungsstellen aufgenommen. Bedingt durch diese Schwierigkeiten konnten in einigen Gebietskörperschaften noch keine FreD-Kurse durchgeführt werden, obwohl zertifizierte Trainerinnen und Trainerzur Verfügung stehen. 7. Wie viele Schüler wurden seit 2012 als Adressaten einer pädagogischen Maßnahme oder Ordnungsmaßnahme, gem. § 44 Schulgesetz Sachsen- Anhalt, zur Teilnahme an einem FreD-Kurs verpflichtet? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die Entscheidung über die Anwendung von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen liegt gemäß Verordnung vom 4. Juli 1994 „Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen in der Schule“ (GVBI. LSA Nr. 34, S. 783) in der Verantwortung der jeweiligen Schule. Der Einsatz und die Auswahl von Erziehungsmitteln erfolgt im Rahmen der pädagogischen Freiheit und Verantwortung der Lehrkraft. Die Entscheidung über Ordnungsmaßnahme obliegt der Klassenkonferenz . Eine Erfassung der Einzelmaßnahmen durch die staatlichen Schulbehörden ist nicht vorgesehen. Eine unmittelbare Verpflichtung zur Teilnahme an einem FreD-Kurs kann weder durch eine Lehrkraft, noch durch eine Klassenkonferenz vorgenommen werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler mit der erforderlichen Konsequenz nahegelegt und die Bereitschaft zur Teilnahme bei der Entscheidung über weitere Maßnahmen angemessen berücksichtigt wird. Insoweit ist die Teilnahme an einem FreD-Kurs als ein Erziehungsmittel anzusehen, das vor oder im Zusammenhang mit einer Ordnungsmaßnahme zur Anwendung kommen kann. Unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage wird auf die Antwort zu Frage 6, Zugang der Teilnehmer über Schule, verwiesen. In der Drs. 3/5129 schätzt die damalige Landesregierung die Arbeit der Selbsthilfegruppen „als sehr wertvoll und als unverzichtbaren Bestandteil im Suchthilfesystem ein.“ 8 8. Wie bewerten Sie heute die Tätigkeit und Bedeutung der Suchtselbsthilfegruppen im Land? Die Landesregierung schätzt das Engagement von Sucht-Selbsthilfegruppen in hohem Maße. Die Arbeit ist unverzichtbar und bietet den Betroffenen und deren Angehörigen großen Halt und Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen. 9. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Arbeit der Suchtselbsthilfegruppen im Land? 10. Welche Rechtsgrundlagen, die über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Juli 1993 (MBI. LSA 50/1993) hinausgehen, sind im Bereich der Förderung von Suchtselbsthilfegruppen einschlägig? Welche Möglichkeiten der finanziellen und sonstigen Förderung von Suchtselbsthilfegruppen durch das Land sind möglich ? 11. In welcher Höhe wurden seit 2008 Landesmittel für Selbsthilfegruppen für Alkoholkranke und deren Angehörige ausgereicht? Bitte nach Jahren und Zuwendungsempfängern aufschlüsseln. Die Fragen 9, 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die gesundheitliche Selbsthilfe durch Finanzhilfen an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege aus Mitteln der Konzessionsabgabe gemäß § 9 Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die nachfolgende Übersicht enthält die Finanzhilfen der Jahre 2016 bis 2018, die der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) Landesverband Sachsen -Anhalt für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen-Anhalt erhalten hat. Übersicht der Leistungen aus Mitteln der Konzessionsabgabe gemäß § 9 Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Finanzhilfen) an den DPWV Landesverband Sachsen -Anhalt für Selbsthilfekontaktstellen Jahr Höhe des Betrages Förderzweck 2016 86.622 € Erhalt und Weiterentwicklung der Selbsthilfekontaktstellen 2017 241.657 € Erhalt und Weiterentwicklung der Selbsthilfekontaktstellen 2018 250.926 € Erhalt und Weiterentwicklung der Selbsthilfekontaktstellen 9 Sachsen-Anhalt hat bis einschließlich des Jahres 2011 Fördermittel für den Selbsthilfebereich im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Die Einstellung der finanziellen Unterstützung ab dem Jahr 2012 erfolgte vor dem Hintergrund, dass der Bundesgesetzgeber bereits 2008 die Voraussetzungen für eine rechtssichere Finanzierung der gesundheitlichen Selbsthilfe durch Regelungen im Fünften Sozialgesetzbuch geschaffen hatte (§ 20h SGB V - Förderung der Selbsthilfe - als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung). Damit sind nach Einschätzung der Landesregierung die bestehenden Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt auch für die Arbeit von Suchtselbsthilfegruppen grundsätzlich gut. Die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht zum einen aus der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zum anderen aus der kassenindividuellen Förderung. Die kassenindividuelle Förderung erfolgt von den einzelnen Krankenkassen in eigener Verantwortung, sie können dafür eigene Schwerpunktsetzungen vornehmen . Koordiniert und umgesetzt wird die Bereitstellung der kassenartenübergreifenden pauschalen Fördermittel durch die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt (ARGE SH-Förderung GKV in ST). Das Fördermittelverfahren hat sich dank der Arbeit dieser ARGE in den letzten Jahren gut etabliert. Suchtselbsthilfegruppen können Kontakt mit einer der im Land Sachsen-Anhalt tätigen 14 Selbsthilfe-Kontaktstellen oder direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen, um Näheres hinsichtlich finanzieller Fördermöglichkeiten und deren Beantragung im Rahmen der GKV-Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V zu erfahren. Übersichten und Kontaktdaten von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen sind unter www.nakos.de (NAKOS - Nationale Kontaktund Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) und www.selbsthilfekontaktstellen-lsa.de/ (Arbeitskreis Selbsthilfekontaktstellen Land Sachsen-Anhalt) verfügbar. Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die in den Jahren 2008 bis 2011 erfolgte Förderung der Selbsthilfelandschaft in Sachsen-Anhalt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Juli 1993. Eine detaillierte Aussage an wie viele Selbsthilfegruppen speziell für Alkoholkranke und deren Angehörige Landesmittel bewilligt worden sind, ist nicht mehr möglich. Die Unterlagen wurden archiviert und nach Ablauf von 5 Jahren vernichtet. 10 Landesförderung der Selbsthilfelandschaft in Sachsen-Anhalt 2008 - 2011 Jahr Förderung für Selbsthilfe insgesamt jeweilige Förderanteile Art der Förderung 2008 239.189,32 € 62.250,00 € Projektförderung der Selbsthilfegruppen 159.348,36 € Projektförderung der Selbsthilfekontaktstellen 17.590,96 € Projektförderung der Landesverbände 2009 190.458,96 € 63.815,00 € Projektförderung der Selbsthilfegruppen 108.221,16 € Projektförderung der Selbsthilfekontaktstellen 18.422,80 € Projektförderung der Landesverbände 2010 113.497,80 € 37.360,00 € Projektförderung der Selbsthilfegruppen 59.591,00 € Projektförderung der Selbsthilfekontaktstellen 16.546,80 € Projektförderung der Landesverbände 2011 110.589,80 € 36.300,00 € Projektförderung der Selbsthilfegruppen 59.091,80 € Projektförderung der Selbsthilfekontaktstellen 15.198,00 € Projektförderung der Landesverbände 12. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Verwendung der im Sozialgesetzbuch V (§ 20 Abs. 4) verankerten Vorschrift für die Krankenkassen vor, jährlich 2 Euro pro Versichertem für die Selbsthilfebewegung auszugeben? In welcher anteiligen Höhe wurden von den 2 Euro pro Versichertem durch die Krankenkassen TKK, AOK und BARMER seit 2016 Mittel im o. g. Sinne verwendet? Wie hoch ist der Anteil der Mittel, die direkt an Selbsthilfegruppen flossen? Für welche Projekte, Maßnahmen oder Träger wurden diese Mittel zudem verwendet? Bitte nach Kassen und Jahren aufschlüsseln. Die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V ist eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände. Im Jahr 2016 waren die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, für jeden ihrer Versicherten 1,05 € für die gesundheitliche Selbsthilfe zur Verfügung zu stellen. Für die Folgejahre ist eine Anpassung dieses Betrages entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV vorzunehmen. Dabei werden die Fördermittel zum einen krankenkassenübergreifend als pauschale Gemeinschaftsförderung ausgereicht und zum anderen erfolgt eine kassenindividuelle Fördermittelvergabe, die vorrangig für die Durchführung von Projekten bestimmt 11 ist. In Sachsen-Anhalt erfolgt die Ausreichung der krankenkassenübergreifenden Fördermittel durch die ARGE SH-Förderung GKV in ST. Die kassenindividuelle Förderung erfolgt von den einzelnen Krankenkassen in eigener Verantwortung, sie können dafür eigene Schwerpunktsetzungen vornehmen . Kassenartenübergreifende Pauschalförderung im Selbsthilfebereich (§ 20h SGB V) Nach Auskunft des Vorsitzes der ARGE SH-Förderung GKV in ST standen hinsichtlich der GKV-Gemeinschaftsförderung im Selbsthilfebereich in den Jahren 2016 bis 2018 die in der Tabelle aufgeführten Mittel zur Verfügung. Einige Krankenkassen reichen die für die kassenindividuelle Projektförderung für Selbsthilfegruppen zu veranschlagenden Finanzmittel nicht mehr selbst aus, sondern stellen diese Fördersumme der Gemeinschaftsförderung zur Verfügung , d. h. die Ausreichung der Mittel erfolgt über diese ARGE. Förderetat GKV-Gemeinschaftsförderung 2016 - 2018 mit Aufteilung auf die Förderebenen Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfe-Landesorganisationen und Selbsthilfegruppen (§ 20h SGB V) Jahr GKV-Gemeinschaftsförderung (inkl. Überlauf-/Restmittel und individuelle Projektfördermittel einzelner Kranken-kassen für Selbsthilfegruppen) Aufteilung auf die Förderebenen Selbsthilfekontaktstellen , Selbsthilfe-Landesorganisationen und Selbsthilfegruppen 2016 962.671,20 € 30 % an Selbsthilfekontaktstellen (261.780,00 €) 30 % an SH-Landesorganisationen (261.780,00 €) 40 % an Selbsthilfegruppen (439.111,20 €) 2017 979.575,29 € 30 % an Selbsthilfekontaktstellen (274.645,91 €) 30 % an SH-Landesorganisationen (274.645,91 €) 40 % an Selbsthilfegruppen (430.283,47 €) 2018 1.082.663,37 € 30 % an Selbsthilfekontaktstellen (308.028,59 €) 30 % an SH-Landesorganisationen (308.028,59 €) 40 % an Selbsthilfegruppen (466.606,19 €) Eine Aufschlüsselung des Förderanteils an Selbsthilfegruppen hinsichtlich geförderter Projekte, Maßnahmen oder Träger ist nicht möglich, da seitens der ARGE keine Statistik nach einzelnen Krankheitsbildern geführt wird. 12 Kassenindividuelle Selbsthilfe-Förderung der Ersatzkassen (§ 20h SGB V) Die Ersatzkassen haben sich hinsichtlich der kassenindividuellen Selbsthilfe- Förderung darauf verständigt, eine gemeinsame Förderung vorzunehmen, d. h., sie stellen Finanzmittel für den Selbsthilfebereich nicht mehr einzeln zur Verfügung . Die im Zeitraum 2016 bis 2018 erfolgten finanziellen Unterstützungen sind der Anlage 4 zu entnehmen. Kassenindividuelle Selbsthilfe-Förderung der AOK (§ 20h SGB V) Nachfolgend ist die finanzielle Unterstützung der AOK im Rahmen der kassenindividuellen Selbsthilfe-Förderung in den Jahren 2016 bis 2018 aufgeführt. 2016 2017 2018 Ausgaben je Versichertem 1,05 € 1,08 € 1,11 € Gesamtsumme AOK Sachsen- Anhalt 731.827,95 € 797.518,44 € 840.975,30 € Anteil der kassenindividuellen Förderung AOK Sachsen-Anhalt 339.129,00 € 366.342,00 € 386.948,00 € Anmerkungen: In dieser Tabelle sind die gesetzlich festgelegten Ausgaben je Versichertem dargestellt (einschl. Steigerungsrate). Berechnet für Versichertenzahlen nach KM 6 (Versicherten-Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung) zum 01.07. des jeweiligen Vorjahres ergeben sich daraus Gesamtsummen für die Selbsthilfeförderung . Abzüglich der Beträge, die auf die Bundesebene abgeführt werden , ist der Anteil der kassenartenindividuellen Förderung (Projektförderung) der AOK Sachsen-Anhalt berechnet. Bezogen auf die Selbsthilfegruppen gilt in der AOK Sachsen-Anhalt die Festlegung , dass mehr als die Hälfte der Fördergelder an die Selbsthilfegruppen weitergegeben wird. 2016 2017 2018 Anteil Förderung Selbsthilfegruppen AOK Sachsen- Anhalt 229.355,00 € (67,63 %) 209.338,00 € (57,14 %) 262.767,00 € (67,90 %) In der alleinigen Betrachtung der Selbsthilfegruppen mit Abhängigkeitserkrankungen ist für die AOK Sachsen-Anhalt festzustellen, dass dieser Anteil ca. 20 % der gesamten Gruppenförderung beträgt. Dieser Anteil ist auch darauf zurückzuführen , dass die AOK Sachsen-Anhalt seit 2015 speziell die Ausbildung von Gruppenmitgliedern zum ehrenamtlichen Suchtkrankenhelfer fördert. Hiervon ausgeschlossen sind die betrieblichen Suchtkrankenhelfer. Hier erfolgt die Kostenübernahme über die jeweiligen Betriebe. Darüber hinaus ist festzustellen , dass Gruppen mit Abhängigkeitserkrankungen sich in der Regel wöchentlich treffen, während die überwiegende Anzahl von Selbsthilfegruppen anderer Krankheitsbilder einen monatlichen Sitzungsrhythmus präferieren. Hieraus resultiert ein höherer Fördermittelbedarf. 13 2016 2017 2018 Anteil Förderung von Gruppen mit Abhängigkeitserkrankungen 38.488,69 € (16,78 %) 45.299,60 € (21,64 %) 55.537,40 € (21,14 %) Bei der Förderung von Selbsthilfegruppen mit Abhängigkeitserkrankungen spielt die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verband keine Rolle. Neben den in Sachsen-Anhalt aktiven Verbänden, wie das Blaue Kreuz, der Kreuzbund, das Deutsche Rote Kreuz oder der Guttemplerorden existiert eine Reihe von verbandsfreien Gruppen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gruppen, welche die Förderung der AOK Sachsen-Anhalt nicht in Anspruch nehmen (insbesondere die Anonymen Alkoholiker). Als Gruppenaktivitäten, die den Förderbedingungen für Selbsthilfegruppen nach dem Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes zur Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V (aus dem Jahre 2018) entsprechen , zeichnen sich bei Gruppen mit Abhängigkeitserkrankungen neben den Weiterbildungsangeboten insbesondere Aufwendungen für die Betreuung von Suchtkranken in den Kliniken ab. Weitere Maßnahmen sind die jährlichen Landes - und Bundesdelegiertentreffen der Suchtverbände, für die die Delegierten aus Sachsen-Anhalt Fördergelder für Fahrkosten, Teilnahmegebühren etc. beantragen können. Vollstationär behandelte Patientinnen und Patienten In Krank. nhäusem mit Wohnort in Sachsen-Anhalt Pos.Nr.ICD.10 F10 Psychische LWld Verhaltensstörungen durch Alkohol F11 Psychische und Verhaltensst6rungen durch Opiolde F12 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide F13 Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotlka F14 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain F15 Psychische und Vemaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein F16 Ps~isehe und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene F17 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak FiS Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige lösungsmittel F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen '0097 432 200 66 '6 32 6 5 , 464 2332 '2429 '0'39 '6' 593 348 24 '06 '6 '4 7 3 '23 224 172 32 46 '3 8 '80 8' 11 45 , 8 2 2 587 462 2396 '2535 '92 540 '6 '98 112 '93 4 '5 22 67 4 5 2 '0 3 '4' 603 9 249 357 200 79 '3 93 5 5 3 5'9 2353 "602 '8' 538 36 236 '29 208 5 '8 45 '38 5 '0 3 6 3 '47 666 9226 225 249 7' '2 '6' '2 2 3 53' 2295 11 52' '23 34B 38 267 '07 178 6 '8 74 235 2 '4 5 7 2 5 '29 660 9 '73 '8' 287 8' 16 203 9 4 54B 242' 11 594 118 297 43 3'0 '38 2'7 5 2' 99 302 '0 3 7 2 '48 696 85'5 '73 262 77 30 290 5 6 4 636 2 '53 '0668 94 267 5' 3'3 93 170 3 33 '50 440 3 6 6 4 '84 820 6789 240 4'7 64 24 458 '5 6 493 2176 10965 es 336 74 491 114 178 4 26 2'5 673 2 17 6 2 '40 633 8271 255 456 96 26 498 10 7 455 2132 10403 123 376 110 578 91 187 4 30 217 7'5 2 '2 2 9 '26 58' 8097 261 434 82 38 492 '3 7 49' 2'76 '0273 112 373 '09 543 "' '93 6 44 '77 669 '3 8 '02 593 7899 295 5'2 59 37 492 '3 3 427 -Anlage 1- 2235 '0'34 90 3B5 '09 62' 98 '57 7 44 '64 656 2 '5 4 2 2 '06 533 F1o-F18 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substalllen 11319 2767 14106 11277 2890 14187 10523 2904 13427 10492 2761 13273 10483 2973 13456 9998 2731 12729 10S07 282413331 10067 2607 12694 9916 2794 12710 9737 2814 12551 Weitere rn6gHche Folgeerfcrankungen durch dauerhaften Alkoholkonsum E24.04 AIkotloIinduVertes Pseudo-CustWg-Syndrom E52 Niazlnmangel [pellagra] G31 .2 Degen8l"ltlon des Nervensystems durch Alkohol 002.1 Alkohol-Polyneu'opathle G72.1 AlkoholmyopathIe 142.6 AlkohOlische Katdiomyopathla K29.2 Alkoholgastrftls K70 Alkoholische Leberkrankheit K85.2 AlkoholinduzIerte akute Pankreatitis 1<86.0 Alkoholinduzlarte clYorische Pankreatitis Zeicha!l!rkliOJ!'!Q j - nichts vorhanden. genau Nu. Vollstationär behandelte Patientinnen und Patienten in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit Wohnort in Sachsen-Anhalt Pos.Nr.ICD.10 F10 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol F11 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide F12 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide F13 Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika F14 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain F15 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein F16 Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene F17 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak F18 Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen F1G-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen Weitere mögliche Folgeerkrankungen durch dauerhaften Alkoholkonsum E24.4 AlkoholinduzIertes Pseudo-Cushlng-Syndrom E52 Niazinmangel [Pellagra] G31.2 Degeneration des Nervensystems dll'Ch Alkohol G62.1 A1kohol-Polyneuropathle G72.1 Alkoholmyopathie 142.8 Alkoholische Kardiomyopathie K29.2 A1koholgastrllls K70 Alkoholische Leberkrankheil 1<85.2 Alkoholinduzierte akute Pankreatitis 1<86.0 AlkoholinduzIerte ctronlsche Panaeatltis Zelchener1därung; - nichts vorhanden, genau Null - Anlage 2- AnLege 0 Anzahl Anzahl Anzahl Patienten 2013 Patienten 2015 Patienten ICD ICD TEXT 2017 F10 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol 41 .636 44.322 46.118 F11 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide 1.904 2.071 2.324 F12 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide 1.440 2.201 3.181 F13 Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika 2.735 3.162 3.394 F14 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain 269 336 479 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, F15 einschließlich Koffein 688 1.275 1.805 F16 Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene 70 97 105 F17 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak 87.410 105.397 121 .289 F18 Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel 23 17 14 Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch F19 und Konsum anderer psychotroper Substanzen 5.865 6.809 7.390 Gesamtanzahl Patienten mit Psychischen und Verhaltensstörungen 126.662 146.454 163.245 - Anlage 4 - Seite 1 Anlage zur Antwort Frage 12: Kassenindividuelle Selbsthilfe-Förderung der Ersatzkassen 2016 – 2018 (Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene) 2016 Krankheitsbild Name der Selbsthilfeorganisation Gründungsjahr Gruppen Projektname Antragshöhe Antragsdatum 1. Förderung 2. Förderung Krankheiten des Skeletts, der Gelenke und Muskeln Deutsche Rheuma-Liga Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. 1990 67 Seminar 3.500,00 25.01.2016 3.500,00 0,00 Erkrankung der Niere Landesverband Niere Sachsen-Anhalt 1991 2 Schulung 945,00 20.01.2016 945,00 0,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Landesverband der Kehlkopfoperierten Sachsen-Anhalt e. V. 1990 Seminar 2.000,00 20.01.2016 2.000,00 0,00 Erkrankung der Hörorgane Cochlear Implant Verband Mitteldeutschland 2008 Förderung der Kommunikationsstruktur 1.000,00 19.01.2016 1.000,00 0,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Regionalverband Prostatakrebs-Selbsthilfe 2006 48 Jahreshauptversammlung 1.500,00 14.12.2015 1.500,00 0,00 Schlaganfall Schlaganfall Landesverband Sachsen-Anhalt 2012 13 Hompage und Informationsblatt 2.700,00 10.11.2015 2.700,00 0,00 Schlaganfall Schlaganfall Landesverband Sachsen-Anhalt 2012 13 Begegnungs- und Erfahrungsaustausch 2.500,00 19.01.2016 1.000,00 0,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Regionalverband Prostatakrebs-Selbsthilfe 2006 48 Jahreshauptversammlung, öffentl. Patientenforum 2.000,00 05.12.2015 2.000,00 0,00 Suchterkrankungen DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. 1990 28 Persönlichkeitsseminar 1.200,00 29.01.2016 1.200,00 0,00 Augenerkrankung Blinden- und Sehbehindertenverband 1990 61 Arbeitstagung 360,00 30.01.2016 360,00 0,00 Augenerkrankung Blinden- und Sehbehindertenverband 1990 61 Weiterbildung Blickpunkt Auge 1.400,00 31.01.2016 1.400,00 0,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. 2000 109 Krebsinformationstag 3.000,00 21.01.2016 0,00 3.000,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. 2000 109 Druck Broschüre Polyneuropathe 4.000,00 21.01.2016 0,00 4.000,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. 2000 109 Nachdruck Broschüre Nebenwirkungen … 4.000,00 21.01.2016 0,00 4.000,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. 2000 109 Zukunftswerkstatt 1.000,00 21.01.2016 0,00 1.000,00 psychische Verhaltensstörungen Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Angehörige psychisch Kranker 1995 Veranstaltung 800,00 15.12.2015 0,00 500,00 Krankheiten des Skeletts, der Gelenke und Muskeln Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew 1991 Symposium 1.000,00 30.12.2015 0,00 1.000,00 Krankheiten des Skeletts, der Gelenke und Muskeln Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew 1991 Wochenendseminar 1.280,00 30.12.2015 0,00 800,00 Erkrankung der Sinnesorgane Stottern und Selbsthilfe Landesverband Sachsen-Anhalt 2010 9 Multiplikatorenschulung 1.352,00 29.01.2016 0,00 1.000,00 Suchterkrankungen Blaues Kreuz LV Sachsen-Anhalt 1991 Fachtagung 3.500,00 20.01.2016 0,00 3.500,00 Summe 39.037 17.605 18.800 - Anlage 4 - Seite 2 2017 Krankheitsbild Name der Selbsthilfeorganisation Gründungs -jahr Gruppen Projektname Antragshöhe Antragsdatum 1. Förderung 2. Förderung psychische Verhaltensstörungen Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Angehörige psychisch Kranker 1995 28 Informationsveranstaltung "Innovative Therapien bei Schizophrenie" und Mitgliederversammlung 880,00 13.12.2016 500,00 Krankheiten des Skeletts, der Gelenke und Muskeln Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew 1991 0 2 Tages-Wochenendseminar für 70 Mitglieder 4.480,00 23.01.2017 3.000,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Regionalverband Prostatakrebs- Selbsthilfe 2006 48 Öffentliches Patientenforum "Tag der Männergesundheit" 2.500,00 26.12.2016 1.500,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Regionalverband Prostatakrebs- Selbsthilfe 2006 48 Öffentliches Patientenforum "Worüber Männer schweigen" 3.500,00 29.12.2016 2.500,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Landesverband der Kehlkopfoperierten Sachsen-Anhalt e. V. 1990 11 Teilnahme am Landesseminar 2017 für Patientenbetreuer 1.700,00 04.01.2017 1.700,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. 2000 95 Erstellung Broschüre "Leib und Seele…" 8.000,00 19.01.2017 0,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. 2000 95 Krebsinformationstag 3.000,00 19.01.2017 3.000,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. 2000 95 Patientenforum und gesundheitspol. Podiumsdiskussion 2.500,00 19.01.2017 2.500,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. 2000 95 Herzkissen für Brustkrebspatientinnen 4.000,00 13.01.2017 4.000,00 Krankheiten des Skeletts, der Gelenke und Muskeln Deutsche Rheuma- Liga Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. 1990 67 "Rheuma-Spiegel" 3.500,00 21.01.2017 3.500,00 Suchterkrankungen DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. 1990 28 Wochenendseminar 1.200,00 30.01.2017 1.200,00 Augenerkrankung Blinden- und Sehbehindertenverband 1990 70 Arbeitstagung/Fachtagung 381,00 27.01.2017 381,00 Erkrankung der Niere Landesverband Niere Sachsen-Anhalt 1991 2 Vorträge in Schulen/ Verbesserung Außendarstellung/ Weiterbildungen 978,00 27.01.2017 978,00 Suchterkrankungen Blaues Kreuz in Deutschland e. V. 1991 25 Reflexionsangebot für Gruppenleiter 3.410,00 29.01.2017 3.410,00 Augenerkrankung Blinden- und Sehbehindertenverband 1990 70 Beratergrundseminar/Berateraufbausemi nar 1.790,00 26.01.2017 1.790,00 Erkrankung der Hörorgane Cochlear Implant Verband Mitteldeutschland 2008 6 CI-Symposium 1.000,00 29.11.2016 1.000,00 Stoffwechsel störungen Deutscher Diabetiker Bund 1991 31 Veranstaltung zum Weltdiabetestag 500,00 09.09.2017 500,00 Summe 43.319 28.169 3.290 - Anlage 4 - Seite 3 2018 Krankheitsbild Name der Selbsthilfeorganisation Gründungs -jahr Gruppen Projektname Antragshöhe Antragsdatum Förderung psychische Verhaltensstörungen Landesverband Sachsen- Anhalt e .V. Angehörige psychisch Kranker Einbindung der Angehörigen bei Klinikaufenthalten 3.500,00 20.12.2017 2.000,00 Erkrankung der Hörorgane Cochlear Implant Verband Mitteldeutschland 2008 6 10. Mitteldeutsches CI- Symposium 1.500,00 1.500,00 Suchterkrankungen Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe Sachsen-Anhalt e. V. 2000 0 Ein Fest für Freunde 900,00 0,00 Stoffwechselstörungen Deutsche Diabetes-Hilfe Landesverband Sachsen- Anhalt 2014 Landesdelegiertenversammlung 2.000,00 03.01.2018 2.000,00 Stoffwechselstörungen Deutsche Diabetes-Hilfe Landesverband Sachsen- Anhalt 2014 5 Zeitschrift 3.000,00 01.12.2017 3.000,00 Krankheiten des Skeletts, der Gelenke und Muskeln Deutsche Rheuma-Liga Landesverband Sachsen- Anhalt e. V. 1990 68 alternative Bewegungsangebote 4.200,00 22.12.2017 1.800,00 Krankheiten des Skeletts, der Gelenke und Muskeln Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e. V. Landesverband Sachsen- Anhalt e. V. 2008 19 Teilnahme an der Delegiertenkonferenz 1.030,00 15.12.2017 1.030,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Regionalverband Neue Bundesländer Prostatakrebs-Selbsthilfe e. V. 2006 48 Jahreshauptversammlung, öffentliches Patientenforum 8.100,00 15.12.2017 8.100,00 Krankheiten des Skeletts, der Gelenke und Muskeln DVMB Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Frauenseminar 2.360,00 07.12.2017 2.360,00 DVMB Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Öffentlichkeitsarbeit/Homepage 1.200,00 07.12.2017 1.200,00 Suchterkrankungen Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen- Anhalt 1990 25 Wochenendseminar - Suchtselbsthilfe + Gruppenarbeit 3.500,00 29.01.2018 3.500,00 Suchterkrankungen Blaues Kreuz in Deutschland e. V. 1991 Reflektionsangebot für Gruppenleiter 4.500,00 28.01.2018 4.500,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft 2000 93 Krebsinformationstag 3.000,00 25.01.2018 3.000,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft 2000 93 19. Familieninfotag 4.000,00 25.01.2018 4.000,00 Krebs-/Tumorerkrankungen Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft 2000 93 Zukunftswerkstatt und Workshops 6.000,00 25.01.2018 6.000,00 Suchterkrankungen Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen- Anhalt 1990 25 Wochenendseminar - Suchtselbsthilfe + Gruppenarbeit 3.500,00 29.01.2018 3.500,00 Summe 52.290 47.490 d3981_Anlage.pdf KA-7-2265-Anlage1 .pdf Anlage2 KA 7-2265 Suchterkrankungen Anlage3 KA 7-2265-Suchterkrankungen-Anlage 4