Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3985 21.02.2019 (Ausgegeben am 21.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Tätigkeit des neuen Ansprechpartners für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2283 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Benennung eines Ansprechpartners für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt gegen Antisemitismus ist ein wichtiger Schritt, um der Zunahme antisemitischer Vorfälle entgegenzuwirken und die Debatte zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland positiv zu begleiten. Im Zusammenhang mit dieser neuen Funktion ergeben sich nachfolgende Fragen. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Frage 1: Wie unterscheiden sich die Bezeichnungen der Funktion Ansprechpartner/in und Beauftragte/r? Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund, dass sowohl die Bundesregierung, als auch andere Bundesländer diese Funktion Beauftragte /r benannt haben. Die korrekte Bezeichnung lautet „Ansprechpartner für jüdisches Leben in Sachsen- Anhalt und gegen Antisemitismus“. Die Funktionen „Beauftragte/r“ und „Ansprechpartner/in“ unterscheiden sich in erster Linie in der Art der Benennung. Gemäß Art. 68 Abs. 3 Nr. 3 LVerf LSA beschließt die Landesregierung in ihrer Gesamtheit über die Einsetzung von Landesbeauftragten für besondere Aufgaben. 2 Ansprechpartner/innen kann der Ministerpräsident gemäß Art. 68 Abs. 1 LVerf LSA i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1 Geschäftsordnung der Landesregierung auf Grundlage seiner Richtlinienkompetenz benennen. Der Ministerpräsident hat einen Ansprechpartner für jüdisches Leben in Sachsen- Anhalt und gegen Antisemitismus in der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur angesiedelt . Der Ansprechpartner wirkt mit den Beauftragten des Bundes und der Länder zusammen. Frage 2: Welche Vorteile beziehungsweise Nachteile ergeben sich aus der gewählten Bezeichnung Ansprechpartner/in statt der Bezeichnung Beauftragte/r? Vgl. die Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wie plant der/die neue Ansprechpartner/in beziehungsweise die Staatskanzlei, dieses neue Aufgabengebiet nach innen und außen besser bekannt zu machen ? Der Ansprechpartner wurde am 12. November 2018 benannt. Seither ist er sukzessive dabei, mit allen infrage kommenden Partnern in Verbindung zu treten, woraus sich eine fortschreitende Bekanntheit nach innen und außen ergibt. Frage 4: Gibt es bereits Kontakt bzw. eine Zusammenarbeit zu den bestehenden Organisationen im Bereich Antisemitismusbekämpfung, Anti-Rassismus und Anti- Diskriminierung, wie beispielsweise das Projekt „SALAM Sachsen-Anhalt“? Vgl. die Antwort zu Frage 3. Frage 5: Gibt es für das neu geschaffene Aufgabengebiet finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit ? Nein. Frage 6: Welches Budget steht dem/der Ansprechpartner/in für sein neues Aufgabengebiet zur Verfügung? Der Ansprechpartner verfügt bisher nicht über ein eigenes Budget. Frage 7: Wie viele Mitarbeiter/innen stehen für dieses Aufgabengebiet insgesamt zur Verfügung? Dem Ansprechpartner steht bisher eine Geschäftsstelle mit einer (anteiligen) Mitarbeiterin zur Verfügung.  3 Frage 8: Plant die Staatskanzlei zukünftig diese Funktion finanziell aufzuwerten? Mehrbedarfe, die sich auch finanziell auswirken werden, sind absehbar, lassen sich derzeit aber noch nicht exakt beziffern. In gemeinsamer Abstimmung zwischen Bund und Ländern ist unter anderem der Aufbau eines bundesweiten Meldesystems vorgesehen , an dem sich Sachsen-Anhalt beteiligen wird. Die dazu notwendigen Entscheidungen werden im Laufe des Jahres 2019 herbeigeführt. Frage 9: Wie soll die Arbeit des/der benannten Ansprechpartners/in ausgestaltet werden ? Vgl. die Antwort zu Frage 8. Frage 10: Wird es regelmäßige Berichterstattungen gegenüber dem Landtag über die Arbeit des/der neuen Ansprechpartners/in geben? Der Ansprechpartner berichtet dem Ministerpräsidenten. Weitere Berichterstattungen sind bisher nicht vorgesehen.