Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3997 25.02.2019 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 25.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Informationspolitik im Fall des SPD-Politikers Fabian B. Kleine Anfrage - KA 7/2212 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der breiteren Öffentlichkeit wurde ab dem 12. Dezember 2018 durch Presseberichte bekannt, dass der Burger SPD-Stadtrat Fabian B. aufgrund des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe, ausgesetzt auf 2 Jahre Bewährung, verurteilt wurde. Nach Informationen der Medien sollen bereits im Juni 2016 bei einer Hausdurchsuchung circa 850 Film- und Bilddateien beschlagnahmt worden sein. Verurteilt wurde der SPD-Mann Mitte 2018. Besondere Bedeutung erhält der Fall, da der Sozialdemokrat B. im Kinderclub International der evangelischen Petri-Gemeinde eigenverantwortlich Kinder- und Jugendarbeit leistete . Trotz dieses Umstandes wurde die Stadt als auch die Kirche erst Anfang Dezember erst Monate nach der Verurteilung und 2 Jahre nach der Hausdurchsuchung informiert . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung der Landesregierung: Mit der Kleinen Anfrage werden entweder unmittelbar oder mittelbar, jedoch untrennbar mit einer sinnvollen Antwort auf die gesamte Kleine Anfrage verwoben, personenbezogene Daten des Betroffenen abgefragt. Dadurch ist dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berührt . Das informationelle Selbstbestimmungsrecht gewährt das Recht, über Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen . Dazu gehören auch Einzelheiten einer strafrechtlichen Verurteilung. Die Be- 2 antwortung der Kleinen Anfrage steht damit in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen und dem verfassungsrechtlich verbürgten Informationsanspruch der Abgeordneten. Eine Bekanntgabe aller personenbezogenen Daten durch die Landesregierung und deren anschließende Veröffentlichung würden das zu schützende Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen. Dieser Konflikt lässt sich in verfassungskonformer Weise nur dadurch auflösen, dass die folgende Antwort entsprechend dem Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz (SÜG-LSA) und der Verschlusssachenanweisung des Landes Sachsen -Anhalt als Verschlusssache eingestuft wird. Die Antwort steht als „Verschlusssache - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)“ eingestuft den Abgeordneten des Landtages nach den Regeln der Geheimschutzordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt in der Geheimschutzstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme zur Verfügung. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchem Datum wurden die Ermittlungen gegen B. bezüglich der Verbreitung , des Erwerbs und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften aufgenommen? 2. Zu welchem Datum erfolgte eine Hausdurchsuchung bei B.? Wie viele Dateien mit kinder- oder jugendpornografischem Inhalt konnten sichergestellt werden? 3. Zu welchem Datum wurde B. vom Amtsgericht Burg verurteilt? Wegen welcher Delikte wurde B. verurteilt? Wie hoch ist das Strafmaß? 4. Zu welchem Datum wurden die Stadt Burg, der Arbeitgeber und die evangelische Kirche über die pädophilen Neigungen B.s und dem damit einhergehenden Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche informiert ? Wer informierte? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Information ? 5. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass zwischen der Hausdurchsuchung beim pädophilen SPD-Politiker B. und der Information der Stadt, des Arbeitgebers AWO sowie der Kirche mehr als 2 Jahre vergingen, sodass in dieser Zeit B. weiter in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein konnte und dabei eine enormes Gefährdungspotential für Kinder und Jugendliche darstellt? Zu Fragen 1.- 5. siehe Vorbemerkung.