Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3998 25.02.2019 (Ausgegeben am 25.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gewalthandlungen von Polizeibeamtinnen und -beamten im Jahr 2018 Kleine Anfrage - KA 7/2267 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragen des Abgeordneten verhalten sich wiederholt zu Stichtagen, ohne dass solche benannt werden. Deshalb beziehen sich die zeitlichen Angaben zu allen Fragen , soweit nichts anderes angegeben ist, auf das gesamte Kalenderjahr 2018. 1. Wie viele Ermittlungsverfahren sind gegen Polizeibedienstete, insbesondere wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB), (gefährliche/schwere) Körperverletzung (§§ 223, 224, 226 StGB) sowie sonstigen Gewaltstraftaten im Jahr 2018 aufgrund welcher Sachverhalte zu welchem Zeitpunkt eingeleitet worden? Im Jahre 2018 sind gegen Polizeibeamtinnen und -beamte 44 Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet worden. Die Vorwürfe der einfachen und der gefährlichen Körperverletzung bzw. sonstiger Gewalttaten, wie die des Verbrechens der schweren Körperverletzung oder eines Kapitaldelikts jeweils mit Dienstbezug, sind nicht gesondert erfasst worden. Die 44 Ermittlungsverfahren betrafen 84 Polizeibeamtinnen und -beamte. Von den 44 Verfahren wurden 39 Verfahren gegen 77 Beschuldigte erledigt, 5 Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2018 gegen insgesamt 7 beschuldigte Polizeibeamtinnen und -beamte sind derzeit noch anhängig. 2 2. Wie viele Strafverfahren werden gegen Polizeibedienstete wegen oben genannten Deliktarten aufgrund welcher Sachverhalte mit welchem Verfahrensstand zum Stichtag geführt? Am 25.01.2018 hat die StA Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt, das im Jahr 2014 eingeleitet und zunächst nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden war, aufgrund neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen und Anklage zum Strafrichter erhoben. Darin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im Rahmen einer Personenidentitätsfeststellung und beim Anlegen von Handfesseln unangemessene Gewalt angewandt und den Geschädigten dadurch verletzt zu haben. Das Verfahren ist noch nicht eröffnet worden. Ein Parallelverfahren gegen einen weiteren Polizeibeamten, der ebenfalls in dieser Sache angeklagt worden ist, ist noch nicht abgeschlossen. 3. Wie viele Strafverfahren sind gegen Polizeibedienstete wegen oben genannter Deliktarten aufgrund welcher Sachverhalte mit welchen Verfahrensausgängen zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen worden? Im Jahre 2018 sind nach der staatsanwaltschaftlichen Statistik keine Strafverfahren gegen Polizeibedienstete abgeschlossen worden. 4. Wie viele Disziplinarverfahren gegen Polizeibedienstete wegen oben genannter Deliktarten wurden im Jahr 2018 aufgrund welcher Sachverhalte zu welchem Zeitpunkt eingeleitet? Im Jahr 2018 wurden keine Disziplinarverfahren wegen einer möglichen Gewaltstraftat im Zusammenhang mit der Dienstausübung von Polizeibeamten eingeleitet. 5. Welchen Verfahrensstand haben die Disziplinarverfahren gegen Polizeibedienstete wegen oben genannter Deliktarten aufgrund welcher Sachverhalte zum Stichtag? Entfällt.