Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4002 25.02.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 25.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Zuschussminderungen und Pönalen im Schienenverkehr Kleine Anfrage - KA 7/2285 Vorbemerkung des Fragestellenden: Wenn Züge ausfallen oder verspätet ankommen, verhängt das Land als Besteller der Zugleistung Pönalen und Zuschussminderungen gegen die Betreiber. In jüngster Zeit werden zahlreiche Probleme mit Zugausfällen und Verspätungen auf den von Abellio betriebenen Strecken berichtet. Die NASA GmbH hatte Abellio den Zuschlag für das Dieselnetz erteilt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie hoch ist die jährliche Zahl der Verspätungsminuten im Regionalverkehr seit dem Jahr 2016? Bitte für das zweite Halbjahr 2018 sowie den Monat Januar 2019 monatliche Zahlen ausweisen. Die jährliche Zahl der Verspätungsminuten im Land Sachsen-Anhalt im Regionalverkehr seit dem Jahr 2016 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Zeitraum 2016 2017 2018 Verspätungsminuten in LSA 1.762.750 1.622.088 1.491.035 Die monatlichen Verspätungsminuten seit Juli 2018 gestalten sich wie folgt: Zeitraum 07/2018 08/2018 09/2018 10/2018 11/2018 12/2018 01/2019 Verspätungsminuten in LSA 122.479 136.936 124.403 128.832 142.023 168.273 124.931 2 2. Wie hoch ist die jährliche Zahl der Zugausfälle im Regionalverkehr seit dem Jahr 2016? Bitte für das zweite Halbjahr 2018 sowie den Monat Januar 2019 monatliche Zahlen ausweisen. Die jährliche Zahl der Zugausfälle im Land Sachsen-Anhalt im Regionalverkehr seit dem Jahr 2016 sind der nachfolgenden Tabelle sowie der Grafik zu entnehmen : Jahr Ausgefallene Zugkilometer in Sachsen-Anhalt operativ planmäßig größer Takt gesamt 2016 184.610,327 257.734,101 26.842,047 469.186,475 2017 225.836,107 350.262,286 23.551,895 599.650,288 2018 316.441,330 649.049,407 32.809,869 998.300,606 Summe 726.887,764 1.257.045,794 83.203,811 2.067.137,369 Hinweis: Bei der Kategorie „größer Takt“ handelt es sich um verspätete Züge, die aufgrund des Umfangs der Verspätung vertraglich als Ausfall gewertet werden. Die monatlichen Zugausfälle ab Juli 2018 gestalten sich wie folgt: 2. Halbjahr 2018 Ausgefallene Zugkilometer in Sachsen-Anhalt operativ planmäßig größer Takt gesamt Juli 20.964,043 46.413,385 1.396,304 68.773,732 August 43.848,751 27.905,635 2.850,408 74.604,794 September 34.608,138 69.665,464 2.102,080 106.375,682 Oktober 23.072,188 120.814,540 3.812,576 147.699,304 November 27.105,209 83.830,952 3.183,045 114.119,206 Dezember 42.824,990 26.645,777 6.974,540 76.445,307 Summe 192.423,319 375.275,753 20.318,953 588.018,025 3 Eine Angabe für Januar ist aktuell noch nicht möglich, da die Abrechnungsdaten für den Monat Januar von den Unternehmen erst zum 15.02.2019 mit dem Qualitätsbericht geliefert werden und auf dieser Basis erst eine Auswertung erfolgen könnte. Die Daten des Jahres 2018 stehen unter dem Vorbehalt der Schlussrechnungen 2018. 3. Wie hoch sind die jährlich einbehaltenen Zuschusszahlungen aufgrund von Zugausfällen seit 2016? Die Einbehalte der jährlichen Zuschusszahlungen aufgrund von Zugausfällen im Land Sachsen-Anhalt seit 2016 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Minderung in Mio. Euro Zugausfälle 2016 -3,41 2017 -5,84 2018* -10,00 Summe -19,25 * Die Daten des Jahres 2018 stehen noch unter dem Vorbehalt der Schlussrechnungen 2018. 4. In welcher Höhe wurden seit 2016 jährlich Minderungen für Verspätungen geltend gemacht? Die Höhe der jährlichen Minderungen für Verspätungen im Land Sachsen-Anhalt seit 2016 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Minderung in Mio. Euro Pünktlichkeit 2016 -6,29 2017 -4,84 2018* -5,86 Summe -17,00 * Der Betrag für das Jahr 2018 beinhaltet die Minderungen von Januar bis November 2018. Der Monat Dezember befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung mit den Unternehmen. 5. In welcher Höhe wurden seit 2016 jährlich Minderungen und Pönalen in anderen Bereichen wie Zugbildung, Sauberkeit, Besetzung der Züge mit Kundenbetreuern etc. geltend gemacht? Die Höhe der jährlichen Minderungen und Pönalen in anderen Bereichen seit 2016 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 4 Jahr Minderung in Mio. Euro Minderung in Mio. Euro Minderung in Mio. Euro Minderung in Mio. Euro Zugbildung Sauberkeit Kundenbetreuer Weitere 2016 -1,40 -0,65 -1,30 -1,76 2017 -0,50 -0,25 -1,87 -1,71 2018* -0,58 -0,26 -1,54 -1,82 Summe -2,48 -1,16 -4,71 -5,29 * Der Betrag für das Jahr 2018 beinhaltet nur die Minderungen von Januar bis November 2018. Der Monat Dezember befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung mit den Unternehmen. 6. Gab es, ähnlich wie im Jahr 2016, eine Anpassung der Bewertung der Pünktlichkeit oder anderer zuschussmindernder Aspekte durch die NASA GmbH? Falls ja, in welchem Umfang und mit welcher Begründung? Ja, im Jahr 2017 wurden bei vier der insgesamt 15 Verkehrsverträge die Minderungen für Verspätungen - gleichfalls wie 2016 - um 50 % reduziert. Insgesamt wurden damit vom Land Sachsen-Anhalt ca. 3,3 Mio. € der vertraglich festgelegten Minderungen nicht geltend gemacht. Dies entspricht der vertraglichen Systematik, wonach Minderungen immer in pflichtgemäßer Abwägung der Gesamtsituation geltend gemacht werden. Dies begründet sich im Umstand massiver Bautätigkeiten u. a. Umbau der Eisenbahnknoten in Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau. Dadurch standen und stehen weniger Kapazitäten zur Verfügung, was zu einer deutlich höheren Störanfälligkeit im System führt. Die Baumaßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen waren zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses in dem hohen Maße und der Dauer nicht vorhersehbar. Die hohen Pünktlichkeitsminderungen konnten insofern von den Verkehrsunternehmen nicht als Risiko im Leistungspreis einkalkuliert werden. Es bestand daher die Notwendigkeit, in Ausübung des vertraglich vereinbarten pflichtgemäßen Ermessens, die geltend zu machenden Minderungen für Unpünktlichkeit den aktuellen Verhältnissen interessengerecht anzupassen. Ob eine Reduzierung der Pünktlichkeitsminderungen konkret auch für 2018 in Betracht kommt, soll im ersten Halbjahr 2019, nach Auswertung der Pünktlichkeitswerte für das Gesamtjahr und Analyse der Verspätungsursachen, entschieden werden. Hinweis: Die Angabe unter Frage 4 für 2018 entspricht der vollen vertraglichen Minderung, Reduzierungen sind bisher nicht vorgenommen worden. In den Zahlen 2016 u. 2017 sind die 50 %-Reduzierungen berücksichtigt. Weiterhin wird aktuell die Umsetzung der Ergebnisse des bundesweiten Runden Tisches Bau für Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2017 geprüft. Hintergrund sind hier der für einige EVU bei Angebotslegung nicht erkennbare große Umfang baubedingter Zugausfälle und damit verbundener Schienenersatzverkehre, die auf der Basis der bislang bestehenden Vertragssystematik zu deutlich höheren Kosten bei deutlich geringeren Bestellerentgelten führt. Dies kann eine Anpassung nach sich ziehen. 5 7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es mit Blick auf künftig sinkende Zahlungen aus dem Regionalisierungsgesetz an das Land Sachsen -Anhalt sachgerecht wäre, die Zuschussminderungen und Pönalen der zweckgebundenen Rücklage zur Sicherstellung der Zahlungsverpflichtungen nach dem Regionalisierungsgesetz zuzuführen? Bitte begründen. Ja, diese Auffassung wird geteilt. Die Zuschussminderungen und Pönalen werden seit 2017 bereits der zweckgebundenen Rücklage zur Sicherstellung der Zahlungsverpflichtungen nach dem Regionalisierungsgesetz zugeführt. Diese Zuführung ist notwendig, um das Defizit zwischen den vom Bund zugewiesenen Regionalisierungsmitteln und den Zahlungsverpflichtungen aus den Verkehrsverträgen ab dem Jahr 2022 zu decken. Allerdings ist die Grundintention der Frage bereits aufgrund der formalen Grundlagen geübte Praxis. Die Rückflüsse aus Minderungen und Pönalen bleiben weiterhin zweckgebunden und fließen aktuell in die Rücklage oder ansonsten in das Ausgabevolumen für den ÖPNV zurück. In der Regel speist dies z. B. das ÖPNV-Investitionsprogramm des Landes.