Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4014 26.02.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 27.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Landesliegenschaften in Magdeburg-Ostelbien Kleine Anfrage - KA 7/2312 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Gemäß der Kleinen Anfrage „Anfrage zu den Großraumzelten auf der Freifläche neben dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt“ - Drs. 7/146 - gab es zum Zeitpunkt der Beantwortung keine Überlegungen für eine anderweitige (dauerhafte) Nutzungsänderung der Freifläche. Wie groß ist das zur Verfügung stehende Grundstück und die darauf bebaubare Fläche? Wie hoch ist der momentane Verkehrswert dieses Grundstückes? Die Liegenschaft Turmschanzenstraße 32 hat eine Grundstücksgröße von ca. 52.537 m². Zur Veranschaulichung wird die Anlage 1 zur Verfügung gestellt. Dabei gehören zu der Liegenschaft, neben der besagten Freifläche auch die Grundstücksbereiche auf denen sich die Gebäude des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr (MLV), des Ministeriums für Bildung (MB) und des Landesschulamtes befinden. Diese sind seitens des Landes Sachsen-Anhalt vom erbbauberechtigten Investor angemietet. Zum derzeitigen Verkehrswert der Liegenschaft kann keine Aussage getroffen werden, da kein Verkehrswertgutachten vorliegt. Verkehrswerte werden stichtagsbezogen ermittelt. 2 2. Die bebaute Liegenschaft im Zuckerbusch 15 wird seit dem Auszug des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 nicht mehr genutzt. Der Auszug erfolgte aufgrund von festgestellten gesundheitsschädlichen Stoffen im Gebäude. Wie hoch sind die Kosten für die Beseitigung der gesundheitsschädlichen Stoffe und der derzeit weitere Sanierungs- und Reparaturstau ? Wie groß ist das zur Verfügung stehende Grundstück und die darauf bebaubare Fläche? Wie hoch ist der Verkehrswert dieser Liegenschaft aktuell und wie hoch wäre dieser nach einer entsprechenden Sanierung des Gebäudes? Die Landesliegenschaft Zuckerbusch 15 in der Gemarkung Magdeburg, Flur 720, Flurstück 10/4 hat eine Grundstücksgröße von ca. 18.066 m². Zur Veranschaulichung wird die Anlage 2 zur Verfügung gestellt. Derzeit erfolgt eine Untersuchung durch den Landesbetrieb BLSA, welche u. a. die Kostenschätzung für die Beseitigung der gesundheitsbeeinträchtigenden Stoffe und für den Abbau des weiteren Sanierungsbedarfs beinhalten wird. Nach aktuellem Ablaufplan wird das Ergebnis im Laufe des zweiten Quartals 2019 erwartet. Auf dieser Grundlage wird die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen und daraus ableitend erfolgt die Entscheidung über den Verbleib der Liegenschaft im Portfolio des Landes oder die Einführung der Liegenschaft in den Verkaufsprozess. Ein im Jahr 2015 erstelltes Verkehrswertgutachten (Stichtag 04.06.2015) ergab einen Verkehrswert in Höhe von 1.900.000 Euro. Im Falle des Verkaufs der Liegenschaft wäre ein aktualisiertes Gutachten zugrunde zu legen. Da zur Ableitung des Maßes der möglichen baulichen Nutzung keine Grundflächenzahl (GRZ) in einem rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesen ist, wird sich die Intensität der Grundstücksausnutzung anhand des Einfügegebots nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) ableiten. Dies kann erst im Rahmen der Fortführung von Planungen zur Bebauung konkretisiert werden. Zum Verkehrswert nach der Sanierung ist festzustellen, dass nach § 194 BauGB der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt wird, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften , der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Gemäß § 2 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind bei der Wertermittlung die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt am Wertermittlungsstichtag (§ 3) und der Grundstückszustand am Qualitätsstichtag (§ 4) zugrunde zu legen. Künftige Entwicklungen wie beispielsweise absehbare anderweitige Nutzungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) sind zu berücksichtigen , wenn sie mit hinreichender Sicherheit aufgrund konkreter Tatsachen zu erwarten sind. Ein Verkehrswertgutachten stellt daher den Wert einer Immobilie zum Wertermittlungsstichtag und nicht für einen Zeitraum oder eine bestimmte Dauer dar. Der Immobilienmarkt unterliegt ständigen Schwankungen, ohne einem be- 3 stimmten Rhythmus oder Wiederholungszeiträumen zu folgen. So können Werte für einen längeren Zeitraum konstant sein, aber auch sehr schnell Veränderungen unterliegen. Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist es folglich, einen möglichst marktkonformen Wert des Grundstücks zum Wertermittlungsstichtag zu bestimmen. Eine marktkonforme Verkehrswertermittlung erlaubt es allerdings nicht, sich erst in der Zukunft bildende Verkehrswerte zu ermitteln. Dies könnte nur auf der Grundlage spekulativer Annahmen geschehen, da sich die Entwicklung der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt (Mieten, Zinssätze, etc.) in der Regel nicht voraussehen lässt. Deutlich hiervon zu unterscheiden ist jedoch die auf den aktuellen Wertermittlungsstichtag bezogene Verkehrswertermittlung unter Zugrundelegung eines bestimmten vorhersehbaren Zustandes (z. B. Grundstückszustand im Rahmen einer Umlegung). Im vorliegenden Fall müsste entsprechend eine fiktive Wertermittlung zum aktuellen Wertermittlungsstichtag (Mieten, Zinssätze, etc. von heute) mit Qualitätsstichtag nach Fertigstellung (Gebäudezustand nach Sanierung) erfolgen. Vor dem Hintergrund des Stichtagsprinzips, der sehr langen Zeitspanne bis zur Fertigstellung sowie den unvorhersehbaren Marktschwankungen, ist eine gesicherte Aussage über den Wert der Immobilie nach der Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 3. Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage - Drs. 7/1342 - werden landeseigene Liegenschaften, die für Verwaltungszwecke des Landes oder im Rahmen des Gemeingebrauchs im Aufgabenbereich des Landes entbehrlich werden, in das Allgemeine Grundvermögen übernommen und vom Landesbetrieb BLSA verwaltet. Zur Unterbringung der Landesbehörden des Landes Sachsen-Anhalt wird vorrangig die Nutzung landeseigener Liegenschaften angestrebt. Dazu werden für den jeweiligen Unterbringungsfall in erster Linie die zur Verfügung stehenden Landesliegenschaften am Standort untersucht. Im Rahmen der Fortschreibung von Unterbringungskonzeptionen werden vorrangig landeseigene Liegenschaften mit dem Ziel der dauerhaften Nutzung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten herangezogen. Besteht am Standort nachweislich kein Bedarf zur Unterbringung einer Landesbehörde, so wird die Liegenschaft in der Regel der Veräußerung zugeführt. Im Rahmen der Prüfung auf Landesbedarf wird die betroffene Kommune beteiligt. Wurden die in Frage 1 und 2 genannten Liegenschaften in das Allgemeine Grundvermögen übernommen? Sind diese für die Unterbringungskonzeptionen aktuell relevant bzw. gibt es ein entsprechendes Konzept oder diesbezügliche Überlegungen für eine dauerhafte Nutzung dieser Liegenschaften? Wurden diese Liegenschaften seit dem Jahr 2015 der Landeshauptstadt Magdeburg zum Kauf oder auf der Grundlage eines anderen Rechtsgeschäfts zur Nutzung angeboten? Hatte die Landeshauptstadt Magdeburg seit dem Jahr 2015 bei der Landesregierung oder dem Landesbetrieb BLSA angefragt , ob diese Liegenschaften käuflich erworben oder auf sonstiger rechtlicher Grundlage zur Nutzung überlassen werden können? Wenn ja, warum kam ein solcher Vertrag nicht zustande? 4 Der unbebaute Liegenschaftsbereich in der Turmschanzenstraße wird im Rahmen der Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes Magdeburg als potentieller Neubaustandort für ein Verwaltungsgebäude betrachtet, sofern der Neubau die wirtschaftlichste Unterbringungsoption darstellt. Es gab bezüglich der Liegenschaft Turmschanzenstraße keine Gespräche mit der Stadt Magdeburg, die den käuflichen Erwerb oder die Nutzung der Liegenschaft zum Inhalt hatten. Das Grundstück Zuckerbusch 15 wurde mit Wirkung zum 01.10.2015 in das Allgemeine Grundvermögen überführt. Es existieren Anfragen der Landeshauptstadt Magdeburg, um dort z. B. eine Ersatzfläche für den Bau einer Kindertagesstätte zu realisieren. Der Landeshauptstadt Magdeburg wurde mitgeteilt , dass das Land Sachsen-Anhalt einen Verkauf der o. g. Liegenschaft erst in Erwägung ziehen kann, wenn nachweislich kein Landesbedarf besteht. Diese Prüfung sieht die Landeshaushaltsordnung (LHO) vor. Im Rahmen der Fortschreibung der Unterbringungskonzepte werden die Bedarfe zur Unterbringung der Landesverwaltung den Kapazitäten der vorhandenen Verwaltungsgebäude gegenübergestellt, um eine effiziente Auslastung der landeseigenen Gebäude zu erreichen. Weitere Einflüsse auf die Fortschreibung der Unterbringungskonzepte haben der vorhandene Sanierungsbedarf der weiteren Landesliegenschaften und die bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Landes für angemietete Immobilien. Zudem sind mögliche Interimsunterbringungen für geplante Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Diese Randbedingungen werden in Szenarien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zusammengeführt , um im Ergebnis ein Konzept für perspektivische Unterbringungen an den Verwaltungsstandorten zu erhalten. Dieser Prüfprozess ist bislang nicht abgeschlossen. j 1 ~ m~ ~i E~ ~m m.~ - 1 ~1 500 • ., - Dieser Auszug Iit geselzllctlgeechOfzt. Es gOlt&n die Nutzung.bedlngungen fUr die Daten der Landesvermeasoog, des Llegenlchaftskatastof'8. des Geoball11nformationnystflms und derGrundstDckawertermltUung cl" Landesarnles fOrVermell1S'lg und GeoinbrmatJon Sac:heel'h'\nhall (LVermGeo). """"". " ... Genuu!ux",: Land8siilmt fOr Vennessung und Geolnformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) Qtto.von-GuertckeAstraße 15, 3~104 Magdeburg standort Otl:o-yon·Quar!cke-8trane1Ii, 391" Magd.burg 56/34 714 Magdeburg Gemeinde: Magdabüg, Landcshauptsladt Krllll : Megdebtxg Auszug aus dem Geobasisinformationssystem IntegriertQ Geobaslsprodukt Darstellung 1:1500 LK mit orthophoto Elst80t tm 11.02.2019 AktualiUlt cIer Dllten: 08.02.2019 :h ?-p Ln I' ~ • Landesamt für Vermessung und Geolnformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) Edä!!ler!!ng~D l:Y!l! auszug aus dem Geobasisinformatlon!!~m!!J Oie Daten des Uegenschaftskalasters des Landes Sachseo-Anhalt werden Im Fachverfahren ALKIS· (Amtliches Uegenschaftskatasterinformationssystem) strukturiert gefOhrt Die Angaben des Uegenschaftskatasters (Uegenschaftskarte und Uegenschaftsbuch [als Liegenschaftsbeschmbung im Fachverfahren ALKJSC] werden grundsAtztich nur an1ragsbezogen fortgeführt; verwaltungsinmme Überprüfungen finden In der Regef nicht statt Die Angaben zur tatsächlichen Nutzung, zur Lagebezeichnung (z. B. Stntße und Hausnummer) des AurstQcks und lauben in Kleingartenanlagen nach § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 20 a Nr. 7 und 8ßes Bundeskleingartengesetzes werden vom LVermGeo Oberprüft DanJber hinaus werden diese Angaben aktualisiert, wenn auf Antrag eines Eigentümers die Uberprüfung der Angaben oder im Zusammenhang mit einer Liegenschaftsvermessung eine Aktualislerung vorgenommen wurde. Die Aktualität der GebAudeangaben richtet sich nach einem vom jeweiligen EigentOm"r oder von der jeweiligen EigentOmerin zu veranlassenden Anlragsverfahren. Ein örtlicher Vergleich wird empfohlen. Die Eigentums- und die Grundbuchangaben sowie die Angaben zur gesetzlichen Festlegung, Klassifizierung und zur BodenschAtzung werden von den dafür zuständigen Behörden dem LVermGeo mitgetailt. Für die Erhebung, QualftAt, Bedeutung und Aktualität dieser Angaben übernimmt das lVermGeo keine Gewähr; es empfiehlt sich, bel Bedarf besondere Auskunft einzuholen. Liegenschaftsbeschreibungen Die Uegenschaftsbeschrelbung ist die Beschreibung der Liegenschaften mit bezeichnenden und beschreibenden Angaben sowie Grundbuch- und Eigentumsangaben. Oie Genauigkeit, mit der die Flächeninhalte In der Uegenschattsbeschrelbung angegeben sind, hängt von dem jeweils zugrunde liegenden Erfassungsverfahren ab. LIegenschaftskarte Die Uegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete Darstellung der Liegenschaften. Die Genauigkeit, mit der die Liegenschaften (Flurstücke und Gehäude) dargestellt sind, richtet sich nach der Erkennbarkeitsgrenze der analogen Kartenciarstellung (ca. 0,2 mm). Bei dem Darstellungsmaßstab der Uegenschaftskarte von 1:1 000 entspricht dies 20 cm in der Natur. DNt Darstellung der Uegenschaften ... der liegenschaftskarte wird von dem jeweils zugrunde liegenden Ertassungsverfahren bestimmt Fürdie prazise Übertragung des LIegenschaftskatasters in die Örtnchkeit ist die Liegenschal'tskarte n'cht vorgesehen. Hierzu empfiehtt es sich. elne GrenzteststeIlung zu beantragen. Darstellungen der Liegenschaftskarte (Auszug aus dem SIgnaturenkatalog der Dokumentation zur ModelIIerung der Geolnfonnatlonan des amtlichen Vennessungsw8sens (GeolnfoDok, 6.0.1)) FlurstOcksgrenzen und Grenzpunkte Tatsachliche Nutzung Lagebezeichnung E3 FILRtOCksgrenzo c:::JWoh"""""cne, !Flur10!FkJr B streitige Grenze c=J Industrie und Gewerbe I ~tnwq I B Grenzpunkt mit AbrTllrkung c:J Sport· Freizeit- und Erholungslh1che Straßen, Wego c=Jverkehr I I :: I I Hausnummer 8 Grenzpunkt ome Abmartrung c=J LlI.ndwirtschaft 1I m E " c h I Gewannbezeichnung B GretU:pU"Ikt (Abmarklrlg unDekamt) c:::JW.d 8 c=J Gewtssef (hier. F1leßgewilsser) Gewllssemame a GnIllZpur1k1 (Abmattcunq zeitweilig ausgesetzt) Gesetzliche FestJegungen AdministraUve Grenzen I..,m W I Am"""""""" c:::=J ___ .... - - • - -[==:::J ZuonIoongsofei r- I Llloo.. oder Staatsstraße Grenze des Bundeslandes c=::=J LOemaI~ • ... HIl Flurstück: Flur: Gemarkung: 5n 8118 Landesamt für Vermessung und Geoinformatlon Sachsen-Anhalt (LVermGeo) Olto-von-Guericke-S!raße 15, 39104 Magdeburg Standort: Ott()-ovon~Guericke..straße 15, 39104 Magdeburg 1014 720 Magdeburg GemeInde: Magdeburg, Landeshauptstadt Kreis: Magdeburg Auszug aus dem Geobasisinformationssystem Integriertes Geobaslsprodukt Darstellung 1:1000 LI< mit Orthophoto Erstellt am 12.02.2019 Aktualität der Daten: 08.02.2019 Maßstab: 1:1000 ~i ==''f:P==''i!!==~'' Dieser Auszug Ist gesetzfich geschOtzl Es gelten die Nutzungsbedingungen für die Daten der Landesvermessung, des Uegenschaftskatasters, des Geobasisintormationssystems und der Grundstückswertermittlung des landesamtes filrVermessung und Geoinformatlon Sachsen-Anhalt (LVermGeo) . • • Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) Erläuterungen zum Auszug aus dem GeQbasisinformatloDSS)lstem Oie Daten des Uegenschaftskatasters des landes Sachsen-Anhalt werden im Fachverfahren ALKlS· (Amtliches Uegenschaftskatasterillformationssystem) struldllriert getOhrt. Die Angaben des Llegenschaftskatasters (Uegenschaft5karta und Uegenscflaftsbuch [als Uegenschaftsbeschreibung Im Fachverfahren ALKIS-n werden grundsätzlich nur antragsbezogen fortgeführt; verwaltungsinteme Überprüfungen finden in der Regel nicht statt Die Angaben zur tatsächlichen Nutzung, zur Lagebezeichnung (z. B. Straße und Hausnummer) des Flurstocks und Lauben In Kleingartenanlagen nach § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 20 a Nr. 7 und 8 des Bundeskleingartengesetzes werden vom LVermGeo llberprürt. Darüber hinaus werden diese Angaben aktualisiert, wenn auf Antrag eines EigentOmers die Überprilfung der Angaben oder im Zusammenhang mit einer Uegenschaftsvennessung eine AkhJalisienmg vorgenommen wurde. Oie Aktualität der Gebäucleangaben richtet sich nach einem vom jeweiligen Eigentümer oder von der jeweiligen Eigentümerin zu veranlassenden Antragsverfahreo. Ein örtlicher Velglelch wird empfohlen. Die Eigentum$-- und die Grundbuchangaben sowie die Angaben zur gesetzfichen Festlegung, Klassifizierung und zur Bodenschätzung werden von den dafür zuständigen BehOrden dem LVermGeo mitgetent Fur die Erhebung, Qualität, Bedeutung und Aktualitat dieser Angaben Qbemimmt das LVormGeo keine Gewähr; es empfiehlt sich, bel Bedarf besondere Auskunft einzuholen. liegenschaftsbeschreibungon OIe Uegenschaftsbeschreibung ist die Beschreibung der Liegenschaften mit bezeichnenden und beschreibenden Angaben sowie Grundbuch- und Eigentumsangaben. Die Genal.J1gkeit, mit der die Aächenlnhalte in der Liegensehaf1sbeschreibung angegeben sind. hängt von dem jewerls zugrunde liegenden Erfassungsvelfahren ab. Liegenschaftskarte Oie LiegenschaftGkarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete Darstellung der Liegenschaften. Die Genauigkeit, mit der die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) dargestellt sind, richtet sich nach der El1tennbarkeitsgrenze der analogen KartendarsteIlung (ca. 0,2 mm). Bei dem Darstellungsmaßstab der Liegenschaftskarte von 1:1 000 ent&pricht dies 20 cm In der Natur. Die Dal1!itellung der Liegenschatton in der Liegenschaftskarte wird von dem jeweils zugrunde liegenden Erfassungsverfahren bestimmt Für die präzlse Obertragung des Uegenschaftskataster.tl in die örtrichkeit ist die Uegenschattskarte nicht vorgesehen. Hierzu empfielit es sk:h, elne GrenzfeststeDung zu beantragen. Darstellungen dar Liegenschaftskarte (Auszug aus dem Signaturenkatalog der Dokumentation zur ModelIierung der Geoinfonnatlonen des amtlichen Vennessungswesens (GeolnfoDok, 6.0.1)) Flurstacksgrenzen und Grenzpunkte Tatsachliche Nutzung Lagebezeichnung E3F"n~ c:::::J __ . 1 Flur 10 IFb B streitige Gref'Ize c:=J InduslJ1ellnd G8Wefbe I ~enw., I B GrenzpUtlkt mit Abmar1l;ung CJ Sport- FreizeIt· und Erhokx1gsnache Straßen, Wege c=lverketT [I ~ 1 I Hausrurmer B Grenzpwürt oIYlfI AbrnacktrQ CJ~ 11 m E • t: ,,1 Gewannbezclchnuog El ___ """""""l G:lWl!ld I BliUlOpt I ~ Gewasser (hier. FleßgewAsserj G ............. .E3J Grenz~kt (Abmar1rung zeitwelJJg ausgesetzt) Gesetzliche Festfegungen AdminJstfBtive Grenzen [4&711' ~ I AlsstDcksnummer I .. :: I Bundesautobat'vl; BlxIdessraße -- • - -1 1_0JSIlIeii I"" . I, ............... _ Grenze des BlßdesJandes ~ibemaken !I JI BodenordlMlgs-, SanJen.ngsv1ll'f8hren U.1l. - • • -Grenze de& lm1dkreises I Bel besonders kleinen oder dicht bebauten I Bodenschlitzung _.- Flurstücken kann Buf einzelne Darstellungen ~ K1assenMchengrenze verzichtet worden sein. Grenze der GemeInde Gebaude B~.....--.~ KatasterrechUiche Zusatzangaben I M!!!!II I YVot. 9 h Q! r1B l $l4L~ I ----ffi-:o; :· AcI