Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4019 27.02.2019 (Ausgegeben am 27.02.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Planungsstand SuedOstLink Kleine Anfrage - KA 7/2296 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der geplante Verlauf der Gleichstromtrasse von Wolmirstedt bis Isar stößt überall in den vom Trassenverlauf betroffenen Regionen auf teils heftige Ablehnung. Hauptkritikpunkt ist dabei, dass durch den SuedOstLink erhebliche Eingriffe in Natur und Umwelt vollzogen werden, welche neben den Umweltschäden auch negative Folgen für Tourismus und Wirtschaft der jeweiligen Region nach sich ziehen wird. Für den Burgenlandkreis liegen, nach aktuellem Planungsstand, zwei mögliche Varianten der Trassenführung vor. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Der SüdOstLink wurde im Rahmen des Netzentwicklungsplanes erstmalig vorgestellt und später im Bundesbedarfsplangesetz als Höchstspannungsleitung gesetzlich verankert. Aus welchem Grund besteht ein Bedarf an dieser Gleichstromtrasse? Das Vorhaben ist erforderlich, da es durch einen massiven Zubau erneuerbarer Energien in Norddeutschland zu Engpässen im Stromtransport durch Thüringen und Sachsen-Anhalt hindurch nach Bayern kommt. Dort werden bis 2022 die noch verbliebenen Atomkraftwerke endgültig vom Netz gehen. Überdies reduziert das Vorhaben unerwünschte Ringflüsse von Nordostdeutschland durch Polen und Tschechien nach Süddeutschland. 2 Gesetzliche Grundlage für die Höchstspannungsleitung Wolmirstedt - Isar ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 31. Dezember 2015, welches auf dem Netzentwicklungsplan Strom 2024 beruht. Im Bundesbedarfsplan ist das Vorhaben als Nummer 5 aufgelistet, im Netzentwicklungsplan 2024 der Übertragungsnetzbetreiber als Korridor D beziehungsweise Maßnahme D18. 2. Wie viel überschüssige Energie wird täglich durch erneuerbare Energie in Norddeutschland produziert? Erneuerbare Energie wird genau genommen nicht überschüssig produziert, vielmehr wird die Menge, die nicht transportiert werden kann, abgeregelt und nicht produziert. Soweit das im Sinne der Fragestellung als überschüssige Menge erneuerbarer Energie verstanden wird, lässt sich dafür jedoch kein tagesgenauer Wert angeben, da die Produktion erneuerbarer Energie je nach Dargebot von Sonne und Wind (als zahlenmäßig größter Teil der erneuerbaren Erzeugung) schwankt. Es gibt deshalb Tage, an denen erneuerbare Energie in vollem Maß genutzt wird, ebenso wie Tage, an denen erneuerbare Energie abgeregelt werden muss. Als Anhaltspunkt kann die in sogenannten Einspeisemanagement-Maßnahmen (Einsman) abgeregelte Energiemenge dienen. Diese wird im Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) angegeben. Der aktuelle Bericht beinhaltet die Werte des Jahres 2017. Über Einsman-Maßnahmen abgeregelte Mengen für die norddeutschen Bundesländer sowie Sachsen-Anhalt und Brandenburg als jährliche Menge: Schleswig-Holstein 3.258 GWh Niedersachsen 1.098 GWh Bremen 0 GWh Hamburg 6 GWh Mecklenburg-Vorpommern 239 GWh Sachsen-Anhalt 289 GWh Brandenburg 432 GWh 89 % der Ausfallarbeit werden durch Engpässe im Übertragungsnetz verursacht. Der größte Teil der abgeregelten Energie betraf Wind onshore (80,8 %) und Wind offshore (15,0 %). Der Anteil von Solarenergie lag bei 3,0 %. Einen Durchschnittswert über das ganze Jahr hinweg zu bilden, um einen täglichen Wert anzugeben, wäre nicht sinnvoll, da die Abregelungen nicht gleichmäßig über das gesamte Jahr hinweg erfolgen . 3. Was würde diese für die zukünftige Netzwerkauslastung des Südostlink bedeuten ? Der Südostlink wird nach den Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber zu den stark ausgelasteten Leitungen gehören. Noch vor dem Bau des Südostlinks wird unter anderem auch die 220-kV-Leitung von Güstrow über Perleberg, Stendal West nach Wolmirstedt auf 380 kV umgebaut. Dadurch kann noch mehr erneuerbar erzeugte Energie aus Mecklenburg-Vorpommern nach Wolmirstedt geliefert werden, die über den Südostlink weiter transportiert wird. 3 4. Wird die Gleichstromtrasse Wolmirstedt - Isar auch für die Einspeisung anderer (erneuerbarer) Energieträger genutzt werden? Wenn ja, wie schaut der geplante Netzwerkkapazitätsplan (?) aus (prozentual gesehen) unter Berücksichtigung aller Energieträger? Die in Stromleitungen transportierte Menge elektrischer Energie entspricht dem Strommix am jeweiligen Umspannwerk. Je nach Betrag und Richtung der Lastflüsse im Netz und der Einspeisung erneuerbarer Energien kann dieser Strommix an jedem Ort unterschiedlich sein und sich auch im Tagesverlauf ändern. Veröffentlicht wird nur der Strommix insgesamt für Sachsen-Anhalt. Da das Umspannwerk Wolmirstedt nördlich der bestehenden großen Kohlekraftwerke liegt, kann davon ausgegangen werden, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt höher sein wird als im Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Im Strommix der Energieerzeugung in Sachsen-Anhalt (Stand 2017) sind enthalten: 53 % Erneuerbare Energie 25,8 % Braunkohle 15,2 % Erdgas 6,0 % sonstige Energieträger Die erneuerbaren Energien setzen sich in Sachsen-Anhalt (Stand 2017) zusammen aus: 62,3 % Wind 22,6 % Biomasse 13,9 % Solarenergie 0,8 % Wasserkraft 0,4 % Klär- und Deponiegas Zudem dient der Südostlink wie oben angegeben auch der Weiterleitung von Strom aus anderen Bundesländern. Die Frage kann daher nicht genauer beantwortet werden . 5. Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung des Trassenverlaufs im Abschnitt A zu rechnen? Die beiden Vorhabenträger Tennet und 50Hertz haben für den Abschnitt A am 8. März 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung gemäß § 6 NABEG eingereicht. Im Mai 2017 fanden die Antragskonferenzen statt und im August legte die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest. Dieser wurde am 6. Oktober 2017 in einigen Punkten angepasst. Mit der Vorlage der Unterlagen nach § 8 NABEG für den Abschnitt Wolmirstedt - Naumburg/Eisenberg rechnet die Bundesnetzagentur im zweiten Quartal 2019. Anschließend wird die BNetzA die Unterlagen prüfen und den Trassenkorridor in einem Beschluss verbindlich festlegen. Innerhalb dieses 1 Kilometer breiten Trassenkorridors erfolgt in einem Planfeststellungsverfahren die endgültige Festlegung des genauen Trassenverlaufs. Eine belastbare Prognose für die Beendigung dieser Verfahren ist noch nicht möglich. 4 6. Betreffend Abschnitt A: Welche Teilstreckenabschnitt werden als Hochspannungsleitung und welche als Erdkabel verlegt. Bitte entsprechende Karten anhängen. Dazu können zum jetzigen Stand noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Zur Wahrung der Interessen von Landwirten haben der Bördekreis, der Salzlandkreis und die Gemeinden Dederstedt (Seengebiet Mansfelder Land) und Gerbstedt (beide im Kreis Mansfeld-Südharz) einen Antrag auf Prüfung einer Freileitungsausnahme gestellt. Im Untersuchungsrahmen zum Abschnitt A „Wolmirstedt - Raum Naumburg/Eisenberg “ hat die BNetzA daher den Vorhabenträger 50Hertz aufgefordert, in Teilen des Landkreises Börde, des Salzlandkreises und des Landkreises Mansfeld-Südharz mögliche Freileitungsführungen zu prüfen. Hierbei geht es u. a. um die Bündelung mit vorhandenen 380-kV-Freileitungen wie auch mit Teilabschnitten der Autobahn 14. Nur in diesen Gebieten ist nach jetzigem Stand überhaupt eine Freileitung möglich. Im übrigen Verlauf wird der Südostlink als Erdkabel geplant. Innerhalb der Prüfung der Freileitungsoption hat 50Hertz Karten (Stand 06/2018) veröffentlicht, in denen zusätzliche mögliche Trassenkorridorsegmente für die Freileitungen eingetragen sind sowie einige weitere Änderungen an Trassenkorridoren vorgenommen wurden. Eine Entscheidung darüber, ob dort tatsächlich eine Freileitung gebaut wird, wurde noch nicht getroffen. Die Karten können in voller Größe hier abgerufen werden: https://www.50hertz.com/Netz/Netzentwicklung/ProjekteanLand/SuedOstLink/Karten 7. Gibt es bereits Vereinbarungen bzw. Ausgleichszahlungen mit den Grundstückseigentümern , die durch den Trassenverlauf betroffen sind? Was passiert, sollten diese sich weigern? Da der Trassenverlauf noch nicht feststeht, gibt es noch keine Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern und auch noch keine Ausgleichszahlungen. Das Verfahren bei einer Verweigerung der Grundstücksnutzung ist in § 45 EnWG geregelt.