Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4023 28.02.2019 (Ausgegeben am 01.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Vergütung für Auszubildende in medizinischen Fachberufen III Universitätsklinikum Magdeburg AöR Kleine Anfrage - KA 7/2289 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Antwort der Landesregierung: Frage 1: Welchem Tarifwerk unterliegt das Universitätsklinikum Magdeburg AöR? Für welche Berufsgruppen bestehen welche Unterschiede zum TV-L? Antwort zu Frage 1: Das Tarifwerk für die nichtärztlichen Beschäftigten ist der Haustarifvertrag des Universitätsklinikums Magdeburg AöR (HTV-UK MD). Er gliedert sich in Manteltarifvertrag , Entgelttarifvertrag und Überleitungstarifvertrag. Der letzte wesentliche Unterschied zum TV-L besteht in der Höhe der Jahressonderzahlung : § 10 - Jahressonderzahlung (1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. (2) Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten in den Entgeltgruppen E1 - E9; Kr 3a - Kr 9a 50 v. H. E10 - E11, Kr 9b - KR11b 48 v. H. E12 - E13, Kr 12a 40 v. H. E14 - E15 34 v. H. 2 Für die ärztlichen Beschäftigten findet der HTV-Ä-UK MD Anwendung. Wesentlicher Unterschied zum TV-Ärzte ist der Umstand, dass es bei der Vergütung des ständigen Vertreters des leitenden Arztes nur eine Entgeltstufe gibt. Frage 2: Welche tariflichen Regelungen bestehen für Auszubildende am Universitätsklinikum Magdeburg AöR? Für welche Auszubildendengruppen bestehen welche Unterschiede zum TV-L? Antwort zu Frage 2: Das Tarifwerk ist der Haustarifvertrag für Auszubildende (TV-A-UK MD in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 5 vom 28.03.2018). Dieser Haustarifvertrag umfasst gemäß § 1 TV-A-UK MD die 1. Auszubildenden der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, Operationstechnische Assistent*innen, Krankenpflegehelfer*innen sowie 2. die Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz; nicht hingegen den betrieblich-schulischen Gesundheitsberuf Medizinisch- Technischer Assistent/Assistentin in der Tarifeinigung zwischen ver.di, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Tarifgemeinschaft der Länder vom 30.10.2018. Soweit Auszubildende unter den TV-A-UK MD fallen, gibt es außer marginal abweichenden Mantelregelungen (z. B. bei Übernahme) keine Unterschiede, insbesondere nicht bei den Vergütungen, im Vergleich zum TVA-L. Frage 3: Welche Planungen bestehen im Universitätsklinikum Magdeburg AöR bezüglich der Zahlung einer Ausbildungsvergütung für die in der Kleinen Anfrage Drs.7/2130 aufgeführten Ausbildungsberufe? Antwort zu Frage 3: Die Tarifeinigung zur Einbeziehung der Auszubildenden der betrieblich-schulischen Gesundheitsberufe in die entsprechenden Tarifverträge der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Tarifgemeinschaft der Länder hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Universitätsmedizin Magdeburg, da sie nicht an diese Tarifverträge gebunden ist. Deshalb ist das Universitätsklinikum Magdeburg auch nicht verpflichtet, diesen Auszubildenden ab dem 01.01.2019 eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel, die Nachwuchsbindung sowie angesichts der im Pflegepersonal -Stärkungsgesetz ab dem 01.01.2019 gesetzlich geregelten Refinanzierung der Ausbildungskosten und -vergütungen wird jedoch noch zu entscheiden sein, ob diese Ausbildungsberufe (oder einzelne hiervon) zukünftig mit in den TV-A-MD aufgenommen werden. Ausweislich der Protokollerklärung zu § 1 TV-A-UK MD sind wir verpflichtet, zunächst ver.di zu informieren, wenn wir beabsichtigen, weitere Berufe in den TV-A-UK MD aufzunehmen. 3 Frage 4: Zu welchen Sitzungen des Verwaltungsrates des Universitätsklinikums Magdeburg AöR wurden durch den Klinikvorstand über Tarife und Vergütungen im Klinikbetrieb informiert? Antwort zu Frage 4: Datum Sitzung 29.11.2018 41. Sitzung des Aufsichtsrates 18.10.2018 40. Sitzung des Aufsichtsrates 09.08.2018 39. Sitzung des Aufsichtsrates 30.11.2017 37. Sitzung des Aufsichtsrates 17.08.2017 36. Sitzung des Aufsichtsrates 01.12.2016 34. Sitzung des Aufsichtsrates 23.03.2016 32. Sitzung des Aufsichtsrates 19.11.2015 31. Sitzung des Aufsichtsrates Anmerkung: Prüfung erfolgte für die vergangenen vier Jahre Frage 5: An welchen Verwaltungsratssitzungen der vergangenen 4 Jahre des Universitätsklinikums Magdeburg AöR nahmen welche Mitglieder der Landesregierung teil? Bitte Datum aller durchgeführten Sitzungen und Namen der jeweils teilnehmenden Regierungsmitglieder aufführen. Antwort zu Frage 5: Datum Sitzung Teilnehmer 29.11.2018 41. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Prof. Willingmann Frau Grimm-Benne Herr Schröder 18.10.2018 40. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Prof. Willingmann Frau Grimm-Benne Herr Schröder 09.08.2018 39. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Prof. Willingmann Frau Grimm-Benne Herr Schröder 03.07.2018 Sondersitzung des Aufsichtsrates Herr Prof. Willingmann 22.03.2018 38. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Prof. Willingmann Frau Grimm-Benne Herr Schröder 30.11.2017 37. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Prof. Willingmann Frau Grimm-Benne Herr Schröder 17.08.2017 36. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Prof. Willingmann Frau Grimm-Benne Herr Schröder 20.04.2017 35. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Prof. Willingmann 01.12.2016 34. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Prof. Willingmann 4 30.09.2016 Sondersitzung des Aufsichtsrates Herr Jörg Felgner Frau Grimm-Benne Herr Schröder 11.08.2016 33. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Jörg Felgner Frau Grimm-Benne 23.03.2016 32. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Hartmut Möllring Herr Jens Bullerjahn 19.11.2015 31. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Hartmut Möllring Herr Norbert Bischoff 23.07.2015 30. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Hartmut Möllring Herr Jens Bullerjahn 19.03.2015 29. Sitzung des Aufsichtsrates Herr Hartmut Möllring Herr Jens Bullerjahn