Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4025 28.02.2019 (Ausgegeben am 01.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Islamisches Kulturzentrum in Naumburg Kleine Anfrage - KA 7/2292 Vorbemerkung der Fragestellenden: In der Schönburger Straße in Naumburg wurde im vergangenen September das „Islamische Kulturzentrum“ durch einen Merseburger Verein eröffnet. Dieses soll, laut eigener Angaben, die Funktion eines Integrationszentrums einnehmen, neben dem Bestehen eines Gebetsraumes sollen auch Koran- und Arabisch-Kurse angeboten werden. Um dies umsetzen zu können, hofft man auf Fördergelder des Landes Sachsen-Anhalt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie heißt der Verein aus Merseburg, oder - sollte es mittlerweile in Naumburg einen eigenständigen Verein geben - wie heißt dieser? Der o. g. Verein in Naumburg heißt „Islamisches Kulturzentrum Naumburg e. V“. 2. Ist das „Islamische Kulturzentrum“ einem Dachverband unterstellt? Seit Ende 2017 ist das Islamische Kulturzentrum Naumburg e. V. Mitglied des Zentralrates der Muslime in Deutschland Sachsen-Anhalt e. V. (ZMD Sachsen- Anhalt e. V.). 2 3. Wurden bisher vom „Islamischen Kulturzentrum“ in Naumburg Anträge auf Fördergelder an die Stadt Naumburg, den Landkreis bzw. das Land gestellt? Beim Land wurden keine Anträge auf Förderung seitens des o. g. Vereins gestellt . Nach Auskunft des Landkreises liegen diesem auch keine Anträge vor. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3.1. Wenn ja, wann wurden diese genehmigt, in welcher Höhe und mit welchem Verwendungszweck? 3.2. Aus welchem Förderprogramm erhält der Verein die finanziellen Mittel ? 3.3. Welche Bedingungen muss dafür dieser Verein erfüllen? Beantwortung entfällt. 4. Das „Islamische Kulturzentrum“ in Naumburg bietet bzw. will, laut eigener Aussagen, Arabisch- und Koran-Kurse anbieten und vor allem eine Anlaufstelle für ankommende „Flüchtlinge“ darstellen. 4.1. Wie schätzt die Landesregierung die Förderbedürftigkeit und das Integrationspotenzial eines Vereins ein, dessen Funktionalität weder in der Vermittlung der vorherrschenden Kultur noch in der deutschen Sprache liegt? Die islamischen Gemeinden stellen einen wichtigen Faktor bei der lokalen Integration dar. Wie bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, hält die Landesregierung die gemeinwesenorientierte Arbeit der islamischen Gemeinden z. B. in ihrer Funktion als Anlauf- und Beratungsstelle für Geflüchtete zu Fragen der Kitaplatz-, Wohnungs- sowie Sprachkurssuche, aber auch zur Unterstützung bei Behördengängen (als Kultur- und Sprachmittler) grundsätzlich für förderwürdig. Seit 2015 sind Islamische Gemeinden/Vereine in Sachsen-Anhalt aufgrund der großen Zahl neu ankommender Geflüchteter bei der Erstorientierung stark herausgefordert. Abschließend lässt sich eine Förderbedürftigkeit aber nur anhand eines konkreten Projektantrages und der darin begründeten Bedarfe feststellen. Ein solcher liegt dem Land nicht vor. 4.2. Wie lässt sich unter diesen Blickpunkten eine staatliche und somit finanzielle Förderung rechtfertigen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4.1 verwiesen. 3 5. Erfolgt auf irgendeine Art und Weise eine Kooperation mit dem Migrationszentrum des Burgenlandkreises? Aktuell gibt es nach Auskunft des Landkreises keine Kooperationen zwischen der Migrationsagentur des Burgenlandkreises und dem o. g. Verein. 6. Wer hält in welcher Funktion a) die Koran-Kurse, b) die Arabisch-Kurse und c) die Gebetsstunden ab? 6.1. Seit wann hält/halten sich die Person(en) in Deutschland auf? 6.2. Welche Staatsangehörigkeit gehört/gehören sie an? 6.3. Wann und wo wurden Asylanträge gestellt? 6.4. Welchen Aufenthaltsstatus hat/haben die Person(en)? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wer im Islamischen Kulturzentrum Naumburg die Koran-Kurse, Arabisch-Kurse und Gebetsstunden abhält, sodass hier eine Beantwortung der Teilfragen 6.1 bis 6.4 nicht möglich ist. 7. Wie viele Personen nehmen durchschnittlich monatlich an Koran- und Arabisch-Kursen teil und wie viele an den Gebetsstunden? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. 8. Liegen der Landesregierung Hinweise zu Anhängern islamistischer oder salafistischer Vereinigungen/Organisationen vor? Wenn ja, inwiefern? Die Landesregierung interpretiert die Frage dahingehend, dass nach islamistischen Organisationen gefragt wird, die Beziehungen zum „Islamischen Kulturzentrum Naumburg e. V.“ unterhalten. Der Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt sammelt Informationen insbesondere über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung , den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. Mithin sind regelmäßig Personenzusammenschlüsse, d. h. Parteien, Vereine oder andere Gruppierungen, zu denen konkrete Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, Gegenstand der Beobachtung. Deshalb werden auch Aktivitäten von Islamisten beobachtet. Dabei werden auch Informationen darüber erlangt, ob sich Mitglieder islamistischer Organisationen im „Islamischen Kulturzentrum Naumburg e. V.“ aufhalten. Dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt liegen deshalb Erkenntnisse dahingehend vor, dass das „Islamische Kulturzentrum Naumburg e. V.“ gelegentlich von Anhängern der „Gemeinschaft der Verkündigung der Mission“ (Tablighi Jama `at) im Rahmen ihrer Missionierungstätigkeit aufgesucht wird.