Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4031 01.03.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 01.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Vergütung für Auszubildende in medizinischen Fachberufen IV Salus gGmbH Kleine Anfrage - KA 7/2290 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Welche tariflichen Regelungen bestehen für Auszubildende an der Salus gGmbH? Für welche Auszubildendengruppen bestehen welche Unterschiede zum TVA-L? Auszubildende in der Salus gGmbH unterliegen dem Tarifvertrag für Auszubildende der Salus gGmbH, in dem das Ausbildungsverhältnis im Allgemeinen geregelt ist, sowie dem Vergütungstarifvertrag für Auszubildende der Salus gGmbH. Bezüglich der Vergütung wird zwischen Auszubildenden in der Gesundheits - und Krankenpflege sowie einer gewerblichen Ausbildung unterschieden . Darüber hinaus verfügt die Salus gGmbH noch über einen Ergänzungstarifvertrag für Auszubildende/zu fördernde Arbeitnehmer der Salus-Integra gGmbH (jetzt „Geschäftsbereich Neuwerk“). Dieser Tarifvertrag unterstützt die Zielsetzung der beruflichen und sozialen Integration von noch nicht voll leistungsfähigen Jugendlichen oder Erwachsenen durch Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote und findet insbesondere im Rahmen der Förderung der Ausbildung in handwerklichen und gastronomischen Bereich Anwendung. Auszubildende in medizinischen Fachberufen sind in der Salus gGmbH Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege. 2 Die Ausbildungsvergütung wird seit dem 01.08.2017 wie folgt gewährt. 1. Ausbildungsjahr: 1.000€ 2. Ausbildungsjahr: 1.100€ 3. Ausbildungsjahr: 1.200€ Auf Basis des Salus Vergütungstarifvertrages für Auszubildende und dem TVA- L (Pflege) in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 7 vom 17. Februar 2017 ergibt sich daraus folgender Unterschied: Tab. 1: Gegenüberstellung Ausbildungsentgelte der Salus gGmbH und dem TVA-L für Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege 2. Welchem Tarifwerk unterliegen die Einrichtungen der Salus gGmbH? Für welche Berufsgruppen bestehen welche Unterschiede zum TV-L? In der Salus gGmbH finden zwei Tarifwerke Anwendung. Zum einen ein Haustarifvertrag mit dem Marburger Bund für alle Ärztinnen und Ärzte der Salus gGmbH. Zum anderem ein Haustarifvertrag mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für alle nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Arbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte der Salus gGmbH beträgt 40h/Woche. Die Arbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte des TV-Ärzte beträgt 42h/Woche. Um die Angaben vergleichbar zu machen wurden die Werte des TV-Ärzte entsprechend auf 40 Wochenarbeitsstunden reduziert. Zum Vergleich sind beispielhaft aus dem Haustarifvertrag mit dem Marburger Bund der Assistenzarzt und der Facharzt aufgeführt. Als Vergleichsbasis dient hier der Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte) vom 12. April 2017. Der Haustarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte verfügt über 4 Stufen, der TV-Ärzte über 6 Stufen. Für den Vergleich wurden jeweils die erste Stufe (Stufe 1 Salus, Stufe 1 TV-Ärzte) sowie die letzte Stufe (Stufe 4 Salus, Stufe 6 TV-Ärzte) herangezogen . Ferner wird der Mittelwert aus allen Stufen angegeben. Zuzüglich zu den 12 Monatsgehältern erhalten die ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Salus gGmbH eine ergebnisorientierte Zuwendung deren Höhe bis zu 1,66 % des Bruttoarbeitsentgeltes des Arbeitnehmers des laufenden Kalenderjahres betragen kann. Jahr/Vergütung Vergütung Salus gGmbH ab 01.08.2017 Vergütung TVA-L (Pflege) 01.01.-31.12.2017 Vergütung TVA-L (Pflege) ab 01.01.2018 Differenz Salus gGmbH zum TVA-L (Pflege) 01.01.2018 1. Ausbildungsjahr 1.000,00 € 1.025,70 € 1.060,70 € 60,70 € 2. Ausbildungsjahr 1.100,00 € 1.091,70 € 1.126,70 € 26,70 € 3. Ausbildungsjahr 1.200,00 € 1.198,00 € 1.233,00 € 33,00 € 3 Tab. 2: Gegenüberstellung Entgelte der Salus gGmbH und dem TV-Ärzte für ausgewählte Berufsgruppen Die Arbeitszeit der nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Salus gGmbH beträgt 38,5h/Woche. Die Arbeitszeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TV-L beträgt 40h/Woche. Um die Angaben vergleichbar zu machen wurden die Werte des TV-L entsprechend auf 38,5 Wochenarbeitsstunden reduziert . Die Basis für den Vergleich bildet der Vergütungstarifvertrag der Salus gGmbH vom 16. April 2018 (Vergütungstabelle 01. April 2019) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 10 vom 7. November 2017. Für das nichtärztliche Personal erfolgt der Vergleich jeweils in der Einstiegsstufe (Stufe 1) sowie in der letzten Entgeltstufe (Stufe 6). Bei Berufsbildern, deren Einstieg in einer höheren Stufe erfolgt, wurde die jeweilige Einstiegsstufe des Tarifwerkes zum Vergleich herangezogen. Ferner wird der Mittelwert aus allen Stufen angegeben. Zuzüglich zu den 12 Monatsgehältern erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Urlaubsgeld i.H.v. 260,00 €, ein Weihnachtsgeld im November in Höhe von 5,78 % des Bruttoarbeitsentgeltes des laufenden Kalenderjahres sowie eine ergebnisorientierte Zuwendung, deren Höhe bis zu 1,66 % des Bruttoarbeitsentgeltes des Arbeitnehmers von Januar bis November des laufenden Kalenderjahres betragen kann. Die Sondergratifikationen des TV-L orientieren sich an der Entgeltgruppe und weisen somit keine einheitlichen prozentualen Werte aus. Somit ist hier kein direkter Vergleich der Sonderzahlungen möglich. Nachfolgend sind beispielhaft die größten Berufsgruppen, die in der Salus beschäftigt sind, dargestellt. Wir möchten an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen , dass es sich hierbei um einen beispielhaften Vergleich handelt. Die genaue Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die ausgeübte Tätigkeit und die Tätigkeitsmerkmale. Die Eingruppierung kann somit aufgrund besonderer Anforderungen oder dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit ggf. von den untenstehenden Vergleichswerten abweichen. Salus EG* TV-L EG Berufsbezeichnung beispielhaft Tarif* Einstiegsentgelt letzte Stufe Entgelt Mittelwert aller Stufen A3 Ä1 Assistenzarzt (Marburger Bund) Salus 4.769 5.916 5.382 TV-L 4.411 5.662 5.040 A2 Ä2 Facharzt (Marburger Bund) Salus 6.874 7.438 7.191 TV-L 5.821 7.292 6.708 Hinweise: EG* = Entgeltgruppe Tarif* = Salus A3 und A2 zum Stand 01.01.2019, TVL Ä1 und Ä3 zum Stand 01.12.2018 4 Tab. 3: Gegenüberstellung Entgelte der Salus gGmbH und TV-L für ausgewählte Berufsgruppen Salus EG* TV-L EG Berufsbezeichnung beispielhaft Tarif* Einstiegsentgelt letzte Stufe Entgelt Mittelwert aller Stufen P8 Kr3a Pflegehelfer Salus 2.105 2.563 2.306 TV-L 2.074 2.670 2.382 P6 Kr7a Gesundheits-u. Krankenpfleger Salus 2.469 2.999 2.728 TV-L 2.395 3.203 2.823 P6 Kr7a Altenpfleger Salus 2.469 2.999 2.728 TV-L 2.395 3.203 2.823 P3 Kr9c Stationsleitung mit 24 Salus 3.198 3.743 3.499 unterstellten Mitarbeitern TV-L 3.332 3.899 3.645 P4 Kr9b Stationsleitung mit 12 Salus 2.931 3.524 3.292 unterstellten Mitarbeitern TV-L 3.054 3.671 3.429 P5 Kr9a Fachpfleger Salus 2.600 3.294 2.950 (mit WB z.B. Psychiatrie) TV-L 3.054 3.431 3.243 IV E13 Psychologe (Diplom) Salus 3.393 5.075 4.243 TV-L 3.534 5.254 4.414 V E10 Sozialarbeiter (Bachelor), Salus 2.972 4.180 3.557 Pädagoge (Bachelor) TV-L 2.973 4.355 3.684 VI E9 Leitende Ergo- und Salus 2.718 3.938 3.342 Physiotherapeuten TV-L 2.647 3.850 3.272 VII E8 Ergotherapeut, Salus 2.588 3.030 2.799 Physiotherapeut TV-L 2.486 3.157 2.880 VIII E7 qualifizierter Salus 2.458 2.883 2.655 Verwaltungsangestellter TV-L 2.337 3.013 2.737 Hinweise: EG* = Entgeltgruppe Tarif* = Salus VTV Stand 01.04.2019 und TV-L VTV zum Stand 01.10.2018 5 Im Haustarifvertrag zwischen der Salus gGmbH und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erfolgt zum 01. April 2020 eine Annäherung auf 100% des TV-L zum Tarifstand 01. Oktober 2018.