Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4032 01.03.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 01.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Haushaltsabschluss 2018 - Nicht abgeflossene Mittel im Bereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration Kleine Anfrage - KA 7/2316 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit Ende Januar liegt der vorläufige Haushaltsabschluss für das Jahr 2018 vor. Im Bereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration ist in einigen Bereichen kein bzw. ein sehr geringer Mittelabfluss zu verzeichnen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Im Kapitel 05 09, Titel 633 62 wurden für das Landesprogramm zur UN-Behindertenrechtskonvention 250.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 veranschlagt . Davon sind laut vorläufigem Haushaltsabschluss 0 Euro abgeflossen . a. Aus welchen Gründen wurden Mittel in dieser Höhe veranschlagt? Für das Haushaltsjahr 2018 sind in der Titelgruppe 62 erstmals Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 Euro zur Umsetzung und Fortschreibung des Landesaktionsplans Sachsen-Anhalt zur Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention (LAP) eingestellt worden. Die Maßnahmen des LAP zielen darauf ab, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie einstellungs- und umweltbedingte Barrieren abzubauen. Sie sind auf die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft ausgerichtet. 2 Die Höhe der eingestellten Haushaltsmittel richtete sich nach dem festgestellten Bedarf. b. Aus welchen Gründen erfolgte kein Mittelabfluss? Von den für das Haushaltsjahr 2018 eingestellten Mitteln sind 20.613,31 Euro abgeflossen. Die Umsetzung der Mittel soll über eine Richtlinie erfolgen. Die Erstellung der Richtlinie verzögerte sich wegen der vorrangig zu erledigenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. c. Für das Haushaltsjahr 2019 ist für das Landesprogramm zur UN-Behindertenrechtskonvention die gleiche Summe wie im Jahr 2018 vorgesehen . Wie soll ein Mittelabfluss gewährleistet werden? Die Umsetzung der Mittel wird über eine Richtlinie erfolgen, die sich gegenwärtig im Abstimmungsverfahren befindet. Gegenstand der Förderung werden Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Ziele des LAP und zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen sein. Die Zuwendungen sind für Maßnahmen der Selbststärkung von Menschen mit Beeinträchtigungen, für Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, für Zuschüsse zu Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 5 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt und zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an allgemeinen Angeboten. Durch die Deckungsfähigkeit der Titel innerhalb der Titelgruppe 62 wird sichergestellt , dass ausreichend Haushaltsmittel für die in der Titelgruppe 62 verankerten Aufgaben zur Verfügung stehen, d. h. zur Umsetzung der Richtlinie 2016/2012/EU (für das Überwachungs-, Berichterstattungs- und Durchsetzungsverfahren ), zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 21.06.2018 zur Schaffung einer Landesfachstelle Barrierefreiheit (Drs. 7/3086) zur Herstellung von Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt in allen Lebensbereichen und zur Umsetzung der Ziele des LAP. 2. Im Kapitel 05 09, Titel 633 93 wurden für das örtliche Teilhabemanagement 550.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 veranschlagt. Davon sind laut vorläufigem Haushaltsabschluss lediglich 230.000 Euro abgeflossen. a. Aus welchen Gründen wurden Mittel in dieser Höhe veranschlagt? Die Höhe der veranschlagten Mittel leitet sich aus dem antizipierten Umfang der Projektbeantragung und des Mittelbedarfs je Projekt ab. b. Aus welchen Gründen erfolgte ein deutlich geringerer Mittelabfluss? Sämtliche Anträge sind in enger Kooperation mit den Projektträgern bearbeitet worden. Dadurch konnten alle Projekte bei Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen bewilligt werden. 3 Im Jahr 2018 wurden 13 von 14 geplanten Projekten der Landkreise und kreisfreien Städte bewilligt. Sieben weitere Anträge sind im Jahr 2018 eingegangen. Diese Antragstellung erfolgte vor dem Hintergrund der Richtlinienänderung zum 23.01.2018, die die Ausweitung der Gruppe der Zuwendungsempfänger um die Städte und Gemeinden beinhaltete. Mit Ausweitung der Gruppe der Zuwendungsempfänger sollte eine effektivere Ausschöpfung der für das Örtliche Teilhabemanagement im Rahmen des Operationellen Programms 2014 - 2020 zur Verfügung stehenden ESF- und Landesmittel ermöglicht werden. Die Antragstellung erfolgte jedoch nicht im geplanten Umfang und der Mittelbedarf je Projekt entspricht nicht den Planzahlen. c. Für das Haushaltsjahr 2019 ist für das örtliche Teilhabemanagement die gleiche Summe wie im Jahr 2018 vorgesehen. Wie soll ein Mittelabfluss gewährleistet werden? Die Richtlinienänderung mit der Öffnung auch für Kommunen zum 23.01.2018 wird sich in diesem und kommenden Jahr finanziell niederschlagen. Dann werden 21 Projekte gegenüber ursprünglich 14 geplanten Projekten durchgeführt und die voraussichtlich benötigten Mittel in Höhe von 550.000 Euro ausgeschöpft . 3. Im Kapitel 05 09, Titel 684 04 wurden für Selbsthilfegruppen nach dem Pflegeneuausrichtungsgesetz 213.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 veranschlagt. Davon sind laut vorläufigem Haushaltsabschluss 0 Euro abgeflossen. a. Aus welchen Gründen wurden Mittel in dieser Höhe veranschlagt? Gemäß § 45d SGB XI werden durch die Pflegekassen 10 Cent je Versicherten pro Kalenderjahr zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen , -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung und Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben, zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung der Fördermittel erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel 2017, der für die Aufteilung der Mittel zwischen den Ländern herangezogen wird; sie wird durch eine Förderung des Landes ergänzt. b. Aus welchen Gründen erfolgte kein Mittelabfluss? Durch die Regelungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes wurden die Bedingungen verändert. Im Wesentlichen erhöht sich die prozentuale Förderung ab 2019. Die Pflegekassen stellen statt 10 Cent je Versicherten pro Kalenderjahr ab 2019 nunmehr 15 Cent bereit. Bislang ergänzte die Förderung der Pflegekassen die Förderung des Landes um 50 %, ab 2019 ergänzt die Förderung der Pflegekassen die Förderung des Landes um 75 %. Die zur Ausreichung der Mittel vorgesehene Förderrichtlinie, die sich im Abstimmungsverfahren befindet, musste aufgrund der Gesetzesänderungen das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz überarbeitet werden. Aufgrund dessen wurde 4 davon abgesehen, die Förderrichtlinie im Jahr 2018 auf Grundlage dann in 2019 überholter Regelungsinhalte in Kraft zu setzen. c. Für das Haushaltsjahr 2019 sind für die Selbsthilfegruppen 220.000 Euro vorgesehen. Wie soll ein Mittelabfluss gewährleistet werden ? Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie sind Informationsveranstaltungen für die in jedem Landkreis bereits bestehenden Selbsthilfekontaktstellen und weitere Interessierte vorgesehen, um die Regelungsinhalte der Förderrichtlinie und die damit verbundenen Aufgaben einer „Selbsthilfekontaktstelle Pflege“ vorzustellen und über die Möglichkeit zu informieren, Fördermittel zu beantragen. Wichtigste Aufgabe einer Selbsthilfekontaktstelle wird es sein, Selbsthilfegruppen für Pflegebedürftige, Angehörige von Pflegebedürftigen und Nahestehenden, die sich um Pflegebedürftige im Alltag kümmern, zu gründen und sie in ihrer Arbeit zu begleiten. Insbesondere sollen damit mehr Betroffene im ländlichen Raum erreicht und entlastet werden. Die Selbsthilfekontaktstellen begleiten zudem die Selbsthilfegruppen bei der Antragstellung und bei der Verwendungsnachweisprüfung, damit die Selbsthilfegruppen in ihrer Arbeit bestärkt, finanziell unterstützt werden und das gesamte Prozedere niedrigschwellig gestaltet wird. 4. Im Kapitel 05 09, Titel 684 68 wurden für Zuschüsse zur Förderung von wohlfahrtspflegerischen Einzelmaßnahmen 920.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 veranschlagt. Davon sind laut vorläufigem Haushaltsabschluss 876.000 Euro abgeflossen. Außerdem existieren für diesen Titel aus den Vorjahren Ausgabereste in Höhe von 700.000 Euro. a. Aus welchen Gründen wurden Mittel in dieser Höhe veranschlagt? Gem. § 9 Abs. 3 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist ein Anteil in Höhe von 4 % an der Konzessionsabgabe für die Förderung wohlfahrtspflegerischer Einzelmaßnahmen durch das für die Wohlfahrtspflege zuständige Ministerium zu verwenden. Das Ministerium der Finanzen legt in seinen Haushaltstechnischen Richtlinien im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen jeweils einen Betrag fest, der für diese Zwecke zu veranschlagen ist. Dieser Wert orientiert sich an den Vorjahren. Da dieser Wert jeweils nur eine Schätzung für die eventuell anfallenden Einnahmen aus der Konzessionsabgabe darstellt, sind die Mittel mit einem entsprechenden Haushaltsvermerk versehen. Außerdem regelt das Ministerium der Finanzen in seinem Haushaltsführungserlass jährlich die Verausgabung der Mittel (momentan dürfen 75 % des veranschlagten Betrages zunächst gebunden und verausgabt werden. Weitere Mittel werden bereitgestellt, soweit über diese 75 % hinaus noch weitere Einnahmen aus der Konzessionsabgabe hinzukommen . Diese Mittel in Höhe von 25 % der Konzessionsabgabe stehen dann im Folgejahr als Ausgaberest zur Verfügung, womit annähernd 100 % des Ansatzes für die in den Erläuterungen zu Kapitel 05 09 Titel 684 68 aufgeführten Projekte ausgereicht werden. 5 b. Aus welchen Gründen erfolgte für welche Einzelmaßnahmen ein geringerer Mittelabfluss? In 2018 wurden ausgehend vom Ansatz in Höhe von 920.000 EUR Mittel in Höhe von 876.913 EUR verausgabt. Dies sind 95 % der geplanten Ansatzhöhe. Geringere Mittelabflüsse waren im Wesentlichen bei den Kinder- und Jugendtelefonen /Elterntelefonen in Höhe von -79.330 EUR sowie bei sonstigen Projekten (diese sind im Zeitraum der Haushaltsplanaufstellung bewusst nicht untersetzt , um kleineren Projekten hier einen Zugang zu den wohlfahrtspflegerischen Einzelmaßnahmen zu ermöglichen) in Höhe von 2.953 EUR zu verzeichnen. c. Für das Haushaltsjahr 2019 ist für Zuschüsse zur Förderung von wohlfahrtspflegerischen Einzelmaßnahmen die gleiche Summe wie im Jahr 2018 vorgesehen. Wie soll ein Mittelabfluss gewährleistet werden? Der Mittelabfluss wird in vergleichbarer Weise wie in den Vorjahren durch die Finanzierung der in den Erläuterungen zu Kapitel 05 09 Titel 684 68 aufgeführten Projekte gewährleistet. d. Aus welchen Gründen gibt es in diesem Titel Ausgabereste in Höhe von 700.000 Euro? Es wird auf die Antwort zu Frage 4. a. verwiesen. e. Wann ist mit einem Abfluss der Ausgabereste zu rechnen und für welche Maßnahmen sollen sie verwendet werden? Die Ausgabereste werden am Jahresanfang nach Einwilligung in die Vorwegfreigabe des Ministeriums der Finanzen für Bewilligungen genutzt, um bestehende Rechtsverpflichtungen umzusetzen. Die Maßnahmen sind in den Erläuterungen zum Haushaltsplan beschrieben. 5. Im Kapitel 05 17, Titel 684 02 wurden für Modellmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen 377.700 Euro für das Haushaltsjahr 2018 veranschlagt. Davon sind laut vorläufigem Haushaltsabschluss lediglich 120.000 Euro abgeflossen. a. Aus welchen Gründen wurden Mittel in dieser Höhe veranschlagt? Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen wird auf der verbindlichen Grundlage des Bildungsprogramms „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ umgesetzt. Die Kindertageseinrichtungen sollen gute Bildungsorte für Kinder sein. Es war beabsichtigt, folgende Programme durchbzw . fortzuführen: 1. Praxisintegrierter Ausbildungsgang zur Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen, 2. Fachkräfte für Kitas und 3. Team-Qualifizierung zum Bildungsprogramm. 6 b. Aus welchen Gründen erfolgte für welche Einzelmaßnahmen ein deutlich geringerer Mittelabfluss? Das 1. und 2. Projekt wurde bzw. wird erfolgreich durchgeführt. Das 3. Projekt (“Team-Qualifizierung zum Bildungsprogramm“) konnte nicht durchgeführt werden . Es war vorgesehen, im Rahmen des Projektes „Team-Qualifizierung zum Bildungsprogramm“ in 3 Jahren insgesamt 475 KiTa-Teams zu qualifizieren. Die Planungssumme wurde dann in der Höhe und auf die Jahre 2017 und 2018 reduziert, sodass noch 112 KiTa-Teams qualifizierbar waren. Das Landesmodellprojekt “Team-Qualifizierung zum Bildungsprogramm“ sollte zum 1. Juni 2018 beginnen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hatte für die Initiierung zunächst einen Ideenwettbewerb geplant. Nach vergaberechtlicher Prüfung kam dann jedoch nur eine europaweite Ausschreibung in Betracht. Diese war aufgrund des unvertretbar hohen zeit- und personalintensiven Verwaltungsaufwands nicht realisierbar. c. Für das Haushaltsjahr 2019 sind für Modellmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen 148.800 Euro vorgesehen. Wie soll ein Mittelabfluss gewährleistet werden? Die „freigewordenen“ Haushaltsmittel sollen ab 2019 im Rahmen des „Gute- KiTa-Gesetzes“ des Bundes zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. 6. Im Kapitel 05 17, Titel 684 68 wurden für Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen 712.300 Euro für das Haushaltsjahr 2018 veranschlagt. Davon sind laut vorläufigem Haushaltsabschluss 672.300 Euro abgeflossen. a. Aus welchen Gründen wurden Mittel in dieser Höhe veranschlagt? Zielstellung waren folgende Förderschwerpunkte: 1. Sozialpädagogische Arbeit in Familienferienstätten/Familienzentren, 2. Familienbildungsmaßnahmen, 3. Familienbegegnungsmaßnahmen mit Bildungsinhalten und 4. Fachzentrum für Pflegekinderwesen. Die Mittel wurden aufgrund der Bedarfe der Vorjahre und der Berücksichtigung von Kostensteigerungen in dieser Höhe veranschlagt. b. Aus welchen Gründen erfolgte für welche Einzelmaßnahmen ein geringerer Mittelabfluss? In den Bereichen „Familienferienstätten/Familienzentren“ sowie „Fachzentrum Pflegekinderwesen“ sind die geplanten Mittel vollständig abgeflossen. In den Bereichen „Familienbildungsmaßnahmen“ und „Familienerholungen mit Bildungsinhalten “ konnten bewilligte Projekte nicht wie geplant umgesetzt werden oder es wurden nicht die prognostizierten Teilnehmerzahlen erreicht. 7 c. Für das Haushaltsjahr 2019 sind für Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen 686.100 Euro vorgesehen. Wie soll ein Mittelabfluss gewährleistet werden? Soweit die Projekte ohne Abweichungen von der Planung verlaufen, ist grundsätzlich mit einem vollständigem Abfluss der Mittel zur rechnen. 7. Im Kapitel 05 17, Titel 684 70 wurden für Modellprojekte „Frühe Hilfen" 80.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 veranschlagt. Davon sind laut vorläufigem Haushaltsabschluss 60.000 Euro abgeflossen. a. Aus welchen Gründen wurden Mittel in dieser Höhe veranschlagt? Zielstellung war es, Maßnahmen und Projekte insbesondere zur Prävention sexualisierter Gewalt zu etablieren. b. Aus welchen Gründen erfolgte ein geringerer Mittelabfluss? Geplant war unter anderem eine Beteiligung am Projekt „Trau Dich“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die letztlich nicht realisiert werden konnte. c. Für das Haushaltsjahr 2019 sind für Modellprojekte 70.000 Euro im Kapitel 05 17, Titel 684 73 vorgesehen. Wie soll ein Mittelabfluss gewährleistet werden? Soweit die Projekte ohne Abweichungen von der Planung verlaufen, ist grundsätzlich mit einem vollständigem Abfluss der Mittel zur rechnen.