Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4043 05.03.2019 (Ausgegeben am 05.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Überfall auf Männer mit Migrationshintergrund am 28. Oktober 2018 in Magdeburg Kleine Anfrage - KA 7/2313 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 28. Oktober 2018 soll es gegen 18:00 Uhr an einer Haltestelle in der Halberstädter Straße in Magdeburg zu einem Überfall auf zwei Männer mit Migrationshintergrund gekommen sein. Nachdem die beiden Männer zunächst auf der Straße verbal beleidigt wurden, sollen ca. 25 bis 30 Personen zur Haltestelle gekommen sein und dort unvermittelt auf die beiden Männer eingeschlagen haben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was ist bisher über die Tatumstände bzw. den Tatablauf bekannt? Der Sachverhalt ist Gegenstand noch laufender Ermittlungsverfahren. Im Zusammenhang mit dem Geschehen vom 28. Oktober 2018 werden im Verfahrenskomplex Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung geführt. Dem Ereignis ging eine verbale Auseinandersetzung in räumlicher Nähe zum „La Onda Fight Club“ zwischen zwei Geschädigten, die in Begleitung weiterer Personen waren, und mindestens drei Personen unter noch nicht vollständig geklärten Umständen voran. 2 2. Wie viele Personen welcher Nationalität wurden bei dieser Straftat wie schwer verletzt? Die zwei Geschädigten pakistanischer und afghanischer Herkunft erlitten Gesichtsverletzungen . 3. Wie viele mutmaßliche Tatverdächtige bzw. Beschuldigte wurden bislang ermittelt? Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist ein Tatverdächtiger ermittelt worden. 3.1 Waren diese vor oder/und nach der Tat polizeilich in Erscheinung getreten ? In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Rohheitsdelikte ? Die tatverdächtige Person ist vor und nach der Tat polizeilich in Erscheinung getreten. Elf der ihm zugerechneten Taten sind Rohheitsdelikte. 3.2 Sind diese mutmaßlichen Täter polizeilich als politisch-motivierte Gewalttäter bekannt bzw. in einer entsprechenden Datenbank erfasst ? Wenn ja, welchem politischen Spektrum sind diese zuzuordnen ? Die tatverdächtige Person ist als politisch motivierter Straftäter -links- erfasst. 4. Handelt es sich bei dieser Straftat nach derzeitigen Erkenntnissen um eine politisch motivierte Straftat? Wenn ja, welchem Phänomenbereich, Themenfeldbereich und Unterthema wird diese Tat in der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet bzw. erfasst? Nein.