Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4045 05.03.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 05.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Gehlmann (AfD) Entwicklung der Solarstromgewinnung via Photovoltaikanlagen Kleine Anfrage - KA 7/2226 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das EEG fördert über finanzielle Anreize den Ausbau der Solarstromgewinnung via Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bei privaten und gewerblichen Betreibern bzw. Investoren . Analog der dem Flächenbedarf für Windenergieanlagen wird auch bei PV- Anlagen ein hoher Flächenbedarf benötigt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie viele Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) gibt es derzeit in Sachsen- Anhalt? Bitte die Anzahl (n) der PV-Anlagen untergliedern nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie in Freiflächenanlagen (FFA) und der auf Dachflächen installierten Anlagen (DFA). DFA‘n sind gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 3a der Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt (BauO LSA) als Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Dachund Außenwandflächen, ausgenommen bei Hochhäusern, einschließlich der damit verbundenen Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes , seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der BauO LSA und zur Regelung der Zuständigkeiten für die Marktüberwachung vom 26. März 2013 verfahrensfrei gestellt, so dass den unteren Bauaufsichtsbehörden hierzu keine Angaben vorliegen. 2 FFA‘n unterliegen als sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, gemäß § 61 BauO LSA dem Genehmigungsfreistellungsverfahren, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes errichtet werden, dessen Festsetzungen nicht widersprechen bzw. notwendige Ausnahmen und Befreiungen erteilt sind, die Erschließung gesichert ist, die Gemeinde nicht die Durchführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens beantragt und der Bauherr nicht durch Einreichung eines Bauantrages bestimmt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, bedarf die Errichtung von FFA‘n keiner Baugenehmigung; der Bauherr hat lediglich die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Da eine präventive Prüfung nicht stattfindet , werden die erfragten Angaben von den unteren Bauaufsichtsbehörden nicht erfasst. Aus diesen Gründen können die von den unteren Bauaufsichtsbehörden mitgeteilten Angaben in der Tabelle (Anlage 1) die erfragten Daten nicht vollständig widerspiegeln. Weitere Angaben gehen gegebenenfalls aus dem öffentlich zugänglichen, von der Bundesnetzagentur geführten Anlagenregister beziehungsweise Marktstammdatenregister hervor. Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen bei den Netzbetreibern liegen nur als Landessumme vor (Anhang). Es findet keine Erfassung nach regionaler Gliederung oder Installationsart statt. Ab 2018 findet eine monatliche Erfassung der Photovoltaikanlagen und deren Stromeinspeisung statt. Das Ergebnis September 2018 weist 28.313 Anlagen aus. Jahr Photovoltaikanlagen Anteil am Gesamtstromverbrauch Einspeisende Anlagen Stromerzeugung insgesamt Anzahl Leistung MW MWh % 2003 493 2,3 1.397 0,01% 2004 763 11,4 4.208 0,02% 2005 1.396 19,3 11.627 0,06% 2006 2.326 31,1 18.646 0,10% 2007 3.436 51,1 32.162 0,18% 2008 4.656 93,7 60.331 0,32% 2009 6.541 186,8 110.258 0,66% 2010 10.328 439,0 244.514 1,40% 2011 13.779 808,0 528.707 2,90% 2012 18.272 1.258,0 949.929 5,13% 2013 21.252 1.517,4 1.311.282 7,25% 2014 23.120 1.669,6 1.607.536 9,09% 2015 24.332 1.818,5 1.816.505 10,09% 2016 25.629 2.063,7 1.879.582 9,51% 2017 27.088 2.219,3 1.969.519 9,88% Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 3 2. Wie groß ist der Flächenbedarf (ha) der angegebenen PV-Anlagen und wie groß ist die Gesamtfläche (m2/km2) der installierten Photoelemente? Bitte den PV-Anlagen (FFA und DFA) - in Ergebnis der Gliederung der PV-Anlagen Frage 1 - entsprechend folgende Flächen (Boden- und Dachflächen sowie Fläche der Photoelemente) zuordnen und anschließend die daraus resultierenden Gesamtflächen für das Land Sachsen-Anhalt angeben. Bei den Bodenflächen bitte die Nutzungsart und die Bodenwertzahl mit angeben . Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die der Landesregierung vorliegenden Daten sind der Anlage 2 zu entnehmen. Daten zu der Bodenwertzahl der Flächen liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Wie hoch ist die installierte Leistung (Nenn- bzw. Peakleistung) der PV- Anlagen des Landes Sachsen-Anhalt? Bitte entsprechend der Gliederung der PV-Anlagen nach Frage 1 den entsprechenden PV-Anlagen die Leistungen zuordnen und daraus die Gesamtleistung je LK/kreisfreien Städten , unterschieden nach Freiflächen- und Dachanlagen, zuordnen. Siehe Tabelle in der Anlage 2. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Wie hoch ist der Anteil der produzierten elektrischen Leistung am Gesamtstromverbrauch in Sachsen-Anhalt? Bitte die Auflistung über die letzten 15 Jahre erstellen. Vorbemerkung: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf den Anteil der Energiemenge am Bruttostromverbrauch bezieht. Aufgrund der geringen quantitativen Bedeutung der Photovoltaik vor 2005 (<0,1 %) wird auf eine weiter zurückgehende Darstellung verzichtet. PV: Strommenge (Einspeisung + stat. erfasster Eigenverbrauch ) Brutto- Stromverbrauch Anteil PV [TJ] [TJ] 2005 42 65279 0,1% 2006 67 65804 0,1% 2007 116 66103 0,2% 2008 217 66970 0,3% 2009 397 60596 0,7% 2010 837 62978 1,3% 2011 1903 65639 2,9% 2012 3420 66698 5,1% 2013 4721 65085 7,3% 2014 5787 63655 9,1% 2015 6539 64789 10,1% 2016 6766 71167 9,5% Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Energiebilanz 4 5. Wie hoch ist die Differenz zwischen der Nennleistung s. Frage 3 und der tatsächlich erzeugten Leistung (in das öffentliche Netz eingespeiste Leistung )? Bitte Gesamtbilanz für das Land Sachsen-Anhalt anhand der Ergebnisse der Fragen 1, 3 und 4 darstellen. Vorbemerkung: Es wird davon ausgegangen, dass die Frage auf das Verhältnis zwischen tatsächlich erzeugter Energiemenge und der installierten Leistung der Anlagen abzielt. Dieser Bezug wird üblicherweise über die Ermittlung der Jahresvollaststundenzahl (bzw. auch: Ausnutzungsdauer) hergestellt. Diese Rechengröße gibt an, in wie vielen Stunden eine Anlage ihre Jahresstromerzeugung erbracht hätte, wenn sie ständig ihre maximale Leistung erbringen würde. Auch wenn Photovoltaikanlagen fast ganzjährig in Betrieb sind, liegt die erzeugte elektrische Leistung je nach Sonnenangebot die meiste Zeit deutlich unterhalb der maximal möglichen Leistung. Zahlen für Sachsen-Anhalt existieren aus unterschiedlichen Quellen (vgl. Tabelle ). Auf dieser Basis lässt sich das Verhältnis der über das Jahr gemittelten Leistung zur installierten Leistung auf etwas über 11 % beziffern. Die Differenz zwischen der in Frage 3 dargelegten installierten Gesamtleistung und dieser Leistung beträgt dem zufolge etwas weniger als 89 % der installierten Gesamtleistung . Jahresvolllast - stunden lt BDEW Daraus ergibt sich: Verhältnis mittlere Leistung/ installierte Leistung Ausnutzungsdauer lt. ZSW/SFV Daraus ergibt sich: Verhältnis mittlere Leistung / installierte Leistung [h] [kW/kW] [kWh/kWp] [kW/kWp] 2011 1054 0,120 1050 0,120 2012 976 0,111 963 0,110 2013 913 0,104 899 0,103 2014 1005 0,115 968 0,111 2015 1044 0,119 1012 0,116 2016 985 0,112 2017 922 0,105 Mittelwert 985 0,114 958 0,111 Quelle: BDEW bzw. ZSW/SFV auf foederal-erneuerbar.de 6. Wie hoch sind die durchschnittlichen Vergütungspreise für PV-Anlagen nach EEG der letzten 15 Jahre? Bitte jährliche Entwicklung (ct./Jahr/Vergütungsregelung ). Grundlage für die Berechnung der in der folgenden Tabelle dargestellten durchschnittlichen EEG-Vergütung in ct./kWh sind die EEG-Gesamtvergütungszahlungen und die Strommengen nach § 20 EEG (Marktprämie) und § 21 EEG (Einspeisevergütung). 5 Jahr Durchschnittliche EEG-Vergütung in Cent pro Kilowattstunde 2003 49,1 2004 50,8 2005 53,0 2006 53,0 2007 51,9 2008 50,2 2009 47,9 2010 43,4 2011 39,6 2012 35,2 2013 32,0 2014 31,6 2015 30,8 2016 30,3 2017 29,8 Quelle: „EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2019“, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 15.10.2018 7. Welche Förderprogramme wurden bzw. werden für die Errichtung von PV- Anlagen in Sachsen-Anhalt eingesetzt? Bitte die Förderprogramme mit Laufzeit und Fördervolumen (Euro) sowie Ausschöpfungsgrad der Fördermittel listen. Mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ENERGIE“ setzt das Land Sachsen- Anhalt im Zeitraum 22.03.2016 bis 30.06.2021 ein Förderprogramm mit einem Fördervolumen in Höhe von 30.129.905 EUR um. Mit Stand 31.12.2018 waren 217 Vorhaben mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von 19.958.002 EUR bewilligt und davon 5.092.004 EUR ausgezahlt. Gemäß Ziffer 2.2 lit. g) der Förderrichtlinien können unter anderem Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien, auch unter Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung gefördert werden. Unter diesen Punkt fallen neben PV-Anlagen allerdings auch andere Maßnahmen, wie z. B. Blockheizkraftwerke. Darüber hinaus sind diese Maßnahmen gemäß Ziffer 2.1 der Förderrichtlinien nur zusammen mit weiteren CO2-reduzierenden, energieeffizienzsteigernden Maßnahmen förderbar. Die Investitionsbank (IB) als Bewilligungsstelle erfasst in ihren Systemen die förderfähigen Ausgaben und die dafür bewilligten Zuschüsse. Eine Unterscheidung hinsichtlich der spezifischen Art der Energieerzeugung erfolgt nicht. Daher kann keine Aussage speziell in Bezug auf geförderte PV-Anlagen getroffen werden. Es lässt sich lediglich festhalten, dass bisher 74 Vorgänge (Stand 18.01.2019) gefördert wurden, in denen auch Ausgaben für die Einführung von erneuerbaren Energien gefördert wurden. Diesbezüglich beträgt das geförderte Investitionsvolumen 4 Mio. EUR bei bewilligten Zuschüssen in Höhe von 1,6 Mio. EUR. 6 Das vom Ministerium der Finanzen umgesetzte Förderprogramm STARK III zielt neben der allgemeinen Sanierung auch maßgeblich auf die energetische Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie von Kultureinrichtungen , außerschulischen Sportstätten und Hochschulen. Im Rahmen der Umsetzung des energetischen Sanierungsprozesses werden von den Zuwendungsempfängern , je nach energetischem Konzept, auch PV-Anlagen für die Gewinnung von Solarstromenergie installiert. Diese Maßnahmen sind förderfähig . 8. Hat die Landesregierung eigene Zielsetzungen zum Ausbau der erneuerbaren -Energien zur Eigennutzung? Bitte geplante Zielsetzungen, geplante und umgesetzte Projekte in den letzten 10 Jahren tabellarisch aufführen. Die Landesregierung hat keine eigenen Zielsetzungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien zur Eigennutzung festgelegt. 9. Wie steht die Landesregierung zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vs. Klimafreundlichkeitsbetrachtung bei der Umsetzung ihrer eigenen Zielstellung „Stromerzeugung zu 100 % aus erneuerbaren Energien“? Die Energiepolitik der Landesregierung strebt einen Anteil der erneuerbaren Energien von 100 Prozent am Energieverbrauch an. Dabei bildet das energiepolitische Zielviereck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Akzeptanz im Kontext einer gesellschaftlichen Teilhabe den Handlungsleitfaden. Im Klima- und Energiekonzeptes mit der Perspektive 2020/2030 wird das Spannungsfeld Wirtschaftlichkeitsbetrachtung/ Klimafreundlichkeitsbetrachtung über eine Gegenüberstellung von CO2-Äquivalent-Minderung mit annuitätischen Mehrkosten der aufgeführten Maßnahmen adressiert. Der Ausbau von Windenergie und Photovoltaik als tragende Säulen der erneuerbaren Energien im Strombereich (Maßnahmen A 2.1, A 2.2) weisen jeweils geringe Treibhausgasminderungskosten bei gleichzeitig hoher Wirksamkeit auf (vgl. Abb. 44,Klima- und Energiekonzept Sachsen-Anhalt, Stand: 05.02.2019). Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz sind explizit in den Zielen der Landesregierung verankert. Eine Berücksichtigung des Spannungsfeldes beim Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt. 10. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung, wenn der oder die Betreiber nach Ablauf der EEG-Förderung, PV-Anlagen für unwirtschaftlich bewerten und diese rückgebaut werden, obwohl sie technisch funktionsfähig sind? Bitte Strategie des Landes darlegen. Bei einer Entscheidung über den Weiterbetrieb oder den Rückbau einer PV-Anlage handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Entscheidung des Betreibers der PV-Anlage, auf die die Landesregierung keinen Einfluss hat. Nichtsdestotrotz begrüßt die Landesregierung den Weiterbetrieb von funktionsfähigen Anlagen. Unter Berücksichtigung des Einsatzes von Ressourcen und Energie bei der Herstellung der PV-Anlagen erscheint eine möglichst lange Nutzungdauer geboten. 7 11. Die Herstellung von PV-Modulen erfordert einen hohen Energieaufwand. Die Entsorgung bzw. das Recycling von PV-Modulen wird ebenso eines hohen Energieaufwandes bedürfen. Wie beurteilt die Landesregierung die Energiebilanz für Herstellung und Recycling von PV-Modulen und ihrer erzeugten Energie im Förderzeitraum von 20 Jahren? Bitte die Energiebilanz entsprechend dem Energieeinsatz bei der Herstellung (Erzeugungskosten ), der tatsächlichen (Leistung/Wirkungsgrad) und den Entsorgungskosten begründen. Die Energiebilanz von erneuerbaren Energien Anlagen und somit auch Photovoltaikanlagen kann im Rahmen von Ökobilanzen oder Life Cycle Assessments (DIN EN ISO 14040:2009-11 Umweltmanagement - Ökobilanz - Grundsätze und Rahmenbedingungen und DIN EN ISO 14044:2006-10 Umweltmanagement - Ökobilanz - Anforderungen und Anleitungen) ermittelt werden. Dabei wird der gesamte Lebenszyklus einer PV-Anlage von der Produktion über den Betrieb bis zur Entsorgung/ Recycling berücksichtigt. Meist wird dabei auch die energetische Amortisationszeit als Indikator ermittelt. Sie entspricht dem Zeitpunkt, ab dem eine PV-Anlage einen Beitrag zur Verringerung des Primärenergiebedarfs in einem Energiesystem leistet. Die Amortisationszeiten sind in den vergangenen Jahren stark gesunken. Jüngste Ergebnisse des Umweltbundesamtes für Deutschland zeigen Amortisationszeiten von PV-Anlagen mit kristallinen Modulen in einem Bereich von rund 1,6 bis maximal 2,1 Jahren (Mono c-Si mit Produktion in China). Die Amortisationszeit der Dünnschicht-PV (hier CIGS und CdTe) liegt aufgrund des geringeren Primärenergiebedarfs in der Herstellung bei unter 1,5 Jahren. Der Einfluss des Lebensendes / Recyclings am gesamten Lebenszyklus der PV-Module wird auf Basis der heutigen Informationen als vergleichsweise gering (1-stelliger bis kleiner 2-stelliger prozentualer Anteil an den gesamten Umweltwirkungen ) eingeschätzt. In der Regel kann also davon ausgegangen werden, dass heutige Photovoltaikanlagen schon während der Förderdauer des EEG mindestens das Zehnfache des kumulierten Energieaufwandes als Elektrizität erzeugen. Werden PV- Anlagen nach Ende der EEG-Vergütung weiter betrieben, erhöht sich Energieertrag im Verhältnis zum Energieaufwand weiter. Die Kosten des Recyclings von PV-Modulen werden ganz wesentlich durch die spezifischen Recyclingprozesse der einzelnen Inhaltsstoffe bestimmt, die sich wiederum an der Marktfähigkeit der zu gewinnenden Sekundärrohstoffe und ihrer wirtschaftlichen Aufbereitung orientieren. Entsprechende Kostenstrukturen der verschiedenen Recyclingprozesse sind behördlich nicht bekannt. Die „stiftung elektro-altgeräte register“ (ear) erhebt auf Basis des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - Elektro G) eine finanzielle Sicherheit, die im Garantiefall dazu dient, die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sicherzustellen. 8 12. Wie viele Unternehmer, die eine PV-Kleinanlage betreiben, sind im Land Sachsen-Anhalt steuerlich erfasst und wie hoch sind die Steuereinnahmen (Euro), die sich durch den Betrieb von PV-Kleinanlagen ergeben? Der Landesregierung liegen keine Daten zur Anzahl der Unternehmer, welche eine PV-Kleinanlage betreiben und im Land Sachsen-Anhalt steuerlich erfasst sind, vor. PV-Kleinanlagen werden für steuerliche Zwecke nicht mit einer eigenen Gewerbekennzahl erfasst. Eine Ermittlung der im Land Sachsen-Anhalt steuerlich erfassten Unternehmen, die eine PV-Kleinanlage betreiben, scheitert daher daran , dass hierfür eine aufwendige manuelle Durchsicht massenhafter Steuerfälle durch die Finanzämter erforderlich wäre. Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer werden nicht für einzelne Tätigkeiten erhoben, sondern diese Steuern werden für das Gesamteinkommen einer Person bzw. den Gesamtumsatz eines Unternehmens festgesetzt . Um die Steuereinnahmen ermitteln zu können, die sich durch den Betrieb von PV-Kleinanlagen ergeben, wäre es erforderlich, in einer Schattenberechnung die Steuern durch die Finanzämter in jedem Einzelfall manuell ermitteln zu lassen. Die Landesregierung verfügt daher über keine Daten zu Steuereinnahmen aus dem Betrieb von PV-Kleinanlagen. 13. Wie hat sich die in Frage 12 ermittelte Anzahl der „Kleinunternehmer“ entwickelt? Bitte seit Beginn der Erfassung die Entwicklung je Steuerjahr darstellen. Der Landesregierung liegen keine Daten zur Entwicklung der Anzahl der „Kleinunternehmer “ vor. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14. Welcherart ist die Nutzung der in Frage 2 ermittelten Bodenflächen? Bitte unterscheiden nach Beweidung, mechanischer Pflege oder ohne Nutzung und entsprechend Frage 2 zuordnen. Soweit bekannt, sind diese Angaben der Tabelle Anlage 2 zu entnehmen. 15. Welchen Altersklassen können die Photovoltaikanlagen des Landes Sachsen-Anhalt zugeordnet werden? Entsprechend der Datenlage aus Frage 1 nach Baujahr in Altersklassen einteilen. Zu den Baujahren der in Sachsen-Anhalt installierten PV-Anlagen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Es kann lediglich auf das Datum der Inbetriebnahme zurückgegriffen werden. In der Tabelle dargestellt sind die nach dem beim Übertragungsnetzbetreiber erfassten Inbetriebnahmedatum in Jahresscheiben gruppierten Anlagenzahlen und die entsprechende Leistung dieser Anlagen. 9 Anlagenzahl Zubau installierte Leistung [MW] vor 2000 78 0,3 2000 46 0,2 2001 163 0,6 2002 105 0,6 2003 86 0,5 2004 403 10,9 2005 644 7,4 2006 912 8,6 2007 1028 21,7 2008 1561 50,4 2009 2132 107,2 2010 3564 259,9 2011 4240 466,6 2012 3799 499,9 2013 2982 200,7 2014 1735 147,2 2015 1202 158,4 2016 1268 196,1 2017 1377 88,5 Quelle: 50 Hertz, Netztransparenz.de 16. Wie viele Sammelstellen zum Recycling von Solarmodulen gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte Anzahl mit Ort in den Landkreisen auflisten. Auf den Internetseiten der Stiftung ear sind die kommunalen Sammelstellen und die gewerblichen Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte in Sachsen-Anhalt gelistet , allerdings erfasst nicht jede der hier aufgeführten Sammel-und Rücknahmestellen auch zwingend alle Sammelgruppen. Das Verzeichnis der Sammelund Rücknahmestellen ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.earsystem .de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen#no-back. Nach § 46 Abs. 9 ElektroG fallen seit dem 01.02.2016 erstmalig auch Photovoltaik -Module in den Anwendungsbereich des ElektroG und sind der Gerätekategorie 4 zugehörig bzw. werden bei der Rücknahme aus privaten Haushalten als Sammelgruppe 6 separat erfasst. Die kommunalen Sammelstellen in Sachsen-Anhalt, welche die Sammelgruppe 6 erfassen, sind der Tabelle im Anlage 3 zu entnehmen. 17. Wie viele Anlagen wurden bisher wieder abgebaut und in den Sammelstellen erfasst? Bitte entsprechend dem Beginn der Erfassung nach Datenlage in Frage 16 auflisten. Die Anzahl der abgebauten Anlagen wird statistisch nicht erfasst. Photovoltaik-Anlagen bestehen grundsätzlich aus den Komponenten: Photovoltaikmodule , Wechselrichter, Montagesystem und Verkabelung. Für die kommu- 10 nalen Sammelstellen liegen Daten zu Erfassungsmengen von Photovoltaikmodulen vor, die zusammengefasst in die Abfallbilanz des Landes Sachsen-Anhalt einfließen. Gemäß Abfallbilanzen des Landes Sachsen-Anhalt waren dies im Jahr 2016 rund 5 Tonnen, für das Jahr 2017 wurden keine Mengen ausgewiesen (https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/abfall/bilanzen-plaene/). Informationen zu Rücknahmemengen von gewerblichen Rücknahmestellen liegen nicht vor. Das Umweltbundesamt veröffentlich bundesweite Erfassungsmengen : UBA-Text 83/2018: Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2016 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2018, Dessau-Roßlau, Oktober 2018. 18. Wie groß sind die jährlichen Mengen (t) an Abfallstoffen (Metalle, Gummi und Kunststoffe), die in Sachsen-Anhalt jährlich bei der stofflichen Trennung von Solarmodulen zur Entsorgung anfallen? Bitte die anfallenden Materialien entsprechend dem Beginn der Erfassung nach Datenlage in Frage 16 und 17 einzeln mit Mengenangaben auflisten. Die Frage 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Auf dem Markt finden sich derzeit verschiedene Bauarten von Photovoltaik- Modulen. Sie unterliegen ständigen technischen Weiterentwicklungen, in deren Verlauf sich auch ihre werkstoffliche Zusammensetzung ändert. Kristalline PV- Module (cSi), in denen kristalline Silizium-Zellen als Halbleiter genutzt werden (sog. „Dickschichtmodule“), haben einen deutlich höheren Marktanteil als Dünnschichtmodule, in denen amorphes Silizium (aSi) oder andere Halbleiter wie Cadmium-Tellurid (CdTe) oder Kupfer-Indium-Diselenid (CIS)/Kupfer- Indium-Gallium-Diselenid (CIGS) als dünne Schicht auf ein Trägermaterial aufgetragen werden. In der Entwicklung und ersten Markteinführung sind derzeit organische PV-Module und Konzentrator-Photovoltaik-Module (CPV, engl. Concentrator Photovoltaics). Siliciumbasierte PV-Module sind mit Abstand am weitesten verbreitet, sie haben einen Marktanteil von rund 90 % und könne daher als repräsentativ für die Zusammensetzung angenommen werden. Nach Gewicht enthalten typische kristalline PV-Module (cSi) heute etwa 76 % Glas (Moduloberfläche), 10 % Kunststoffe (Einkapselungsmittel, Folie), 8 % Aluminium (meistens Rahmen), 5 % Silizium (Solarzellen), 1 % Kupfer (Leitungen (Interkonnektoren)) und weniger als 0,1 % Silber (Kontaktgitter) und andere Metalle (meistens Zinn und Blei) (Quelle: Bericht der IRENA - International Renewable Energy Agency (2016): End-of-life management: Solar Photovoltaic Panels; http://www.irena.org/publications/2016/Jun/End-of-life-management- Solar-Photovoltaic-Panels, S. 41, abgerufen am 25.1.2019). Eine Berechnung von jährlichen Mengen auf Grundlage der repräsentativen Zusammensetzung ist nicht zielführend, da die Rücknahmemenge von gewerblichen Rücknahmestellen und kommunalen Sammelstellen in Summe nicht bekannt ist. 11 19. Wie groß sind die jährlichen Mengen (t) an Glas, Aluminium, Silber, Kupfer , Zinn, Silizium, Elektronik und Halbleitern, die in Sachsen-Anhalt jährlich bei der stofflichen Trennung von Solarmodulen zum Recycling anfallen ? Bitte die anfallenden Materialien entsprechend dem Beginn der Erfassung nach Datenlage in Frage 16 und 17 einzeln mit Mengenangaben auflisten. Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 20. In welchen Deponien des Landes Sachsen-Anhalt werden die einzelnen Abfallstoffe (lt. Frage 18) eingelagert? Bitte auch berücksichtigen, welche Mengen je Deponie außerhalb Sachsen-Anhalts eingelagert werden. Abfallstoffen im Sinne der Frage 18 werden nicht auf Deponien abgelagert. 21. Wie viele Recyclingwerke führen in Sachsen-Anhalt die stoffliche Trennung der Solarmodule (u. a. in Halbleiter und Glas) durch? Bitte Anzahl mit Ort in den Landkreisen auflisten. Landkreis Anzahl Ort Landkreis Börde 1 Sülzetal 22. Von welchen Herstellern wurden die - lt. Frage 1 - gelisteten Photovoltaikanlagen geliefert? Angaben zu den Photovoltaikmodulen bitte nach Herstellungsländern und Firmen auflisten. Die Herstellerfirma und das Herstellungsland stellen keine baurechtlich relevanten Angaben dar. Daher werden diese Daten nicht erfasst und sind der Landesregierung nicht bekannt. 23. Wie viele Gebäude sind in Sachsen-Anhalt mit gebäudeintegrierter Photovoltaik - Building-Integrated Photovoltaics (BIPV) - ausgestattet? Bitte die Gebäudezahl den Landkreisen zuordnen und dazu die entsprechende Fassadenfläche (m2) mit angeben. Bei gebäudeintegrierten Photovoltaikanlagen handelt es sich um in eine Außenwand oder Dachfläche integrierte Solaranlagen oder Solaranlagen, die die Außenwand oder die Dachfläche bilden. Da diese Anlagen gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 3a BauO LSA verfahrensfrei gestellt sind bzw. an der Baugenehmigungspflicht des jeweiligen Gebäudes teilnehmen, werden diese nicht separat erfasst. Aus diesen Gründen können hierzu keine Angaben erfolgen. Anlage 1, KA 7/2226 Landkreis / Kreisfreie Anzahl PV- Anzahl DFA Stadt / Gemeinden mit bauaufsichtlichen Anlagen AnzahlFFA nur Hoch- Bemerkungen Befugnissen insgesamt davon häuser * Altmarkkreis Salzwedel nicht bekannt 20 - Landkreis Stendal nicht bekannt 23 -- Hansestadt Stendal nicht bekannt 5 -- Landkreis Börde nicht bekannt 27 Landeshauptstadt nicht bekannt 6 -Magdeburg Jerichower Land nicht bekannt 14 -- Landkreis Harz Salzlandkreis nicht bekannt 58 - Stadt Dessau-Roßlau nicht bekannt 5 - Landkreis Anhalt- Anzahl DFA nicht bekannt, Bitterfeld nicht bekannt 40 -- da Ld.R. verfahrensfrei Stadt Köthen nicht bekannt 7 - Anzahl DFA nicht bekannt Landkreis Wittenberg nicht bekannt 28 Landkreis Mansfeldnicht bekannt 55 Südharz Stadt Halle (Saale) 6 Landkreis Saalekreis 36 Burgenlandkreis nicht 27 bekannt' Stadt Naumburg (S.) nicht bekannt 2 - Stadt Weißenfels nicht bekannt 5 -- Stadt Zeitz nicht bekannt 2 - Gesamtanzahl Sachsen nicht bekannt 366 Anhalt • insgesamt 61 Baugenehmigungen erteilt • Landkreis Mansfeld-Südharz I 1 Sangerhausen. 32.000 Industrie- u. 9.284 1.200 I Hasentorstraße Gewerbefläche 2 Allstedt 111 .100 Lagerfläche Kies und 17.126 2.355 f { Abraum 3 Sangerhausen 16.900 Lagerfläche 4.050 733 , 4 Helbra 231 .000 GE-Geb. 82.004 10.560 5 Allstedt landwirtschaftliche 13.723 1.968 Fläche 6 Lutherstadt Eisleben. Am 506.600 GE-Geb. 9.384 1.200 Helftaer Anger 7 Sangerhausen. Alistedter 101.800 ehem. 30.577 4.300 Straße Zuckerfabrik 8 Sangerhausen.Lud~g- 29.300 ehemaliger 6.586 913 Jahn-Straße Plattenbau 9 Sangerhausen 30.900 Lagerfläche 15.358 1.289 RES 10 Allstedt. Solarpark 181.000 ehemaliges 46.629 6.900 Allstedter Heide Militärflugplatzgelände 11 Allstedt. Solarpark 520.000 ehemaliges 33.147 5.310 Alistedter Heide Flugplatzgelände 12 Seegebiel Mansfelder 564.100 ehemaliger 200.039 28.149 Land Braunkohlelagebau ungenutzt I 13 Sangerhausen, Ludwig- 15.000 ehemaliger Plattenbau 1.418 181 Jahn-Slr. 1- 4; Lulherstadl Eisleben, 9.500 GE 1.344 160 14 Unlerrißdorfer Str. 57 Lutherstadl Eisleben, 88.700 GE 4.339 675 15 Unterrißdorfer Str. 57 16 Allstedl, Solarpark 484.700 ehemaliges 51.669 8.620 AlIsiedler Heide Militärflugplatzgelände 17 Allsledt, Am Rohnetal 39.600 ehemalige 11.814 1.770 I Hühnerfarm 18 Hettsledt 56.000 Brachfläche 17.071 2.398 19 Allstedt, Solarpark 118.000 ehemaliges 34.916 5.580 Allstedter Heide Militärflugplatzgelände 20 Allstedl, Solarpark 143.600 ehemaliges 13.767 2.200 Allstedler Heide Militärflugplatzgelände 21 Allsledt 117.800 ehemaliges Militärobjekl 37.242 5.300 22 Lutherstadt Eisleben, 29.900 Brachfläche 8.008 1.200 Sittichenbacher Chaussee 32b 23 Lutherstadt Eisleben , 1.037.800 altes Hüttengelände 86.783 10.744 Kasseler Straße, Solarpark Krughütte - - - - - - - _ . _--- "--- - - - - - 24 Südharz, Wickeräder 102.800 ehemalige 38.640 6.000 Slraße LPG-Fläche 25 Lutherstadl Eisleben, 27.900 GE 8.740 1.580 Hornburger Sir. 26 Lulhersladt Eisleben, 63.559 Halde 31.520 4.728 Helbraer Str. 27 Hettsledl, Ritteröder 87.600 GE-Gebiel 19.209 2.821 Slraße Brachfläche 28 Arnslein, Hettsledter Sir. 32.200 Deponie 8.564 1.368 29 Lulhersladl Eisleben, 31.779 ehemalige Halde 6.720 1.008 Helbraer Sir. , Solarpark I Lademannschachl 11 30 Lulherstadl Eisleben, 109.600 ehemalige 10.400 1.600 Hornburger Sir. 20 Industriefläche 31 Kelbra, Prof.-Paul-Grimm 59.500 ehemalige 18.304 2.517 Sir. Land. Prod. Slätte 32 Klostermannsfeld, 27.000 ehemalige 10.338 1.512 Volksledter Weg Halde 33 K1oslermannsfeld, Auf 13.300 ehem. 5.648 900 der Spitze Landwirt. 34 Gerbsledt , Am Otto- 25.100 gewerb!. 11.805 2.023 Brosowski-Schachl Brachfläche 35 Mansfeld, Großörner 15.900 ehemalige 6.885 6.600 gewerbliche Nutzfläche 36 Amslein, An der 56.700 ehemalige 23.346 3.798 Sandgrube Arnstedl Deponie 37 Sangerhausen, 27.800 Lagerplatz 10.800 1.682 I Hasentorstraße 38 Helbra, Am Hundertacker 7.100 ehemalige 3.767 633 Gewerbefläche 39 Mansfeld, Mansfelder 7.800 ehemaliger 2.645 428 Sir. Busbahnhof 40 Sangerhausen, 94.000 Lagerplatz 9.056 1.499 Schachtstraße 41 Alistedt 10.400 ehemalige 4.784 750 Stallanlagen 42 Edersleben 97.800 Kiesgrube 32.576 5.289 43 Sangerhausen, Otto- 8.200 ehemalige 4.124 750 I Grotewohl-Str. Mehrfamilienblöcke 44 Seegebiet Mansfelder 9.500 Betriebsgelände LW + 3.698 693 Land, Schraplauer Fo Straße 44a 45 Sangerhausen, 5.800 Lagerplatz 7.827 1.394 Riestedter Straße 61 46 Mansfeld, Hüttenberg 32.600 Industrienutzung 13.587 2.400 47 149.900 Betonmischplatz 3.657 624 Helbra, Am Hundertacker 48 Berga 20.400 GE-Gebiet 11.352 7.095 49 Süd harz, Roßla 156.800 Landwirtschaft 58.498 6.581 50 Wall hausen 192.000 GE-Gebiet 42.803 5.885 51 Sangerhausen, 114.600 ehemaliges 58.538 9.146 Handelsweg Minoltanklager Oberröblingen 52 Mansfeld 85.500 Industriebrache 43.077 7.000 53 Hettstedt 33.100 MKM Sportplatz 16.649 2.700 54 Lutherstadt Eisleben, Am 9.900 GE-Gebiet 4.282 750 L- Helftaer Anger 55 Lutherstadt Eisleben, 9.900 landwirtschaftliche 4.282 750 Eislebener Straße Fläche insgesamt: 6.191.338 1.272.398 196.208 A I B C 1 Emänzuna ZU Anlaae 2 KA 7/2226 2 PV-Anlaaen Landkreis Harz Ordnungs- Art Leistung nummer F = Fläche wenn 3 D= Dach ~ .L •• 1 F 6 2 0 1 3 0 13 4 0 14 5 0 21 6 0 24 7 F 31 8 0 36 9 0 37 10 F 40 11 D 42 12 F 48 13 F 49 14 F 2583 51 15 0 52 16 F 54 A B C 17 F 57 18 D 58 19 F 59 20 D 60 21 F 61 22 D 62 23 F 63 24 F 64 25 F 65 26 F 66 27 D 71 28 F 72 29 F 73 30 F 74 31 F 76 32 F 1500 77 33 F 79 34 F 80 A B c 35 F 81 36 F 82 37 F 83 38 F 84 39 F 1929 85 40 F 3260 88 41 F 90 42 F 91 43 F 92 44 F 1244 95 45 F 2400 96 46 F 98 47 F 99 48 F 100 49 F 101 50 F 102 51 F 10~ 52 F 107 A B c 53 F 108 54 D 109 55 F 110 56 F 111 57 D 113 58 D 114 59 F 1500 115 60 F 116 61 F 2250 117 62 F 118 63 F 119 64 F 1500 120 65 F 121 66 F 1248,3 122 67 F 123 68 F 1490 125 128 129 209043 Anlage 3, KA 7/2226 Landkreis/kreisfr. Stadt Anzahl der Ort Sammelstellen Stadt Magdeburg 1 Magdeburg Stadt Halle 1 Halle Stadt Dessau-Roßlau 1 Dessau-Roßlau Landkreis Mansfeld-Südharz 3 Hettstedt Lutherstadt Eisleben, or Unterrißdorf Sangerhausen Landkreis Saalekreis 3 Merseburg, or Beuna Querfurt Landsberg, or Oppin LK Harz 8 Harzgerode IIsenburg Elbingerode Osterwieck Wemigerode Westerhausen Ballenstedt Halberstadt Landkreis Jerichower Land 4 Burg 2 x Genthin Ziepel Landkreis Wittenberg 4 Coswig (Anhalt), or Klieken Gräfenhainichen, or Strohwalde Lutherstadt Wittenberg, or Reinddorf Jessen (Elster), Schweinitz Landkreis Börde 3 39326 Wolmirstedt, or Elbeu Stadt Wanzleben-Börde, or Wanzleben Oschersleben LK Anhalt-Bitterfeld 3 Bitterfeld-Wolfen Zerbstl Anhalt Köthen 1 . • Landkreis Burgenlandkreis Salzlandkreis Altmarkkreis Salzwedel LK Stendal 3 3 2 1 Naumburg Weißenfels Zeitz Bemburg Aschersleben Schönebeck Gardelegen Salzwedel, or Cheine Stendal 2