Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4049 05.03.2019 (Ausgegeben am 05.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Katja Bahlmann (DIE LINKE) Förderung des BOS-Digitalfunk bei den Freiwilligen Feuerwehren Kleine Anfrage - KA 7/2310 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Ministerium für Inneres und Sport kündigte in einem Schreiben vom 16. November 2018 - gerichtet an die Landkreise, kreisfreien Städte, Einheits- und Verbandsgemeinden - an, dass das Land Sachsen-Anhalt die Anschaffung neuer Handsprechfunkgeräte des nichtpolizeilichen BOS-Digitalfunk finanziell unterstützen wird. Die Förderung soll für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 über das Landesverwaltungsamt erfolgen. Bisher wartet die kommunale Ebene aber vergebens auf konkrete Hinweise und Regelungen zur Förderung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie soll die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren mit BOS-Digitalfunk gefördert werden? 2. Welche Regelungen zum Zuwendungsverfahren, insbesondere zu den Zuwendungsvoraussetzungen sowie die Art, den Umfang und die Höhe möglicher Zuwendungen sind vorgesehen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Ersatzbeschaffung von BOS-Digitalfunkgeräten für die Kommunen wird aus dem Sonderförderprogramm Brandschutz seitens des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt. Bei der Förderung handelt es sich um eine Projektförderung mit einer Festbetragsfinanzierung von 400 Euro pro auszutauschendem Handsprech- 2 funkgerät. Es werden Ersatzbeschaffungen für Handsprechfunkgeräte des Typs Sepura SRH 3900 gefördert, die im Rahmen der Einführung des Digitalfunks seinerzeit vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt beschafft und an die Kommunen für Zwecke des Brandschutzes übergeben wurden. Die Sonderförderung ist für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 vorgesehen . 3. Bis wann teilt das Landesverwaltungsamt den Landkreisen, kreisfreien Städten, Einheits- und Verbandsgemeinden verbindlich weitere Einzelheiten zum Zuwendungsverfahren mit? In Vorbereitung der Förderungen der Ersatzbeschaffung der Digitalfunkgeräte wurden durch das Ministerium für Inneres und Sport die kommunalen Spitzenverbände auf Arbeitsebene beteiligt. Die Unterrichtung der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der Einheits- und Verbandsgemeinden des Landes Sachsen -Anhalt zur finanziellen Unterstützung bei der Beschaffung neuer Handsprechfunkgeräte erfolgte mit Schreiben des Ministers für Inneres und Sport vom 16. November 2018. Dieses Schreiben wurde auch nachrichtlich dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt sowie dem Landkreistag Sachsen- Anhalt übersandt. Weitere Informationen erfolgten durch das Ministerium zeitnah zu den Dienstberatungen mit den Kreisbrandmeistern und Gemeindewehrleitern sowie dem Landesverwaltungsamt. Seitens des Landesverwaltungsamtes wurden zwischenzeitlich die Einzelheiten des Zuwendungsverfahrens erarbeitet und ein Antragsformular erstellt. Nach der innerbehördlichen Abstimmung im Landesverwaltungsamt wurden den Kommunen die Unterlagen, einschließlich Antragsvordruck, in der zweiten Hälfte des Monats Februar zur Verfügung gestellt. 4. Ab wann können den Landkreisen, kreisfreien Städten, Einheits- und Verbandsgemeinden Fördermittel zur Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren mit BOS-Digitalfunk zufließen? Die Kommunen können die Anträge, einschließlich der kommunalaufsichtlichen Stellungnahmen, ab Bereitstellung der Vordrucke bis spätestens 30. April 2019 beim Landesverwaltungsamt einreichen. Danach erfolgt die Bescheidung der Anträge, sodass im Anschluss unmittelbar mit der Ersatzbeschaffung begonnen werden kann. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt entsprechend der haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes. Bewilligte Fördermittel können von den Kommunen im Bewilligungszeitraum abgefordert werden, wenn sie innerhalb von zwei Monaten für fällige Rechnungen verwendet werden.