Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4051 05.03.2019 (Ausgegeben am 05.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Kinderbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Teil II Kleine Anfrage - KA 7/2347 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet sich auf Seite 50 folgende Formulierung: „Die Aufgaben und die Stellung des Kinderbeauftragten des Landes sind zu überprüfen und neu zu definieren.“ Auf die Kleine Anfrage Drs. 7/2033 aus dem Jahr 2017 antwortete die Landesregierung sinngemäß, dass an der Umsetzung dieses Vorhabens gearbeitet werde und demnächst mit Umsetzungsschritten zu rechnen sei. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie ist der Umsetzungsstand des im Koalitionsvertrag beschriebenen Vorhabens? Die Überlegungen der Landesregierung zur Neuprofilierung der Aufgaben des Kinderbeauftragten sind noch nicht abgeschlossen, sodass auch eine Umsetzung noch nicht erfolgen konnte. 2. Falls es keinen neuen Umsetzungsstand gibt: Wann wird es zu einer Neudefinition von Aufgaben und Stellung des Kinderbeauftragten im Sinne der Koalitionsvereinbarung kommen? Die Überlegungen dürften in nächster Zeit abgeschlossen sein, sodass es zu einer Umsetzung im Laufe des Jahres 2019 kommen wird.