Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4052 05.03.2019 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 05.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schusswaffen, Waffenausbildung und Nutzung von Schusswaffen bei der sachsen-anhaltischen Polizei Kleine Anfrage - KA 7/2321 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: In dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Antworten zu Frage 3 können keine Informationen zu der Ausstattung der Spezialeinheiten der Landespolizei mitgeteilt werden. Aufgaben der Spezialeinheiten sind u. a. die Bekämpfung der Schwerstkriminalität , des nationalen und internationalen Terrorismus, die Verhütung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person und der Schutz von besonders gefährdeten Personen. Die Preisgabe detaillierter Informationen über die waffentechnische Ausstattung der Spezialeinheiten der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt an die Öffentlichkeit kann geeignet sein, die wirksame Abwehr von Gefahren und die Bekämpfung von Straftaten zu beeinträchtigen. Sie ließe Rückschlüsse auf die Art der verwendeten Schusswaffen sowie deren einsatztaktische Verwendung zu. Derartige Erkenntnisse könnten die Interventionsmöglichkeiten der Landespolizei Sachsen-Anhalt gegen potentielle Angreifer wesentlich berechenbarer machen und sind somit geeignet, Leib und Leben der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten und unbeteiligter Dritter konkret zu gefährden. Auch könnte dies bei künftigen Einsätzen, insbesondere der Spezialeinheiten des Landes Sachsen-Anhalt, zu einer Beeinträchtigung der operativen Fähig- 2 keiten führen. Hierdurch würden dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft allerdings die Pflicht, die Handlungsfähigkeit der Polizei und insbesondere der Spezialeinheiten zu gewährleisten. Sie hat insoweit alle Handlungen zu unterlassen, die diese Handlungsfähigkeit und Wirksamkeit einschränken. Die Antwort der Landesregierung auf diese Fragen muss insoweit als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, S. 161 [193]). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Artikel 53 Absatz 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte vollständige Antwort der Landesregierung auf die Frage 3 steht den Abgeordneten des Landtages deshalb in der Geheimschutzstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme zur Verfügung. 1. In wie vielen Fällen haben Polizeibeamtinnen und -beamte des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2016, 2017 und 2018 von der Schusswaffe Gebrauch gemacht? Bitte in Jahresscheiben angeben und mindestens nach folgenden Kategorien aufgliedern: Warnschüsse, Alarmschüsse, Schüsse auf Menschen, Schüsse auf gefährliche Tiere, Schüsse auf Tiere nach Wildunfällen, Schüsse auf Fahrzeuge, sonstiger Einsatz von Schusswaffen. In der Landespolizei Sachsen-Anhalt wird auf der Grundlage eines Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister- und senatoren der Länder vom 13. Juni 1984 eine Statistik zum Schusswaffengebrauch geführt. Diese Statistik ermöglicht keine Unterscheidung der Schüsse auf gefährliche Tiere und Schüsse auf Tiere nach Wildunfällen, da diese Fälle nur als Gesamtzahl erfasst werden . Auch die Schussabgabe auf Fahrzeuge wird nicht gesondert statistisch erhoben . Diese Fälle gehen jeweils in die Erfassung der Schusswaffenanwendung gegen Personen oder Sachen ein. Statistische Angaben zum Schusswaffengebrauch entsprechend der Anfrage „sonstiger Einsatz von Schusswaffen“ liegen der Landesregierung für die Jahre bis einschließlich 2017 nicht vor. Mit Beginn des Jahres 2018 werden diese nunmehr in den Polizeibehörden und -einrichtungen zusätzlich abgefragt, wobei zwei Fälle der Signalschussabgabe für das Jahr 2018 erfasst wurden. Die Darstellung der weiteren statistischen Daten im Sinne der Fragestellung ergeht unter Verweis auf die nachfolgende Übersicht: 3 Jahr Schusswaffen - anwendungen gesamt davon Schusswaffengebrauch gegen Personen (davon Warnschüsse) Schusswaffengebrauch zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere Schusswaffengebrauch gegen sonstige Sachen 2016 469 7 (2) 462 0 2017 400 4 396 0 2018 510 2 507 1 2. In wie vielen Fällen wurden durch Schüsse von Polizeibeamtinnen und - beamten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2016, 2017 und 2018 Menschen verletzt oder getötet? Bitte nach Jahren und Verletzten bzw. Getöteten aufschlüsseln. Die Beantwortung der Fragestellung ergeht unter Verweis auf die nachfolgende Übersicht: Jahr Getötete Personen Verletzte Personen 2016 1 1 2017 1 1 2018 0 0 3. Über welche Schusswaffen verfügt die sachsen-anhaltische Landespolizei derzeit? Bitte nach Typ und jeweiliger Anzahl und - soweit es sich um Spezialbewaffnung handelt - nutzender Einheit aufgliedern. Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt verfügt derzeit über Kurz-, Lang- und Trainingswaffen. Diese Waffen befinden sich entweder im Einsatz oder werden im Landesgerätelager vorgehalten. In der nachfolgenden Übersicht (Stand: 07.02.2019) ist, mit Ausnahme der Spezialeinheiten, der Landesbestand dargestellt : Standardbewaffnung der Schutz- und Kriminalpolizei lfd.Nr. Waffenart Hersteller Typ Kaliber Anzahl Nutzende Einheit 1 Pistole SIG Sauer P225/P6 9mm x 19 8.470 Gesamte Landespolizei 2 Maschinen- pistole Heckler und Koch MP5 9mm x 19 995 Gesamte Landespolizei Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.