Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4055 05.03.2019 (Ausgegeben am 05.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Wald (AfD) Angriff auf Jugendliche am Galgenberg Kleine Anfrage - KA 7/2308 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Informationen des Nachrichtenportals „Du bist Halle“ ereignete sich am Abend des 18. Januar ein Angriff von 10 bis 15 Personen auf einen 16-jährigen im Raum der S-Bahnunterführung am Galgenberg. Nach Angaben der Polizei liegt ein politischer Hintergrund der Tat nahe, die Angreifer werden im linken Spektrum vermutet. Da sich in unmittelbarer Nähe des Tatortes zwei linke „Kulturzentren“ befinden, liegt ein Zusammenhang mit dem organisierten Linksextremismus umso näher. Im Bericht des Landesverfassungsschutzes wird Halle (Saale) inzwischen als ein Schwerpunktbereich gewaltorientierter linksextremistischer Gruppierungen und Aktivitäten bezeichnet . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Welche Ermittlungserkenntnisse liegen zu diesem Zeitpunkt über den genauen Tatverlauf, die Opfer, etwaige Verdächtige und die Umstände der Tat vor? Der Sachverhalt ist Gegenstand eines noch laufenden Ermittlungsverfahrens. Nach derzeitigem polizeilichen Erkenntnisstand ist dem jugendlichen Geschädigten unter Anwendung körperlicher Gewalt ein von ihm getragenes Kleidungsstück entwendet worden. Die Tat sei aus einer Gruppe von 10 bis 15 Personen heraus verübt worden. 2 2. In der nahegelegenen Reilstraße 78 fand am Abend des Angriffs ein Konzert mit dem Titel „Nuit Sportif“ (etwa: „Sportliche Nacht“) statt, welches zusammen mit einer linken Demonstration in Schnellroda beworben wurde. Ist der Landesregierung dieser Umstand bekannt? Wie ordnet die Landesregierung das Teilnehmerspektrum dieser Veranstaltung ein? Der Landesregierung ist bekannt, dass das Konzert in einem öffentlichen Netzwerk beworben wurde. Zum Teilnehmerspektrum des Konzerts liegen der Landesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor. 3. In der Reilstraße 78 trifft sich (nach eigenen Angaben) in regelmäßigen Abständen das „Offene Antifaplenum Halle“, welches vom Verfassungsschutz des Landes als linksextremistisch eingestuft wird und in sozialen Netzwerken vermummt und bewaffnet posiert und erklärt „Nazis boxen“ zu wollen. Weiterhin finden im Zentrum wöchentliche Kampfsportkurse statt. Wie bewertet die Landesregierung diese Tatsache im Hinblick auf den o. g. Vorfall ? Die Landesregierung sammelt Informationen unter anderem über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. Mithin sind regelmäßig Personenzusammenschlüsse , d. h. Parteien, Vereine oder andere Gruppierungen, zu denen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vorliegen, Gegenstand der Informationssammlung . Dabei werden auch Aktivitäten von Linksextremisten beobachtet . Beteiligte im Zusammenhang mit dem Vorfall am 18. Januar 2019 sind bisher weder dem Verfassungsschutz noch der Polizei bekannt geworden. Entsprechend ist auch nicht bekannt, ob sich darunter tatsächlich Linksextremisten befanden . Eine Bewertung ist der Landesregierung daher derzeit nicht möglich.