Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4059 06.03.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 06.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Wald (AfD) Politisch motivierte Kriminalität - links Kleine Anfrage - KA 7/2307 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit Tagen reißen die Meldungen über linksextreme Gewalttaten nicht ab: Autos werden demoliert, Parteibüros mit Sprengsätzen angegriffen und Menschen schwer verletzt. Auch in Sachsen-Anhalt fällt die linksextreme Szene durch eine zunehmende Gewaltbereitschaft auf, das zeigt nicht zuletzt der aktuelle Bericht des Landesverfassungsschutzes . Aus diesem Grund erscheint es angemessen, einen umfassenden Überblick über das Kriminalitätspotenzial des organisierten Linksextremismus in Sachsen-Anhalt zu erstellen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Entsprechend der bundesweit gültigen „Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität ist der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen politisch motivierte Kriminalität (PMK) des Jahresberichtszeitraumes der 31. Januar des Folgejahres. Demzufolge kann erst nach dem Meldeschluss der Fallzahlen am 31. Januar des Folgejahres mit der Aufbereitung der Zahlen für das 2 vergangene Jahr begonnen werden. In diesem Zusammenhang übermitteln die Landeskriminalämter (LKÄ) ihre Datensätze an das Bundeskriminalamt (BKA), wo sowohl die qualitätssichernde Überprüfung als auch ein Abgleich der Fallzahlen erfolgen . Dadurch ist eine Vergleichbarkeit des statistischen Zahlenmaterials gewährleistet . Nach der Überprüfung und dem Fallzahlenabgleich werden die Daten an die LKÄ zurück übersandt. Die im BKA festgestellten und daraufhin markierten fehlerhaften, unstimmigen oder unvollständigen Datensätze müssen dann in den LKÄ einzeln überprüft und manuell korrigiert werden. Nach Abschluss der Korrektur und der dementsprechenden Rückmeldung an das BKA werden die Länder gebeten, gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine für ihr Land verbindliche Stellungnahme bezüglich der Jahresfallzahlen PMK abzugeben. Die Überprüfung und der Abgleich der Fallzahlen nehmen erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch. Die Zahlen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage in Bezug auf die erfragten Angaben für das Jahr 2018 liegen daher nicht vor. 1. Wie viele Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - links“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2014 bis 2018 registriert? In den Jahren 2014 bis 2017 wurden in Sachsen-Anhalt 1161 politisch motivierte Straftaten registriert, die dem Phänomenbereich PMK-links zugeordnet worden sind. 2. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. erfragten Taten ? An welchen Tatorten (Kommune und Angabe Stadt- bzw. Ortsteil, inkl. Örtlichkeit (z. B. Gehweg)) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren , entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang/Art und Weise), ggf. Aufführungen der Verletzungen der Opfer, Themenfelder im Phänomenbereich PMK-links, Festnahmen , Untersuchungshaft. Geschädigte nach Alter und Geschlecht angeben . Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? 3. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit oben erfragten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorkenntnisse aus dem Bereich PMK-links vor? Über wie viele Tatverdächtige lagen Erkenntnisse vor, wonach sie in einer vom Landes- oder Bundesverfassungsschutz beobachteten Vereinigung Mitglied sind, oder waren? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Detaillierte Übersichten zu Tatort, Tatzeit, Polizeidirektion bzw. Polizeirevier, verletzter Rechtsnorm , Themenfeld, vorläufiger Festnahme, Untersuchungshaft, Extremismus, materiellem Schaden sowie Angaben zu den Tatverdächtigen und Geschädigten sind den Anlagen zu entnehmen. Dabei werden in der Spalte Haft/Festnahmen die Untersuchungshaften und die vorläufigen Festnahmen abgebildet. Die Angaben zu polizeilichen Vorerkenntnissen zu den Tatverdächtigen beziehen sich auf PMK im Allgemeinen. Phä- 3 nomenspezifische Vorerkenntnisse, wie „links“ etc., werden nicht erhoben. Im Landeskriminalamt werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt . Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten auf Grundlage der §§ 6 bis 12 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA). Aufgrund dieser Bestimmungen werden regelmäßig nicht mehr benötigte Datensätze gelöscht. Dies vorangestellt, sind dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt derzeit 181 Personen bekannt, gegen die Ermittlungen im Bereich PMK-links geführt wurden und die linksextremistischen Bestrebungen zuzurechnen sind. 4. Gibt es in Sachsen-Anhalt Vereinigungen, Gruppen, informelle Zusammenschlüsse oder vergleichbare Strukturen, die die Landesregierung als linksextrem/linksradikal einordnet? Wenn ja, welche? Die Landesregierung sammelt Informationen unter anderem über Bestrebungen , die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. Mithin sind regelmäßig Personenzusammenschlüsse , d. h. Parteien, Vereine oder andere Gruppierungen, zu denen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vorliegen, Gegenstand der Informationssammlung. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt legt die Frage deshalb dahingehend aus, dass der Fragesteller Informationen darüber begehrt, zu welchen Personenzusammenschlüssen im Sinne der Fragestellung tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA vorliegen . Dies vorangestellt, sammelt der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt derzeit Informationen zu nachstehenden Personenzusammenschlüssen: (1) „Deutsche Kommunistische Partei“ (DKP) (2) „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD/Ost) (3) „Kommunistische Plattform“ (KPF) (4) „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“ (MLPD) (5) „Rote Hilfe e. V.“ (RH) (6) „Zusammen Kämpfen“ (ZK) (7) „AG No tears for Krauts“, Halle (Saale) (8) „Antifaschistische Aktion Burg“ (AAB) (9) „Antifaschistische Aktion Salzwedel“ (AAS) (10) Im „Infoladen Magdeburg“ wirkende Autonome (11) „Gesellschaftskritische Odyssee“ (GEKO), Halle (Saale) (12) „Libertäres Zentrum“ (LIZ), Magdeburg (13) „Netzwerk für alle politischen Gefangenen Magdeburg“ (14) Im „Offenes Antifaplenum Halle“ (OAP) wirkende Autonome (15) „Interventionistische Linke“ (IL), Halle (Saale) (16) „Proletarische Autonomie“ (PAM), Magdeburg (17) „Jugendwiderstand“, Magdeburg 4 5. Welche dieser Vereinigungen, Gruppen, informelle Zusammenschlüsse, oder vergleichbare Strukturen ordnet die Landesregierung als militant/gewaltbereit /gewaltsuchend ein? Bitte einzeln aufführen, sofern bekannt nach aktueller Struktur und Personenstärke aufschlüsseln und Einordnung und nach Möglichkeit begründen (z. B. Aufzählung von zugeordneten Straftaten, Verweis auf Publikationen, Verweis auf Veranstaltungen). Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen dem Verfassungsschutz Sachsen -Anhalt insoweit vor, als mit Ausnahme der in der Antwort auf die Frage 4 genannten Parteistrukturen alle dort aufgeführten Gruppierungen grundsätzlich auch gewaltorientiert sind. Dies reicht von einer gewaltunterstützenden Funktion im Falle der „Roten Hilfe“ (RH), einer taktisch geprägten Einstellung zur Gewalt im Falle der „Interventionistischen Linken“ (IL) bis hin zu hoher Gewaltbereitschaft der Angehörigen der dargestellten Autonomen Gruppen. Letztere sind Hauptträger linksextremistischer Gewalt. Sie treten aber nicht als homogene Gruppierung auf, sondern formieren sich anlassbezogen zu eher losen und wenig verbindlichen Zusammenschlüssen mit wechselnder Zusammensetzung. Der Verfassungsschutzbehörde liegen Erkenntnisse zu 270 Personen aus Sachsen-Anhalt vor, welche diesem Bereich des Linksextremismus zuzuordnen sind. Darunter sind auch die Angehörigen der in der Antwort auf Frage 4 ab Nummer (6) dargestellten Gruppen zu fassen. Die einzelnen Gruppen verfügen in der Regel über eine Mitgliederzahl, die nicht über den unteren zweistelligen Bereich hinausgeht. Insbesondere bei den objektbezogenen Zusammenschlüssen (z. B. „Infoladen Magdeburg) ist von einer eher lose strukturierten Szene auszugehen. Die in Salzwedel, Magdeburg und Halle (Saale) ansässigen Ortsgruppen der RH verzeichnen 190 Mitglieder. Damit ist die RH in Sachsen-Anhalt die mitgliederstärkste organisationsgebundene linksextremistische Bestrebung. Seitens der gewaltorientierten Zusammenschlüsse werden in szenebezogenen Webportalen und in sozialen Medien Artikel veröffentlicht. Darüber hinaus werden auf diesen Wegen auch anlass- oder kampagnenbezogen Mobilisierungs- und Propagandamaterialien verbreitet. Ferner werden gedruckte Plakate und Aufkleber erstellt und verbreitet. Nach wie vor werden auch einzelne Szenezeitschriften, wie z. B. der in Magdeburg erscheinende „Unterdruck“ von unbekannten Verfassern erstellt. Hier finden sich teilweise auch Artikel, die von Angehörigen der in der Antwort auf Frage 4 aufgeführten Gruppen verfasst worden sind. Die RH gibt als Bundesorganisation quartalsweise die Zeitschrift „Die Rote Hilfe “ heraus, diese ist im Internet unter www.rote-hilfe.de präsent. Die Ortsgruppen der RH in Sachsen-Anhalt verfügen teilweise über ergänzende Internetauftritte und sind in den sozialen Medien präsent. Die IL gibt als Bundesorganisation halbjährlich die Zeitschrift „Arranca!“ heraus. Die Ortsgruppe der IL in Halle (Saale) ist im Internet und in sozialen Medien präsent. Beide Organisationen publizieren darüber hinaus themen- und kampagnenbezogen . d4059_Anlage.pdf 2014.pdf 2015 2016 2017- Teil 1 2017 - Teil 2