Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4061 06.03.2019 (Ausgegeben am 06.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rehabilitierung verurteilter Homosexueller in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2331 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 22. Juli 2017 trat das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, den Betroffenen den Strafmakel zu nehmen, mit dem sie bisher aufgrund der Verurteilung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen leben mussten. Die Rehabilitierung besteht aus der Aufhebung der ergangenen Urteile und einer Entschädigung. In seiner Ausgabe Nr. 3/2019 berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, dass trotz der Zahl von ungefähr 70.000 Betroffenen bisher lediglich 129 Anträge auf Entschädigung beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gestellt wurden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Bürger Sachsen-Anhalts sind von einer Verurteilung aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen betroffen? Hierzu liegen dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung keine Erhebungen vor. 2 2. Wie viele Anträge auf Ausstellung einer Rehabilitierungsbescheinigung gemäß § 3 StrRehaHomG wurden bisher bei den Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt gestellt? Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau: 0 Anträge Staatsanwaltschaft Halle: 3 Anträge Staatsanwaltschaft Magdeburg: 1 Antrag (abgegeben an StA Stendal) Staatsanwaltschaft Stendal: 1 Antrag Gesamt: 4 Anträge 3. Wie viele Rehabilitierungsbescheinigungen wurden bisher durch die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt ausgestellt? Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau: 0 Bescheinigungen Staatsanwaltschaft Halle: 2 Bescheinigungen, Dauer 1,5 Monate Staatsanwaltschaft Magdeburg: 0 Bescheinigungen Staatsanwaltschaft Stendal: 1 Bescheinigung, Dauer 3 Monate 4. Was unternimmt die Landesregierung, um die Betroffenen über die Möglichkeit der Rehabilitierung und Entschädigung zu informieren? Nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes (StrRehaHomG) steht der rehabilitierten Person nach Aufhebung eines Urteils ein Anspruch auf Entschädigung in Geld aus dem Bundeshaushalt zu. Der Anspruch auf Entschädigung ist innerhalb von fünf Jahren ab dem 22. Juli 2017 beim Bundesamt für Justiz geltend zu machen, das die Höhe der Entschädigung durch Verwaltungsakt festzusetzen hat. Angesichts der seit Jahren immer wieder medial begleiteten Thematik wird keine Notwendigkeit für zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit gesehen.