Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4063 06.03.2019 (Ausgegeben am 06.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Investitionen in den Bau von Radwegen in den Städten Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg Kleine Anfrage - KA 7/2330 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Städte Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg haben in den letzten Jahren sehr unterschiedlich in den Bau von Radwegen investiert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung der Landesregierung: Bei unselbstständigen Radwegen folgt die Baulast für den Radweg der Baulast für die Fahrbahn. In den drei genannten Städten gibt es unselbstständige Radwege in der Baulast des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Harz und der jeweiligen Stadt. Soweit bei dieser Kleinen Anfrage selbstständige Radwege zu berücksichtigen waren, handelt es sich ausschließlich um Radwege in der Baulast der drei Städte. Bei der Baulast für kommunale Radwege handelt es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit des eigenen Wirkungskreises. Die Verantwortlichkeit der Landesregierung reicht hier nur soweit, wie ihr die Rechtsordnung Informations- und Eingriffsmöglichkeiten einräumt. Selbstverwaltungsangelegenheiten unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Hier kann die Landesregierung von ihrem Unterrichtungsrecht nach § 145 KVG LSA nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen, die das geltend gemachte Informationsbedürfnis objektiv nachvollziehbar erscheinen lassen. 2 Solche Anhaltspunkte sind vorliegend nicht gegeben. Auch unterfallen die Kommunen hinsichtlich der Fragestellungen keiner allgemeinen Berichtspflicht. Es gibt keine kommunalverfassungsrechtliche Rechtsgrundlage, die die Kommunen zur entsprechenden Datenerhebung und Unterrichtung verpflichtet. Zu den Radwegen in der Baulast des Landkreises Harz bzw. der drei Städte wurden diese um die entsprechenden Informationen gebeten. Die Antwort wurde unter Berücksichtigung bzw. Verwendung der von dort erhaltenen Informationen erstellt. 1. Welche Radwege wurden in den letzten 10 Jahren in den Städten Halberstadt , Wernigerode und Quedlinburg und ihren Ortsteilen neu gebaut oder saniert? Nachfolgende Radwege wurden in den letzten 10 Jahren in den Städten Halberstadt und Wernigerode und ihren Ortsteilen neu gebaut oder saniert: Wernigerode Abschnitt Wernigerode, von A 36 bis Kreisverkehr Burgbreite L 100, OD Wernigerode, BA 1.1 L 100, OD Wernigerode, BA 1.2 straßenbegleitender Gehweg/Radfahrer frei OD L 100, Goethebis Kirchstraße, beidseitig Straße Promenade – Fahrradstr. (nachrichtl.–Umwidmung 2010) Holtemmeradweg Ziegeleistraße, Benzingerode straßenbegleitender Radweg K 1329, OL Minsleben In der Stadt Quedlinburg wurde in dem genannten Zeitraum nicht in den Neubau oder die Sanierung von Radwegen investiert. Halberstadt Abschnitt B 79 OD Halberstadt, Rathausstraße B 79 OD Halberstadt, H.-Heine-Platz B 79 OD Halberstadt, Schwanebeckerstr. B 81 OD Halberstadt, Magdeburger Str. Radweg in der Schützenstraße Radweg Hoher Weg 3 2. Wie hoch war das jeweilige Investitionsvolumen der genannten Städte auf die einzelnen Jahre bezogen? Halberstadt Jahr Kosten (T€) 2009 37,5 2011 82,1 2013 162,3 2017 65,0 2018 63,0 k.A. 47,0 Gesamt 456,9 Wernigerode Jahr Kosten (T€) k.A. 1.980,0 3. In welcher Höhe konnten, bezogen auf die Frage 2, in den jeweiligen Städten und auf die Jahre bezogen, Fördermittel des Bundes oder des Landes für den Bau eingesetzt werden? Halberstadt Jahr Fördermittel (T€) 2009 37,5 Wernigerode Jahr Fördermittel (T€) k.A. 1.500,0 4. Wie viele Kilometer Radwege wurden in den genannten Städten und auf das jeweilige Jahr bezogen in den letzten 10 Jahren fertiggestellt? Halberstadt Jahr Länge (km) 2009 0,185 2011 0,960 2013 0,960 2017 0,800 2018 1,100 k.A. 0,124 Gesamt 4,129 Wernigerode Jahr Länge (km) 2012 2,423 2018 0,700 k.A. 2,500 Gesamt 5,623