Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4064 06.03.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 06.03.2019) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Situation und Entwicklung der Freien Berufe in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion CDU - Drs. 7/3573 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Freien Berufe in Sachsen-Anhalt sind für ein Drittel der Wirtschaftsleistung unseres Landes verantwortlich. Keine Berufsgruppe ist mit ihren Dienstleistungen näher an den Menschen als der Verbund der Freien Berufe. Die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater , Ärzte, Ingenieure, Architekten oder Anwälte leisten einen großen Beitrag für das gesellschaftliche Allgemeinwohl. Antwort der Landesregierung: Allgemeines Frage 1: Wie hat sich der Anteil des Berufsstandes der Freien Berufe seit dem Jahr 2010 bis heute entwickelt und wie hoch ist der aktuelle Anteil am BIP des Landes? Antwort zu Frage 1: Da in der amtlichen Statistik die Freien Berufe aufgrund verschiedener Definitionen zur Freiberuflichkeit (z. B. in berufssoziologischer oder steuerrechtlicher Hinsicht) nicht einheitlich abgebildet werden, sind keine verlässlichen Aussagen zum Anteil möglich. Die Anteile des Bruttoinlandsproduktes (BIP) werden nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 ermittelt. Im Abschnitt M „Erbringung von freiberuflichen , wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ ist aus dem medizinischen Bereich nur das Veterinärwesen erfasst, Humanmediziner sind dagegen nicht enthalten. Eine Aufgliederung in freiberuflich tätige (niedergelassene) Ärzte und angestellte Ärzte in Krankenhäuser ist ebenfalls nicht möglich, da sie alle dem Ab- 2 schnitt Q „Gesundheits- und Sozialwesen“ zu geordnet sind. Eine Quantifizierung des BIP-Anteils ist deshalb für die Freien Berufe nicht möglich. Frage 2: Wie wird die allgemeine Lohnentwicklung der Freien Berufe in Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2010 bis heute eingeschätzt? Antwort zu Frage 2: Die allgemeine Lohnentwicklung der Freien Berufe in Sachsen-Anhalt kann der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für die Jahre 2010, 2012 bis 2014 (aktuellster Stand) für die dort gelisteten Freien Berufe entnommen werden. Diese beinhaltet in Anlage 1 Fälle mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit und deren Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit sowie in Anlage 2 Fälle mit überwiegenden Einkünften1 aus freiberuflicher Tätigkeit und deren Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 1 Die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit überwiegen den jeweiligen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus nichtselbstständiger Arbeit.   3 Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2010, 2012 bis 2014 Anlage 1 zu Frage 2 Unbeschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit Fälle mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit sowie Betrag je Steuerfall lfd. Nr. Berufsgruppe 2010 2012 2013 2014 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit insgesamt je Steuer-fall insgesamt je Steuerfall insgesamt je Steuerfall insgesamt je Steuerfall Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR 1 Rechtsanwälte, Notare (ein-schl.Patentanwälte) 1.107 50.347 45.481 1.075 49.042 45.621 1.244 68.438 55.014 1.270 88.131 69.394 2 Rechtsanwälte ohne Notariat 971 39.202 40.372 997 39.061 39.179 1.165 56.857 48.804 1.194 71.830 60.159 3 Rechtsanwälte mit Notariat1 50 1.873 37.462 - - - - - - - - - 4 Notare 73 8.876 121.584 69 9.585 138.915 70 11.086 158.377 69 15.844 229.624 5 Patentanwälte 13 397 30.555 9 396 43.983 9 494 54.903 7 457 65.263 6 Freiberufliche Tätigkeit im Bereich sonsti-ger Rechtsberatung 115 3.366 29.274 116 3.238 27.918 116 3.588 30.931 120 4.190 34.918 7 Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprü-fer 14 922 65.832 19 1.002 52.745 20 1.814 90.713 18 1.627 90.408 8 Wirtschaftsprüfer 9 756 84.021 14 865 61.819 15 1.185 79.003 13 991 76.257 9 vereidigte Buchprüfer 5 165 33.093 5 137 27.337 5 629 125.843 5 636 127.199 10 Steuerberater und Steuerbevollmächtigte 415 26.272 63.307 406 26.026 64.104 450 36.910 82.022 463 40.359 87.168 11 Sonstige Wirtschaftsberater (ohne Vermö-gensberater und -verwalter) 543 12.075 22.237 554 12.411 22.402 554 14.364 25.928 562 14.035 24.973 12 Markt- und Meinungsforscher 30 94 3.122 21 117 5.585 10 27 2.730 14 47 3.368 13 Unternehmens- und Publicrelations-Berater 513 11.981 23.354 533 12.293 23.064 544 14.337 26.354 548 13.988 25.525 14 Tätigkeiten im Bereich Datenverarbeitung zusammen 330 7.117 21.568 362 9.726 26.867 362 9.901 27.351 365 10.284 28.175 15 Programmierungstätigkeiten 184 3.980 21.630 210 5.043 24.016 221 5.956 26.952 215 5.621 26.146 16 Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 109 2.800 25.688 119 4.513 37.921 117 3.734 31.915 130 4.445 34.191 17 Sonstige Tätigkeiten im Bereich Daten-verarbeitung 37 337 9.120 33 170 5.150 24 211 8.779 20 218 10.879 18 Forschungs- und Entwicklungstätigkeit 204 4.710 23.086 221 4.794 21.692 217 5.508 25.383 221 5.572 25.212 19 Werbung 87 715 8.214 68 487 7.159 56 751 13.406 60 477 7.947 4 lfd. Nr. Berufsgruppe 2010 2012 2013 2014 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit insgesamt je Steuer-fall insgesamt je Steuerfall insgesamt je Steuerfall insgesamt je Steuerfall Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR 20 Lehrertätigkeit 3.043 35.693 11.730 3.283 38.713 11.792 3.420 42.281 12.363 3.472 46.950 13.522 21 Sonstige Lehrertätigkeit2 2.702 30.532 11.300 2.984 33.593 11.258 3.116 36.246 11.632 3.180 39.994 12.577 22 Fahr- und Flugschulen 341 5.161 15.136 299 5.120 17.125 304 6.035 19.853 292 6.956 23.820 23 Ärzte (Ärzte für Allgemeinmedizin, prakti-sche Ärzte und Fachärzte) 2.903 346.788 119.458 2.760 355.405 128.770 3.263 464.823 142.453 3.255 497.473 152.833 24 Zahnärzte (einschl.Dentisten), ohne Zahn-techniker 1.341 149.600 111.558 1.312 158.375 120.712 1.569 195.541 124.628 1.577 214.987 136.326 25 Tierärzte 332 14.254 42.933 325 13.771 42.373 335 16.242 48.483 330 16.300 49.393 26 Sonstige Veterinärwesen3 x x x 23 449 19.516 31 371 11.960 32 549 17.166 27 Sonstige Heilberufe 3.052 99.653 32.652 3.345 109.844 32.838 3.652 127.044 34.787 3.767 138.881 36.868 28 Heilpraktiker 229 3.101 13.540 254 4.050 15.944 283 4.798 16.953 296 5.544 18.731 29 Psychologische Psychotherapeuten 364 16.297 44.772 415 18.943 45.645 475 21.921 46.150 496 23.615 47.611 30 Masseure, medizinische Bademeister, Krankengymnasten, Hebammen und verwandte Berufe 1.212 38.212 31.528 1.272 41.113 32.322 1.406 47.402 33.714 1.440 55.672 38.661 31 Sonstige selbständige Tätigkeiten im Ge-sundheitswesen 1.247 42.043 33.715 1.404 45.738 32.577 1.488 52.922 35.566 1.535 54.050 35.212 32 Architekten, Innenarchitekten, Vermessungs und Bauingenieure (ohne Film- und Bühnenarchitekten) 2.538 80.464 31.704 2.496 84.672 33.923 2.614 96.119 36.771 2.528 103.086 40.778 33 Tätigkeiten im Bereich Hochbau und In-nenarchitektur 328 9.857 30.053 333 9.204 27.640 352 11.492 32.646 354 13.436 37.954 34 Tätigkeiten im Bereich Orts-, Regional- und Landesplanung 88 2.304 26.180 89 2.904 32.633 95 2.761 29.066 97 3.242 33.427 35 Tätigkeiten im Bereich Garten- und Land-schaftsgestaltung 96 2.551 26.577 89 2.940 33.028 86 2.536 29.494 79 2.074 26.255 36 Bautechnische Gesamtplanung 1.343 43.626 32.484 1.288 45.468 35.301 1.335 50.895 38.124 1.282 55.457 43.258 37 Sonstige Ingenieurbüros 598 18.380 30.736 610 19.743 32.366 656 22.542 34.362 629 22.988 36.547 38 Vermessungsingenieure 85 3.746 44.066 87 4.413 50.728 90 5.893 65.476 87 5.888 67.679 39 Ingenieure für technische Fachplanung und Ingenieurdesign 870 27.591 31.714 816 30.873 37.835 818 33.624 41.105 798 33.249 41.666 5 lfd. Nr. Berufsgruppe 2010 2012 2013 2014 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit insgesamt je Steuer-fall insgesamt je Steuerfall insgesamt je Steuerfall insgesamt je Steuerfall Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR 40 Technische, physikalische und chemische Untersuchung 63 1.255 19.919 33 907 27.481 26 1.691 65.043 22 1.619 73.599 41 Künstlerische Berufe 2.272 15.846 6.974 2.495 18.321 7.343 2.620 20.063 7.658 2.622 21.054 8.030 42 Bildende Künstler 683 3.856 5.646 746 4.652 6.235 786 5.328 6.779 798 5.649 7.080 43 Restauratoren 57 1.087 19.063 67 1.271 18.974 73 1.527 20.913 70 1.460 20.851 44 Komponisten und Musikberater 146 779 5.335 143 968 6.769 145 1.087 7.498 149 1.188 7.973 45 Schriftsteller 386 2.186 5.662 439 2.626 5.981 487 2.586 5.310 493 3.630 7.364 46 Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernseh-künstler 925 7.477 8.083 1.026 8.338 8.127 1.063 9.080 8.542 1.047 8.745 8.352 47 Artisten 33 174 5.279 38 194 5.099 38 230 6.055 39 218 5.601 48 Filmhersteller, Kameramann (einschl. Tonstudio) 42 288 6.849 36 273 7.574 28 225 8.023 26 163 6.275 49 Freiberufliche Tätigkeit im Bereich Journa-lismus 657 8.977 13.663 719 10.311 14.340 695 9.697 13.953 702 10.138 14.442 50 Tätigkeit in Korrespondenz- und Nachrich-tenbüros 12 53 4.398 17 123 7.235 10 126 12.633 8 125 15.596 51 Journalisten und Pressefotografen 645 8.924 13.836 702 10.188 14.512 685 9.571 13.972 694 10.013 14.428 52 Freiberuflich tätige Fotografen 131 1.030 7.865 179 1.193 6.662 187 1.319 7.054 196 1.587 8.097 53 Übersetzer und Dolmetscher 280 3.208 11.459 287 3.661 12.757 310 4.228 13.638 317 4.481 14.137 54 Textil-, Schmuck- und Möbeldesigner 402 4.772 11.870 514 6.337 12.329 531 6.964 13.115 554 6.475 11.688 55 Freiberuflich tätige Sachverständige 705 12.699 18.012 861 19.460 22.602 870 19.055 21.902 928 20.385 21.966 56 Lotsen 4 268 67.065 4 359 89.806 4 342 85.474 3 308 102.805 57 Sonstige2 8.725 252.500 28.940 8.816 279.901 31.749 7.250 71.410 9.850 7.214 67.278 9.326 58 Freie Berufe insgesamt 30.133 1.160.122 38.500 31.089 1.239.279 39.862 31.214 1.252.087 40.113 31.396 1.349.474 42.982 1 Diese Kombination ist nicht in allen Bundesländern vertreten. 2 ab 2012: Durch die Neuaufnahme von Wirtschaftszweigen zu den Freien Berufen sind die Daten mit vorherigen Erhebungen nicht vergleichbar. 3 ab 2012 in Tabellierung enthalten. 6 Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2010, 2012 bis 2014 Anlage 2 zu Frage 2 Unbeschränkt Steuerpflichtige mit überwiegenden Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit Fälle mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit sowie Betrag je Steuerfall lfd. Nr. Berufsgruppe 2010 2012 2013 2014 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit insgesamt je Steuer-fall insgesamt je Steuerfall insgesamt je Steuerfall insgesamt je Steuerfall Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR 1 Rechtsanwälte, Notare (ein-schl.Patentanwälte) 994 49.676 49.975 954 48.315 50.645 1.126 67.745 60.164 1.149 87.257 75.942 2 Rechtsanwälte ohne Notariat 867 38.542 44.455 881 38.381 43.566 1.049 56.171 53.547 1.076 71.184 66.156 3 Rechtsanwälte mit Notariat1 44 1.868 42.453 - - - - - - - - - 4 Notare 73 8.876 121.584 68 9.583 140.922 70 11.086 158.377 68 15.627 229.815 5 Patentanwälte 10 390 38.969 5 351 70.273 7 487 69.627 5 446 89.152 6 Freiberufliche Tätigkeit im Bereich sonsti-ger Rechtsberatung 87 3.271 37.602 85 3.119 36.689 95 3.460 36.419 93 3.958 42.564 7 Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprü-fer 11 859 78.059 14 921 65.763 15 1.568 104.538 13 1.428 109.813 8 Wirtschaftsprüfer 7 751 107.311 11 807 73.388 11 961 87.327 9 812 90.172 9 vereidigte Buchprüfer 4 107 26.867 3 113 37.803 4 607 151.867 4 616 154.006 10 Steuerberater und Steuerbevollmächtigte 350 25.621 73.202 331 25.433 76.837 377 36.252 96.159 395 39.770 100.682 11 Sonstige Wirtschaftsberater (ohne Ver-mögensberater und -verwalter) 329 10.455 31.778 337 10.951 32.496 335 12.823 38.278 336 12.609 37.527 12 Markt- und Meinungsforscher 18 90 4.988 14 107 7.646 8 23 2.842 9 35 3.898 13 Unternehmens- und Publicrelations-Berater 311 10.365 33.329 323 10.844 33.573 327 12.800 39.145 327 12.574 38.453 14 Tätigkeiten im Bereich Datenverarbeitung zusammen 213 6.709 31.496 242 9.330 38.552 230 9.298 40.425 233 9.670 41.502 15 Programmierungstätigkeiten 122 3.828 31.373 140 4.826 34.468 142 5.570 39.223 138 5.264 38.142 16 Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 70 2.647 37.817 86 4.400 51.165 78 3.540 45.389 85 4.210 49.530 17 Sonstige Tätigkeiten im Bereich Daten-verarbeitung 21 234 11.142 16 104 6.487 10 188 18.772 10 196 19.628 18 Forschungs- und Entwicklungstätigkeit 125 4.257 34.055 132 4.465 33.823 125 5.121 40.969 124 5.153 41.560 19 Werbung 56 614 10.968 38 428 11.266 28 679 24.258 27 420 15.554 7 lfd. Nr. Berufsgruppe 2010 2012 2013 2014 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit insgesamt je Steuer-fall insgesamt je Steuerfall insgesamt je Steuerfall insgesamt je Steuerfall Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR 20 Lehrertätigkeit 1.973 31.569 16.000 2.063 34.222 16.588 2.137 37.406 17.504 2.171 42.101 19.392 21 Sonstige Lehrertätigkeit2 1.666 26.575 15.951 1.799 29.141 16.199 1.864 31.546 16.924 1.908 35.328 18.516 22 Fahr- und Flugschulen 307 4.994 16.268 264 5.080 19.243 273 5.860 21.465 263 6.773 25.754 23 Ärzte (Ärzte für Allgemeinmedizin, prakti-sche Ärzte und Fachärzte) 2.501 340.418 136.113 2.360 349.144 147.942 2.849 458.225 160.837 2.873 491.598 171.110 24 Zahnärzte (einschl.Dentisten), ohne Zahn-techniker 1.329 149.435 112.442 1.292 158.154 122.410 1.547 195.219 126.192 1.553 214.725 138.265 25 Tierärzte 299 14.106 47.178 289 13.492 46.684 302 15.890 52.617 304 16.064 52.843 26 Sonstige Veterinärwesen3 x x x 12 447 37.270 18 374 20.777 18 559 31.056 27 Sonstige Heilberufe 2.307 93.839 40.676 2.467 102.859 41.694 2.710 119.488 44.091 2.807 131.679 46.911 28 Heilpraktiker 176 3.196 18.159 196 4.061 20.718 216 4.780 22.130 209 5.550 26.554 29 Psychologische Psychotherapeuten 306 16.027 52.376 341 18.630 54.632 381 21.559 56.584 391 23.278 59.533 30 Masseure, medizinische Bademeister, Krankengymnasten, Hebammen und verwandte Berufe 1.052 37.385 35.537 1.082 39.918 36.892 1.190 46.101 38.740 1.238 54.344 43.897 31 Sonstige selbständige Tätigkeiten im Ge-sundheitswesen 773 37.231 48.165 848 40.251 47.466 923 47.048 50.973 969 48.507 50.059 32 Architekten, Innenarchitekten, Vermessungs und Bauingenieure (ohne Film- und Bühnenarchitekten) 2.004 77.644 38.745 1.945 82.142 42.232 2.043 92.535 45.294 2.019 100.455 49.755 33 Tätigkeiten im Bereich Hochbau und In-nenarchitektur 267 9.565 35.823 275 8.901 32.367 295 11.168 37.857 293 13.260 45.257 34 Tätigkeiten im Bereich Orts-, Regional- und Landesplanung 67 2.334 34.837 68 2.874 42.266 75 2.600 34.671 74 3.104 41.952 35 Tätigkeiten im Bereich Garten- und Land-schaftsgestaltung 68 2.454 36.082 63 2.901 46.049 60 2.465 41.076 57 2.052 35.993 36 Bautechnische Gesamtplanung 1.086 42.260 38.913 1.032 44.312 42.938 1.078 49.359 45.788 1.060 54.286 51.213 37 Sonstige Ingenieurbüros 442 17.359 39.274 432 18.770 43.450 453 21.070 46.512 454 21.866 48.163 38 Vermessungsingenieure 74 3.673 49.637 75 4.384 58.449 82 5.873 71.625 81 5.886 72.671 39 Ingenieure für technische Fachplanung und Ingenieurdesign 670 26.593 39.690 622 29.514 47.450 628 32.341 51.499 599 32.008 53.436 8 lfd. Nr. Berufsgruppe 2010 2012 2013 2014 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit insgesamt je Steuer-fall insgesamt je Steuerfall insgesamt je Steuerfall insgesamt je Steuerfall Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR Fälle 1.000 EUR EUR 40 Technische, physikalische und chemische Untersuchung 39 1.030 26.398 22 776 35.256 18 1.637 90.957 16 1.579 98.681 41 Künstlerische Berufe 1.424 14.052 9.868 1.520 16.312 10.732 1.570 17.939 11.426 1.591 18.746 11.782 42 Bildende Künstler 555 3.800 6.846 586 4.452 7.598 614 5.165 8.411 626 5.414 8.648 43 Restauratoren 50 1.072 21.439 58 1.251 21.565 64 1.503 23.477 65 1.436 22.099 44 Komponisten und Musikberater 87 691 7.937 82 881 10.743 77 963 12.509 85 1.044 12.282 45 Schriftsteller 185 1.467 7.931 200 2.078 10.391 220 1.999 9.085 233 3.134 13.451 46 Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernseh-künstler 499 6.629 13.285 544 7.239 13.307 554 7.900 14.260 541 7.378 13.639 47 Artisten 25 166 6.636 28 172 6.132 24 210 8.746 27 218 8.079 48 Filmhersteller, Kameramann (einschl. Tonstudio) 23 227 9.872 22 239 10.870 17 200 11.748 14 121 8.637 49 Freiberufliche Tätigkeit im Bereich Journa-lismus 451 8.321 18.451 490 9.494 19.375 461 9.067 19.667 470 9.438 20.080 50 Tätigkeit in Korrespondenz- und Nachrich-tenbüros 4 44 10.912 10 99 9.901 5 123 24.666 4 120 29.918 51 Journalisten und Pressefotografen 447 8.278 18.518 480 9.394 19.572 456 8.943 19.612 466 9.318 19.995 52 Freiberuflich tätige Fotografen 91 1.035 11.377 109 1.185 10.869 110 1.288 11.712 116 1.512 13.036 53 Übersetzer und Dolmetscher 206 3.000 14.561 212 3.453 16.286 231 4.043 17.504 230 4.136 17.985 54 Textil-, Schmuck- und Möbeldesigner 324 4.672 14.419 399 6.100 15.289 398 6.754 16.971 426 6.315 14.824 55 Freiberuflich tätige Sachverständige 444 11.609 26.146 534 17.919 33.557 530 17.542 33.097 546 18.606 34.076 56 Lotsen 4 268 67.065 4 359 89.806 4 342 85.474 3 308 102.805 57 Sonstige2 4.787 245.686 51.323 4.607 272.869 59.229 3.143 65.016 20.686 2.984 60.703 20.343 58 Freie Berufe insgesamt 21.018 1.124.737 53.513 21.080 1.201.401 56.992 21.030 1.212.053 57.634 21.096 1.310.798 62.135 1 Diese Kombination ist nicht in allen Bundesländern vertreten. 2 ab 2012: Durch die Neuaufnahme von Wirtschaftszweigen zu den Freien Berufen sind die Daten mit vorherigen Erhebungen nicht vergleichbar. 3 ab 2012 in Tabellierung enthalten. 9 Frage 3: Mit welchen Maßnahmen fördert die Landesregierung eine hohe Bleibequote im Land Sachsen-Anhalt unter den Medizinstudierenden in Halle und Magdeburg? Antwort zu Frage 3: Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 24 und 25 verwiesen. Frage 4 In welchem Umfang bezieht die Landesregierung die Freien Berufe für Beratungsdienstleistungen ein und gibt es Dienstleistungen, die künftig an Freiberufler abgegeben werden sollen? Antwort zu Frage 4: Die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen erfolgt ressortbezogen in jedem Einzelfall entsprechend der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen, dazu gehören insbesondere die Vorschriften des Vergaberechts. Freie Berufe werden insoweit weder bevorzugt noch benachteiligt. Sie werden als mögliche Auftragnehmer genauso behandelt, wie nicht freiberuflich Tätige. Diese Grundsätze gelten auch, falls künftig Dienstleistungen abgegeben werden sollten. Der Gesamtumfang der Inanspruchnahme lässt sich nicht abschließend konkret beziffern. In allen Ressorts werden in unterschiedlichem Umfang Rechtsanwälte zur Prozessführung und ggf. auch für Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen. Architekten und Ingenieure werden insbesondere beim Ausbau der digitalen Infrastruktur und bei Bauprojekten des Landes beauftragt. Zur Umsetzung der Breitbandförderung bedient sich das Land sogenannter zertifizierter Breitbandberatungsunternehmen (Ingenieur- oder Planungsbüros), die Kommunen bei Ausbauprojekten unterstützen. Im Mai 2015 hat das Land dazu eine Rahmenvereinbarung mit fünf Unternehmen geschlossen. Diese Vereinbarung läuft Ende 2020 aus, dann sind die meisten kommunalen Ausbauprojekte abgeschlossen. Auch künftig wird sich das Land beim Ausbau digitaler Infrastrukturen des Sachverstandes von Ingenieur- und Planungsbüros bedienen. Im staatlichen Hochbau - Bereich Landesbau - werden Dienstleistungen freiberuflich Tätiger im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen in Anspruch genommen. Dies sind im Wesentlichen (Planungs-) Leistungen von Architekten, Ingenieuren, Fachplanern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten nach dem Regelungsgehalt der RLBau LSA - Abschnitt K 12 in Verbindung mit dem „Leitfaden für die Vergabe freiberuflicher Leistungen für Landesbaumaßnahmen des Bau- und Liegenschaftsmanagements des Landes Sachsen-Anhalt“. Mit Stand 29. November 2018 hat der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) in diesem Jahr 714 Aufträge mit einem Volumen von ca. 13,3 Mio. € für freiberufliche Leistungen bei Landesbaumaßnahmen vergeben. Auch künftig ist die Inanspruchnahme freiberuflicher Leistungen bei der Durchführung von Landesbaumaßnahmen erforderlich . Den Hochschulen des Landes wird bei entsprechender Antragstellung durch Zustimmung der Landesregierung in zunehmendem Maße die Möglichkeit eingeräumt, Große Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen in eigener Zuständigkeit, also 10 ohne Beteiligung des Landesbetriebes BLSA, als sogenannte Pilotprojekte durchführen zu können. Die Hochschulen selbst verfügen nicht über ausreichendes eigenes Fachpersonal zur Bewältigung der mit der Planung und Durchführung der Vorhaben verbundenen Aufgaben. Deshalb bedienen sie sich zur Wahrnehmung der delegierbaren Bauherrenaufgaben regelmäßig freiberuflich tätiger Projektsteuerungsbüros. Aktuell befinden sich sechs solcher Pilotprojekte mit einem Kostenvolumen von insgesamt ca. 165 Mio. € in Vorbereitung und Durchführung. Das Honorar für die Projektsteuerung bzw. Projektleitung beträgt üblicherweise 1,5 % bis 2,5 % der jeweiligen Gesamtkosten. Geht man von durchschnittlich 2,0 % aus, kommt den Freien Berufen durch diese Maßnahmen also eine Honorarsumme in Höhe von insgesamt ca. 3,3 Mio. € zu. Frage 5: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Lebensbedingungen auf dem Land, wie etwa die Kinderbetreuung, wohnortnahe Schulen, einen attraktiven Nahverkehr sowie kulturelle Angebote, zu fördern? Antwort zu Frage 5: Nach Inkrafttreten der Novelle des Schulgesetzes zum 1. August 2018 wird derzeit die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung überarbeitet. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung von Grundschulverbünden außerhalb der Ober- und Mittelzentren . Ziel ist es, den Kommunen zeitnah die Möglichkeit zu eröffnen, dieses neue schulorganisatorische Modell vor Ort umzusetzen. Die zur Einführung der Grundschulverbünde notwendigen Änderungsverordnungen werden voraussichtlich am 1. März 2019 in Kraft treten. Mit den Grundschulverbünden wird die Möglichkeit eröffnet, Grundschulen, die auf Grund des Unterschreitens der Mindestschülerzahl als eigenständige Schule nicht mehr aufrechterhalten werden können, trotzdem als Schulstandort zu nutzen. Sie werden dazu als Teilstandort an eine andere Grundschule angegliedert. Durch diese institutionelle Verschmelzung ist auch am Teilstandort der Unterricht in allen vier Schuljahrgängen einer Grundschule möglich. Auf diese Weise wird auch gerade außerhalb der Zentren langfristig eine wohnortnahe Beschulung möglich bleiben, ohne Abstriche bei der Qualität der Schulbildung hinnehmen zu müssen. Daneben bereitet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung ein Pilotprojekt zur integrierten Entwicklung von Einzugsgebieten um Schulstandorte herum (sog. „Schulsprengel“) vor. In dem Pilotprojekt sollen Planungsprozesse zur integrierten Entwicklung von ländlichen Gemeinden darauf geprüft werden, ob und welche Funktionen an Schulstandorten „mit“ wahrgenommen werden können. Vorstellbar sind dabei: Sport-, Bildungs-, oder Brauchtumsveranstaltungen, Ehrenamtsaktivitäten etc. aber auch das Vorhalten von Verwaltungsdienstleistungen. Das Schulhaus soll so Teil eines attraktiven Ortskerns werden. Das Land hat mit dem Bahn-Bus-Landesnetz ein attraktives landesweites und vertaktetes Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geschaffen. Die in diesem Netz verkehrenden Bus- und Schienenpersonennahverkehrslinien stellen die Anbindung aller im Landesentwicklungsplan genannten Zentren sicher und erschließen gleichzeitig zahlreiche im ländlichen Raum gelegenen Ortschaften. Dieses An- 11 gebot soll gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern zukunftsfest gestaltet und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Der Entwurf des ÖPNV-Plans 2020 bis 2030 des Landes Sachsen-Anhalt enthält planerische Vorgaben und Leitprojekte, welche eine weitere Erhöhung der Angebotsqualität im Bahn-Bus-Landesnetz anstreben. Beispielhaft können hier die Leitprojekte „S-Bahn“ und „Angebot Plus“ genannt werden. Darüber hinaus beabsichtigt das Land, die Aufgabenträger des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) im Rahmen des Leitprojekts „Hierachisierung der ÖSPV-Netze“ bei der Neustrukturierung ihrer Regionalbusnetze zu unterstützen. Die Angebote sollen insbesondere auf den Hauptachsen noch besser vertaktet und so gestaltet werden, dass sie für Einkaufs- und Berufsverkehre besser genutzt werden können. Hierzu zählen auch systematische Anschlüsse zum Bahn-Bus-Landesnetz. Frage 6: Entbürokratisierung und schlanke Verwaltungsstrukturen halfen der Wirtschaft und den Freien Berufen. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem Jahr 2010 ergriffen, um auf EU-, Bundes- und Landesebene Entlastungen und Vereinfachungen zu erreichen? Antwort zu Frage 6: Der Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, den bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft und die Freien Berufe auf ein notwendiges Maß zu beschränken und so gering wie möglich zu halten. Eine effiziente Verwaltung und moderne, schlanke Regulierung sind wichtige Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stärkung von Beschäftigung und Wachstum in Deutschland. Ziel der Landesregierung ist es, die Rechtsordnung im Land so zu gestalten, dass Unternehmen und auch die Freien Berufe günstige Rahmenbedingungen für ihre Fortentwicklung und für weiteres wirtschaftliches Wachstum vorfinden und die Bürger zugleich nur im notwendigen Mindestmaß mit bürokratischen Anforderungen belastet werden. Dieses Ziel gilt im Hinblick auf die Mitwirkung des Landes an Rechtsetzungsvorhaben auf EU- und Bundesebene gleichermaßen. Hervorzuheben ist, dass das Entstehen eines EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmens an sich bereits einen enormen Zugewinn für die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext bedeutet. Die Landesregierung setzt sich bei der Beratung von EU-Vorlagen im Bundesrat regelmäßig für eine stärkere Berücksichtigung der Grundsätze des Bürokratieabbaus und der schlanken Verwaltung ein. Sie verweist hierzu insbesondere auf die Stellungnahmen des Bundesrates zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt“ (BR-Drs. 521/16 (Beschluss)), zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027“ (BR-Drs, 166/18 (Beschluss)) sowie zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsi- 12 onsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa (BR-Drs. 227/18 (Beschluss)). Staatssekretär Dr. Michael Schneider hat als ein Vertreter des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) an den Arbeiten der von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im November 2017 eingesetzten „Task Force für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und ‚Weniger, aber effizienteres Handeln“ teilgenommen. Durch die Arbeit in der Task Force ist es gelungen, die Debatte über die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit voranzubringen. Wichtige Anliegen des am 10. Juli 2018 vorgelegten Abschlussberichts2 waren beispielsweise: Die Notwendigkeit, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften deutlich besser und strukturierter in alle Phasen der EU-Politikgestaltung einzubinden; Der Ansatz der „aktiven Subsidiarität“, der es allen relevanten Akteuren ermöglichen soll, ihre Erfahrungen in die Erarbeitung von EU-Rechtsvorschriften einzubringen; Der Vorschlag, ein gemeinsames Subsidiaritäts-Bewertungsschema zu entwickeln , um das Verfahren für die Subsidiaritätskontrolle wirksamer und besser vergleichbar zu machen; Die Europäische Kommission soll zur Abschätzung der Auswirkungen auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften systematisch territoriale Folgenabschätzungen vornehmen; Auf der Grundlage eines Pilotprojekts des AdR soll ein Netz regionaler Knotenpunkte aufgebaut werden, um Rückmeldungen über die Erfahrungen mit der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften auf der lokalen und regionalen Ebene zu erleichtern. Die Europäische Kommission hat am 23. Oktober 2018 in ihrer Mitteilung „Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU“; KOM (2018) 703 final die Arbeiten der Task Force gewürdigt und mehrere Vorschläge des Abschlussberichts aufgegriffen. Eine zentrale Stellung in den Bemühungen der Landesregierung um Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung nehmen Überlegungen zur Reduzierung von bürokratischen Hemmnissen und von Verwaltungslasten bei der Umsetzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds ein. Ihre diesbezüglichen Forderungen für den Förderzeitraum ab 2021 haben Eingang in das 2015 beschlossene Positionspapier der Landesregierung „Erste Erfahrungen aus der Vorbereitung der Förderperiode 2014 bis 2020 für die Debatte über die Zukunft der EU-Kohäsionspolitik“ gefunden. Dieses wurde anlässlich einer auswärtigen Kabinettssitzung in Brüssel mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, und weiteren Kommissionsmitgliedern erörtert und mit Schreiben an mehrere Bundesminister, die Mitglieder der Europaministerkonferenz sowie an zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments in den Meinungsbildungsprozess auf nationaler wie auf europäischer Ebene eingespeist. Im Rahmen seines Vorsitzes in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)-Ost hat sich Sachsen-Anhalt ebenfalls für eine substantielle Vereinfachung und Reduzierung der Regelungen für die Program- 2 Vgl.: https://ec.europa.eu/commission/files/report-task-force-subsidiarity-proportionality-and-doing-less-more-efficiently_de 13 mierung und den Vollzug der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds eingesetzt . Insbesondere ist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der 45. Regionalkonferenz der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder vom 18. April 2018 in Bad Schmiedeberg „EU-Kohäsionspolitik nach 2020: Förderung für Ostdeutschland fortsetzen“ sowie auf den anlässlich des Gesprächs der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder und des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer am 23. November 2018 in Berlin gefassten Beschluss zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 zu verweisen . Auf Landesebene hat die Landesregierung die Digitalisierung der Landesverwaltung in Angriff genommen. Das Land ist dabei, nicht nur seine dafür notwendige Infrastruktur zu erneuern, sondern durch den gezielten und effizienten Einsatz von Hardund Software das Verwaltungshandeln im Sinne eines innovativen, bürger- und unternehmensfreundlichen , kostenbewussten sowie auf Sicherheit bedachten Verwaltungsdienstleisters zu modernisieren. So befindet sich das E-Government-Gesetz des Landes seit September 2017 im parlamentarischen Verfahren (LT-Drs. 7/1877). Es wird das rechtliche Fundament für die Optimierung von Verwaltungsabläufen bieten und weiterhin die Grundlage für die Einführung der elektronischen Akte und Vorgangsbearbeitung legen. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner 15. Sitzung am 25. November 2016 in seinem Beschluss „Weniger Bürokratie für Sachsen-Anhalt - Wirtschaft und Bürger entlasten“ (LT-Drs. 7/666) die Landesregierung gebeten, elf Vorschläge für einen ganzheitlichen Bürokratieabbau zu prüfen. Das federführende Ministerium für Wirtschaft , Wissenschaft und Digitalisierung (MW) hat diese Vorschläge gemeinsam mit den anderen Ressorts geprüft und bewertet und dies dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung in der Sitzung am 11. Januar 2018 berichtet. Hier wurde vereinbart, dass in einer weiteren Stellungnahme über die eigenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Zuständigkeitsbereich des MW zu berichten ist. In diesem Zusammenhang ist das MW in einen Dialog mit den Industrie- und Handelskammern Halle-Dessau und Magdeburg, den Handwerkskammern Halle (Saale) und Magdeburg, dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V. sowie dem Allgemeinen Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. getreten , um insbesondere über bürokratische Hemmnisse im Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisprüfungsverfahren bei der Nutzung von Förderprogrammen zu beraten. Mit Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 6. April 2017 (LT-Drs. 7/1241) wurde die Landesregierung gebeten, das Mittelstandsförderungsgesetz zu novellieren. Als einer der Schwerpunkte der Novellierung wurde dabei auch der Bürokratieabbau genannt. Die Landesregierung ist bestrebt, im Rahmen der Novellierung die Interessen des Mittelstandes und der Freien Berufe an einer möglichst geringen Belastung mit bürokratischem Aufwand angemessen zu berücksichtigen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. 14 Frage 7: In welchem Umfang sind die Freien Berufe und die berufsständischen Einzelverbände in politische Entscheidungsfindungen der Landesregierung eingebunden ? Antwort zu Frage 7: Die Beteiligung von Verbänden und sonstigen Stellen erfolgt zunächst auf der Grundlage und im Rahmen von § 39 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt. Der Landesverband der Freien Berufe Sachsen- Anhalte e. V. und die jeweiligen Kammern und Verbände sind für die Landesregierung wichtige Ansprechpartner sowohl bei eigenen Gesetzesinitiativen wie auch bei der Bewertung von Vorhaben auf Bundes- oder EU-Ebene. Außerhalb von Gesetzesvorhaben erfolgt eine Einbeziehung, wenn sie im Einzelfall geboten ist. Dies erfolgt entsprechend der fachlichen Zuständigkeit in der jeweiligen Ressortverantwortung . Daher lässt sich der Umfang der Beteiligung nicht pauschal beurteilen. Beispielsweise diskutiert das für den staatlichen Hochbau zuständige Ministerium der Finanzen Landesvorschriften und Leitfäden zur Handlungsweise der Bauverwaltung regelmäßig vor Einführung mit den betroffenen Verbänden und Kammern. Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik des Landes ist der Landesverband der Freien Berufe Sachsen -Anhalt e. V. im Präsidium des Fachkräftesicherungspaktes mit einem Sitz vertreten und damit ständiger Gesprächspartner. Daneben findet im Rahmen von Veranstaltungen der Verbände und Kammern der verschiedenen Freien Berufe, an denen Vertreter der Landesregierung regelmäßig teilnehmen, eine eher informelle Abstimmung statt. Dies sind z. B. die parlamentarischen Begegnungen, Neujahrsempfänge oder Vollversammlungen der Verbände und Kammern. Insgesamt erfolgt aus Sicht der Landesregierung die Einbeziehung konstruktiv, vertrauensvoll und in einem angemessenen Umfang. Frage 8: Welche staatlichen Aufgaben wurden bisher an die Freien Berufe übertragen und in welchem Umfang werden diese durch die Landesregierung unterstützt? Antwort zu Frage 8: Die Übertragung staatlicher Aufgaben ist aufgrund des in nahezu allen Berufsordnungen statuierten Grundsatzes der freien und unabhängigen Berufsausübung rechtlich problematisch. Eine Ausnahme hiervon bildet etwa die Pflicht für Ärzte zur Vornahme der Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung (§§ 3 und 7 Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Die übertragenen Aufgaben werden nach Grundsätzen der Fachaufsicht (Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns, Stärkung der Eigenverantwortlichkeit des Geschäftsbereichs und Beschränkung von Weisungen auf das notwendige Maß) begleitet . Frage 9: In welchem Umfang hat sich die Schwarzarbeit bei den Freien Berufen in Sachsen -Anhalt entwickelt und wie gehen Land und zuständige Behörden gegen diese Entwicklungen vor? 15 Antwort zu Frage 9: Feststellungen zur aufgedeckten Schwarzarbeit bei den Freien Berufen werden von der Finanzverwaltung statistisch nicht gesondert erfasst. Dennoch ergibt sich aus den bisherigen Erfahrungen, dass bei Angehörigen der Freien Berufe die Schwarzarbeit auf Einzelfälle beschränkt und damit wenig verbreitet ist. Entwicklungen, denen entgegengewirkt werden müsste, sind derzeit nicht erkennbar. Diese Erkenntnis deckt sich auch mit den Erfahrungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Frage 10: Welche Maßnahmen sind von der Landesregierung zur Steigerung der Attraktivität Sachsen-Anhalts als Tätigkeitsort in den nächsten Jahren geplant? Antwort zu Frage 10: Die Landesregierung plant keine Maßnahmen, die sich gesondert auf die Freien Berufe erstrecken. Positive Standortfaktoren sollen grundsätzlich allen Wirtschaftsbereichen zugutekommen. Die Attraktivität Sachsen-Anhalts als künftiger Tätigkeitsort wird zunehmend wichtiger , denn der demografische Trend lässt sich in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten nicht umkehren. Fachkräfteengpässe dürften weiter zunehmen. Die Landesregierung wird die Wirtschaft bei der Fachkräftesicherung unterstützen. Zentrale Arbeitsgrundlage dieser Unterstützung bildet dabei der Fachkräftesicherungspakt, in dem auch der Landesverband der Freien Berufe e. V. als ein Arbeitgebervertreter partnerschaftlich mit den staatlichen Akteuren zusammenarbeitet. Unter dem Dach des Fachkräftesicherungspaktes werden aktuelle Maßnahmen und Projekte beraten, um Sachsen-Anhalt für Arbeitnehmer/-innen, aber auch für Freiberufler/-innen und Unternehmen attraktiv zu machen. Attraktive Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen bilden dabei wichtige Voraussetzungen und Anreize, um insbesondere gut ausgebildete Fachkräfte und Beschäftigte für das Land Sachsen-Anhalt als Arbeits- und Lebensort zu interessieren. Im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzeptes und der Fachkräftesicherungsstrategie des Landes nehmen deshalb die Themen Arbeitgeberattraktivität und gute Arbeit einen hohen Stellenwert ein. Die konkreten Unterstützungs- und Fördermaßnahmen in diesem Bereich sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: 16 Förderprogramm Zielgruppen und Adressaten Wesentliche Ziele/ Fördergegenstände Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB Kleine und mittlere Unternehmen einschließlich selbständige Unternehmer in Sachsen-Anhalt finanzielle Förderung von Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung finanzielle Förderung von betrieblichen Maßnahmen zur prozessorientierten Personal- und Organisationsentwicklung . Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT Fachkräfte, Arbeitnehmer/- innen in Sachsen -Anhalt finanzielle Förderung von individuellen Vorhaben zur arbeitsmarkt- und berufsbezogenen Weiterbildung Landesinitiative Fachkraft im Fokus Kleine und mittlere Unternehmen sowie Fachkräfte und Beschäftigte in Sachsen- Anhalt Beratung von Unternehmen in Sachsen -Anhalt zu betrieblichen Strategien der Fachkräftesicherung unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen zur Schaffung guter Arbeitsbedingungen und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität Vergabe des Landessiegels „Das mitarbeiterorientierte Unternehmen - Hier fühle ich mich wohl“ 2019 und 2020 Beratung von Beschäftigten in Sachsen -Anhalt zur Sicherung und Verbesserung der individuellen Beschäftigungsvoraussetzungen und Arbeitsmarktperspektiven Beratung von zuzugs- und zuwanderungsinteressierten Fachkräften Digitalisierung der Freien Berufe Frage 11: Die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen ist eine zentrale Herausforderung der nächsten Jahre. Wie gestaltet sich die zeitliche Umsetzung der E- Government-Strategie des Landes und in welchem Umfang werden die Dienste der Freien Berufe in Anspruch genommen? Antwort zu Frage 11: Die neue E-Government-Strategie des Landes versteht sich als Fortsetzung der 2012 in Kraft getretenen „IKT-Strategie Sachsen-Anhalt digital 2020“. Sie ist insofern deren Fortschreibung. Nach heutigem Stand (Februar 2019) ist nicht vorgesehen, Dienste von Freien Berufen in Anspruch zu nehmen. Die neue Strategie wird im Sinne des Onlinezugangsgesetzes ihren Fokus auf die Nutzbarkeit und den Mehrwert für Bürger und Unternehmen richten. Freie Berufe werden insofern davon profitieren, 17 als Verwaltungsleistungen künftig so modernisiert, konzipiert und ausgerichtet werden , dass alle Adressaten des staatlichen Handelns von einer effizient operierenden, sicher arbeitenden, kostengünstig wirtschaftenden, innovativ handelnden Verwaltung profitieren können. Die künftige Strategie hebt auf eine Beschleunigung der Verwaltungsverfahren auf der Grundlage einer ressourcenschonenden und leistungsoptimierten IKT-Landschaft ab, die sich der föderalen Kooperation und der Zusammenarbeit mit den Kommunen verschreibt. Die Umsetzungsmaßnahmen werden unterschiedliche zeitliche Horizonte aufweisen, so dass eine einheitliche Bestimmung nicht möglich erscheint. Frage 12: Wie sollen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur Datensicherheit und Datenschutz für die Freien Berufe gewährleistet werden? Antwort zu Frage 12: Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung werden für den Ausbau von Netzen der digitalen Infrastruktur (Festnetz, Mobilfunk , WLAN) Anforderungen formuliert, die die Datensicherheit und den Datenschutz gewährleisten. Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben durch die ausführenden Unternehmen wird durch Messungen und andere Kontrollen überprüft. Frage 13: Was unternimmt die Landesregierung, um in der digitalen Welt den Besonderheiten der persönlichen und individuellen, vertrauensbasierten Dienstleistung der Freiberufler Rechnung zu tragen? Antwort zu Frage 13: Die Landesregierung erkennt den hohen Wert der Dienstleistungen der Freien Berufe an. In Bezug auf die Kommunikationserfordernisse der Freien Berufe kann die Landesregierung allerdings keine ausgeprägten Besonderheiten im Vergleich zu anderen Wirtschaftsunternehmen erkennen. Gesonderte Initiativen sind daher nicht geplant . Frage 14: Wie sieht die Landesregierung die Aufgaben der Kammern der Freien Berufe bei der Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)? Antwort zu Frage 14: Unmittelbare Durchsetzungsbefugnisse für die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung im Rahmen der Berufsausübung von Freiberuflern kommen den Kammern nicht zu. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung der Regelungen der Datenschutzgrundverordnung ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Gleichwohl können die Kammern als Multiplikatoren und unmittelbare Ansprechpartner einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung ihrer Kammermitglieder für den Datenschutz leisten. Die Kammern sind geeignete Diskussionsforen, um Fragen des Datenschutzes im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung unter den Kammermitgliedern zu erörtern. Der Landesbeauftragte für den 18 Datenschutz hat bereits vor den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern entsprechende Aufklärungsarbeit geleistet. Auch bei den Freien Berufen , wie Rechtsanwälten, Ärzten, Zahn- und Tierärzten sind solche Informationsveranstaltungen im Rahmen der jeweiligen Kammerarbeit denkbar. Frage 15 Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, bei der notwendigen Digitalisierung freiberuflicher Leistungen zu unterstützen bzw. zu fördern? Antwort zu Frage 15: In der Digitalen Agenda des Landes Sachsen-Anhalt und im „Förderportfolio“ des Landes sind Maßnahmen und Unterstützungsprogramme verankert, von denen auch Freiberufler profitieren können. Zusätzlich trägt die Landesregierung mit dem Ausbau digitaler Infrastrukturen (Festnetz-Breitbandausbau und Mobilfunkausbau) den Bedarfen der Freien Berufe Rechnung. Aus- und Weiterbildung/Wissenstransfer Frage 16: Wie wird die Entwicklung in den Ingenieurwissenschaften insgesamt und in den einzelnen ingenieurwissenschaftlichen Fächern bewertet? Antwort zu Frage 16: Ingenieurwissenschaftliche Studiengänge werden an sechs der staatlichen Hochschulen in Sachsen-Anhalt angeboten. Hierbei handelt es sich um ein breitgefächertes Angebot von Bachelor- und Masterstudiengängen. Die ehemals an der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg angesiedelten Ingenieurwissenschaften wurden im Zuge der Neuausrichtung der Hochschulstruktur im Jahre 2004 an der Otto-von- Guericke-Universität Magdeburg bzw. der Hochschule Merseburg konzentriert. Die OvG-Universität bildet darüber hinaus auch seit über zehn Jahren Technik- und Wirtschaftslehrer aus, vorrangig für Sekundarschulen, aber auch für Gymnasien. Der Anteil der Studierenden in den Ingenieurwissenschaften beträgt in Sachsen- Anhalt insgesamt ca. ein Viertel. Damit bilden diese Studierenden mit Abstand die zweitgrößte Gruppe der Studierenden nach der der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (ca. 40 Prozent). Studierende in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften nach Studienbereichen Studienbereich Ws 2015/16 Ws 2016/17 Ws 2017/18 Ingenieurwesen allgemein 2 160 1 963 1 844 Maschinenbau/Verfahrenstechnik 3 469 3 078 2 985 Elektrotechnik 1 384 1 322 1 354 Architektur, Innenarchitektur 830 818 791 Bauingenieurwesen 761 712 678 Vermessungswesen 64 78 77 Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt 1 782 1 684 1 509 Informatik 2 635 2 791 2 959 Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 137 122 126 Ingenieurwissenschaften zusammen 13 222 12 568 12 323 19 Seit dem Jahr 2015 ist die Zahl der im Land Sachsen-Anhalt Studierenden der Ingenieurwissenschaften insgesamt rückläufig (-7 %). Lediglich die Studienbereiche Vermessungswesen und Informatik sind beliebter geworden. So stieg die Zahl der Studierenden im Studienbereich Vermessungswesen um 20 % sowie im Studienbereich Informatik um 12 %. Einbrüche gab es hingegen in den Bereichen Materialwissenschaft und Werkstofftechnik (-8 %), Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt (-15 %), Bauingenieurwesen (-11 %) und Maschinenbau /Verfahrenstechnik (-15 %). Die Gesamtzahlen der Absolventen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften zeigen einen gegenüber dem Jahr 2015 positiven Trend. Besonders auffallend ist der Anstieg der Absolventen des Vermessungswesens (+45 %) und der Architektur /Innenarchitektur (+9 %). Negativ entwickeln sich seit 2015 die Zahl der Absolventen der Elektrotechnik (-23 %) und in Maschinenbau/Verfahrenstechnik (-18%). Absolventen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften nach Studienbereichen und Prüfungsjahren Studienbereich 2015 2016 2017 Ingenieurwesen allgemein 413 437 387 Maschinenbau/Verfahrenstechnik 702 656 573 Elektrotechnik 260 214 199 Architektur, Innenarchitektur 239 211 261 Bauingenieurwesen 165 175 173 Vermessungswesen 11 13 16 Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt 424 448 389 Informatik - 390 386 Materialwissenschaft und Werkstofftechnik - 20 21 Ingenieurwissenschaften zusammen 2 214 2 564 2 405 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Grundsätzlich ist festzustellen, dass seit Jahren die vergleichsweise kostenintensiven ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge an den Hochschulen des Landes Sachsen -Anhalt unterausgelastet sind. Das Auslastungsdefizit spiegelt die Studieninteressen der Schulabgänger wider und ist nicht auf die Hochschulen selbst zurückzuführen , die seit Jahren bestrebt sind, durch vielfältige Maßnahmen den MINT-Bereich zu stärken und Studierende zu werben. Hierzu bieten z. B. die Hochschulen Anhalt, Harz und Merseburg ein Orientierungsstudium (ein bzw. zwei Semester) an. Es richtet sich an Studieninteressierte im Bereich MINT, die noch nicht genau wissen, welches Studienfach sie wählen und das Studieren unter realen Bedingungen kennenlernen möchten. Mit diesem Studium können Kompetenzen für das gesamte Studium erworben werden. Daneben treten Hochschulen mit MINT-Angeboten direkt an Schulen heran, um Schülerinnen und Schüler frühzeitig für ein MINT-Studium zu begeistern. Außerdem nutzen die Hochschulen regelmäßig Fachinformations- und Bildungsmessen, um ihr Studienangebot einer breiten Öffentlichkeit auch überregional bekannt zu machen. Positive Effekte können für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften /Fachhochschulen erwartet werden, nachdem im November 2018 durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) ein Bund-Länder-Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen beschlossen wurde. Es greift die Problematik auf, dass es immer schwieriger geworden ist, geeignete Bewerber für Professuren an Fachhochschulen zu finden. Insbesondere seien hier die ingenieurwissenschaftlichen Bereiche zu nennen, denen 20 die Abwanderung geeigneten Personals in die Industrie zu schaffen macht, was indes kein spezifisches Problem Sachsen-Anhalts darstellt. Frage 17: Was unternimmt die Landesregierung, um die Qualität der Berufsausbildung, insbesondere die Reduzierung der Unterrichtsausfälle, zu verbessern? Antwort zu Frage 17: Zunächst sei zur Klarstellung angemerkt, dass in den Berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt keine Freien Berufe ausgebildet werden. Es werden ausschließlich Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beschult. Für Steuerfachangestellte gibt es in Sachsen-Anhalt insgesamt vier und für Rechtsanwaltsfachangestellte zwei Berufsbildende Schulen. Allgemein zur Berufsausbildung (nach BBiG) werden zur Qualitätssicherung der Ausbildung in Berufsbildenden Schulen in der Regel ab dem 1. Ausbildungsjahr reine Fachklassen gebildet. Damit ist für die Auszubildenden kein Schulwechsel während der Ausbildung erforderlich. Für die Beschulungsstandorte gewährt die kontinuierliche Fachklassenbildung an den ausgewählten Standorten eine gute Planbarkeit insbesondere im Hinblick auf die sächliche Ausstattung der Schulen durch die Schulträger und den Einsatz qualifizierter Lehrkräfte einschließlich der Nachbesetzung ausscheidender Fachlehrkräfte. Frage 18: Wann und in welchem Umfang wird eine Erhöhung der Anzahl der Studienplätze an beiden Universitäten in Sachsen-Anhalt zur Beseitigung des Ärztemangels erfolgen? Antwort zu Frage 18: Grundsätzlich sieht die Landesregierung zurzeit keine Erhöhung der Anzahl der Studienplätze für die Humanmedizin an den Universitäten in Sachsen-Anhalt vor. Sachsen-Anhalt gehört im Bundesvergleich seit Jahren zu den Ländern, die im Vergleich zur Bevölkerungszahl überdurchschnittlich viele Absolventen ausbilden. Zahlen vom Statistischen Bundesamt zur Einwohnerzahl und zu den Absolventen in der Humanmedizin liegen offiziell für das Jahr 2015 vor (s. Anlage). Von den 16 Bundesländern - wovon zwei Bundesländer (Bremen und Brandenburg) kein Medizinstudium anbieten und dementsprechend auch keine Absolventen aufweisen - liegt das Land Sachsen-Anhalt mit 2,36 Absolventen je 10.000 Einwohner an sechster Stelle im Bundesvergleich. Auch der bundesweite Durchschnitt liegt mit 1,95 Absolventen je 10.000 Einwohnern unterhalb des Durchschnitts des Landes Sachsen- Anhalts. Aufgrund mehrerer Neugründungen von Standorten des Medizinstudiums (Augsburg, Bielefeld etc.) sind diese Zahlen zurzeit aber im Fluss. 21 Anlage zu Frage 18 Absolventen im Studienbereich Humanmedizin im Studienjahr 2015 Einwohner * Absolventen Hu-manmedizin Absolventen auf 10.000 Einwohner Mecklenburg-Vorpommern 1.612.362 552 3,42 Hamburg 1.787.408 582 3,26 Saarland 995.597 304 3,05 Berlin 3.520.031 1.057 3,00 Baden-Württemberg 10.879.618 2.921 2,68 Sachsen-Anhalt 2.245.470 529 2,36 Schleswig-Holstein 2.858.714 584 2,04 Sachsen 4.084.851 833 2,04 Hessen 6.176.172 1.259 2,04 Bayern 12.843.514 2.502 1,95 Thüringen 2.170.714 422 1,94 Nordrhein-Westfalen 17.865.516 3.081 1,72 Rheinland-Pfalz 4.052.803 516 1,27 Niedersachsen 7.926.599 880 1,11 Brandenburg 2.484.826 0 - Bremen 671.489 0 - Gesamt 82.175.684 16.022 1,95 Summe ohne Bremen und Brandenburg 79.019.369 16.022 2,03 Quelle: Statistisches Bundesamt * Stand: 31.12.2015 (Stichtag) 22 Bevölkerung Sachsen-Anhalt zum 31.12.2015 2.245.470 Studienanfänger/-innen insgesamt 2015 26.459 Studierende insgesamt Studierende insgesamt 2015/16 2015/2016 2.380.974 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 171.024 2016/2017 2 807 010 Gesundheitswissenschaften allgemein 63.916 2017/2018 2 844 978 Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 92.011 Zahnmedizin 15.097 Bestandene Prüfungen 2015 insgesamt Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 28.133 Studienanfänger/-innen insgesamt Gesundheitswissenschaften allgemein 9.313 2015 506.580 Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 16.022 2016 509.760 Zahnmedizin 2.798 2017 513.166 Hochschulen insgesamt Studierende 2015/2016 Studierende Humanmedizin 2015/16 Einwohner 31.12.2015 Absolventen Humanmedizin 2015 Absolventen D 2015/16 2.380.974 92.011 82.175.684 16.022 481.588 Baden-Württemberg 308.339 10.879.618 76.046 Bayern 320.318 12.843.514 77.492 Berlin 153.694 3.520.031 31.532 Brandenburg 51.676 2.484.826 9.786 Bremen 33.337 671.489 6.392 Hamburg 85.243 1.787.408 15.519 Hessen 208.887 6.176.172 37.529 Mecklenburg-Vorpommern 40.471 1.612.362 6.849 Niedersachsen 161.417 7.926.599 36.112 Nordrhein-Westfalen 597.952 17.865.516 100.698 Rheinland-Pfalz 117.105 4.052.803 23.969 Saarland 26.864 995.597 5.599 Sachsen 111.635 4.084.851 22.303 Sachsen-Anhalt 55.761 2.245.470 10.069 Schleswig-Holstein 54.607 2.858.714 10.206 Thüringen 53.668 2.170.714 11.487 23 Frage 19: Hält die Landesregierung die Anzahl der Studierenden im Fach Humanmedizin für eine zukünftige ärztliche Versorgung für ausreichend und spiegelt die ärztliche Aus- und Weiterbildung den aktuellen und zukünftigen Bedarf wider? Antwort zu Frage 19: Der Studiengang Humanmedizin wird an den medizinischen Fakultäten der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg angeboten. Die Absolvierendenzahlen dieses Studienganges waren in den letzten Jahren relativ konstant. Laut Information des Landesverwaltungsamtes haben 2017 ca. 350 Studierende das Medizinstudium beendet. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass diese Absolvierenden nicht in vollem Umfang in Sachsen-Anhalt für die kurative Versorgung zur Verfügung stehen werden. So werden junge Ärzt/-innen auch in der Industrie, der öffentlichen Verwaltung etc. benötigt oder werden in anderen Bundesländern tätig. In Sachsen-Anhalt besteht ein Mangel an Ärzt/-innen. Insbesondere im hausärztlichen Bereich können freiwerdende Sitze häufig nicht nachbesetzt werden. Aber auch in der spezialfachärztlichen Versorgung bestehen Probleme, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Dem Ärztemangel wird mit verschiedenen Förderprogrammen auf Bundes- und auf Landesebene begegnet. Die im Kammerbereich Sachsen-Anhalt abgeschlossenen Weiterbildungen zu Fachärzt /-innen für Allgemeinmedizin werden den prognostizierten Nachbesetzungsbedarf in naher Zukunft nicht decken können. Eine ähnliche Situation zeichnet sich auch in einigen spezialfachärztlichen Gebieten ab. Frage 20: Das Land unterhält ein Landesamt für Verbraucherschutz. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass von dieser Einrichtung ein Wissenstransfer in die Praxis erfolgt? Antwort zu Frage 20: Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) verfügt über technische , naturwissenschaftliche sowie medizinische und veterinärmedizinische Expertise und arbeitet mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Untersuchung und Analyse, Beurteilung und Beratung, Kontrolle und Aufsicht, Risikobewertung und -kommunikation sowie berufliche Fort- und Weiterbildung. Das LAV ist ein moderner Dienstleister für den sachsen-anhaltischen Gesundheitsund Verbraucherschutz mit Aufgaben im Bereich Verbraucherschutz, Patientensicherheit , Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Es kooperiert mit allen in Betracht kommenden Akteuren, um die beschriebenen Aufgaben zu erfüllen und den bestmöglichen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu erreichen. Für die erfolgreiche Arbeit und zum Erreichen des beschriebenen Ziels ist der ständige - auch wechselseitige - Wissenstransfer unabdingbar. 24 Das LAV macht allen in Betracht kommenden Akteuren Informationen über hier gewonnene Erkenntnisse und daraus abzuleitende Folgerungen/Empfehlungen zugänglich . Adressaten dieses Wissenstransfers sind auch - direkt und indirekt - die Freiberufler. Dieser Wissenstransfer erfolgt in vielfältiger Weise. Beispielhaft sind anzuführen: 1) Veröffentlichungen/Vorträge: a. Veröffentlichungen in Fachzeitschriften usw. und Vorträge durch hier tätige Wissensträger/-innen, die - auch - an Freiberufler adressiert sind. Nachweise sind u. a. in den Jahresberichten der Fachbereiche enthalten, b. Veröffentlichung einschlägigen Informationsmaterials im Internet auf der Homepage des LAV. Beispielhaft zu nennen sind die Informationen/ Merkblätter zur Afrikanischen Schweinepest und zur Biosicherheit bei der Schwarztierjagd, die Gesundheitsberichterstattung c. Öffentlichkeitsarbeit: Herausgabe von Jahresberichten/-rückblicken des LAV und/oder der einzelnen Fachbereiche und vielfältige weitere fachspezifische Informationen, die auch im Internet abrufbar sind, d. Presseinformationen zu aktuellen Fachthemen, die ebenfalls im Internet abrufbar sind 2) Bildungsmaßnahmen: a. Durchführen von Fach-/Fortbildungsveranstaltungen bzw. maßgebliche Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen anderer Akteure im Rahmen gelebter Kooperationsbeziehungen wie Arbeitsschutztag, Referiernachmittag Lebensmittelhygiene (gemeinsam mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt), Stendaler Symposium zu den Schwerpunkten Tierseuchen und Tierschutz beim Rind, Fachgespräch „Tierseuchen, Tierschutz und Tiergesundheit“, der jährliche SiFa (Fachkraft für Arbeitssicherheit)- Tag in Gatersleben, b. Mitwirken bei der Ausbildung des fachlichen Nachwuchses: Lehrtätigkeit an Hochschulen des Landes im Rahmen genehmigter Nebentätigkeit, Vergabe von Themen für Studien-/Prüfungsarbeiten und Praktikumsplätzen , Mitwirkung bei Aus- und Weiterbildung von Veterinärmedizinern/- innen und Lebensmittelkontrolleuren/-innen, 3) Mitarbeit in Fach- und Normengremien, in denen auch Akteure der einschlägigen Überwachungsbehörden als auch Akteure aus der Wirtschaft vertreten sind. Zu erwähnen sind auch die Mitarbeit in der Apothekerkammer und im Weiterbildungsausschuss bei der Fachapothekerweiterbildung, im Landesarbeitskreis Arbeitssicherheit und im HYSA-Netzwerk, Beratung externer Akteure im Rahmen des Aufgabenspektrums. Die Jahresberichte und eine Vielzahl weiterer Publikationen sind auf der Homepage des LAV abrufbar. Frage 21: Was tut die Landesregierung gegen den Fachkräftemangel und die Abwanderung von Heilmittelerbringern in Sachsen-Anhalt? 25 Antwort zu Frage 21: Um einem schon in Teilen bestehenden Fachkräftemangel und einer Abwanderung von Fachkräften in andere Bundesländer entgegenzuwirken, werden Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen ergriffen. So werden im Rahmen bundesgesetzlicher Änderungen , z. B. bei der Änderung von Berufsgesetzen oder Änderungen des Sozialgesetzbuches 5. Buch stets die Rahmenbedingungen der Heilmittelerbringer in Sachsen-Anhalt berücksichtigt. Auch werden, soweit dies rechtlich möglich ist, bei der Rechtsaufsicht über die AOK Sachsen-Anhalt die rechtlich berechtigten Interessen der Heilmittelerbringer gewahrt und darüber hinaus ein regelmäßiger Austausch mit einzelnen Berufsverbänden gepflegt. Die Attraktivität der Gesundheitsberufe hängt von vielen Faktoren ab. Diese liegen in der Angemessenheit der Vergütung, auch der Ausbildungsvergütung, aber z. B. auch in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, in Karriere- und Entwicklungschancen und in der Frage der Wertschätzung eines Berufes. Verbesserungen erfordern das Zusammenwirken aller Verantwortlichen in diesem Bereich. Aus Sicht der Landesregierung sollten zunächst die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen attraktiver gestaltet werden, d. h. die Zahlung von Schulgeld und eine angemessene Ausbildungsvergütung müssen in den Blick genommen werden. Fachkräftesicherung Frage 22: Wie gestaltet sich die aktuelle Fachkräftesituation bei den Freien Berufen im Land und in welchem Umfang wird ausgebildet? Gelingt es in Sachsen-Anhalt die natürlichen Altersabgänge durch neu ausgebildete Fachkräfte zu ersetzen? Antwort zu Frage 22: Zur Situation von Selbständigen sowie zur Bildungs- und Ausbildungssituation für akademische Berufe (Studierende, Absolventenzahlen o. Ä.) liegen keine Informationen vor. Informationen zur Arbeitsmarkt-, Fachkräfte- und Ausbildungssituation für die explizit benannten Berufe und Tätigkeitsbereiche liegen lediglich für abhängig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie sozialversicherungspflichtige Berufsausbildungen vor und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 26 Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sachsen-Anhalt nach ausgewählten Berufen und nach Altersgruppen per 31. März 2018 Tätigkeit gemäß der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) Insgesamt davon unter 35 Jahre 35 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 1 2 3 4 Architektur – Experte/Expertin 483 128 266 89 Wirtschaftsprüfung – Spezialist/ Spezialistin 34 19 11 4 Wirtschaftsprüfung – Experte/Expertin 191 22 101 68 Steuerberatung – Spezialist/ Spezialistin 380 77 250 53 Steuerberatung – Experte/Expertin 197 25 136 36 Steuerberatung – Fachkraft 2.498 865 1.245 388 Steuerberatung – sozialversicherungspflichtige Auszubildende 235 --- --- --- Rechtsanwälte/-anwältinnen 223 63 142 18 Human- und Zahnmediziner/-medizinerinnen 6.880 2.340 3.294 1.246 Beschäftigte in Ingenieurberufen 15.185 3.143 7.536 4.506 Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit Methodische Erläuterung: Die Beschäftigungsstatistik ordnet und differenziert Tätigkeitsfelder und Berufe entsprechend dem Anforderungsniveau, welches mit der Ausübung einer Tätigkeit verbunden ist. In der Regel setzen die Anforderungen an „Fachkräfte“ mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Tätigkeiten, die mit dem Anforderungsniveau „Experte“ oder „Spezialist“ untersetzt sind, setzen in der Regel eine akademische Ausbildung voraus. Das Berufsaggregat „Ingenieurberufe“ umfasst Berufsgattungen der Klassifikation der Berufe (KldB 2010), die für ausgebildete Ingenieure typische Berufe im Sinne von Tätigkeiten beschreiben und ist nicht im Sinne von personenbezogenen Berufsausbildungen zu interpretieren. Das bedeutet im Umkehrschluss, eine Berufsausbildung zur Ingenieurin/zum Ingenieur bzw. ein ingenieurswissenschaftliches Studium stellt nicht die einzige Zugangsmöglichkeit zu diesen Berufen bzw. Tätigkeiten dar, auch wenn sie vielleicht als idealtypisch gelten mag. Frage 23: In der Vergangenheit erfolgte die Bescheinigung über die Ausbildung und Befähigung oder die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Inland über die Industrie - und Handelskammern. Hat die Landesregierung Initiativen angestrebt, dass diese Bescheinigungen auch durch die Einzelkammern der Freien Berufe ausgestellt werden können? 27 Antwort zu Frage 23: Auch durch Nachfrage bei den Industrie- und Handelskammern konnte nicht geklärt werden, auf welche Bescheinigungen die Fragestellung abzielt. Die Befähigung, einen akademischen Heilberuf auszuüben, wird mit der Erteilung der Approbation bestätigt . Zuständige Behörde dafür ist das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Landesverwaltungsamt. Für den Bereich der nichtakademischen Heilberufe, also der Gesundheitsfachberufe, wird ebenfalls durch das Landesverwaltungsamt eine Urkunde zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung ausgestellt, die zur Ausübung des jeweiligen Berufes berechtigt. Es wurde in der Vergangenheit bereits mit der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt über eine Aufgabenwahrnehmung in Bezug auf die Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen im Rahmen von Anerkennungsverfahren gesprochen. Dies wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Darüber hinaus hat die Landesregierung keine Initiativen angestrebt, die derzeitige Verfahrenspraxis zu ändern. Frage 24: Was tut die Landesregierung, um Sachsen-Anhalt für hochqualifizierte Berufsgruppen , wie Ärzte, Ingenieure oder IT-Dienstleister, attraktiv zu gestalten und in welchem Umfang werden Forschung und Entwicklung durch die Freien Berufe erbracht? Antwort zu Frage 24: In der Vergangenheit hat die Landesregierung - zum Teil auch gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), der AOK Sachsen-Anhalt und weiteren Institutionen im Gesundheitswesen des Landes - zur Förderung der Allgemeinmedizin z. B. folgende Maßnahmen ergriffen: Im Land sind zwei Lehrstühle für Allgemeinmedizin an der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg eingerichtet worden (zunächst als Stiftungsprofessuren, finanziert durch den Förderverein Allgemeinmedizin Sachsen-Anhalt e. V.). Es wurde ein Stipendienprogramm für angehende Allgemeinmediziner/-innen eingerichtet (mittlerweile allein von der KVSA weitergeführt). An der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wurde eine Klasse für Allgemeinmedizin geschaffen. An den beiden Medizinischen Fakultäten wurden Kompetenzzentren für Allgemeinmedizin gegründet. Die Landesregierung ist bestrebt, in den Bundesratsverfahren weiterhin auf günstige Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Ärzt/-innen und der übrigen freien Berufen im Bereich der medizinischen Versorgung hinzuwirken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Sicherstellungsauftrag per Gesetz den Kassenärztlichen Vereinigungen im Land übertragen ist. Frage 25: Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung geplant, um den ärztlichen Nachwuchs zu sichern? 28 Antwort zu Frage 25: Bereits am 10. Juli 2013 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossen, die hochschulmedizinische Ausbildung an zwei Standorten fortzusetzen und damit auch die Ausbildung von Medizinern und Medizinerinnen zu sichern. Die die Landesregierung tragenden Parteien haben sich auch in der aktuellen Koalitionsvereinbarung zur Sicherung des ärztlichen Nachwuchses ausdrücklich für zwei Ausbildungsstandorte im Land Sachsen-Anhalt ausgesprochen. Mit der vorhandenen Ausbildungskapazität (Verhältnis Absolventen zur Einwohnerzahl) liegt das Land Sachsen-Anhalt über dem bundesweiten Durchschnitt. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Um dem Ärztemangel im Land Sachsen-Anhalt weiter entgegenzutreten, soll in den Zielvereinbarungen 2020 bis 2024 zwischen dem Land und den hochschulmedizinischen Einrichtungen verankert werden, dass im Rahmen der Profilbildung der Lehre die Studierenden frühzeitig für eine spätere Berufstätigkeit als Ärztin oder Arzt in Sachsen-Anhalt interessiert werden sollen. Zur Einführung einer Landarztquote hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben. Er sieht vor, dass 5 % der Medizinstudienplätze (= etwa 20 Studienplätze) für Bewerber reserviert werden, die sich verpflichten, nach ihrer Ausbildung im ländlichen Raum zu arbeiten. Möglich wurde dies dadurch, dass die Wissenschaftsministerien in der Stiftung für Hochschulzulassung beschlossen haben , diese Landarztquote in die Verordnung über die Zentrale Vergabe von Studienplätzen , und zwar in die Vorabquote für den besonderen öffentlichen Bedarf (analog zu den Sanitätsoffizieren der Bundeswehr) aufzunehmen. Mit der bundesweiten Umsetzung des „Masterplanes Medizinstudium 2020“ und der Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung des Bundes soll auch im Land Sachsen-Anhalt ein modernes Medizinstudium etabliert werden, das die Studierenden der Medizin auf die künftigen Anforderungen in der praktischen Berufsausübung vorbereitet. In diesem Zusammenhang befindet sich auch eine Modernisierung des Studiums der Zahnmedizin in Vorbereitung/Umsetzung. Frage 26: Durch welche Rahmenbedingungen der Landesregierung wird die Unternehmensnachfolge in den Freien Berufen gefördert? Antwort zu Frage 26: Die Unternehmensnachfolge ist ganz allgemein ein existenzielles Thema für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt - sowohl aktuell als auch in Zukunft. Die Gestaltung ist ein langfristiger Prozess, in dessen Begleitung die Politik für gute Rahmenbedingungen sorgen kann, die Umsetzung liegt aber in funktionierenden Netzwerken aus Unternehmern , Kammern und Verbänden. Das Land Sachsen-Anhalt hat Instrumente auf den Weg gebracht, um Nachfolgen und/oder Neugründungen (nicht nur) finanziell zu fördern (Nachfolge = Existenzgründung ). Somit stehen eine Vielzahl von Beratungsangeboten sowie alle finanziellen Unterstützungsleistungen der Gründungsförderung der Unternehmensnachfolge zur Verfügung, das gilt natürlich explizit auch für Unternehmer in Freien Berufen. 29 Die für Nachfolge in den Freien Berufen in Frage kommenden Förderinstrumente sind im Folgenden stichpunktartig aufgeführt: IB-Nachfolgedarlehen (KMU-Folgefonds) o Im April 2017 gestartet o langfristige und zinsgünstige Darlehen für Übernahmen von Unternehmen o Fondsvolumen: mehr als 260 Mio. € o ergänzt Angebote der Hausbank (keine Konkurrenz zur Kreditwirtschaft ) Mittelstands- und Gründerfonds (Sachsen-Anhalt IMPULS) o Seit Februar 2017 auf dem Markt o Ziel: u.a. auch Finanzierung von Gründungen – auch im Rahmen von Unternehmensübernahmen o Sachsen-Anhalt IMPULS (Gründer-Darlehen): Fondsvolumen von zehn Mio. € Ego.-Programmfamilie (Gründerförderung) o Nachfolge eine Form der Existenzgründung, wenn neuer Firmenchef erstmals Schritt in die Selbstständigkeit wagt o Daher stehen umfangreiche Instrumente zur Gründerförderung auch für Nachfolgen bereit Folgen der Europapolitik für die Freien Berufe Frage 27: Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) soll den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr fördern und bürokratische Hemmnisse abbauen. Sie war bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzen. Wie hat sich die Einführung der Dienstleistungsrichtlinie auf die Freien Berufe in Sachsen- Anhalt ausgewirkt? Antwort zu Frage 27: Der Landesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Einführung der Dienstleistungsrichtlinie auf die Freien Berufe in Sachsen-Anhalt ausgewirkt hat. Frage 28: Die EU greift verstärkt in den deutschen Gesundheitsmarkt ein und erschwert u. a. durch Umgehung der EU-Subsidiaritätskriterien damit die wohnortnahe Versorgung der Patienten. Was tut die Landesregierung dagegen? Antwort zu Frage 28: Es wird davon ausgegangen, dass es sich hier thematisch um die von der europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie handelt, wonach vor dem Erlass und der Änderung von nationalen Berufsregulierungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (Richtlinie (EU) 2018/958) durchzuführen ist. Die Richtlinie des Europäischen Parla- 30 ments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist am 28. Juni 2018 erlassen worden. Hintergrund der Richtlinie ist ein von der Europäischen Kommission identifizierter uneinheitlicher Standard bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Berufsreglementierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU, die nach Einschätzung der Kommission unangemessene Regulierungen zur Folge habe. Dies wirke sich negativ auf die Bereitstellung von Dienstleistungen und die Mobilität von Berufsangehörigen aus. Als unangemessene Regulierungen benennt die Kommission unter anderem unverhältnismäßige Qualifikationsanforderungen und übermäßig viele vorbehaltene Tätigkeiten. Die Kommission kritisierte zudem, dass Regulierungsentscheidungen nicht immer auf fundierten und objektiven Analysen beruhten und nicht immer offen und transparent durchgeführt würden. Mit der Richtlinie sollen für diesen Bereich der Normgebung detaillierte Kriterien bestimmt werden, die bei der Prüfung und Begründung der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen sind. Zudem soll eine ausführliche Begründung zur Verhältnismäßigkeit mit qualitativen und möglichst quantitativen Nachweisen erforderlich sein. Ferner ist vor Einführung der Rechtsvorschrift eine Information der Betroffenen einschließlich der Möglichkeit zur Stellungnahme vorgesehen. Schließlich sollen die Gründe für die Rechtfertigung, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von berufsbeschränkenden Regelungen von den einschlägigen zuständigen Behörden in der in Artikel 59 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG genannten Datenbank für reglementierte Berufe transparent gemacht werden. Zu dem damaligen Richtlinien-Vorschlag hat sich der Bundesrat in seinen Stellungnahmen vom 10. März 2017 (BR-Drucksache 45/17 (Beschluss)) und vom 31. März 2017 (BR-Drucksache 45/17 (Beschluss) (2)*) eingebracht . Im Ergebnis ist der Entwurf abgeändert und abgemildert worden. Gemäß Artikel 13 der Richtlinie erlassen die Mitgliedstaaten die zur Einhaltung dieser Richtlinie notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften spätestens bis zum 30. Juli 2020. Frage 29: Einheitliche Arzneimittelpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel sichern Qualität und verhindern ruinösen Preiswettbewerb der Apotheken in Deutschland. Durch ein Urteil des EuGH ist dieses Prinzip für ausländische Arzneimittelversender durchbrochen. Was unternimmt die Landesregierung, um hier für eine flächendeckende und ökonomisch tragfähige Lösung für die Bevölkerung zu sorgen? Antwort zu Frage 29: Die zuständigen Behörden im Land stellen sicher, dass die bestehenden Vorgaben in § 78 Abs. 2 Arzneimittelgesetz i. V. m. der Arzneimittelpreisverordnung in Apotheken in Sachsen-Anhalt vollzogen werden und somit eine Gleichpreisigkeit in allen Apotheken sichergestellt wird. Eine Regelung, um die mit Urteil des EuGH geschaffene Privilegierung nicht-deutscher Versandapotheken zurückzufahren, unterstützt die Landesregierung grundsätzlich, insbesondere mit Blick auf eine flächendeckende Arzneimittelversorgung im ländlichen oder strukturschwachen Raum. 31 Frage 30: Wie steht die Landesregierung zu den länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission vom März dieses Jahres, dass die Regulierung der Freien Berufe in Deutschland „höchst restriktiv sei und wegen der geringen Kundenfluktuation den Wettbewerb behindere“? Antwort zu Frage 30: Länderspezifische Empfehlungen der Europäischen Kommission vom März 2018 sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Europäische Kommission hat am 23. Mai 2018 eine „Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2018 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2018“; COM(2018) 405 final3 beschlossen. Diese diente als Grundlage für die Diskussion und Beschlussfassung im Rat, die am 13. Juli 2018 erfolgt ist.4 Der Vorschlag der Kommission und die Empfehlung des Rates enthalten in Erwägungsgrund 12 folgende gleichlautende Formulierung: „Die Regulierung ist in Deutschland nach wie vor hoch restriktiv, insbesondere was die Unternehmensdienstleistungen , die reglementierten Berufe und die Verwaltungsauflagen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen betrifft. …Die Fluktuationsraten liegen bei maßgeblichen Unternehmensdienstleistungen wie Rechtsberatung, Buchhaltung/Steuerberatung, Architektur und Ingenieurwesen unter dem Unionsdurchschnitt , während die Bruttobetriebsraten in diesen Branchen darüber liegen, was auf geringeren Wettbewerbsdruck schließen lässt. …“ Ausgehend hiervon empfiehlt der Rat, „…dass Deutschland 2018 und 2019 … bei Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufen den Wettbewerb verstärkt .“ Entsprechend den Abläufen im Rahmen des Europäischen Semesters sind die Mitgliedstaaten gefordert, die Empfehlungen des Rates aufzugreifen und in ihre nationale Reformagenda aufzunehmen. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der Erarbeitung der jährlichen Nationalen Reformprogramme, in denen zu den länderspezifischen Empfehlungen und deren Umsetzung Stellung genommen wird. Das Nationale Reformprogramm 2019 für Deutschland, das auf die länderspezifischen Empfehlungen für 2018 Bezug nehmen wird, befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Ein erster Entwurf wird voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte vorliegen, die Endfassung im April. Die Länder sind über die Fachministerkonferenzen, die MPK und den Bundesrat im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in die Erarbeitung des Programms eingebunden. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass der Europäische Binnenmarkt der mit Abstand wichtigste Auslandsmarkt für Produkte und Dienstleistungen aus Sachsen-Anhalt ist. Sachsen-anhaltische Unternehmen profitieren deswegen grundsätzlich von einer weiteren Integration der Waren- und Dienstleistungsmärkte, von Erleichterungen des Dienstleistungsverkehrs und von der Beseitigung von Mobilitätshindernissen im Binnenmarkt . Um die Binnenmarktgesetzgebung in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zu verankern, bedarf es in Übereinstimmung mit den europäischen Verträgen insbesondere einer sorgfältigen Umsetzung bereits beschlossener europäischer Regelungen 3 https://eur‐lex.europa.eu/legal‐content/DE/TXT/?qid=1547207206278&uri=CELEX:52018DC0405    4 https://eur‐lex.europa.eu/legal‐content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.320.01.0019.01.DEU&toc=OJ:C:2018:320:TOC    32 durch die nach der innerstaatlichen Kompetenzordnung zuständigen Stellen. Immer neuen Regelungen steht die Landesregierung hingegen kritisch gegenüber. Dort, wo harmonisierte Vorschriften auf europäischer Ebene fehlen, ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob ein Bedarf besteht, Regeln und Beschränkungen , etwa in Bezug auf den Zugang zu einem Beruf oder seine Ausübung einzuführen, sofern die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Landesregierung teilt zudem die vom Bundesrat vertretene Auffassung, wonach die Berufsregeln sowie die berufsständische Selbstverwaltung im Bereich des Handwerks und der freien Berufe keine Binnenmarktbarrieren darstellen, sondern vielmehr Vertrauen für die in der EU angebotenen Produkte und Dienstleistungen schaffen, den Wettbewerb der Qualitäts- und Ausbildungsstandards und mithin Professionalität sichern, und dadurch einen Beitrag für nachhaltiges Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum leisten.5 Medizinische Versorgung Frage 31: Wann plant die Landesregierung die Überprüfung der Rahmenvorgaben gemäß § 3 Abs. 5 KHG LSA (Krankenhausgesetz) und die Verabschiedung des Krankenhausplanes Sachsen-Anhalt? Antwort zu Frage 31: Die Rahmenvorgaben für die Versorgungs- und Qualitätsziele der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt gem. § 3 Abs. 2 KHG LSA befinden sich aktuell in der Überarbeitung . Die Verabschiedung des Krankenhausplanes sowie die Freigabe der Rahmenvorgaben erfolgen, sobald das, sich gegenwärtig in der Novellierung befindende , Krankenhausgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verabschiedet ist. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt und des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie eines Gesetzes über die Gutachterstelle für freiwillige Kastrationen und andere Behandlungsmethoden des Landes Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 7/3383) befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Frage 32: Welchen zeitlichen Rahmen sieht die Landesregierung zur Beseitigung des Investitionsstaus der Krankenhausfinanzierung vor? Antwort zu Frage 32: Für den Abbau des Investitionsstaus hat die Landesregierung bereits mit dem Haushaltsgesetz 2019 erste Umsetzungsschritte eingeleitet. Sachsen-Anhalt wird sich auch in den Jahren 2019 bis 2022 am Krankenhausstrukturfonds II beteiligen. Darüber hinaus sind die Haushaltsmittel für pauschale Förderung der Krankenhäuser in 2019 gegenüber 2018 gestiegen und Maßnahmen für einen weiteren Abbau des In- 5 Vgl. BR‐Drs.45/17 (Beschluss) (2) vom 31.03.17  33 vestitionsstaus ergriffen. Künftig werden auch weitere Mittel benötigt, um die Verpflichtungen der dualen Krankenhausfinanzierung zu erfüllen. Über deren Höhe bestimmt letztendlich der Gesetzgeber. Frage 33: Wie ist gewährleistet, dass Ärzte, die beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) beschäftigt sind, nicht in Interessenkonflikt kommen zwischen ihrem ärztlichen Selbstverständnis im Umgang mit den Patienten und dem Auftrag der Krankenkassen? Antwort zu Frage 33: Der MDK ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen. Der MDK wird ausschließlich von den Kranken- und Pflegekassen zu je 50 % über eine Umlage finanziert. Dieser Betrag berechnet sich dabei nach der Anzahl der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung des jeweiligen Bundeslandes, in dem der MDK ansässig ist. Das Umlageverfahren verhindert, dass eine direkte oder indirekte Einflussnahme durch einzelne Krankenkassen, Leistungserbringer, Hersteller oder durch die Politik erfolgt. Gemäß § 275 Abs. 5 SGB V sind die Ärzt/-innen des Medizinischen Dienstes bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen . Sie sind nicht berechtigt, in die ärztliche Behandlung einzugreifen. Frage 34: Wie ist der konkrete Zeitplan der Landesregierung für die Einführung einer Landarztquote? Antwort zu Frage 34: Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt ist am 22. Januar 2019 von der Landesregierung zur Anhörung freigegeben worden. Frage 35: Mit welchen Maßnahmen trägt die Landesregierung dazu bei, dass das Morbiditätsrisiko der Versicherten und nicht nur das Risiko der Veränderung der Morbidität tatsächlich von den Krankenkassen getragen wird und die gesetzlichen Krankenkassen entsprechend der Morbidität ihrer Versicherten die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen? Antwort zu Frage 35: Die Regularien zur ärztlichen Gesamtvergütung sind bundesgesetzlich in § 87a SGB V geregelt. Die derzeitige Regelung sieht den Vorjahresbezug bei der Veränderungsrate der Morbidität vor. Die Veränderungsrate der Demografie und der Diagnosen wird vom Bewertungsausschuss auf Bundesebene für jedes Land bekanntgegeben . Die Vertragspartner (gesetzliche Krankenkassen und die Kassenärztliche Ver- 34 einigung) auf Landesebene müssen diese beiden Faktoren zu einer Morbiditätsveränderungsrate gewichten. Eine Berücksichtigung der tatsächlichen Morbidität bedarf einer bundesgesetzlichen Grundlage. Das Land hat im Bundesratsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) einen entsprechenden Antrag gestellt . Frage 36: Es existiert eine gesetzliche Ausnahmeregelung in der ambulanten Versorgung , dass zur Versorgung zugelassene Ärzte zugunsten der Anstellung bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder anderen zugelassenen Ärzten auf ihre Zulassung verzichten können. Diese Regelung führt dazu, dass die Ausschreibung der frei werdenden Stelle und eine mögliche Nachbesetzung durch freiberufliche Ärzte nicht erfolgt und somit Angestelltenverhältnisse privilegiert werden. Durch diese Regelung gingen in den vergangenen Jahren ca. 20 % der Facharztstellen für junge nachrückende Freiberufler verloren. Hat die Landesregierung dieses Problem erkannt und wie stellt sie sich eine Lösung vor? Antwort zu Frage 36: Gemäß § 103 Abs. 4a SGB V kann ein Vertragsarzt in einem Planungsbereich, der für Neuzulassungen gesperrt ist, auf seine Zulassung zugunsten einer Anstellung im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) verzichten, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen. Die KVSA ist der Auffassung, dass durch diese Privilegierung in den letzten Jahren in starkem Umfang Arztsitze von der Freiberuflichkeit in ein Anstellungsverhältnis übergegangen sind. Eine Änderung der in der Frage skizzierten Problemlage ist nur durch den Bundesgesetzgeber möglich. Das TSVG sieht vor, dass die bisher bestehende generelle Möglichkeit zur Nachbesetzung einer Angestellten-Arztstelle auf ein sachgerechtes Maß beschränkt wird. MVZ ist die Nachbesetzung einer Arztstelle zwar auch künftig trotz bestehender Zulassungsbeschränkungen möglich. Auch für sie gilt in diesen Fällen aber, dass sie künftig einen Antrag auf Nachbesetzung der Arztstelle stellen müssen. Ebenso wie bei Anträgen auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes hat der Zulassungsausschuss nunmehr auch bei der Nachbesetzung einer genehmigten Anstellung zu prüfen, ob ein Bedarf für die Nachbesetzung besteht. Kommt er zu dem Ergebnis, dass eine Nachbesetzung wegen einer ausreichenden Versorgung in dem Planungsbereich nicht erforderlich ist, kann er den Antrag ablehnen. Das TSVG befindet sich derzeit im Bundestagsverfahren. Frage 37: Mit welchen Maßnahmen trägt die Landesregierung nicht nur das Risiko der Veränderung der Morbidität Rechnung? Werden diese tatsächlich von den Krankenkassen getragen und von den gesetzlichen Krankenkassen entsprechend der Morbidität ihrer Versicherten die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt? Wie stellt sich die Landesregierung die weitere Versorgung und Finanzierung multimorbider Patienten in Sachsen-Anhalt vor? 35 Antwort zu Frage 37: Siehe Ausführungen zur Frage Nr. 35. Frage 38: Wie ist der Standpunkt der Landesregierung zu einer neuen Approbationsordnung der Zahnärzte? Antwort zu Frage 38: Eine neue Approbationsordnung der Zahnärzte ist seit langem überfällig. Die derzeit geltende Approbationsordnung ist aus dem Jahr 1955 und muss angesichts der fachlichen Weiterentwicklung der Zahnmedizin und der veränderten Anforderungen einer modernen und interdisziplinären Lehre dringend angepasst werden, um auch künftig die Qualität der zahnärztlichen Ausbildung als Voraussetzung für die zahnmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in einer älter werdenden Gesellschaft sicherzustellen. Insofern wird sie von Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt (MS) befürwortet. Frage 39: Wie ist die Prüfung der Gleichwertigkeit gesetzlich abgesichert? Wie steht die Landesregierung zum 5 %igen Abschlag bei der Vergütung der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)? Antwort zu Frage 39: Der Landesregierung ist nicht bekannt, was mit der Gleichwertigkeit und einem 5 %igen Abschlag bei der Vergütung der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gemeint ist. Frage 40: Wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass die Wettbewerbsvorteile, die zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) derzeit aufgrund der Zulassungs- und Begrenzungsregelungen genießen, aufgehoben werden? Antwort zu Frage 40: Im TSVG ist vorgesehen, dass die Leistungen von MVZ, die von Erbringern nichtärztlicher Dialyse-Einrichtungen betrieben werden, in einem Sachzusammenhang mit Dialyseleistungen stehen müssen. Dieser Sachzusammenhang besteht auch nach Meinung der Landesregierung bei zahnärztlichen MVZ, die von Krankenhäusern betrieben werden. Im ersten Durchgang des Bundesratsverfahrens zum TSVG hat Sachsen-Anhalt den Antrag gestellt, auch bei diesen MVZ einen sachlichen und räumlichen Bezug zur zahnärztlichen Behandlung herzustellen. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung die Prüfung dieses Anliegens und der gesamten Strukturproblematik der MVZ zugesagt. 36 Frage 41: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, damit die Zahnarztpraxen in Regionen ohne bzw. mit nur unzureichender Internetabdeckung nicht aus Gründen, die nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen sind, durch die im E-Health-Gesetz vorgesehenen Honorarkürzungen sanktioniert werden? Antwort zu Frage 41: Grundvoraussetzung für die Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) ist ein Internetzugang . Ein einfacher DSL-Anschluss reicht dafür aus. Alternative Anschlusswege zu DSL sind durch die Arztpraxis zu prüfen (z. B. UMTS, LTE, Modem). Mit der Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes hat der Bundestag festgelegt, dass Praxen bis zum 31. März 2019 alle Komponenten für die TI bestellen und bei ihren Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen nachweisen müssen, um keine Honorarkürzungen zu riskieren. Bis zum 30. Juni 2019 soll der Anschluss an die TI erfolgt sein. Der Start der TI beinhaltet neben der Anbindung an das Netz zunächst nur eine konkrete Anwendung - das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Dabei werden in der Zahnarztpraxis die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Sollte das VSDM im Einzelfall aufgrund einer technischen Störung nicht möglich sein, erlischt die Pflicht zum VSDM für diesen konkreten Fall. Frage 42: Was unternimmt die Landesregierung, um das noch vorhandene gute Netz der Apotheken zu erhalten und zu stärken, um vor allem hilfebedürftige und ältere Menschen zeit- und ortsnah gut zu versorgen? Antwort zu Frage 42: Die Landesregierung stellt fest, dass die bestehenden Vorgaben im Apothekenrecht aktuell eine gute Versorgung mit Arzneimitteln auch im ländlichen oder strukturschwachen Raum gewährleisten. Diesen Versorgungsgrad will die Landesregierung aufrechterhalten. Die Möglichkeit zur Ausschreibung von Rezeptsammelstellen in Verbindung mit den Regelungen zum Botendienst wird als sachgerecht bewertet. Insoweit sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit einer regulatorischen Nachsteuerung . Frage 43: Aktuell fehlt es an einer sozialrechtlichen Grundlage, welche entsprechende Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Apothekerverbänden ermöglicht , um die Aufgaben in der Prävention zu vergüten. Wann ist eine gesetzliche Änderung geplant und wie wird diese dann umgesetzt? Antwort zu Frage 43: Der Landesregierung sind keine Pläne für gesetzliche Änderungen bekannt. 37 Frage 44: Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um Apotheken zukünftig stärker in die Erstellung des bundeseinheitlichen Medikationsplanes einzubinden ? Antwort zu Frage 44: Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass Apotheken auch durch Gesetz an der Erstellung des Medikationsplans beteiligt werden. Die in § 31a SGB V getroffene Regelung , dass die Erstellung des Medikationsplans auf Patientenwunsch durch eine Apotheke erfolgen muss, wird als erster Schritt gewertet. Die Landesregierung stellt jedoch fest, dass nur ein vollständiger Medikationsplan, der auch Informationen aus der Selbstmedikation der Patienten enthält, das Ziel erreichen kann, unwirtschaftliche und gefährliche Arzneimittelgaben zu vermeiden und insbesondere mögliche Interaktionen zwischen verschreibungs- und nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln der Heilberufe zu bewerten. Frage 45: Wie steht die Landesregierung zur Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung für Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten etc.) in Sachsen-Anhalt? Antwort zu Frage 45: Nach der Abschaffung des Schulgelds für Pflegeberufe muss dieser Weg auch für die weiteren Gesundheitsfachberufe beschritten werden. Das bestehende Ungleichgewicht sollte abgeschafft werden, da je nach Träger der schulischen Ausbildung die Zahlung von Schulgeld gefordert wird oder nicht. Um die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe attraktiver zu gestalten, ist die Zahlung von Schulgeld abzuschaffen und eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Frage 46: Wie positioniert sich die Landesregierung zum Vorgehen der AOK Sachsen- Anhalt gegenüber den Verbänden der Heilmittelerbringer im momentan laufenden Schiedsverfahren? Antwort zu Frage 46: Das Schiedsverfahren führen der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) und die AOK Sachsen-Anhalt. Die zuletzt gültige Vergütungsvereinbarung vom 1. Juli 2016 wurde durch den DVE zum 31. Mai 2017 gekündigt. In der Folgezeit fanden Vertrags- und Vergütungsverhandlungen zwischen dem DVE und der AOK Sachsen- Anhalt statt. An den Verhandlungen nahmen auch Vertreter der IKK gesund plus teil. Der DVE erklärte die Verhandlung am 26. Juli 2018 für gescheitert. Auf Antrag des DVE vom 20. Februar 2018 und auf Antrag der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse vom 22. Februar 2018 bestimmte das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt mit Bescheid vom 28. Februar 2018 für das Schiedsverfahren zwischen dem DVE und der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse eine Schiedsperson. Mit einer mündlichen Schiedsverhandlung ist ab Januar 2019 zu rechnen (Stand November 2018). Das Ergebnis ist abzuwarten und dann aufsichtsrechtlich zu prüfen. 38 Grundsätzlich gilt: Die Krankenkassen, ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften schließen Vergütungsverträge mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen (§ 125 Abs. 2 SGB V). Kommt es zu keinem Vertragsabschluss , hat der Gesetzgeber einen konkreten Konfliktlösungsmechanismus festgelegt : Jede Vertragspartei kann ein Schiedsverfahren einleiten (§ 125 Abs. 2 Satz 5 SGB V). In diesem Verfahren haben die Leistungsbringer und Krankenkassen die Gelegenheit, die Argumente auszutauschen. Gegen den Schiedsspruch der Schiedsperson steht der Rechtsweg offen. Gemäß § 89 Abs. 5 SGB V führt das MS die Aufsicht über die Schiedsämter. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht. Die Entscheidungen der Schiedsämter sind dem MS vorzulegen. Die Aufsichtsbehörden können die Entscheidungen bei einem Rechtsverstoß innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage beanstanden. Dem MS obliegt lediglich die Rechtsaufsicht über die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse. Damit verbunden ist aber kein Weisungsrecht bei Vertragsverhandlungen bzw. Vertragsabschlüssen. Die Vertragsgestaltung der gesetzlichen Krankenkassen ist originäres Selbstverwaltungsrecht. Veterinärmedizin Frage 47: Die Tierärzteschaft nimmt wichtige Funktionen in den für die Bevölkerung wichtigen Bereichen der Tierseuchen- und Zoonosen-Bekämpfung sowie des Tier- und Verbraucherschutzes wahr. Gibt es Initiativen der Landesregierung, die vor diesem Hintergrund zur langfristigen Sicherstellung und einer ausreichenden Ausstattung der öffentlichen Verwaltung mit tierärztlichem Fachpersonal beitragen? Antwort zu Frage 47: Im Rahmen des 100-Stellenprogramms wurden zwei zusätzliche Referentenstellen mit den Aufgaben „Tierschutz“ und „Tierarzneimittel“ im MULE geschaffen. Seit 2015 werden im MULE zwei Tierärztinnen im Rahmen eines auf vier Jahre befristeten Arbeitsverhältnis zu Fachtierärzten für öffentliches Veterinärwesen weitergebildet. Das MULE strebt die Anerkennung dieser Weiterbildung als Laufbahnbefähigung für den höheren Veterinärdienst an. Damit ist eine Möglichkeit geschaffen, entsprechend ausgebildetem Fachpersonal eine Perspektive in der öffentlichen Verwaltung zu bieten . Zur Gewinnung von tierärztlichem Fachpersonal schreibt das Landesverwaltungsamt freie und besetzbare Stellen öffentlich bundesweit aus. Frage 48: Sind im Hinblick auf die möglichst verpflichtende Betreuung der Nutztierbestände durch „Hoftierärzte“ spezielle Initiativen oder Fördermaßnahmen der Landesregierung vorgesehen? Antwort zu Frage 48: Seitens der Landesregierung sind hinsichtlich einer verpflichtenden Betreuung der Nutztierbestände durch „Hoftierärzte“ keine speziellen Initiativen und daher auch keine Fördermaßnahmen geplant. 39 Frage 49: Wie bringt sich die Landesregierung in die Diskussion um eine nationale Nutztierstrategie ein? Ist dabei die Einbindung der Tierärztekammer vorgesehen? Antwort zu Frage 49: Am 29. Juni 2017 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die „Nutztierhaltungsstrategie“ vorgelegt. Diese basiert auf Empfehlungen des Kompetenzkreises Tierwohl beim BMEL (Abschlussbericht vom 14. September 2016 „Eine Frage der Haltung - Neue Wege für mehr Tierwohl) und ist zielführende Grundlage, um die vielfältigen Aktivitäten zur Weiterentwicklung des Tierschutzes im Rahmen einer nationalen Nutztierhaltungsstrategie zu bündeln. Viele Empfehlungen gehen von dem im März 2015 vorgelegten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ für eine grundlegende Wende in der Nutztierhaltung aus. Die Nutztierhaltungsstrategie wurde vom BMEL den Ländern und Verbänden zu verschiedenen Terminen in 2017 vorgestellt. Zu den Zielen der Strategie gehören: - deutliche Verbesserung des Tierwohls sowie eine Verminderung der Umweltwirkungen der Tierhaltung, - gleichzeitig Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen der landwirtschaftlichen Betriebe, - Versorgung der Verbraucher mit nachhaltig erzeugtem Fleisch, - breite Zustimmung in der Gesellschaft erreichen. Sie geben eine Orientierung für die Landwirte, um einen verlässlichen Rahmen für eine akzeptierte und wettbewerbsfähige Tierhaltung abstecken zu können. Landwirtschaftliche Nutztierhaltung kann nur im gesellschaftlichen Konsens mit Transparenz und Akzeptanz weiterentwickelt werden. Dies wird ein sehr langfristiger Prozess sein, welcher durch entsprechende Strategien begleitet werden muss. Ein weiteres, politisch übergreifendes, und koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern erscheint bei der Komplexität und Vielfalt der Themenschwerpunkte angezeigt. Im Rahmen der Amtschefkonferenz am 18. Januar 2018 berichtete das BMEL, ausgehend von der Diskussionsrunde auf Staatssekretärsebene am 22. November 2017, über den Stand der Organisation und Umsetzung. Neben der Konkretisierung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen arbeitet das BMEL an der Entwicklung und Besetzung von Steuerungselementen. Hierzu gehören: - der Rat für nachhaltige Landwirtschaft, - die Steuerungsgruppe sowie - sechs themenbezogene Arbeitsgruppen. Die Agrarminister haben das BMEL gebeten, gemeinsam mit den Ländern und Verbänden konkrete Ziele zu formulieren und eine Strategie bis Ende 2018 abschließend vorzulegen. 40 Auf der Agrarministerkonferenz am 27. April 2018 erging die abgestimmte Länderbitte an das BMEL einen klaren Zeitplan mit definierten Bausteinen zu erarbeiten und im Rahmen der Operationalisierung die Ziele zu konkretisieren und zu qualifizieren sowie ein Konzept für die Förderung des notwendigen Umbaus der Tierhaltung vorzubereiten . Es wurde in diesem Zusammenhang die Erwartung unterstrichen, dass bei der Ausgestaltung der Label- und Kennzeichnungsstufen die Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsformen der über das Agrarinvestitionsförderprogramm geförderten Betriebe berücksichtigt werden. Über die Länderbeteiligung bei der Entwicklung einer nationalen Nutztierhaltungsstrategie leistet das Land Sachsen-Anhalt einen Beitrag zur Entwicklung einer nachhaltigen , wettbewerbsfähigen und von der Gesellschaft akzeptierten Nutztierhaltung. Eine Einbindung der Tierärztekammer in die Nutztierhaltungsstrategie ist bei den zukünftigen Entwicklungsstufen vorgesehen. Frage 50: Welche Position nimmt die Landesregierung hinsichtlich der Zusammenführung zu einer einheitlichen Landesveterinärverwaltung in ein Landesministerium ein? Antwort zu Frage 50: Die Landesregierung sieht aktuell keinen Bedarf für eine Zusammenführung in einem Ministerium. Die bestehenden Zuständigkeitsregelungen haben sich bewährt und werden ausgefüllt. Frage 51: Beabsichtigt die Landesregierung eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Tierschutz einzurichten? Antwort zu Frage 51: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Tierschutz einzurichten. Sicherung von Kulturgut Frage 52: Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Anerkennung der Leistung von Restauratoren stärker zu wertschätzen und dazu beizutragen, dass ein Bewusstsein wächst, die Arbeit von Restauratoren auch angemessen zu honorieren ? Antwort zu Frage 52: Für das Land Sachsen-Anhalt stehen die künstlerischen und handwerklichen Fähigkeiten und Leistungen der Restaurator/-innen außer Frage. Sie leisten einen wesent- 41 lichen Beitrag zur praktischen Denkmalpflege und zur Umsetzung der von den Denkmalschutzbehörden beauflagten Maßnahmen. Die Erfolge ihrer Arbeit sind eindrucksvoll und landesweit sichtbar. Sie verdienen zweifelsfrei hohe Anerkennung und Wertschätzung. Das Land, und hier insbesondere das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt als Denkmalfachamt, unterstützt durch eine Vielzahl verschiedener Angebote und Maßnahmen die Bewusstseinsbildung im Bereich der Restaurierung. Hierzu zählen regelmäßige Publikationen über restauratorische Themen bzw. einzelne Restaurierungen, Ausstellungen Vorträge, Tagungen und Fortbildungen. Die Zielgruppen reichen dabei von Denkmaleigentümern, die interessierte Öffentlichkeit, Schulklassen bis hin zum Fachpublikum. Ein aktuelles Beispiel ist der vom Verband der Restauratoren veranstaltete 1. Europäische Tag der Restaurierung am 14. Oktober 2018, an dem das Landesamt aktiv beteiligt war. Auf den umfangreichen Internetseiten des Landesamtes sind zudem viele der vorgenannten Angebote und Maßnahmen dokumentiert. Auf die Höhe der Honorare oder die Ausgestaltung der Werk- und Dienstleistungsverhältnisse hat das Land keinen unmittelbaren Einfluss. Frage 53: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, selbstständige Restauratoren mit geringem Einkommen sozial besser abzusichern, da 38 % der Restauratoren ihre wirtschaftliche Lage mit „genügend“ bzw. mit „nicht möglich“ einschätzen ? Antwort zu Frage 53: Bezüglich einer besseren sozialen Absicherung der Restaurator/-innen kann das Land aufgrund bestehender Bundeskompetenzen nur initiativ tätig werden. Das Land Sachsen-Anhalt hat vor dem Hintergrund einer sich verändernden Arbeitswelt einen Antrag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz an die Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Künstlersozialkasse unterstützt, dessen Ziel es ist, einem größeren Personenkreis - unter anderem auch den Restaurator/-innen, soweit diese künstlerisch tätig sind - eine Absicherung durch die Künstlersozialkasse zu ermöglichen . Hierfür sollen unter Beibehaltung des offenen Kunstbegriffs vorhandene Spielräume zur Aufnahme neuer Berufsgruppen im künstlerischen Bereich ausgeschöpft werden. Als sozialpolitische Errungenschaft ist die Künstlersozialkasse auf die spezielle Arbeits- und Lebenssituation ihrer Mitglieder, die durch wechselnde Beschäftigungsformen und oftmals auch geringe Einkommen geprägt ist, zugeschnitten. Im gleichen Antrag wird aber auch explizit darauf hingewiesen, dass darüber hinaus auch Lösungen für die kurzzeitig, unständig und in wechselnden Erwerbsformen Tätigen sowie für die wachsende Zahl von Selbständigen und Freiberuflern in anderen Berufsfeldern gefunden werden müssen. Die bestehenden Sozialsysteme sollten für diese Gruppe geöffnet und entsprechend ihres spezifischen Bedarfs weiterentwickelt werden. 42 Frage 54: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung durchgeführt, damit die im Landesverwaltungsamt per Gesetz geführte Restauratorenliste in den Verwaltungseinheiten des Landes, den vom Land geförderten Stiftungen und den Fachbereichen der Kommunen und Kreise zur Anwendung empfohlen wird? Antwort zu Frage 54: Dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt als Denkmalfachamt obliegen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt unter anderem die Aufgaben, mit fachlichen Stellungnahmen an denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mitzuwirken sowie die Denkmalschutzbehörden , Eigentümer, Besitzer und andere Verfügungsberechtigte von Denkmalen fachlich zu unterstützen und zu beraten. Im Rahmen dieser Tätigkeit wird regelmäßig auch auf die Restauratorenliste hingewiesen, da diese als ein neutrales Instrument bestimmte Qualifikations- und somit auch Qualitätsanforderungen in der Ausführung gewährleistet. Über die Anforderungen des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Restauratorin“ oder „Restaurator“ im Land Sachsen-Anhalt (Restauratorgesetz) hinaus , ist die Restauratorenliste auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt leicht auffindbar eingestellt. Sie ist somit jederzeit und für jedermann einsehbar. Eine darüberhinausgehende Empfehlung der Liste oder sogar verbindliche Vorgabe bzw. Beauflagung im denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist rechtlich hingegen nicht möglich und auch nicht gewollt. Gemäß § 2 Abs. 2 und 3 Restauratorgesetz bleiben das Recht zur Führung akademischer Grade (z. B. Diplom- Restaurator) sowie die Berechtigung, die Bezeichnung „Restaurator im Handwerk“ gemäß § 42 der Handwerksordnung zu führen durch dieses Gesetz unberührt. Insofern gibt es eine Vielzahl hochqualifizierte akademische, aber auch handwerkliche Restaurator/-innen, die nicht in der Restauratorenliste eingetragen sind. Die Eintragung in die Restauratorenliste ist eine individuelle freie Entscheidung und keine Bedingung für die Berufsausübung. Frage 55: Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, analog zur steuerlichen Begünstigung haushaltsnaher Dienstleistungen, private Auftraggeber bei der Vorlage von belegbaren Restaurierungsleistungen zum Erhalt von Kunst- und Kulturgut , ebenfalls zu begünstigen? Antwort zu Frage 55: Der § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt die Steuerermäßigung von Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen einschließlich Handwerkerleistungen. Da Restaurierungsleistungen Handwerkerleistungen darstellen, können diese bereits nach der aktuellen Gesetzeslage unter Berücksichtigung der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen begünstigt sein. Sollte im Einzelfall ein Tatbestandsmerkmal des § 35a EStG nicht erfüllt sein, weil zum Beispiel sich das Kunst- oder Kulturgut nicht im Haushalt des privaten Auftrag- 43 gebers befindet, enthält das Einkommensteuergesetz weitere speziellere Steuerbegünstigungen für schutzwürdige Kulturgüter sowie für Baudenkmale. Nach § 10g EStG sind Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern im Inland (z. B. an Kunstgegenständen) begünstigt, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken dienen. Für Herstellungs - und Anschaffungskosten sowie Erhaltungsaufwendungen an Gebäuden, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal sind, kommen die Steuervergünstigungen nach §§ 7i, 10f und 11b EStG in Betracht. Die Inanspruchnahme setzt jeweils eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde voraus. Die Schaffung von zusätzlichen Steuervergünstigungen wird insoweit nicht für erforderlich gehalten.