Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4068 08.03.2019 (Ausgegeben am 08.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Linksextremistische Tätigkeiten durch den Verein Miteinander e. V. Kleine Anfrage - KA 7/2356 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung bezuschusst den Verein „Miteinander e. V.“ im Rahmen der Demokratieförderung. Eine der führenden und zugleich der in der Öffentlichkeit prominentesten Vertreter des Vereins ist David Begrich. Im Journal der Rosa Luxemburg Stiftung (Ausgabe 1-2015) schreibt Friedrich C. Burschel unter dem Titel „Völkische Stinos“ (gemeint sind „stinknormale Bürger“) auf Seite 15 (Hervorhebung durch den Autor): „Noch einmal David Begrich, diesmal im Antifaschistischen Infoblatt: «Dass sich die kühnen Hoffnungen der extremen Rechten auf eine rechte Volksbewegung von unten bislang nicht erfüllten, ist kein Grund, Pegida für einen Sturm im sächsischen Wasserglas zu halten. Die Anlässe und Motive rassistischer Mobilisierung mögen variieren. Aber sie werden angesichts der Reichweite rechter Einstellungen in der Gesellschaft wiederkehren . Fragt sich nur in welcher Form.»“ Auf Seite 14 des genannten Journals hatte Burschel zuvor geschrieben: „Der Magdeburger Experte David Begrich äußerte auf einer Diskussionsveranstaltung : «Die Anrufung der Chiffre '89 ist beides: wirkungsmächtige und mobilisierungsfähige kollektive Erzählung und Propaganda einer ‹sächsischen Volkssouveränität › durch die Organisatoren.»“ Da der häufig auch „Fritz“ genannte Friedrich Burschel zumindest einmal Co-Autor Begrich eines Artikels in der der „Interventionistischen Linken“ zuzurechnenden Monatszeitschrift „ak - analyse und kritik“ 585 vom 14.8.2013 war, kennen sich Burschel und Begrich. 2 Der von Burschel zitierte Textteil findet sich tatsächlich wortgleich in dem Artikel „PEGIDA Review - Die Formation des rechten Blocks“ des Antifa Infoblattes vom 21. April 2015. Ein Autor ist allerdings nicht angegeben. In dem Antifa Info Blatt Artikel „Pegida Review - Die Formation des rechten Blocks“ vom 21.04.2015 heißt es (Hervorhebung durch Autor): Doch dass sich die kühnen Hoffnungen der extremen Rechten auf eine rechte Volksbewegung von unten bislang nicht erfüllten, ist kein Grund, PEGIDA für einen Sturm im sächsischen Wasserglas zu halten. Die Anlässe und Motive rassistischer Mobilisierungen mögen variieren. Aber sie werden angesichts der Reichweite rechter Einstellungen in der Gesellschaft wiederkehren. Fragt sich nur in welcher Form. Bis auf das überleitende Wort „doch“ ist dieses Zitat wortgleich das, von dem Burschel erklärt, es stamme von Begrich. Es kann letztlich ausgeschlossen werden, dass es neben David Begrich einen weiteren „Madgeburger Experten“ (gemeint ist Rechtsextremismus Experte) gleichen Namens gibt. Der von Burschel zitierte Textteil findet sich tatsächlich wortgleich in dem Artikel „PEGIDA Review - Die Formation des rechten Blocks“ des Antifa Infoblattes vom 21. April 2015. Ein Autor ist allerdings nicht angegeben. In dem Artikel erklärt David Begrich: „Schon die ersten Recherchen zu den Organisator-innen ergaben, dass diese zwar einem Milieu und auch einem politischen Spektrum zugeordnet werden konnten, jedoch institutionell nicht eingebunden waren.“ Das Antifa Info Blatt ist der linksextremen Szene zuzuordnen. So Armin Pfahl- Traughber in „Linksextremismus in Deutschland - Eine kritische Bestandsaufnahme“, Springer Fachmedien Mannheim 2014, Seite 183. Dort heißt es: „Demnach richtet sich ein solcher „Antifaschismus“ direkt oder indirekt auch gegen die Normen und Regeln eines demokratischen Verfassungsstaates. Daher unterscheiden sich auch die Aktivitäten von Linksextremisten im Handlungsfeld „Antifaschismus“: Ein Teil davon besteht in der Recherchearbeit zu rechtsextremistischen Bestrebungen, d. h. man versucht, Informationen über Handlungen, Organisationen, Personen und Strukturen aus diesem politischen Bereich zu sammeln. Deren Ergebnisse werden in einschlägigen Publikationsorganen wie etwa dem „Antifaschistischen Infoblatt“...“ In ihrer Antwort auf die Große Anfrage zur Fördermittelvergabe an den Verein Miteinander e. V. (Drucksache 7/2791) erklärte die Landesregierung zur Zusammenarbeit der Polizei mit dem Verein u. a.: „Neben vertrauensvollen, anlassbezogenen Arbeitsbeziehungen und gemeinsamer Gremienarbeit findet vereinzelt eine temporäre Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Verein Miteinander e. V. statt. Diese betrifft vorwiegend Anfragen bzw. Hinweise des Vereins zu Veranstaltungen, Versammlungen oder rechtsmotivierten Straftaten.“ 3 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Die Analysen des Rechtsextremismusexperten David Begrich genießen eine landesund bundesweite Reputation. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt betont, dass im Einklang mit ihren Antworten auf die Großen Anfragen in den Drs. 7/2791 und 7/3548 keine Anhaltspunkte gesehen werden, die den Verein Miteinander e. V. oder die für die Umsetzung von Projekten verantwortlichen Mitarbeiter in die Nähe von extremistischen Erscheinungsformen oder Personengruppen rücken. 1. Wie wertet die Landesregierung die Tatsache, dass David Begrich als Autor des Antifa Infoblatts fungiert? Bei dem in Rede stehenden Zitat handelt es sich um einen redaktionellen Text des Antifaschistischen Infoblattes, der Teile eines Textes verarbeitet hat, den David Begrich in der Evangelischen Studentengemeinde in Dresden vorgetragen hat. Eine Autorenschaft für das Antifaschistische Infoblatt kann demnach nicht gesehen werden. 2. Wusste die Landesregierung von dieser publizistischen Tätigkeit David Begrichs und wenn ja, seit wann? Die Landesregierung hat durch die Kleine Anfrage erfahren, dass das Antifaschistische Infoblatt Teile eines Textes von David Begrich genutzt hat. 3. Sind der Landesregierung weitere (anonyme oder namentliche) Veröffentlichungen David Begrichs oder anderer Vertreter oder Mitglieder von Miteinander e. V. bekannt? Bitte nach Autoren und Medien geordnet auflisten . Die Veröffentlichungen der Arbeitsstelle Rechtsextremismus, die der Landesregierung aus den ihr vorliegenden Sachberichten bekannt sind, wurden in der Antwort auf Frage 73 in der Drucksache 7/3548 dargestellt. 4. Wie wertet die Landesregierung die Tatsache, dass seitens David Begrichs Recherchen zum „Milieu und politischem Spektrum“ als auch zur angeblichen institutionellen Einbindung von Organisatoren einer Demonstration angeführt werden? 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die von ihr ausgereichten Mittel zur Förderung der Demokratie nicht dazu genutzt werden, um Recherchen zum Milieu, dem politischen Spektrum, der institutionellen Einbindung und anderer persönlicher Daten von politisch aktiven Bürgern anzustellen ? 6. Hielte die Landesregierung derartige Hintergrundrecherchen in Bezug auf Organisatoren von Protestveranstaltungen durch einen von ihr geförderten Verein für zulässig? 4 Die Landesregierung versteht diese analytische Einordnung, die auf Basis wissenschaftlicher Recherchen sowie öffentlich zugänglicher Quellen erfolgt, als einen Teil des Aufgabenprofils der Arbeitsstelle Rechtsextremismus. Sie entsprechen sowohl sozialwissenschaftlichen als auch journalistischen Standards und beinhalten keinerlei Sammlungen persönlicher Daten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und 17 in der Drucksache 7/3548 verwiesen. 7. Erhält oder erhielt die Landesregierung oder eine der ihr untergeordneten Behörden Informationen über Demonstranten, politische Aktivisten, Organisationen , Vereine etc. inner- und außerhalb Sachsen-Anhalts, die auf Recherchen von mit Steuergeld bezuschussten Organisationen zurückgehen ? Bitte nach Informationen und bezuschussten Organisationen aufschlüsseln . Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erheben die Sicherheitsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse fortlaufend Informationen . Die Informationserhebung unterliegt jedoch keiner statistischen Erfassung . Insofern liegen der Landesregierung weitergehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung nicht vor. 8. Erhalten oder erhielten andere Landesregierungen oder die Bundesregierung oder eine der diesen jeweils untergeordneten Behörden Informationen über Demonstranten, politische Aktivisten, Organisationen, Vereine etc. inner- und außerhalb Sachsen-Anhalts, die auf Recherchen von Organisationen zurückgehen, die durch die Landesregierung oder ihr untergeordnete Behörden bezuschusst werden oder wurden? Bitte nach Informationen und bezuschussten Organisationen aufschlüsseln. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.